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Alkohol und Verkehr

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 16:29

In Deutschland sterben jedes Jahr ca. 75 Tausend Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums.

Ca. 1,5 Millionen Menschen sind alleine alkoholabhängig, ohne die Dunkelziffer zu schätzen. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf 27 Milliarden Euro in Deutschland.

 

Letzte Erfassung für das Jahr 2011vom Statistischen Bundesamt brachten folgende Zahlen zutage:

32.900 Unfälle, wobei Alkohol im Spiel war. Darunter 5.850 Schwerverletzte, 15.085 Leichtverletzte 9.840 schwere Unfälle mit Sachschaden und 430 an der Unfallstelle getötete.

 

“Zudem sei Alkohol eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Nach dem Gutachten werden sieben Prozent aller Straftaten oder rund 238.000 pro Jahr in Deutschland unter Alkoholeinfluss begangen. Bei 60 % der 150.000 Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr spiele Trunkenheit eine Rolle.

 

Experten beobachten, dass die Gruppe der Alkoholsüchtigen oder Suchgefährdeten ebenso wächst – inzwischen macht sie 13 % der Gesamtbevölkerung aus. 40000 Menschen sterben nach DHS-Schätzungen jährlich an den Folgen des Alkoholmissbrauchs.

 

Nach vorsichtigen Schätzungen bewegt sich der direkte und indirekte volkswirtschaftliche Schaden auf fast 50 Milliarden Euro.

 

Bin auf Eure Antwort gespannt, wie Ihr zum Thema Alkohol und Verkehr steht. Ist für Euch Alkohol tabu, wenn ihr mit dem Auto unterwegs seid. Oder darf es ein oder zwei Gläschen sein.

Habt ihr schon mal die Erfahrung in puncto Alkohol und Verkehr gemacht.

Beste Antwort im Thema

Alkohol hat normalerweise im Straßenverkehr für jeden logisch denkenden Menschen tabu zu sein.

Groß zu diskutieren gibt es da meiner Meinung nach nichts.

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Nö, keineswegs. Ich hab noch nirgendwo gefordert die Autos von notorischen Rasern einzuziehen, außer als Entgegnung auf die Idee von Twindance dies bei Alkoholsündern zu tun...

Wie schon gesagt... es gibt Situationen in denen Fahren unter Alkohol gefährlich ist, genauso wie Rasen. Und es gibt Situationen in denen die Gefährdung nicht sonderlich groß ist, genauso wie beim Rasen...

Ich fands halt nur sehr interessant, wie sich die komplette "Ich will so schnell fahren wie ich will" und "das Leben ist halt riskant, damit muss man leben"-Fraktion hier plötzlich gemeinsam über diejenigen ausschüttet, die nach 1 oder 2 Bier noch Auto fahren...

Denn "das Leben ist halt riskant" gilt natürlich nur solange, wie es um die Dinge geht, die man selbst tut. Bei anderen Dingen gilt "zero tolerance". DAS ist Heuchelei ;)

am 11. Juli 2013 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Nö, keineswegs. Ich hab noch nirgendwo gefordert die Autos von notorischen Rasern einzuziehen, außer als Entgegnung auf die Idee von Twindance dies bei Alkoholsündern zu tun...

Wie schon gesagt... es gibt Situationen in denen Fahren unter Alkohol gefährlich ist, genauso wie Rasen. Und es gibt Situationen in denen die Gefährdung nicht sonderlich groß ist, genauso wie beim Rasen...

Ich fands halt nur sehr interessant, wie sich die komplette "Ich will so schnell fahren wie ich will" und "das Leben ist halt riskant, damit muss man leben"-Fraktion hier plötzlich gemeinsam über diejenigen ausschüttet, die nach 1 oder 2 Bier noch Auto fahren...

Denn "das Leben ist halt riskant" gilt natürlich nur solange, wie es um die Dinge geht, die man selbst tut. Bei anderen Dingen gilt "zero tolerance". DAS ist Heuchelei ;)

Eben um Toleranz geht es!Genauso wie Ich es nicht schlimm finde wenn jemand nach 2 Bier noch Auto fährt,solltest du es als toleranter Mensch nicht schlimm finden wenn man moderat über dem Limit, oder auf einer TL freien AB 200 +x fährt.Was deine Toleranz für letzteres betrifft habe Ich nach deinen bisherigen Aussagen allerdings meine Zweifel.Falls Ich mit meiner Annahme falsch liege darfst du es gerne richtig stellen.

am 11. Juli 2013 um 19:15

@xmisterdx, eines vorneweg:

Es würde die Diskussion erheblich vereinfachen, wenn Du endlich zwischen "Schnellfahren" und "Rasen" unterscheiden würdest.

1. Möglichkeit (was ich hoffe):

Du hast den Unterschied (noch immer) nicht begriffen. Deshalb die Erklärung:

Rasen: Unangepasst (schnell) fahren bzw. für die entsprechende Situation zu schnell, d.h. Rasen ist völlig unabhängig von einer bestimmten Geschwindigkeit x, man kann beispielsweise mit 50km/h rasen und mit 250km/h angepasst fahren.

2. Möglichkeit (was ich nicht hoffe, aber leider vermute):

Du hast den Unterschied sehr wohl begriffen, und willst einfach provozieren und/oder die angepasst Schnellfahrenden diskreditieren. In dem Fall bitte ich Dich freundlich, auch im Sinne eines guten Miteinanders hier im Forum, dies nicht mehr zu tun!

Zum Thema:

Ein, zwei Bier oder ein Gläschen Wein und danach Autofahren halte ich durchaus für vertretbar.

Meine Posts, in denen ich das Fahren unter Alkoholeinfluss verurteilte, bezogen sich auf die Fälle, in denen eine wirkliche (Ange-)Trunkenheit vorliegt, sprich (deutlich) jenseits der 0,5‰-Grenze. Sollte ich hier Missverständnisse ausgelöst haben, dann ein "Sorry" von meiner Seite.

P.S.: Im Fall des TE kann ich eine erhöhte Sensibilisierung aufgrund seines Unfalls durchaus nachvollziehen.

Bitte nehmt den folgenden Hinweis ernst -

 

wer hier die nächste Raser-Debatte lostritt, bekommt die Eselsmütze!

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Im Fall des TE kann ich eine erhöhte Sensibilisierung aufgrund seines Unfalls durchaus nachvollziehen.

Das ist ja auch soweit in Ordnung und die Öffentlichmachung von Kollateralschäden in den Opferfamilien ist auch notwendig - aber die Schlussfolgerung bzw.Forderung ist es nicht mehr.

Niemand ist alkoholisiert unterwegs, weil die Strafe gering ist, weil man sich das "mal leisten" kann, sondern weil bei einer Entdeckungsrate von 1:10.000 eine große Sicherheit vorhanden ist, nicht erwischt zu werden.

Eine auch extreme Straferhöhung hätte doch keinerlei Effekt, die jetzigen "Preise" sind bereits ausreichend hoch, um eine völlig ausreichende Abschreckung zu haben, die Entdeckungsquote ist das Problem.

Auch auf der Opferseite besteht doch keine Verbesserung durch eine deutliche Straferhöhung. Was verbessert sich denn an der Situation des ums Leben gekommenen Kindes oder Familienernährers, wenn der dafür verantwortliche, alkoholisierte Fahrer neben einem strammen 5stelligen Betrag nicht nur 1,5 Jahre zu Fuß unterwegs ist, sondern für 7 Jahre einfahren wird?

Eine Strafhöhe bewirkt einen Abschreckungseffekt, aber ab einem gewissen Punkt kann die Strafe unendlich erhöht werden ohne dass es eine Auswirkung auf die Anzahl der Taten hat.

Das einzig Machbare wäre die Erhöhung der Kontrolldichte. Drei mal am Tag tatsächlich 20 Euro bezahlen zu müssen, sind erheblich wirksamer, als eine auf dem Papier stehende Todesstrafe, die man nicht bekommt, weil man nicht erwischt wird.

Härtere Strafen reduzieren keine Anzahl der Taten und helfen auch nicht bei den Problemen der Opfer und deren Angehörige. Es handelt sich ausschließlich um (teilweise) Befriedigung von Steinzeitemotionen mit dem "Auge um Auge".

Aber selbst das wird mit einer Strafverschärfung niemals funktionieren, denn nach 7 Jahren Knast kann der Täter frei herum laufen, aber ich bin dann immer noch behindert und habe Schmerzen, mein Kind ist dann immer noch Tod.

Da eine Strafe niemals eine Behinderung nehmen, körperliche Schmerzen beseitigen oder Tote zum Leben erwecken kann, wird selbst das maximal Mögliche, die Todesstrafe immer als "zu wenig" aus Sicht der Opfer bleiben.

Strafe wird sich immer an anderen Dingen orientieren müssen. Der hier geforderte Wunsch nach "Gleichheit der Qualen" mag nachvollziehbar sein, aber der kann nicht erfüllt werden.

Pflaumenkuchen übernimmt mal wieder die Rolle der Stimme der Vernunft.

Dazu ist meines Erachtens die Kontrolldichte in Deutschland (zumindest im Rhein-Neckar-Kreis) sehr niedrig. Nach 5 Jahren in der Gegend, viel Freitag, Samstag, Sonntagnachtverkehr (höhö) bin ich noch nie rausgewunken worden, bzw. nur ein einziges mal bei uns überhaupt an einer Kontrolle vorbeigefahren.

Hier in der Schweiz hat es mich nach 6 Monaten schon 3 mal (wenn auch negativ) erwischt.

Und dabei ist nicht viel los mehr oder weniger los.

am 11. Juli 2013 um 21:02

Stimmt, ist auch schon ewig her, dass ich eine Kontrolle auch nur gesehen habe. Und wenn, dann werde ich seit bestimmt zehn Jahren immer durchgewunken, vielleicht passe ich fahrzeugmäßig einfach nicht in die Zielgruppe :confused:.

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Das ist ja auch soweit in Ordnung und die Öffentlichmachung von Kollateralschäden in den Opferfamilien ist auch notwendig - aber die Schlussfolgerung bzw.Forderung ist es nicht mehr.

der Taten hat.

Nun muss ich mich doch noch einmal zu Wort melden.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich in Bezug meines Unfallgegners und einer anderen Person oder Personengruppe, nach einer höheren Bestrafung gerufen habe.

Ich habe meinen Fall erörtert, um der Diskussion über „Alkohol im Straßenverkehr“ eine Grundlage zu geben. Über eine höhere Strafe oder Strafzumessung habe ich bis heute und bis zu diesem Beitrag nicht geschrieben.

Was ich jedoch beschämend finde im Bezug auf Opfer und Opferfamilien, von „Kollateralschäden“ zu sprechen.

Zur Erklärung: Kollateralschaden ist der militärische Begriff für Begleitschaden (aus dem Lateinischen collateralis für seitlich oder benachbart). Zitat Wikipedia: Bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende – an sich unbeabsichtigte – Schäden aller Art durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet.

Ja man könnte sagen ein Begleitschaden, aber wovon, von einem nicht verkehrskonformen Handeln, dann wäre es eine Nebensächlichkeit. Das darf in Betrachtung der Geschädigten nicht so dargestellt werden. So kann es in der Ausdrucksweise (Kollateralschaden) an Unverschämtheit nicht übertroffen werden.

Ich plädiere nicht für höhere Strafen. Ich plädiere dazu, die jetzt möglichen Strafen auch angemessen anzuwenden. Was ich jedoch als eine erzieherische Strafe ansehen würde, ist der Entzug (Beschlagnahme) des Fahrzeuges. Aus dem Veräußerungsgewinn könnte man schon einen Topf schaffen um den Opfern zumindest eine finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Schädigung zukommen zu lassen.

Zum Anderen hätte diese Vorgehensweise eine reale Abschreckung zur Folge, hier würde mancher, ob der Tatsache der Möglichkeit, des Fahrzeug-Entzuges, vor einer alkoholisierten Fahrt zurückschrecken.

Auch wenn man gerne Fremdwörter benutzt, sollte man schon wissen wovon man schreibt.

am 11. Juli 2013 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser

Ich plädiere nicht für höhere Strafen. Ich plädiere dazu, die jetzt möglichen Strafen auch angemessen anzuwenden. Was ich jedoch als eine erzieherische Strafe ansehen würde, ist der Entzug (Beschlagnahme) des Fahrzeuges. Aus dem Veräußerungsgewinn könnte man schon einen Topf schaffen um den Opfern zumindest eine finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Schädigung zukommen zu lassen.

Zum Anderen hätte diese Vorgehensweise eine reale Abschreckung zur Folge, hier würde mancher, ob der Tatsache der Möglichkeit, des Fahrzeug-Entzuges, vor einer alkoholisierten Fahrt zurückschrecken.

Du schreibst immer wieder, dass Du keine höheren Strafen forderst, befürwortest aber im selben Atemzug den Entzug des Fahrzeugs als "Erziehungsmaßnahme". Dies ist doch eine härtere Strafe. :confused:

Desweiteren wurde hier schon mehrfach (auch von mir) dargelegt, dass nicht die Höhe der Strafe, sondern die Wahrscheinlichkeit des "Erwischtwerdens" für die Einhaltung von Regeln ausschlaggebend ist. Die "Abschreckung" durch die jetzigen Strafen (Geldstrafe, Führerscheinentzug und ggf. MPU) ist ausreichend.

Für finanzielle Ansprüche des Unfallopfers ist die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig (im Trunkenheitsfall wird diese natürlich regressieren). Entzug und Veräußerung des Fahrzeugs ist aus diesem Grund folglich ebenfalls nicht notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser

Über eine höhere Strafe oder Strafzumessung habe ich bis heute und bis zu diesem Beitrag nicht geschrieben.

Du bist permanent dabei, es ist das einzige, was Du verlangst.

Vielleicht bemerkst Du es nicht mehr, weil Du es merkwürdig umschreibst.

Jegliche Sanktionierung aufgrund eines unrechten Handelns ist Strafe, somit sind Deine Forderungen nach

Zitat:

die jetzt möglichen Strafen auch angemessen anzuwenden.

... der Entzug (Beschlagnahme) des Fahrzeuges.

Sind Strafen, die sowohl höher ausfallen, wie auch über das Bisherige hinaus gehen, das ist eine Straferhöhung.

Besonders interessant ist dies hier:

Zitat:

Aus dem Veräußerungsgewinn könnte man schon einen Topf schaffen um den Opfern zumindest eine finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Schädigung zukommen zu lassen.

Eine Strafe soll hier dem Opfer gezahlt werden.

Es gibt eine klare Trennung zwischen Strafe und dem Schadensersatz, damit wenigstens eine halbwegs objektive Trennung zwischen Tathandlung und Schadensersatz vorhanden ist.

Was Du hier einführen möchtest, ist eine erhebliche Zuwendung an das Opfer, wenn der Täter vermögend war und keine Zuwendung, wenn der Täter es nicht war oder einen Firmenwagen fuhr.

Du hältst es tatsächlich für gerechter, wenn bei gleicher Tat und gleicher Zufallssituation (zur falschen Zeit am falschen Ort) das Opfer völlig unterschiedlich entschädigt wird und ein Opfer das Glück haben muss, wenn es von einem vermögenden Fahrer umgesägt wird?

Und dann reduzierst Du das immer auf einen Alkoholkonsum, aber was ist bei anderen Unfällen, die völlig identisch sind.

Was macht den Fahrfehler aufgrund Alk-Konsum so schlimm, dass der Fahrer in seinem Privatvermögen enteignet werden sollte, aber das identische Verhalten mit dem Missachten eines Stoppschilds oder der falschen Einschätzung einer zu fahrenden Geschwindigkeit in der identischen Zufallssituation, weil eben der Radfahrer zur falschen Zeit am falschen Ort war und auch keine Chance mehr hatte, da wird dann wegen dem fehlenden Alk auf eine Enteignung des Fahrers verzichtet?

Wo ist für Dich der relevante Unterschied, ob ein Fahrer aufgrund Alk ein Stoppschild übersehen hat, oder wegen einem Telefongespräch bzw. Unterhaltung mit dem Beifahrer oder auch ganz vorsätzlich, weil er dort noch nie die Notwendigkeit zum Anhalten bestanden hat, weil er da seit 20 Jahren Vorfahrt hatte und gestern die Vorfahrtregelung verändert wurde.

Der Fahrer macht immer den selben groben Fehler, den er immer im Vorfeld durch ein regelkonformes Verhalten hätte vermeiden können, es hat immer die selben, leider tragischen Folgen für das unmittelbare Opfer, wie auch die Angehörigen.

Auf welchem Hintergrund verlangst Du eine völlig unterschiedliche Bestrafung (Gesamt-Sanktionierung) und wieso ist dann diese unterschiedliche Bestrafung auch noch für Dich "gerecht"?

Wieso soll das Opfer einen zusätzlichen finanziellen Vorteil direkt aus dem Vermögen des Fahrers erhalten, wenn Alk mit im Spiel war - aber nicht, wenn jemand Montags früh nüchtern aber durch Übermüdung mit den selben Auswirkungen einen anderen erwischt?

Durch Deine persönliche Erfahrung hast Du eine besondere Motivation beim Thema Alk am Steuer, übersiehst dabei aber, dass Du hier eine extreme Ungleichbehandlung in der Bestrafung des Fahrers, einschließlich einer völligen Ungerechtigkeit in der finanziellen Entschädigung der Opfer forderst.

Machst Du dann auch den Überbringer der Botschaft?

"Tut uns Leid, Ihr Mann ist bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen - und Sie bekommen auch 25.000 Euro weniger Unterstützung, weil der verursachende Fahrer zwar erheblich übermüdet aber leider nicht besoffen war"

Oder auch anders herum:

"Tut uns Leid, Ihr Mann ist bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen - aber Sie haben richtig Glück dabei, denn der verursachende Fahrer war besoffen und hat Ihren Mann mit einem nagelneuen Bugatti umgefahren, der dabei nicht mal beschädigt wurde"

 

Dein Zorn auf Alk am Steuer mag bis zu einer bestimmten Grenze verständlich sein, jedoch Deine Vorschläge entbehren jeglicher Gerechtigkeit und Gleichbehandlung von Tätern und Opfern und damit auch Rechtstaatlichkeit.

am 12. Juli 2013 um 6:12

@pflaumenkuchen:

Ich habe das bei lodgycruiser so gelesen, dass nicht nur bei einem Unfall, das dann ggf. beschädigte Fahrzeug entzogen und verkauft wird (und das Opfer dann genau diesen Betrag erhält), sondern dass bei jedem, der betrunken fährt (auch ohne Unfall), das Fahrzeug versteigert wird. Das aus all diesen Fahrzeugen erlöste Geld kommt in einen gemeinsamen Fond o.ä. ("Topf"), woraus Ansprüche der Opfer alkoholbedingter Unfälle beglichen werden. Dies aber nur am Rande, ändert ja an der von Dir genannten Problematik nichts.

Mit Deinen sonstigen Ausführungen hast Du natürlich Recht, sehe ich ähnlich.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Das aus all diesen Fahrzeugen erlöste Geld kommt in einen gemeinsamen Fond o.ä. ("Topf"),...

Das ist doch dann noch Makaberer und Skurriler:

 

Was passiert bei Überschüssen am Jahresende?

Gibt es dann eine Bonusausschüttung, weil es ein gutes Jahr war?

 

Was passiert, wenn der Topf zur Jahresmitte leer ist?

Bekommen dann die Vermögenden in diesem Lande einen Werbeflyer über die besonderen Vorteile mit dem wertvollsten Privatwagen betrunken und laut hupend an Polizeirevieren vorbei zu fahren?

Führen wir eine Sippenhaftung ein, wenn das Fahrzeug des alkoholisierten Fahrers nur noch Schrottwert hatte. Immerhin haben wir eine erhebliche Aufdeckungsquote im Rahmen von Unfällen und da geht es dann nur die Restwerte von Unfallfahrzeugen und nicht die Zeitwerte von hochmotorisierten Speedlimit-Überschreitern.

Muss jetzt hier nicht nur ein einzelnes Opfer, sondern sogar die Gesamtheit aller Opfer auf das Glück hoffen, dass viele Fahrer mit möglichst teuren Fahrzeugen betrunken unterwegs sind, damit viel in den Topf fließt?

Müssen die KFZ-Versicherungen dann den Topf ausgleichen, also genau die Fahrer über steigende Prämien sanktioniert werden, die sich an das Alk-Verbot halten - eine Bestrafung, weil nicht genügend Fahrer teurer Fahrzeuge besoffen unterwegs waren?

Bei Infoveranstaltungen einer derartigen Opferschutz-Organisation unter dem Motto "tue etwas gutes, fahre besoffen" dann die Ausgabe von Freibier und Hochprozentigem an Fahrern von jungen Fahrzeugen ab der oberen Mittelklasse - immer in Zusammenarbeit mit der Polizei an der Parkplatzausfahrt, damit es auch ein gutes Jahr werden wird?

 

Dass Opferschutz und Opferhilfe ein großes schwarzes Loch sind und es schon oftmals eine Schande für einen reichen Staat ist, der sich mit "Sozialstaat" auch noch schmückt, ist eine Sache, die dringend verändert werden muss.

Aber der Ansatzpunkt ist die massive Beschleunigung von Bearbeitung, Prüfung und dann Auszahlung durch die Versicherungen. Das hier geforderte ist nur als Überschrift tauglich, jedes weitere darüber Nachdenken deckt es als wiedermal nur populistischen Müll auf.

Alk-Unfälle müssen verhindert werden, aber es darf keine Spaltungen bei den Opfern nach Alk-bedingt/ nüchtern geben und es dürfen keine Ziele aufgestellt werden, dass es von wirtschaftlichem Vorteil ist, wenn ein Fahrer doch bitte betrunken unterwegs ist.

Themenstarteram 12. Juli 2013 um 8:42

Ach du meine Güte. Muss ich jetzt, vor einem jeden Beitrag einen Rechtsberater, Rechtswissenschaftler oder Anwalt zurate ziehen, um jede meiner Äußerungen auf ihre Rechtskonfirmität abzuklopfen.

Da zu habe ich keine Lust.

 

Ich habe schon mal geschrieben, dass ich innerhalb des Themas mich auf "Alkohol und Verkehr" beziehe.

Will ich übers allgemeine Verkehrsrecht diskutieren, täte ich das in einem andern Thread.

 

Ich mache einen Vorschlag (wie auch viele andere ihre Vorschläge hier kundtun) und stelle diese zur Debatte, mehr nicht.

 

Die Opferentschädigung sollte aus einen Topf oder Fond geschehen und nicht zur Entschädigung dienen, sondern als erste Unterstützung nach dem Schadensereignis. Es geht nicht nur um Opfer von Alkoholdelikten, sondern um alle Opfer eines Verkehrsunfalls, welche oft mit dem Problem konfrontiert werden, dass die Entschädigung durch Versicherer oder zivilrechtliche Rechtsentscheidung sehr lange auf sich warten lässt. Die geschädigten aber, gerade in der Situation wo unter Umständen eine finanzielle Mehrbelastung auftritt, ohne Mittel dastehen.

So viel noch zu meinem Vorschlag.

 

Damit verabschiede ich mich vorerst aus diesem Thema. Es geht ja, so habe ich diesen Thread verstanden, nicht um mich und meine Person und schon gar nicht um meine Vita, wie „pflaumenkuchen“ es gerne darstellen möchte.

 

Gruß der LodgyCruiser

 

Edit - @ pflaumenkuchen: Habe mir jetzt mal Deinen Forums-Verlauf angesehen, scheint ja von Dir ein Hobby zu sein, mit Deinem Geschreibsel, eröffnete Threads aus der Bahn zu bringen. Ich hoffe, dass es Dir hier nicht gelingt.

Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser

... welche oft mit dem Problem konfrontiert werden, dass die Entschädigung durch Versicherer oder zivilrechtliche Rechtsentscheidung sehr lange auf sich warten lässt.

Der Ansatzpunkt ist doch dann aber eine deutliche Beschleunigung.

Der Griff in das Privatvermögen des Unfallverursachers verändert doch nichts an diesen oftmals vorsätzlich ausgeführten Verzögerungen der Versicherungen.

Dass bei dem Thema der Schnelligkeit der Hilfe eine deutliche Veränderung durchgeführt werden muss, ist ohne jeden Zweifel und Widerspruch, aber doch bitte nicht die Verlagerung einfach auf einen anderen Zahler in Abhängigkeit von dessen Promillewert.

Du drückst Dich immer noch um die Beantwortung von ganz entscheidenden Fragen:

Was ist der - wenn auch nur für Dich - so relevante Unterschied für Opfer und Angehörigen, ob der Fahrer nun aus Trunkenheit oder aus anderen Gründen mit der selben Wirkung wie zB. Übermüdung einen Fahrfehler begangen und einen Unfall verursacht hat?

Immerhin forderst Du diese Fahrzeug-Enteignung und Füllung des Topfs nur von angetrunkenen Fahrern.

Wenn diese Fahrzeugenteignung weder eine Strafverschärfung noch eine Ungleichheit der Strafe sein soll (Fahrzeug mit hohem Wert / Fahrzeug ohne Wert), wie soll das dann in der Realität funktionieren:

Wird der durch Verkauf erzielte Fahrzeugwert mit der dann verhängten Geldstrafe verrechnet und wenn die Strafe geringer als der Fahrzeugwert ausfällt, wird das dann aus dem Steuertopf oder dem Opferfond ausgeglichen?

"Strafe für Trunkenheit am Steuer für A-Promi:

Er erhält 75.000 Euro aus dem Verkehropfer-Hilfefond"

Was ist, wenn es zu keiner Geld-, sondern einer Haftstrafe kommt, werden dann Fahrer von hochwertigen Fahrzeugen eine kürzere Haftzeit ausgesprochen bekommen:

"Fabrikneue AMG S-Klasse in Vollausstattung schützt A-Promi vor Haftstrafe nach Trunkenheitsfahrt"

Diese Schlagzeilen wären das Ergebnis (D)einer zur Diskussion gestellten Opfersoforthilfe, die keine Strafverschärfung für den Fahrer beinhaltet - und, gefallen Sie Dir?

 

Zitat:

Ich mache einen Vorschlag (wie auch viele andere ihre Vorschläge hier kundtun) und stelle diese zur Debatte, mehr nicht.

Die sich im Rahmen der gewollten Debatte entwickelnden Fragen sollten dann aber auch von Dir beantwortet und sich nicht zurückgezogen werden.

Als erledigt sind schon die Punkte einer nicht gewollten Strafverschärfung und die Hilfe ausschließlich für Alkopfer abzuhaken, bleiben aber immer noch ein paar Punkte offen, bei denen Dein Vorschlag konkretisiert (oder auch überarbeitet) werden müsste, wenn man schon eine derartige Debatte anstößt.

 

Zitat:

Edit - @ pflaumenkuchen: Habe mir jetzt mal Deinen Forums-Verlauf angesehen, scheint ja von Dir ein Hobby zu sein, mit Deinem Geschreibsel, eröffnete Threads aus der Bahn zu bringen. Ich hoffe, dass es Dir hier nicht gelingt.

Weil die Jungs von der "Bild"-Zeitung ohne mich nicht auf die oben genannten Schlagzeilen kommen würden?

Überschätze nicht die Boulevard-Presse.

Ich bringe nicht Threads aus der Bahn, sondern konfrontiere Vorschläge mit der Realität. Die Realität wirft Vorschläge von ganz allein aus der Bahn, da muss ich nicht mal irgendwas zusätzlich machen.

Das Hinterfragen von Ideen und die Prüfung einer Realisierung ist auch nicht mein Hobby, sondern mein Beruf.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

 

...

Wie schon gesagt... es gibt Situationen in denen Fahren unter Alkohol gefährlich ist, genauso wie Rasen. Und es gibt Situationen in denen die Gefährdung nicht sonderlich groß ist, genauso wie beim Rasen...

Richtig, wobei es tendenziell eher so sein wird, daß man als Schnellfahrer bei Verstand sein Fahrzeug noch eher beherrschen kann denn als alkoholisierter und daher sich selbst gegenüber eher kritikloser und unvorsichtiger Verkehrsteilnehmer. Wobei ich aber in der Tat definitiv nicht für eine 0,0-‰ - Grenze und für "zero tolerance" votieren möchte, das ist sinnloser Populismus.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

 

Ich fands halt nur sehr interessant, wie sich die komplette "Ich will so schnell fahren wie ich will" und "das Leben ist halt riskant, damit muss man leben"-Fraktion hier plötzlich gemeinsam über diejenigen ausschüttet, die nach 1 oder 2 Bier noch Auto fahren...

Denn "das Leben ist halt riskant" gilt natürlich nur solange, wie es um die Dinge geht, die man selbst tut. Bei anderen Dingen gilt "zero tolerance". DAS ist Heuchelei ;)

Hin und wieder muß ich dir recht geben. Aber jeder, der sich mal mit dem eigenen Alkohol-Abbauverhalten befasst hat, der wird wissen, wann er nicht mehr fahren sollte. Und Promillewerte, wie sie hier in MT hin und wieder zur Illustration in die Diskussion eingeworfen werden, sind für "normalsterbliche social drinkers" ohnehin völlig utopisch.

Wobei man sich allerdings auch vor der Meinung hüten sollte, man könne sich an einen gerade noch erlaubten Promilelwert "herantrinken".

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