ALs Österreicher Auto in Deutschland gekauft --> Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

Hallo,

ich habe als Österreicher (bzw österreichische Firma, ist ein Firmenwagen) einen gebrauchten deutschen PKW (vom Händler) gekauft.

Was benötige ich nun um diesen nach ÖSterreich zu überführen?
Ein Ausfuhrkennzeichen oder ist ein Kurzzeitkennzeichen ausreichend?

Woher bekomme ich das jewilige Kennzeichen? Da gibt es ja einige "online-Makler", welche sind empfehlenswert/günstig?

vielen Dank
Daniel

Beste Antwort im Thema

ich wird einiges vergessen! Es gilt nicht nur österreichisches Recht zu beachten (dieses gilt ab Landesgrenze); sondern auch deutsches.

Und demnach es zur Ausfuhr von Fahrzeug in Drittländer - welch wunder - ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden (sagt doch eigentlich der Name schon???)

gruß

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Nein, der Holländer (Händler) hat sich ganz normal die Kennzeichen geholt, laut Homepage des Landratsamt München geht das auch ganz normal. In der EU hat der hoffentlich nicht nochmal verzollt ??...

Wo hatte der Holländer die eVB her ?

Hat er eine Niederlassung in D ?

Die eVB kannst Du bei den meisten gängigen Versicherern bekommen... Und nein, er hatte keine deutsche Niederlassung.

Zitat:

@Mimro schrieb am 24. März 2015 um 22:01:45 Uhr:


Die eVB kannst Du bei den meisten gängigen Versicherern bekommen...

..............mit Wohnsitz in D.

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Nein, Du musst zwar in der Regel direkt beim Versicherer erstellen lassen, aber die eVB fürs Kurzzeitkennzeichen setzt keinen deutschen Wohnsitz Voraus. Hatte den Fall aber zugegebenermaßen bislang nur bei Anhängern, hier dafür regelmäßig.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. März 2015 um 17:42:48 Uhr:


Und demnach es zur Ausfuhr von Fahrzeug in Drittländer - welch wunder - ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden (sagt doch eigentlich der Name schon???)

Österreich ist EU-Mitglied und

kein

Drittland.

OK, Du hast einen erweiterten Horizont wie ich.
Bei Maklern gibt es wohl da andere Möglichkeiten.

Habe leider nur die eingeschränkte Möglichkeit, Ausschließlichkeit.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 24. März 2015 um 21:53:03 Uhr:


Ansonsten ist das Zoll-Kennzeichen der richtige Weg, schon allein für den Zoll.

Das gilt nur beim Export in

Drittländer

. Innerhalb der EU werden

keine

Zölle erhoben.

Hi,

die Versicherung kann man Online kaufen ~ 60-70€ die man direkt per KK oder auch Paypal bezahlen kann. Ein deutscher Wohnsitz ist nicht erforderlich.

Es gibt bei Bedarf auch die grüne Karte fürs KZK.

Allerdings wird das Kennzeichen nicht in allen Ländern anerkannt.

Für den Import eines Fahrzeugs ist das KZK übrigens nicht geeigent,für den Export dagegen schon 😉

Gruß Tobias

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 24. März 2015 um 21:59:49 Uhr:


Wo hatte der Holländer die eVB her ?

Hat er eine Niederlassung in D ?

die braucht er nicht. da gibt es so ein komisches konstrukt mit dem zulassungsrecht. ich beomme es nicht mehr auf die reihe.

Der versicherer bekommt in selten situationen auch ausländische Adressen von der Zulassungsbehörde (bis jetzt nur für Frankreich selber gesehen). Dies wird lustig bei der Regionalisierung des Fahrzeuges :-)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. März 2015 um 22:13:41 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. März 2015 um 17:42:48 Uhr:


Und demnach es zur Ausfuhr von Fahrzeug in Drittländer - welch wunder - ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden (sagt doch eigentlich der Name schon???)
Österreich ist EU-Mitglied und kein Drittland.

stimmt ich war unpräzise. in der FZV wird aber von ausland gesprochen. insofern bleiben die Ausführungen richtig.

§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland

Ok, kompliziert ich sehe es.

Der Autohändler hat mir angeboten ein KZK zu stellen. Allerdings gelte die Versicherung nur in Deutschland?

Daniel

Jetzt wird es noch komplizierter :-)

Wir haben die Versicherung und das öffentliche Recht.

Die Versicherung hat per se nichts mit einer möglichen Ordnungswidrigkeit zu tun.

Also vielleicht mal so:

Fahrten in Deutschland:
Versicherung i.O.
Verstoß FZV

Fahrten außerhalb Deutschland
Versicherung in Abhängigkeit vom Bedingungswerk. *
Kein Verstoß gegen deutsches Recht.
Österreichisches Recht: k.A.

* Für das Kurzzeitkennzeichen gelten ganz normal die AKB des Versicherers. Diese definieren den örtlichen Geltungsbereich grundsätzlich in den geograpischen Grenzen Europas. Ob der Versicherer eine Einschränkung für das Kurzzeitkennzeichen im Bedingungswerk vorsieht, hängt von dem jeweiligen Versicherer ab. Tut er dies nicht oder "vergisst" er die Einschränkung so besteht Versicherungsschutz.

gruß

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