Alkohol am Steuer unter 21 aber keine probezeit
Hey, also ich wurde vor 1-2 monaten mir 0.18 promille angehalten, und hab jetzt post bekommen mit einem bußgeld in höhe von 150€ und 2 punkten. Da steht drauf das ich in der Probezeit mit alkohol am steuer erwischt wurde...nur bin schon seid ende letzten jahres aus meiner probezeit raus. ich bin 20 und meine frage jetzt, bekomme ich nun eine neue probezeit und muss ein aufbauseminar machen?
schonma danke im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hier gibt es nunmal auch noch Leute denen die Strafe nicht weit genug geht.
Das interessiert aber keine Sau, wir leben Deutschland und die Strafen sind festgelegt, was die einzelnen User für Wünsche haben gehören auf die Wunschliste des Weihnachtsmannes, aber nicht in laufende Threads wo anständig eine Frage gestellt wird.
Es gibt bestimmt viele die wünschen sich härtere Strafen für Falschparker, für Rechtüberholer etc., die spammen aber nicht wie einige andere User unnötig rum, sondern behalten ihre Wünsche für sich.
Das von dir ist ein Trollverhalten und hat nix in Foren zu suchen, sondern hat den einzigen Grung das du mit dem Zeigefinger auf andere zeigst, macht dich das echt glücklich ein Gutmensch zu spielen und dies hier rauszulassen ?
Zitat:
Durch die hier verhängte Strafe hat er NULL hinzugelernt!
Und darum ging es mir in meinen Texten!
Das ist deine bescheidene Meinung die hier niemanden interessiert.
Und denkst du wenn du mit dem Zeigefinger kommst hat dies mehr Einfluss auf den TE ?
Du bist irgendwie komisch, der einzige Zweck deiner Postings liegt in der Provokation, und keiner außer dir weiß warum.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und wenn ich dann noch lese, dass er sich schon darauf vorbereitet, dass er bald mit bis zu 0,5 Prom. fahren kann ist der TE für mich ein 100% Kandidat für eine Schulung!
Da ist dein Problem, du interpredierst da etwas in dich hinein was der TE nie so gesagt hat, du willst den TE auf Teufel komm raus in eine von dir abgestempelte Ecke stellen, und du lässt es in deinem Kopf erst gar nicht zu, dass es auch anders sein kann.
Ich stempel dich jetzt mal genauso ab wie du den TE:
Bist du nur in Foren so, oder hast du außerhalb des Internets das selbe Problem ?
139 Antworten
Ist die goldene Regel: "vor dem Fahren maximal 1 Bier" nicht mehr bekannt? Das mit den 0,3 bzw 0,5 ist doch ein angemessener Wert.
@downforze94
Ich kenne eher die goldene Regel daß man vor dem Fahren keinen Alkohol trinkt. Das ist nicht schwierig und man hat nie Probleme.
@ alle die wirklich hilfreiche antworten gegeben haben und mich nicht mit bla bla alkohol bla zugetextet haben
vielen dank! ich denke damit ist alles geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von chewbacca1435
oder wird dafür extra ein schreiben gefertigt?
Dafür wird
grundsätzlichimmer ein separates Schreiben gefertigt.
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Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Schade eigentlich:Ein Aufbauseminar hätte dir eventuell nahe gebracht, dass Alkohol und Auto fahren NICHT zusammen gehören.
Das nicht nur in der Probezeit und unter 21 Jahre sondern IMMER!Bestimmt bist du auch noch froh, dass du nicht nach dem 01.02. angehalten wurdest?! Da wäre die Strafe höher ausgefallen!
Mal ehrlich, die Nachschulung bringt absolut NICHTS.
Es wird geredet, gefahren und geredet...das ganze 4 mal und dann ist alles vorbei.
Es wird nicht auf die Probleme der jeweiligen Teilnehmer direkt eingegangen...ist alles sehr Allgemein gehalten.
Besser wäre meiner Meinung nach in so einem Fall... Fahrverbot...Geldstrafe im 4 stelligen Bereich... und bei Wiederholung -> Abgabe vom Führerschein.
Egal ob unter oder über 21... Alkohol + Autofahren geht absolut nicht... und wenn es nur 0,1 oder 0,2 Promille ist... auch da sind die Reflexe schon verlangsamt... und wenn dadurch nur 1 Mensch stirbt ist das schon zuviel...
Gäbe es eine Geldstrafe im 4 Stelligen Bereich und ein dickes Fahrverbot...würde das weitaus mehr bringen als diese tollen Punkte und Schulungen und lächerlichen Bußgelder.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Es wird nicht auf die Probleme der jeweiligen Teilnehmer direkt eingegangen...
Das ist ja auch
nichtSinn der Nachschulung.
Für diesen Bereich gibt es Entziehungskuren, da kann man dann wirklich auf die Probleme des Einzelnen eingehen.
Ja, aber wozu ordnet der Staat diese Seminare dann an?
Dann soll man sich das sparen und die Leute lieber gezielt dahin schicken wo ihnen geholfen wird.
Das ASF ist nur Geldmache vom Staat...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ja, aber wozu ordnet der Staat diese Seminare dann an?
Damit dort der Themenkomplex "Probleme mit der StVO" aufgearbeitet werden kann und der Teilnehmer den Lernstoff aufnehmen kann, den er in der Fahrschule versäumt oder nicht verstanden hat.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Mal ehrlich, die Nachschulung bringt absolut NICHTS.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Schade eigentlich:Ein Aufbauseminar hätte dir eventuell nahe gebracht, dass Alkohol und Auto fahren NICHT zusammen gehören.
Das nicht nur in der Probezeit und unter 21 Jahre sondern IMMER!Bestimmt bist du auch noch froh, dass du nicht nach dem 01.02. angehalten wurdest?! Da wäre die Strafe höher ausgefallen!
Es wird geredet, gefahren und geredet...das ganze 4 mal und dann ist alles vorbei.
Es wird nicht auf die Probleme der jeweiligen Teilnehmer direkt eingegangen...ist alles sehr Allgemein gehalten.Besser wäre meiner Meinung nach in so einem Fall... Fahrverbot...Geldstrafe im 4 stelligen Bereich... und bei Wiederholung -> Abgabe vom Führerschein.
Egal ob unter oder über 21... Alkohol + Autofahren geht absolut nicht... und wenn es nur 0,1 oder 0,2 Promille ist... auch da sind die Reflexe schon verlangsamt... und wenn dadurch nur 1 Mensch stirbt ist das schon zuviel...
Gäbe es eine Geldstrafe im 4 Stelligen Bereich und ein dickes Fahrverbot...würde das weitaus mehr bringen als diese tollen Punkte und Schulungen und lächerlichen Bußgelder.
Früher ging Autofahren auch mit 1,5 Promille und das sogar nach dem Gesetz.
Und das höhere strafen abschrecken ist doch schon widerlegt.
Oder bringt zB die Todesstrafe weniger verbrechen, nö.
Bestes Bespiel ist die USA.
Und solche unverhältnismäßigen Strafen sind genau so was.
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Früher ging Autofahren auch mit 1,5 Promille und das sogar nach dem Gesetz.
Welches Gesetz sollte dies gewesen sein, welches ein Promillewert in Deutschland von 1,5 erlaubte ?
Das Führen eines Kraftfahrzeugs in nicht fahrtüchtigem Zustand ist verboten.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1953 einen für die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Blutalkoholspiegel von 1,5 Promille festgelegt, ab dem im Straßenverkehr jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig zu gelten hat. Dieser Wert wurde durch den BGH 1966 auf 1,30 Promille und 1990 auf 1,10 Promille reduziert. Seit 1973 werden Alkoholfahrten von Kraftfahrern ab 0,8 Promille, seit 1998 ab 0,5 Promille auch als Ordnungswidrigkeiten geahndet
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Früher ging Autofahren auch mit 1,5 Promille und das sogar nach dem Gesetz.
Du willst doch jetzt nicht etwa ernsthaft die dunkle deutsche Vergangenheit glorifizieren...😕
Fuer mich persønlich gilt seit længerem 0,0. Ich sehe keinen Grund irgendwo bis an eine Gesetzlich vorgeschriebene Grenze zu trinken und dann zu fahren. Muss ich nicht fahren dann trink ich, bin ich Fahrer so bleibts bei Alkoholfrei. Und das geht ohne Probleme und ohne um sich Sorgen um den Fuehrerschein machen zu muessen.
Eben. Warum sich einige Zeitgenossen an die Grenze herantrinken müssen, um anschließend ein Kraftfahrzeug zu führen, erschließt sich mir bis heute nicht...
Zitat:
@downforze94
Ich kenne eher die goldene Regel daß man vor dem Fahren keinen Alkohol trinkt. Das ist nicht schwierig und man hat nie Probleme.
Hab ich mit einem Bier auch nicht.