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Allgemeine Frage zu Gutachten
Abend Liebe Community,
ich habe da nochmal eine Frage, die ich mir nicht richtig erklären kann und auch keine passende Einträge (hier und bei Google) gefunden habe...
Angenommen es kracht (100% Schuldfrage geklärt), Anwalt wird beauftragt und ein Gutachter (öffentlich bestellter und vereidigt).
Auto ist älter, (NICHT SCHECKHEFTGEPFLEGT) es soll fiktiv abgerechnet werden. Das weiß er natürlich auch alles. Trotzdem nimmt der Gutachter Stundenverrechungssätze einer Markenwerkstatt, sagt aber, dass man mit einer Kürzung rechnen müsste, da der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen könnte.
Jetzt meine Frage (ja, ich kenne die BGH-Rechtsprechung etc. zu Markenwerkstatt, Schadensminderungspflicht etc...)
Warum nimmt der Gutachter nicht direkt Stundensätze einer durchschnittlichen im Ort ansässigen freien Werkstatt? Möchte er damit sein Honorar in die Höhe treiben, da dieser von der Schadenssumme im Gutachten abhängt oder ist das mittlerweile bei allen Gutachtern so üblich. Ich meine er ist ja vereidigt und somit sollte sein Gutachten ja immer "gerichtsfest" sein (keine unberechtigten hohen Forderungen).
Ich frage halt nur deswegen, falls man diesen Betrag einklagen müsste, und dann der Streitwert dementsprechend gekürzt würde, müsste man ja trotzdem den Anwalt für den ursprünglichen Streitwert entlohnen.
Danke!!
MfG Ben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sharock22 schrieb am 28. März 2020 um 11:21:53 Uhr:
Also der Schaden an dem Auto von meiner Schwiegermutter wurde beglichen. Der Kva hat dafür gereicht.
Soviel zum Thema Anwalt und Gutachten.
Ich habe bei der Vs angerufen und der Dame das erklärt und gefragt ob sie ein Gutachten brauch weil ich mir schon einen Gutachter rausgesucht habe.
Antwort:
Ne, der Kva reicht, abzüglich der Mehrwertsteuer, das wussten wir ja schon. Die Summe wurde genannt und das Geld war am Freitag auf dem Konto.
na dann, herzlichen Glückwunsch euch.
Und gebt die Wertminderung nicht gleich auf einmal aus.........
Soviel von mir zum Thema Gutachter und Versicherung
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44 Antworten
Zitat:
@sharock22 schrieb am 20. März 2020 um 10:11:07 Uhr:
Wie teilt man eigentlich der Versicherung mit das man fiktiv abrechnen möchte?
Das übernimmt der Anwalt.
Die Notwendigkeit für einen solchen hast du ja schon bewiesen
Ja sorry das ich noch nie nen Unfall oder Schaden hatte und in dem Bereich absolut keine Ahnung hab...
Das ist ja kein Problem wenn man keine Ahnung hat, das Problem ist nur, dass die Gegenseite (Versicherung) Ahnung hat. Weil die Sachbearbeiter da jeden Tag nichts anderes machen.
Du hast also die Möglichkeit, den Profis dort die ganze Abwicklung zu überlassen. Das geht dann in der Regel schnell und reibungslos. Und natürlich zu Gunsten der Versicherung, also zu deinem Nachteil.
Wenn du das nicht willst, dann kannst du deinen eigenen Profi dran setzen, also einen Anwalt. Dann hast du auch kein Gerenne damit, aber die Sache wird zu deinen Gunsten ablaufen.
Die dritte Möglichkeit ist, du bastelst dir selber irgendwas hin, investierst Zeit und verzichtest im Endeffekt vermutlich auf Geld, ähnlich wie bei der ersten Möglichkeit. Das kann man machen wenn man Spaß daran hat und es auf ein paar (hundert) Euro nicht ankommt.
Du hast die Wahl
Dann rate ich ihr zum Anwalt. RSV hat sie ja,danke nochmal.
Dachte das geht leichter und das der Kva reicht... ein Gutachter kostet ja auch wieder Geld aber wenn die diesen Weg gehen wollen dann sollen es wohl so sein.
Zitat:
@Ben_114 schrieb am 20. März 2020 um 01:10:20 Uhr:
Auto ist älter, (NICHT SCHECKHEFTGEPFLEGT) es soll fiktiv abgerechnet werden. Das weiß er natürlich auch alles. Trotzdem nimmt der Gutachter Stundenverrechungssätze einer Markenwerkstatt,
Das muss er auch, wenn er ein rechtskonformes und verkehrsfähiges Gutachten erstellt. (Ausnahme: Der Geschädigte nennt ihm eine konkrete Reparaturwerkstatt, dann nimmt er deren Stundenverrechnungssatz.)
Zitat:
sagt aber, dass man mit einer Kürzung rechnen müsste, da der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen könnte.
Das ist natürlich falsch, aber leider glaubt so mancher Gutachter und sogar mancher Rechtsanwalt dieses Märchen!
Zitat:
Jetzt meine Frage (ja, ich kenne die BGH-Rechtsprechung etc. zu Markenwerkstatt, Schadensminderungspflicht etc...)
Offensichtlich kennst Du sie nicht.
Zitat:
Warum nimmt der Gutachter nicht direkt Stundensätze einer durchschnittlichen im Ort ansässigen freien Werkstatt?
Weil sein Gutachten dann falsch wäre! Die Schadenshöhe wäre zum Nachteil des Geschädigten nicht korrekt ermittelt!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. März 2020 um 20:14:28 Uhr:
Zitat:
@Ben_114 schrieb am 20. März 2020 um 01:10:20 Uhr:
Auto ist älter, (NICHT SCHECKHEFTGEPFLEGT) es soll fiktiv abgerechnet werden. Das weiß er natürlich auch alles. Trotzdem nimmt der Gutachter Stundenverrechungssätze einer Markenwerkstatt,
Das muss er auch, wenn er ein rechtskonformes und verkehrsfähiges Gutachten erstellt. (Ausnahme: Der Geschädigte nennt ihm eine konkrete Reparaturwerkstatt, dann nimmt er deren Stundenverrechnungssatz.)
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. März 2020 um 20:14:28 Uhr:
Zitat:
sagt aber, dass man mit einer Kürzung rechnen müsste, da der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen könnte.
Das ist natürlich falsch, aber leider glaubt so mancher Gutachter und sogar mancher Rechtsanwalt dieses Märchen!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. März 2020 um 20:14:28 Uhr:
Zitat:
Jetzt meine Frage (ja, ich kenne die BGH-Rechtsprechung etc. zu Markenwerkstatt, Schadensminderungspflicht etc...)
Offensichtlich kennst Du sie nicht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. März 2020 um 20:14:28 Uhr:
Zitat:
Warum nimmt der Gutachter nicht direkt Stundensätze einer durchschnittlichen im Ort ansässigen freien Werkstatt?
Weil sein Gutachten dann falsch wäre! Die Schadenshöhe wäre zum Nachteil des Geschädigten nicht korrekt ermittelt!
Danke, für deine ausführlichen Antworten! Um nochmal auf deinen 2. Punkt einzugehen.
Auf eine Kürzung müsste man sich also rein theoretisch nicht einlassen? Kannst du auch sagen warum? Was ist wenn die Versicherung eine freie Referenzwerkstatt in zumutbarer Wohnortnähe mit "Qualitätsnachweisen" aus dem Hut zaubert?
Zitat:
@Ben_114 schrieb am 21. März 2020 um 02:31:35 Uhr:
Auf eine Kürzung müsste man sich also rein theoretisch nicht einlassen?
Praktisch auch nicht.
Zitat:
Kannst du auch sagen warum?
Weil diese Kürzungen rechtswidrig sind!
Der Geschädigte hat den gesetzlichen Anspruch, dass sein erlittener Vermögensschaden möglichst vollständig ersetzt wird. Dies ist nur durch eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt möglich.
Gibt es mehrere gleichwertige Alternativen der Schadensbeseitigung, muss der Geschädigte die günstigste wählen. Dies kann immer nur eine andere, günstigere Markenwerkstatt sein.
Dies gilt für konkrete wie fiktive Abrechnung gleichermaßen.
Zitat:
Was ist wenn die Versicherung eine freie Referenzwerkstatt in zumutbarer Wohnortnähe mit "Qualitätsnachweisen" aus dem Hut zaubert?
Eine freie Werkstatt ist niemals im Sinne des Gesetzes gleichwertig! Auch dann nicht, wenn sie technisch gleichwertig reparieren könnte.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. März 2020 um 11:10:59 Uhr:
Zitat:
@Ben_114 schrieb am 21. März 2020 um 02:31:35 Uhr:
Auf eine Kürzung müsste man sich also rein theoretisch nicht einlassen?
Praktisch auch nicht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. März 2020 um 11:10:59 Uhr:
Zitat:
Kannst du auch sagen warum?
Weil diese Kürzungen rechtswidrig sind!
Der Geschädigte hat den gesetzlichen Anspruch, dass sein erlittener Vermögensschaden möglichst vollständig ersetzt wird. Dies ist nur durch eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt möglich.
Gibt es mehrere gleichwertige Alternativen der Schadensbeseitigung, muss der Geschädigte die günstigste wählen. Dies kann immer nur eine andere, günstigere Markenwerkstatt sein.
Dies gilt für konkrete wie fiktive Abrechnung gleichermaßen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. März 2020 um 11:10:59 Uhr:
Zitat:
Was ist wenn die Versicherung eine freie Referenzwerkstatt in zumutbarer Wohnortnähe mit "Qualitätsnachweisen" aus dem Hut zaubert?
Eine freie Werkstatt ist niemals im Sinne des Gesetzes gleichwertig! Auch dann nicht, wenn sie technisch gleichwertig reparieren könnte.
Wie sieht das denn bei einer Klage aus? Gehen wir mal davon aus, dass [Ja ich weiß es tut sich meist schon bei alleiniger Klagezustellung etwas] die Versicherung im Gerichtsprozess es schafft, das Gutachten zu kürzen, indem sie wie du sagst, auf eine "günstigere fachgebundene Markenwerkstatt" hinweist. Heißt das dann auch nicht, dass die Klage nur noch einen Teilerfolg in Bezug auf die Gerichtskosten und Auslagen hat, da die ursprünglich einzuklagende Schadensumme nach unten korrigiert wurde. Also z.B. die Beklagten tragen "nur noch" 75%/Kläger 25% der Gerichtskosten. Dann wäre ja fast jede Klage gegen eine KFZ-Versicherung automatisch mit garantierten Teilkosten verbunden...
MfG Ben
Man wieder ein doppelter Kommentar, was hab ich nur mit der Tastatur angestellt...
Sorry, doppelter Kommentar.
Dies kann nicht passieren. Wenn auf eine gleichwertige Werkstatt mit günstigeren Preisen korrekt verwiesen wird, erübrigt sich die Klage.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. März 2020 um 11:45:55 Uhr:
Dies kann nicht passieren. Wenn auf eine gleichwertige Werkstatt mit günstigeren Preisen korrekt verwiesen wird, erübrigt sich die Klage.
Heißt konkret die Versicherung bittet um Klageabweisung und übernimmt die bis dato angefallenen Kosten?
Nein, heißt, es gibt keine Klage.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. März 2020 um 11:53:32 Uhr:
Nein, heißt, es gibt keine Klage.
Hä, Sorry ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich gehe vom Punkt aus, an dem eine Versicherung alles ignoriert und nichtmal das Gutachten kürzt, sprich nach Zustellung der Ansprüche gar nichts tut und dann erst bei Klagezustellung sich bewegt. Da fallen schon Kosten an..
Nur für die Versicherung...