ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alkohol und Fahrradfahren was darf man? (bitte um eine schnelle Antwort)

Alkohol und Fahrradfahren was darf man? (bitte um eine schnelle Antwort)

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 19:22

Hallo,

ich bräuchte schnell eine Antwort für meinen Freund. Er ist 19 1/2 noch in der Probezeit. Wie viel darf er im Blut haben ohne eine Strafe einzugehen?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2009 um 21:32

Wieso fragen eigentlich immer so viele für ihre "Freunde"? Sind die zu besoffen um die Tastatur selbst zu bedienen? :D

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

also gesetzlich ist mir bekannt

das bis zu 1,6promille erlaubt sind wenn man unauffällig fährt.

bei auffäligkeiten gelten wie beim Kfz 0,3 promille

jetzt ist festzustellen ob man mit 1,6 promille noch unauffällig fahrad fahren kann.

generell würde ich sagen je nach umgebung.

ich wohne auf dem land, und bin sicherlich öfter als einmal extrem betrunken mit dem fahrrad nach hause gefahren.

da ich jedoch feldwege benutzte und dem allgemeinen verkehr aus dem weg ging (fuhr) kam ich bisher immer wohlbehütet zuhause an.

bei gefährlichen stellen, z.B. innerorts würde ich grundsätzlich schieben.

eine landstrasse ist eher ungefährlich,

sehe ich scheinwerfer eines autos fahre ich rechts ran so das ich keine gefahr darstelle.

ich denke damit kann jeder leben, die polizei hat mich bisher deswegen auch nie aufgehalten (kam mehrfoach vorbei)

ich denke vernunft ist dabei das a und o, auch die polizei wird dabei kulant handeln.

Ich würde eher sagen das jeder der es schafft überhaupt noch mit 1,6‰ Radfahren zu können sich mal Gedanken über seinen Alkoholkonsum machen sollte.Die Meisten werden bei dem Wert gar nicht mehr ans fahren denken sondern entweder unterm Tisch liegen oder eine Kloschüssel umarmen.1,6‰ bedeuten das man ganz gut im Training sein muß um noch Radeln zu können.

 

In einem anderen Forum kam mal die Frage auf weshalb so viele Fahrer die wegen ihrer auffälligen Fahrweise oder Unfall den Schein verloren haben im Bereich von 1,3‰ liegen.Die Antwort einer Ärztin war das das der Grenzwert sei den normal onsumierende kaum überschreiten da Wenigtrinker schon vorher über der Schüssel hängen.Über die Grenzen 0,3 - 0,5 - 0,8‰

kann man diskutieren ob die politisch begründet sind.Die Grenzwerte ab 1,1‰ haben aber wohl durchaus medizinische Hintergründe.Es gibt ja wohl auich kein zweites Suchtmittel dessen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit besser untersucht sind als Alk.

Aber durchsucht mal euren Bekanntenkreis nach MPU-Absolventen und überlegt welches Trinkverhalten diese zeigten oder immer noch zeigen.Da wird wohl keiner dabei sein der mal ein Glas Bier oder Wein trinkt sondern eher welche die regelmässig offensichtlich besoffen waren.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

In einem anderen Forum kam mal die Frage auf weshalb so viele Fahrer die wegen ihrer auffälligen Fahrweise oder Unfall den Schein verloren haben im Bereich von 1,3‰ liegen.

Das liegt aber auch daran, dass man alleine wegen der niedrigen Kontrolldichte sehr lange betrunken (unauffällig) fahren muss bis es einen mal erwischt. In meinen 20 Führerscheinjahren in ich genau 1x (!) ohne äußeren Anlass angehalten worden und musste pusten. Demnach könnte ich jahrelang angetrunken fahren (solange ich unauffällig bleibe) ohne erwischt zu werden... Bis es einen dann mal trifft, hat man wahrscheinlich schon ordentlich trainiert...

Zitat:

Aber durchsucht mal euren Bekanntenkreis nach MPU-Absolventen und überlegt welches Trinkverhalten diese zeigten oder immer noch zeigen.Da wird wohl keiner dabei sein der mal ein Glas Bier oder Wein trinkt sondern eher welche die regelmässig offensichtlich besoffen waren.

In meinem Bekanntenkreis (NICHT Freundeskreis) gibt es einige Aspiranten, denen der Führerschein schon lange entzogen gehört, die sind das lebende Beispiel für meine obigen Worte...

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Bei Bagatelldelikten wie z.B. Ladendiebstahl oder Fahren unter Alkoholeinfluß

Wer Fahren unter Alkoholeinfluss als Bagatelldelikt bezeichnet, hat offensichtlich noch nicht die Folgen kennengelernt. In meiner ehrenamtlichen Tätigkeit muss ich häufig genug die "Nacharbeit" übernehmen.

Meine Meinung:

- Kontrolldichte erhöhen

- Lebenslanger Führerscheinentzug OHNE Möglichkeit des Wiedererlangens nach Werten über 1,1 Promille oder im Wiederholungsfall

- Der alkoholisierte Verursacher von Unfällen muss mit allem was er hat sein Leben Lang für die Folgen aufkommen (z.B. BU-Renten, Reha-Behandlung der Opfer etc.)

Vielleicht kapieren es die Idioten dann mal...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alkohol und Fahrradfahren was darf man? (bitte um eine schnelle Antwort)