ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Als Fußgänger bei Rot über Ampel - Probezeit

Als Fußgänger bei Rot über Ampel - Probezeit

Themenstarteram 9. September 2014 um 13:10

Hallo!

Angenommen folgendes Szenario:

Ein Fußgänger überquert eine rote Fußgängerampel und wird von der Polizei erwischt. Der Fußgänger ist in der Führerschein-Probezeit. Was droht ihm nun für eine Strafe?

Nur die 5 Euro, oder kann man auch einen Punkt bekommen?

Bis dann! :)

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2014 um 13:24

1 Monat gehverbot ;)

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

wie sollen wir sonst auf 10 Seiten Thread kommen?

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Leute, wo steht was von Fahrrad ? Und wo ist der Fußgänger betrunken ?

Das mit dem Fahrrad kannst da nachlesen.

http://www.anwalt.de/.../...eg-besprechung-vom-vg-goetting_002250.html

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

wie sollen wir sonst auf 10 Seiten Thread kommen?

Ich wüsste schon wie...:cool:

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

 

Achtung Hörensagen: In ganz extremen Fällen (besoffen auf der Straße gelegen) soll daß auch schon ganz ohne Fahrrad/Auto passiert sein.

Gruß Metalhead

Ganz so einfach ist es nicht, nur als Beispiel: wir werden zu einer hiloPe gerufen, vor Ort stellt sich heraus, dass der Proband beim feucht-fröhlichen Kneipenabend fünf Kurze zu viel hatte und sich - weil der Heimweg sich mangels funktionierendem Gleichgewichtssinn etwas gezogen hat - zwischen zwei geparkte Autos zum ausruhen gelegt hat, Kopf immerhin aufm Trottoir (ist ja gemütlicher) aber die Waden und Füsse eben längenbedingt auf der Fahrbahn. Der pflichtbewusste Schutzmann wird nun gemäss seinem per Polizeigesetz festgeschriebenem Auftrag zur Gefahrenabwehr tätig, weckt den zerknautschten Zecher und bittet ihn, sich mal kurz auf an den Funkwagen zu stellen bzw neben diesen zu setzen und überprüft dessen Personalien. Nach kurzer Lagebeurteilung kommt er zum Schluss, dass der nicht so trinkfeste Nachtschwärmer nur noch runde 200 Meter zu seiner Wohnung hat, entscheidet sich zu einer kurzen Ansprache und lässt ihn dann seiner Wege ziehen.

So weit so gut, kommt das einmal vor und benimmt sich der Partygänger während der Massnahme, wird nichts hinterher kommen.

Kommt das aber öfter vor oder mehrmals in einer Nacht oder ist der Proband uneinsichtig oder sogar auf Krawall gebürstet, nimmt der genervte Gesetzeshüter von seinem per Erlass gegebenen Recht gebrauch und formuliert in einer ruhigen Minute eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle mit der Bitte, wegen konkreten Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges dem krawallösen Zecher mal auf den Zahn zu fühlen. Und hat der Schutzmann etwas Glück (oder der Proband schon entsprechend viele Mitteilungen gesammelt), sitzt in der Führerscheinstelle ein engagierter Verwaltungsmitarbeiter, der den Proband tatsächlich zum Gespräch läd. Hat man sehr viel Glück (oder Pech, je nach Sichtweise), ordnet dieser emsige Verwaltungsangestellte die Prüfung der charakterlichen Eignung des Probanden an. ;)

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Man läuft weiter, aber halt jetzt mit Probezeit fürs Gehen....

Man läuft weiter, aber einen Schritt schneller und ohne umzugucken... "lalala ich weiß von nix" ;)

Und bleibt nach der hoffentlich sicheren aber fälschlicherweise bei rot stattgefundenen Überquerung der Straße natürlich stehen, damit die Ordnungshüter die Personalien feststellen können. :)

 

Naja, wenn einem das im Urlaub auf dem Ballermann passiert vielleicht nicht (es sei denn, es landet auf Youtube), im Heimatort aber vielleicht schon.

Muß der körperliche Schaden vom Alkohol direkt verursacht sein, oder zählt da auch der 40-Tonner der dich überrollt?

Gruß Metalhead

zum Glück gibt es keinen Ballermann mehr :p

Zitat:

Original geschrieben von Detta56

zum Glück gibt es keinen Ballermann mehr :p

Verdammt, wo soll ich jetzt Urlaub machen?

Gruß Metalhead

Goldstrand

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

wie sollen wir sonst auf 10 Seiten Thread kommen?

Ich wüsste schon wie...:cool:

Die V&S-übliche moralische Auspeitschung des TE ob seines verachtungswürdigen Fehlverhaltens (bei Rot über die Ampel) zusammen mit unpassenden, an den Haaren herbeigezogenen oder schlichtweg hastig ausgedachten Beispielen ähnlicher Fälle fehlt noch.

Was ist los mit euch?

Die Frage ist lange beantwortet. Zu Fuß über die rote Ampel kostet 5 Euro. Wenn dadurch ein Unfall passiert kostet es 10 Euro. Punkte gibt es keine. Eine Ausnahme wäre evt. wenn jemand durch absolute Unbelehrbarkeit auffällt. Was aber bei der seltenen Ahndung von Rotlichtverstößen bei Fußgängern kaum passieren dürfte.

 

Passender Artikel bei der WAZ

Themenstarteram 10. September 2014 um 12:15

Ok, danke an alle! :D

@warnkb: Bin übrigens gar nicht bei rot rüber gelaufen, war nur 'ne Wette mit 'nem Kumpel :)

Jaja, das sagen sie alle...

Themenstarteram 15. September 2014 um 17:43

Hallo!

Mein Kumpel hat jemanden vom Aufbauseminar gefragt, welcher meinte, dass man sehr wohl einen Punkt kriegen kann, dies nur die meisten Polizisten nicht machen. Was sagt ihr dazu?

Zitat:

Original geschrieben von Raser6000

Was sagt ihr dazu?

Dein Kumpel hat dich hier definitiv veräppelt. Die Begründung steht ja bereits auf Seite 1 dieses Threads.

Themenstarteram 15. September 2014 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Raser6000

Was sagt ihr dazu?

Dein Kumpel hat dich hier definitiv veräppelt. Die Begründung steht ja bereits auf Seite 1 dieses Threads.

Nein, ihm glaube ich. Dann muss eher der vom Aufbauseminar es falsch erzählt haben. Eventuell ja auch, um ihn einfach davon abzuhalten :rolleyes:.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Als Fußgänger bei Rot über Ampel - Probezeit