Alkohol und Verkehr

In Deutschland sterben jedes Jahr ca. 75 Tausend Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums.
Ca. 1,5 Millionen Menschen sind alleine alkoholabhängig, ohne die Dunkelziffer zu schätzen. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf 27 Milliarden Euro in Deutschland.

Letzte Erfassung für das Jahr 2011vom Statistischen Bundesamt brachten folgende Zahlen zutage:
32.900 Unfälle, wobei Alkohol im Spiel war. Darunter 5.850 Schwerverletzte, 15.085 Leichtverletzte 9.840 schwere Unfälle mit Sachschaden und 430 an der Unfallstelle getötete.

“Zudem sei Alkohol eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Nach dem Gutachten werden sieben Prozent aller Straftaten oder rund 238.000 pro Jahr in Deutschland unter Alkoholeinfluss begangen. Bei 60 % der 150.000 Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr spiele Trunkenheit eine Rolle.

Experten beobachten, dass die Gruppe der Alkoholsüchtigen oder Suchgefährdeten ebenso wächst – inzwischen macht sie 13 % der Gesamtbevölkerung aus. 40000 Menschen sterben nach DHS-Schätzungen jährlich an den Folgen des Alkoholmissbrauchs.

Nach vorsichtigen Schätzungen bewegt sich der direkte und indirekte volkswirtschaftliche Schaden auf fast 50 Milliarden Euro.

Bin auf Eure Antwort gespannt, wie Ihr zum Thema Alkohol und Verkehr steht. Ist für Euch Alkohol tabu, wenn ihr mit dem Auto unterwegs seid. Oder darf es ein oder zwei Gläschen sein.
Habt ihr schon mal die Erfahrung in puncto Alkohol und Verkehr gemacht.

Beste Antwort im Thema

Alkohol hat normalerweise im Straßenverkehr für jeden logisch denkenden Menschen tabu zu sein.
Groß zu diskutieren gibt es da meiner Meinung nach nichts.

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Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser


und habt ihr Euch mal die Frage gestellt, wie viele Existenzen bei den Unfallgeschädigten zerstört werden?

Die Frage stelle ich mir ständig, mich kot.. es oft an das hier immer nur die Toten aufgezählt werden, selbst die Verletzten werden unter den Tisch gekehrt, von dem Umfeld der Toten und Verletzten redet erst gar keiner.

Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser


Leute, versucht doch mal das Problem aus Sicht eines Geschädigten zu betrachten. Nicht nur der materielle Schaden, was viel mehr wiegt, ist der körperliche Schaden oder der Schmerz der Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben.

und was ist bei "tod durch rasen" anders? warum verteufelst du das nicht? nicht das wir uns falsch verstehen. ich bin auch nicht "pro besoffen fahren", aber du verteufelst hier nahezu alles und jeden. siehe deinen letzten absatz:

Zitat:

Noch schlimmer wird die ganze Situation, wenn ich jetzt die andere Seite betrachte, der Unfallverursacher: drakonische Strafen, Fehlanzeige, eher eine laues Lüftchen im Gegensatz zu dem, was ein Opfer zu verarbeiten hat.
Man muss den unter Alkoholiker-Verdacht stehenden ja auf jeden Fall mit allen Mitteln helfen, ihn unter Umständen noch auf Händen zur Therapie tragen. Dann dürfen ja die Strafen auch nicht zu hoch ausfallen, damit die Resozialisierung nicht gefährdet ist. Eine Farce im deutschen Rechtssystem.

was sollte man deiner meinung den so alles machen? standrechtlich erschiessen? an den pranger stellen? in deinem falle hat der verursacher seine strafe bekommen die keineswegs billig war. er hat eine vorstrafe in seiner akte...wiegesagt was würdest du dir vorstellen? am besten jeden sofort als unverbesserlicher wegsperren? niemale jemandem eine 2. chance geben? sorry aber deine extreme meinung is kein haar besser als die leute über die du richten willst!

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Sobald aber Personeschaden durch einen Alk-Lenker verursacht wird, dann sehe ich keine Knastverschonung.

Außer man ist bayerischer Politiker. Die dürfen im Vollsuff auch totfahren sozusagen for free.

das waren doch weibliche kirchenvertreter?

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



und was ist bei "tod durch rasen" anders? warum verteufelst du das nicht? nicht das wir uns falsch verstehen. ich bin auch nicht "pro besoffen fahren", aber du verteufelst hier nahezu alles und jeden. siehe deinen letzten absatz:

Kannst Du nicht lesen und verstehen, wo verteufel ich „nahezu alles und jeden“.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich Tod durch Rasen ausblende oder mit Deinen Worten verteufle. Ich finde es schrecklich, wenn ein Mensch durch irgendwas, irgendjemanden oder irgendeiner Situation geschädigt wird, oder gar zu Tode kommt.

Über diese Taten und Folgen bin ich nicht bewandert und kann auch darüber keine Informationen geben, was bei Fällen, in denen Alkohol eine Rolle spielt, ganz anders ist.

Wenn Du in dieser Materie bescheid weißt, wäre ich froh von Dir dazu etwas zu erfahren.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



was sollte man deiner meinung den so alles machen? standrechtlich erschiessen? an den pranger stellen? in deinem falle hat der verursacher seine strafe bekommen die keineswegs billig war. er hat eine vorstrafe in seiner akte...wiegesagt was würdest du dir vorstellen? am besten jeden sofort als unverbesserlicher wegsperren? niemale jemandem eine 2. chance geben? sorry aber deine extreme meinung is kein haar besser als die leute über die du richten willst!

9 Monate Strafzumessung taucht in keiner Akte und Führungszeugnis auf, sondern wird nur im Strafregister geführt und bei folgenden Straftaten bekanntgegeben. Außer Rechtsanwalts- und Prozess-Kosten kamen nichts auf ihn zu. In dem folgenden Zivilprozess zeigte sich das Er als kleiner Angestellter seiner Frau weder ein geregeltes Einkommen noch Vermögen hatte. Schmerzensgeld, Entschädigung keine Chance.

Nun sage mir, wo ich eine extreme Meinung vertrete, oder wo ich über jemanden richte. Wenn Du das nicht kannst, dann rede Du nicht von Sachen, wovon Du anscheinend keine Ahnung hast oder haben willst. Ansonsten sehe ich das als reine Meinungsmache an.

Zitat:

Original geschrieben von lodgycruiser


Nun sage mir, wo ich eine extreme Meinung vertrete, oder wo ich über jemanden richte. Wenn Du das nicht kannst, dann rede Du nicht von Sachen, wovon Du anscheinend keine Ahnung hast oder haben willst. Ansonsten sehe ich das als reine Meinungsmache an.

du willst allen ernstes behaupten das er ausser gerichts und anwaltkosten nix bekommen hat? er hat seinen deckel weg bekommen für lange zeit UND eine satte geldstrafe (ich shcätze mal 30 tagessätze minimum) bekommen hat.

ach ja und man liest aus den beiträgen heraus das dir das zu wenig war. darum nochmals die frage die du nicht beantwortet hast: WAS hätte man den deiner meinung machen sollen mit dem?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



du willst allen ernstes behaupten das er ausser gerichts und anwaltkosten nix bekommen hat? er hat seinen deckel weg bekommen für lange zeit UND eine satte geldstrafe (ich shcätze mal 30 tagessätze minimum) bekommen hat.

ach ja und man liest aus den beiträgen heraus das dir das zu wenig war. darum nochmals die frage die du nicht beantwortet hast: WAS hätte man den deiner meinung machen sollen mit dem?

Du machst es einem nun wirklich nicht leicht. Wo nimmst Du diese Info her? Ich dachte Du könntest lesen, was ich nun aber bezweifle.

Nun denn, noch mal ganz langsam und nur für Dich:

„Seine Schuld wurde vom Gericht anerkannt und er wurde zu 9 Monate auf Bewährung verurteilt“.

Da war nix mit Zitat: satte Geldstrafe, 30 tagessatze Minimum.

Die zweite Frage beantworte ich Dir nicht, so wie ich es auch niemals in meinen Beiträgen schreiben werde. Die Bewertung soll jeder für sich selbst vornehmen.

So das muss nun reichen ich habe keine Lust wg. Dir ins OT zu kommen. Provokation hat bei mir keine Chance, ich bin ein geduldiger Mensch, wenn es auch manchmal schwer fällt.
Der LodgyCruiser

Meine Herren!

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Sobald aber Personeschaden durch einen Alk-Lenker verursacht wird, dann sehe ich keine Knastverschonung.
Außer man ist bayerischer Politiker. Die dürfen im Vollsuff auch totfahren sozusagen for free.

Ich zitiere mich ungern selbst, aber unterwegs ist googeln und hin und her nicht so:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu

Hat Otto mit 1,75 auf dem Kessel billige 20.000 DEM gekostet, einen Menschen zu töten und einen Menschen schwer zu verletzen.
Ein echt geiler Preis! (Sorry für meinen Zynismus.)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von Silvester_



Danke, kann hier zwar nur Tabellen über alkoholbedingte Krankenhausauftenhalte entdecken,
da hierbei aber Bezug genommen wird auf destatis, gehe ich weiterhin von 16.000 betroffenen Personen aus.
Kapitel "Alkohol" (Seite 17), erster Absatz:
"An den direkten und indirekten Folgen ihres übermäßigen Alkoholkonsums versterben pro Jahr 74.000 Menschen."
(Seite 17 des Dokuments ist in der Datei auf Seite 19 zu finden)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von Silvester_


... letztendlich wurden im Laufe der Diskussion abstruse Daten ohne Quellenangaben präsentiert.
nein

Für für die 74.000 Menschen findet sich in dem Dokument keine Quellenangabe. Ist das denn so schwierig anständig zu recherchieren?

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_



Für für die 74.000 Menschen findet sich in dem Dokument keine Quellenangabe. Ist das denn so schwierig anständig zu recherchieren?

Ich vermute die Daten kommen, wie bei allen Berichten des Bundes, vom Statistischen Bundesamt.

Du fragst nun schon des Öfteren nach den Zahlen und deren Quelle.
Daten aus einer Publikation der Bundesregierung, welche sollen dann glaubwürdiger sein.
Auch wenn man sie noch so oft bezweifelt. Die Drogenbeauftragte mit ihrem Stab, werden wohl keine Zahlen aus der Luft greifen.

Die Quelle, dass muss Dir wohl die Drogenbeauftragte der Bundesregierung beantworten. Hier hat wohl keiner Zugriff auf diese Daten. Wenn Du den Daten des Bundes keinen Glauben schenkst, musst Du dich schon selber bemühen.

Um die Frage nochmal klipp und klar beantwortet zu bekommen, stelle ich sie interessehalber nochmal:

Wo besteht der Unterschied, ob jemand von einem alkoholisierten Fahrer oder von einem Fahrer, der zu schnell gefahren und/oder zu wenig Abstand gehalten hat, getötet oder verletzt wird?

Wenn man also konsequent ist und nicht nur die Dinge verteufelt, die einen selbst nicht betreffen (wie man das ja allzu gerne tut), dann muss man die Strafen sowohl für Alkoholdelikte, als auch für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße dramatisch anheben bzw. bis zum Einzug des Fahrzeuges ausbauen...

Wenn man das einzig und allein für Alkohol fordert, der ist ein Heuchler, tut mir leid...

Im Übrigen sind die Strafen bei Alkohol schon vergleichsweise äußerst scharf:

ab 0,3 ‰ und auffälliger Fahrweise gibts schon 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
dafür muss man außerorts schon mit 31 km/h zuviel unterwegs sein oder weniger als 1/3 des vorgeschriebenen Abstands einhalten

ab 1,1 ‰ gibts dann schon 7 Punkte und 6 Monate bis 5 Jahren Führerscheinentzug und es ist eine Straftat
das kann man mit Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen schon gar nicht mehr hinkriegen, da braucht man mindestens 3-4 richtig Schwere

Darüber hinaus ist es bei Alkoholdelikten so, dass Wiederholungstäter automatisch mit höheren Strafen rechnen müssen. Wer das zweite Mal mit mehr als 0,3/0,5 ‰ erwischt wird, der geht automatisch 3 Monate zu Fuss...

Sorry, aber ich sehe hier keinen Bedarf für eine Anpassung der Strafen. Die sind schon verdammt hoch, zumindest wenn man sie mit ähnlich gefährlichen Verstößen wie überhöhte Geschwindigkeit oder Abstand vergleicht.
Unter 1/3 Abstand bedeutet, bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nur noch 22 m zum Vordermann zu haben. Bei einer Vorbremszeit von 1 Sekunde legt man schon 36 m zurück...

Aber der Böse ist natürlich nur der schlimme Alkoholiker, der mit 0,6 ‰ nachts von der Kneipe die 4 km durchs leere Dorf nach Hause tuckert 🙄

Zitat:

Wo besteht der Unterschied, ob jemand von einem alkoholisierten Fahrer oder von einem Fahrer, der zu schnell gefahren und/oder zu wenig Abstand gehalten hat, getötet oder verletzt wird?

Zum Unfall kommt es, wenn ein Fahrer die Situation falsch einschätzt. Dies ist seltenst der Fall, was man daran erkennen kann, dass 99,xx% aller Fahrer gesund ankommen. Mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad sinkt jedoch die Fähigkeit, Situationen und Risiken einzuschätzen. Es ist folglich viel wahrscheinlicher, dass ein alkoholisierter Fahrer zu schnell fährt, zu langsam reagiert, etc. d.h. der Situation unangepasst fährt. Und genau das ist das Problem!

Zitat:

Wenn man also konsequent ist und nicht nur die Dinge verteufelt, die einen selbst nicht betreffen (wie man das ja allzu gerne tut), dann muss man die Strafen sowohl für Alkoholdelikte, als auch für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße dramatisch anheben bzw. bis zum Einzug des Fahrzeuges ausbauen...

Ich halte eine (alleinige) Anhebung der Strafen nicht für zielführend. Es würde völlig ausreichen, wenn regelmäßiger kontrolliert würde. Wenn jemand (bewusst) eine Regel missachtet, dann geht er davon aus, dass er nicht erwischt wird. Die Höhe der Strafe spielt also keine Rolle.

Zitat:

Wenn man das einzig und allein für Alkohol fordert, der ist ein Heuchler, tut mir leid...

Habe ich nicht gefordert.

Zitat:

Im Übrigen sind die Strafen bei Alkohol schon vergleichsweise äußerst scharf:

ab 0,3 ‰ und auffälliger Fahrweise gibts schon 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
dafür muss man außerorts schon mit 31 km/h zuviel unterwegs sein oder weniger als 1/3 des vorgeschriebenen Abstands einhalten

ab 1,1 ‰ gibts dann schon 7 Punkte und 6 Monate bis 5 Jahren Führerscheinentzug und es ist eine Straftat
das kann man mit Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen schon gar nicht mehr hinkriegen, da braucht man mindestens 3-4 richtig Schwere

Darüber hinaus ist es bei Alkoholdelikten so, dass Wiederholungstäter automatisch mit höheren Strafen rechnen müssen. Wer das zweite Mal mit mehr als 0,3/0,5 ‰ erwischt wird, der geht automatisch 3 Monate zu Fuss...

Sorry, aber ich sehe hier keinen Bedarf für eine Anpassung der Strafen. Die sind schon verdammt hoch (...)

Sehe ich genauso!

Zitat:

(...) zumindest wenn man sie mit ähnlich gefährlichen Verstößen wie überhöhte Geschwindigkeit oder Abstand vergleicht.
Unter 1/3 Abstand bedeutet, bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nur noch 22 m zum Vordermann zu haben. Bei einer Vorbremszeit von 1 Sekunde legt man schon 36 m zurück...

Auch hier sind die Strafen bereits völlig ausreichend und angemessen.

Zitat:

Aber der Böse ist natürlich nur der schlimme Alkoholiker, der mit 0,6 ‰ nachts von der Kneipe die 4 km durchs leere Dorf nach Hause tuckert 🙄

Ok, wir nehmen also folgende Ausnahmeregelung auf: Nachts darf man mit bis zu 0,6‰ fahren, allerdings ausschließlich Strecken zwischen Kneipen und Wohnhäusern, nur durch leere Dörfer und Strecken nicht weiter als 4km. 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Darüber hinaus ist es bei Alkoholdelikten so, dass Wiederholungstäter automatisch mit höheren Strafen rechnen müssen. Wer das zweite Mal mit mehr als 0,3/0,5 ‰ erwischt wird, der geht automatisch 3 Monate zu Fuss...

12 Monate

Wiederholungstäter müssen zur MPU und der Nachweiszeitraum einer Verhaltensänderung beträgt bei Wiederholungstätern 12 Monate.

Die durch einen Richter vergebene Sperrfrist mag kürzer sein, aber das ist nur eine Zahl auf dem Papier. Das tatsächliche Fußgängertum ist deutlich länger. Auch was die Kostenseite an geht, liegt das deutlich über dem Urteil selbst. Irgendwelche Beratungen, Screenings, Neubeantragung, MPU, ... gibt es nicht nur für das Pfandgeld.

Wenn hier auch Kollateraleffekte auf der Opferseite mit herangezogen werden, dann ist es allein schon der Seriosität geschuldet, auch diese Effekte auf der Täterseite mit hinein zu nehmen. Alles andere riecht ansonsten nur nach deutlichem Populismus.

Allerdings ist das Thema nur auf Populismus aufgebaut.

Eine Strafe in einem Rechtssystem wird sich niemals an "Auge um Auge" oder "Vergeltung" orientieren, denn dann wäre es kein Rechtssystem mehr.

Bankeinbrüche müssten nach derartiger Bewertung straffrei bleiben:
Kein Personenschaden und da ein nicht unerheblicher Teil der Gewinne von Banken und Versicherungen auf höchst unmoralische bis zweifelsfrei verbotene Geschäftspraktiken beruht, ist eine derartige "Abhebung" nur eine Wiederherstellung der richtigen Verhältnisse.

Zumindest nach der moral-populistischer Sichtweise, wie hier Alk-Taten bewertet werden sollen. Und wie wollte man eine Alk-Fahrt mit 2 Promille bestrafen, wenn niemand geschädigt worden wäre?

Nach dem, was alles hätte passiert sein können, eine Strafhöhe nur begrenzt durch die Fantasie von Staatsanwalt, Richter und der Vorverurteilung der "Bild"-Zeitung?

Eine Bestrafung hat sich immer primär nach der Tat und nur sekundär nach dessen Folgen zu orientieren und nicht nach einer auf Umsatz geprägten Schlagzeilenorientierung einer Tageszeitung.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Um die Frage nochmal klipp und klar beantwortet zu bekommen, stelle ich sie interessehalber nochmal:

Wo besteht der Unterschied, ob jemand von einem alkoholisierten Fahrer oder von einem Fahrer, der zu schnell gefahren und/oder zu wenig Abstand gehalten hat, getötet oder verletzt wird?

Wenn man also konsequent ist und nicht nur die Dinge verteufelt, die einen selbst nicht betreffen (wie man das ja allzu gerne tut), dann muss man die Strafen sowohl für Alkoholdelikte, als auch für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße dramatisch anheben bzw. bis zum Einzug des Fahrzeuges ausbauen...

Wenn man das einzig und allein für Alkohol fordert, der ist ein Heuchler, tut mir leid...

Im Übrigen sind die Strafen bei Alkohol schon vergleichsweise äußerst scharf:

ab 0,3 ‰ und auffälliger Fahrweise gibts schon 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
dafür muss man außerorts schon mit 31 km/h zuviel unterwegs sein oder weniger als 1/3 des vorgeschriebenen Abstands einhalten

ab 1,1 ‰ gibts dann schon 7 Punkte und 6 Monate bis 5 Jahren Führerscheinentzug und es ist eine Straftat
das kann man mit Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen schon gar nicht mehr hinkriegen, da braucht man mindestens 3-4 richtig Schwere

Darüber hinaus ist es bei Alkoholdelikten so, dass Wiederholungstäter automatisch mit höheren Strafen rechnen müssen. Wer das zweite Mal mit mehr als 0,3/0,5 ‰ erwischt wird, der geht automatisch 3 Monate zu Fuss...

Sorry, aber ich sehe hier keinen Bedarf für eine Anpassung der Strafen. Die sind schon verdammt hoch, zumindest wenn man sie mit ähnlich gefährlichen Verstößen wie überhöhte Geschwindigkeit oder Abstand vergleicht.
Unter 1/3 Abstand bedeutet, bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nur noch 22 m zum Vordermann zu haben. Bei einer Vorbremszeit von 1 Sekunde legt man schon 36 m zurück...

Aber der Böse ist natürlich nur der schlimme Alkoholiker, der mit 0,6 ‰ nachts von der Kneipe die 4 km durchs leere Dorf nach Hause tuckert 🙄

Du bist doch selber inkonsequent (oder um es mit deinen Worten auszudrücken ein Heuchler),da du alleine die Geschwindigkeit verteufelst und das fahren unter Alkohol als mehr oder weniger halb so schlimm ansiehst.

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