Als Privatperson ein Fahrzeug über Gewerbeleasing beziehen ?!

Moin

welche bedingungen müssen erfüllt sein, damit man als reine privatperson auch fahrzeuge über das firmen/gewerbeleasing beziehen kann? die mwst ist egal, es geht um die teilweise krassen leasingunterschiede zwischen privat/gewerblich. was für ien gewerbe ist notwendig, muss man das gewerbe auch nachgehen oder reicht eine postkastenfirma (einfach nur nen gewerbeschein) ohne umsatz?

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Für die VW-Leasingbank ist ein Freiberufler auch selbständig. Den Begriff "Gewerbe betreiben" gibt es juristisch nicht unbedingt, insbesondere bei freien Berufen, die sogar 20 Angestellte ohne Gewerbeschein haben können.

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@HighspeedRS
Ein Auto, was gewerblich angemeldet war, kann danach ins Ausland oder auf eine Firma zum Nettopreis verkauft werden.

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. Januar 2020 um 09:49:22 Uhr:


@HighspeedRS
Ein Auto, was gewerblich angemeldet war, kann danach ins Ausland oder auf eine Firma zum Nettopreis verkauft werden.

Kannst Du das ein wenig genauer ausführen? Vor allem, was hätte das, wenn es denn richtig wäre, mit dem Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf das Neuwagengeschäft zu tun?

@Holgernilsson
das war eine Antwort auf die Frage, warum gewerbliche Leasingangebote attraktiver sind.
Ist das, was ich geschriben habe, etwa falsch?

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. Januar 2020 um 13:04:25 Uhr:


@Holgernilsson
das war eine Antwort auf die Frage, warum gewerbliche Leasingangebote attraktiver sind.
Ist das, was ich geschriben habe, etwa falsch?

Ich kann Deine Argumentation mit dem Wiederverkauf nicht nachvollziehen. Wenn ein Auto weiter verkauft wird, nachdem es vorher nicht gewerblich genutzt war, wird die Differenzmethode angewendet, so dass im Ergebnis nur der Gewinn aus dem Gebrauchtwagengeschäft der Umsatzsteuer unterliegt.

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@Holgernilsson
Ist doch ganz einfach. Du hast auf dem Hof 2 Autos: eins von privat und das Andere von einer Firma. Beide Kosten 24.000 Brutto.
Nun kommt ein Käufer aus dem nich EU–Ausland oder einer, der selber eine Firma ist. Für ihn ist ja das Fahrzeug mit ausgewiesener Mwst attraktiver, denn sie zahlen Netto(~20.000).

Zitat:

@ru86 schrieb am 23. Januar 2020 um 00:04:03 Uhr:


@Holgernilsson
Ist doch ganz einfach. Du hast auf dem Hof 2 Autos: eins von privat und das Andere von einer Firma. Beide Kosten 24.000 Brutto.
Nun kommt ein Käufer aus dem nich EU–Ausland oder einer, der selber eine Firma ist. Für ihn ist ja das Fahrzeug mit ausgewiesener Mwst attraktiver, denn sie zahlen Netto(~20.000).

So einfach ist es eben nicht, weil die Autos bei der jeweils gleichen Kalkulation nicht das Gleiche kosten würden. In dem einen Fall würde der Verkäufer auf den gesamten Nettopreis Umsatzsteuer berechnen müssen, in dem anderen nur auf seinen Gewinn. Das Steuerrecht ist ein wenig komplexer als der Laie sich das vorstellen kann.

@Holgernilsson
daran habe ich gar nicht gedacht

Aber beim Leasing verbleibt doch das Fahrzeug im Eigentum der Bank und der (Privat-)Kunde nutzt es nur. Die MwSt müsste damit doch genauso voll ausweisbar sein, oder?

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