Alkohol am Fahrradlenker. was ist auffällig?

so, kurze geschichte: gestern bei sage und schreibe 0,52 promille beim fahrradfahren erwischt worden. fahruntüchtig ist 1,6, ab 0,3 und auffällig ist ja auch schon ne straftat.

nur: was ist genau auffällig? die herren trachtenträger sagten ich wäre schlangenlinien gefahren. stimmt, weil ich schrittegschwindigkeit neben einem hergefahren bin. selbst nüchtern schafft das keiner auf einer geraden linie. und das waren wirklich nur kleine schlenker....

ende vom lied das die herren es bei einer verwarnung belassen haben, mich würd aber trotzdem interessieren was jetzt genau diese auffälligkeit ist. hab leider noch keine antworten im netz gefunden, wäre super wenn einer was wüsste.

Grüße!

34 Antworten

Ist die "Kontrolle" denn ein derart einschneidender Eingriff in Deine Freiheits- und Prsönlichkeitsrechte!!??
Es ist ja nichts weiter geschehen.
Außerdem, wer sich alkoholisiert in den Straßenverkehr begibt, hat mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen! Ist ja schließlich in unser aller Interesse, also auch in Deinem.

nö, kontrolle is voll ok.

bloss mir zu drohen dass der führerschein weg ist und so weiter und straftat und so. also wenn man mir eine unterstellt eine straftat begangen zu haben find ich das nicht nett. mit begründung ok, aber so...

abgesehen ist man auf einem 2rad mit 0.52 promille bei schrittgeschwindigkeit wohl kaum jemand der die allgemeinheit/sich selber gefährdet. im auto mag das anders sein, acuh wenn verkehr um einem herum ist, aber nicht auf einem einsamen fussgängerweg wo alle 500 meter einer kommt....

Der Polizist schildert natürlich den worst case, seine "Maßregelung" soll ja auch verkehrserzieherischen und mahnenden Charakter haben.
Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ist, zugegeben, gering, aber eben nicht völlig ausgeschlossen. Ich könnte Dir von Fällen berichten, Du würdest Dich wirklich wundern!

aber eine gewisse maßhaltigkeit sollte ja schon gegeben sein. und nich einem vom pferd erzählen. ich meine, wenn er mir meine ausfallerscheinungen mal hätte nennen können (haben uns bestimmt 10 min unterhalten) hätte ich das auch eingesehen. aber wenn ich langsam dahergurke, und max. 30cm schlenker mache finde ich das übertrieben...

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Auch ich fahre mit Alkohol im Blut Fahrrad - und zwar aus Überzeugung! Wenn ich mir kein Taxi leisten kann, und der Bus nicht mehr fährt, muß ich irgendwie nach Hause kommen. Dann nehme ich das Fahrrad - wenn es zu Fuß zu weit ist (>5 km). Natürlich ist es nicht gut, alkoholisiert Fahrrad zu fahren, aber es immer noch besser, als das Auto zu nehmen. Ich finde es auch o.k., Radfahrer aus dem Verkehr zu ziehen, die wirklich besoffen sind, aber der hier beschriebene Fall ist wirklich lächerlich! Ich kann da kein realistisches Gefährdungspotential erkennen.

Ist es eigentlich erlaubt, betrunken zu Fuß zu gehen? Oder wird das auch demnächst verboten?

Dann müssen sie es uns aber wenigstens erlauben, in Hauseingängen zu schlafen! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von TimoKiel


Auch ich fahre mit Alkohol im Blut Fahrrad - und zwar aus Überzeugung! Wenn ich mir kein Taxi leisten kann, und der Bus nicht mehr fährt, muß ich irgendwie nach Hause kommen. Dann nehme ich das Fahrrad - wenn es zu Fuß zu weit ist (>5 km). Natürlich ist es nicht gut, alkoholisiert Fahrrad zu fahren, aber es immer noch besser, als das Auto zu nehmen. Ich finde es auch o.k., Radfahrer aus dem Verkehr zu ziehen, die wirklich besoffen sind, aber der hier beschriebene Fall ist wirklich lächerlich! Ich kann da kein realistisches Gefährdungspotential erkennen.

Das denke ich auch: Seit wann soll es verboten sein, alkoholisiert radzufahren? Das Fahrrad ist doch ein führerscheinfreies Fahrzeug --- da sollte das keine Rolle spielen.

Zitat:

Ist es eigentlich erlaubt, betrunken zu Fuß zu gehen? Oder wird das auch demnächst verboten?

Dann müssen sie es uns aber wenigstens erlauben, in Hauseingängen zu schlafen!

Verboten ist das alles nicht, es kann aber Konsequenzen für deinen Führerschein (falls vorhanden) haben. Wenn ein Promillewert von >1,6 Promille festgestellt wird, dann wird von einem chronischen Alkoholproblem ausgegangen --- und dann ist eine MPU fällig, wenn man seinen Führerschein behalten will. (Dies gilt logischerweise auch, wenn man mit diesem Promillewert auf dem Fahrrad erwischt wird --- doch anders, als oft kolportiert wird, ist dabei eben nicht das Radfahren, sondern allein der Alkohol das Problem.)

Ach so, also kann es auch tatsächlich für einen Fußgänger ernst werden, sollte er mal pusten müssen, über 1,6 Promille haben und einen Führerschein.

Ein Kumpel von mir ist gerade seinen Lappen losgeworden, weil er mit über 1,6 auf dem Fahrrad erwischt wurde. Er trinkt auch viel, aber er fährt wirklich NIE betrunken Auto. Entweder trinkt er ODER er fährt Auto.
Ja, er hat ein Alkohlproblem, aber ist verantwortungsbewußt genug, dadurch kein anderen in Gefahr zu bringen.

Alkohol am Fahrradlenker?

Kein Problem, einfach abwischen und alles mit WD-40 wieder glanzversiegeln, fertig!

Nee, ablecken!

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.

Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das denke ich auch: Seit wann soll es verboten sein, alkoholisiert radzufahren? Das Fahrrad ist doch ein führerscheinfreies Fahrzeug --- da sollte das keine Rolle spielen.

Sollte man meinen, ist aber NICHT so, besonders nicht bei Suff im Straßenverkehr!

Es spielt dabei acuh keine Rolle, ob man nun per Drahtesel oder zu Fuß unterwegs ist, ein Besoffener hat (alleine) nix auf der Straße zu suchen, PUNKT.

Der Knackpunkt ist ja der das man dazu neigt, sich selbst zu gefährden und anderen ewig einen Knacks mitgibt, in dem man sich dem vors Auto schmeißt.

Mit dem 'bösen grünen Männchen' mag man in der Regel gut auskommen und reden können, wenn man es in einem vernünftigen Tonfall tut, immer freundlich und hartnäckig bleibt (aber auch nicht übertreibt), nicht jedoch bei der Benutzung von Berauschenden Substanzen, da kann man davon ausgehen, das die 'Rennleitung' einen Aufhängt, wenn man nur 'angetrunken' aufm Fahrrad furzt, da verstehen sie wirklich keinen Spaß, von daher geht das schon OK.

Abschließend bleibt zu sagen:
Wers Saufen leisten kann, kann sich auch ein Taxi leisten...

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Da du aber ja mit 0,51 Promille völlig Fahruntüchtig warst

Fahruntüchtigkeit liegt auf dem Fahrrad erst ab 1,6 Promille vor. 😉

Nochmal: Man unterscheidet zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit. Bei dem Führer eines Kraftfahrzeuges liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 o/oo vor. Bei dem Führer eines Fahrzeuges (Fahrrad, Pferdefuhrwerk, Go-Kart, o.ä.) bei einer BAK von 1,6 o/oo oder mehr. Völlig anders wird jedoch die relative Fahruntüchtigkeit definiert, die im Ergebnis jedoch gleich ist. Diese erreicht man bei einer BAK von 0,3 o/oo PLUS Ausfallerscheinungen. Wobei diese gravierender sein müssen, je geringer die BAK ist. Den Führerschein verliert man hingegen beim Führen eines Fahrzeuges nur auf verwaltungsrechtlichen Wege. Sprich: MPU. Beim Führer eines KFZ sieht das anders aus. Denn hier wird besoffen fahren gleichgesetzt mit der Ungeeignetheit!

Und was für Konsequenzen drohen auf dem Fahrrad bei 0,3 bis 1,59 Promille?

Die relative Fahruntüchtigkeit. Das heisst, eine Straftat gem. § 316 StGB. Ca. 1 Monatsgeahtl Strafe, 7 Flens.....und sich anschleißend die MPU

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