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Allgemeine Frage zu Gutachten

Themenstarteram 20. März 2020 um 0:10

Abend Liebe Community,

ich habe da nochmal eine Frage, die ich mir nicht richtig erklären kann und auch keine passende Einträge (hier und bei Google) gefunden habe...

Angenommen es kracht (100% Schuldfrage geklärt), Anwalt wird beauftragt und ein Gutachter (öffentlich bestellter und vereidigt).

Auto ist älter, (NICHT SCHECKHEFTGEPFLEGT) es soll fiktiv abgerechnet werden. Das weiß er natürlich auch alles. Trotzdem nimmt der Gutachter Stundenverrechungssätze einer Markenwerkstatt, sagt aber, dass man mit einer Kürzung rechnen müsste, da der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen könnte.

Jetzt meine Frage (ja, ich kenne die BGH-Rechtsprechung etc. zu Markenwerkstatt, Schadensminderungspflicht etc...)

Warum nimmt der Gutachter nicht direkt Stundensätze einer durchschnittlichen im Ort ansässigen freien Werkstatt? Möchte er damit sein Honorar in die Höhe treiben, da dieser von der Schadenssumme im Gutachten abhängt oder ist das mittlerweile bei allen Gutachtern so üblich. Ich meine er ist ja vereidigt und somit sollte sein Gutachten ja immer "gerichtsfest" sein (keine unberechtigten hohen Forderungen).

Ich frage halt nur deswegen, falls man diesen Betrag einklagen müsste, und dann der Streitwert dementsprechend gekürzt würde, müsste man ja trotzdem den Anwalt für den ursprünglichen Streitwert entlohnen.

Danke!!

MfG Ben

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sharock22 schrieb am 28. März 2020 um 11:21:53 Uhr:

Also der Schaden an dem Auto von meiner Schwiegermutter wurde beglichen. Der Kva hat dafür gereicht.

Soviel zum Thema Anwalt und Gutachten.

Ich habe bei der Vs angerufen und der Dame das erklärt und gefragt ob sie ein Gutachten brauch weil ich mir schon einen Gutachter rausgesucht habe.

Antwort:

Ne, der Kva reicht, abzüglich der Mehrwertsteuer, das wussten wir ja schon. Die Summe wurde genannt und das Geld war am Freitag auf dem Konto.

na dann, herzlichen Glückwunsch euch.

Und gebt die Wertminderung nicht gleich auf einmal aus.........:rolleyes:

Soviel von mir zum Thema Gutachter und Versicherung

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Wenn die Versicherung gar nicht reagiert, gerät sie in Verzug (vorausgesetzt eine Zahlungsfrist wird gesetzt). Wer in Verzug gerät, trägt die daraus entstehenden Kosten.

Zitat:

@Ben_114 schrieb am 21. März 2020 um 11:34:31 Uhr:

Wie sieht das denn bei einer Klage aus?

Bei fiktiver Abrechnung besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass du ein Urteil bekommst was aus der Sicht von @rrwraith rechtswidrig ist...

Themenstarteram 21. März 2020 um 13:09

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. März 2020 um 13:49:18 Uhr:

Zitat:

@Ben_114 schrieb am 21. März 2020 um 11:34:31 Uhr:

Wie sieht das denn bei einer Klage aus?

Bei fiktiver Abrechnung besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass du ein Urteil bekommst was aus der Sicht von @rrwraith rechtswidrig ist...

Ja, nach BGH-Recht , was ich persönlich völlig Ok finden würde. Möchte nur nicht auf einen Teil der Gerichtskosten sitzen bleiben (ohne RS durch das Leben war wohl ein großer Fehler meinerseits)..

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. März 2020 um 13:49:18 Uhr:

Bei fiktiver Abrechnung besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass du ein Urteil bekommst was aus der Sicht von @rrwraith rechtswidrig ist...

Es ist traurig, dass es immer wieder Leute gibt, die zwar keine Ahnung haben, aber bei Fragestellern mit solchen unsinnigen Aussagen unbegründete Ängste schüren wollen.

Leider sind sie damit häufig erfolgreich...

Bei richtiger Vorgehensweise von Anfang an, tendieren die Erfolgsaussichten gegen

100 %.

Zitat:

(ohne RS durch das Leben war wohl ein großer Fehler meinerseits)..

Naja, es kommt drauf an wie lange Du schon ohne Probleme Auto fährst. Letztendlich ist es eine Versicherung und die will schließlich Geld verdienen.

In über 25 Jahren habe ich 3x einen Anwalt genommen, wobei es nur 1x von meiner Seite übernommen werden musste. Wobei es nie vor Gericht ging.

Im Extremfall lohnt sich natürlich eine RS was man ja beim Versicherungsnehmer immer schön als Argument bringen kann. Nur wie groß ist die Wahrscheinlichkeit....... Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Also der Schaden an dem Auto von meiner Schwiegermutter wurde beglichen. Der Kva hat dafür gereicht.

Soviel zum Thema Anwalt und Gutachten.

Ich habe bei der Vs angerufen und der Dame das erklärt und gefragt ob sie ein Gutachten brauch weil ich mir schon einen Gutachter rausgesucht habe.

Antwort:

Ne, der Kva reicht, abzüglich der Mehrwertsteuer, das wussten wir ja schon. Die Summe wurde genannt und das Geld war am Freitag auf dem Konto.

 

 

Zitat:

@sharock22 schrieb am 28. März 2020 um 11:21:53 Uhr:

Also der Schaden an dem Auto von meiner Schwiegermutter wurde beglichen. Der Kva hat dafür gereicht.

Soviel zum Thema Anwalt und Gutachten.

Ich habe bei der Vs angerufen und der Dame das erklärt und gefragt ob sie ein Gutachten brauch weil ich mir schon einen Gutachter rausgesucht habe.

Antwort:

Ne, der Kva reicht, abzüglich der Mehrwertsteuer, das wussten wir ja schon. Die Summe wurde genannt und das Geld war am Freitag auf dem Konto.

na dann, herzlichen Glückwunsch euch.

Und gebt die Wertminderung nicht gleich auf einmal aus.........:rolleyes:

Soviel von mir zum Thema Gutachter und Versicherung

Allerdings. Die freiwillige Selbstschädigung ist ja nicht verboten. Verarscht und beratungsresistent lebt sich es sich offenbar auch glücklich. In diesem Sinne: Prost! :D

Die Schramme wurde von mir schon raus poliert. Schwiegermutter ist glücklich.

Also ist alles gut.

Img_20200210_160758.jpg

Das nachher Foto fehlt glaube ich noch oder ist dieses Foto das Resultat mit dem die Schwiegermutter glücklich ist ?

wow.....

ich wusste noch gar nicht, dass man Grundierung so lange polierenk ann, bis wieder Farbe zum Vorschein kommt.

Man lernt halt nie aus hier bei MT..........:D

Das ist keine Grundierung, das nachher Foto kann ich leider nicht machen da wir uns nicht sehen.

Es geht ja auch nur darum das sie glücklich ist und um zu zeigen um welchen Schaden es ging.

Allenfalls Teilschaden ... soviel Zeit muss sein.

Naja, also wenn nur die Stoßstange ausgetauscht wird, soll dies i.d.R. Keine Wertminderung sein. Nutzungsausfall kann bei fiktivem Abrechnen und keinerlei Ausgaben mir Rechnung (Mwst.) für die Selbstreparatur entstehen. Somit hätte man noch die Pauschale von ~30.-€ geltend gemacht und fertig.

Alles weitere was der Gutachter dazu angibt ist Grauzone (evtl. Rechtlich in Ordnung) nur dies und auch die Kosten für den Gutachter sind nach Ablauf eines Jahres für eine Versicherung ein Batzen an Kosten, was die Beiträge nach oben drückt. Und wer meckert dann immer wieder.....? ??

... wenn man sich nicht auskennt, dann bitte keine Ratschläge austüten. ;)

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