Alk und ab wann zahlt die versichung nicht mehr

Gude

wie is das eigentlich mit der Versicherung und Alk bis wieviel Promill zahlt die versicherung oder zahlt die schon bei einen tropfen schon nicht mehr???

Weil fahren ohne versichungschutz is doch strafbar oder???

Wenn ich zb. 1 bier getrunken hab und dann en auto doze zahlt die versicherung oder???

18 Antworten

also ich würde ma schätzen das die versicherung bis 0.5 zahlen muss, sonst wärs ja schon so wenn man en hustensaft getrunken hat das man OHNE Versichungschutz fährt was wiederrum strafbar wäre

In der Kfz-Haftpflichtversicherung stellen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles (sog. Trunkenheitsfahrten) dar. In der Kaskoversicherung bedarf es einer solchen Klausel nicht, da dies bereits in § 61 VVG geregelt ist.

Wer sich in absolut fahruntauglichem Zustand an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, handelt (nach ständiger Rechtsprechung) grob fahrlässig.

Absolute Fahruntauglichkeit besteht bei einem Promillewert von 1,1.Absolute Fahruntauglichkeit ist nach den Regeln des Anscheinsbeweises für einen Unfall ursächlich, die Kaskoversicherung zahlt nicht.

Bei relativer Fahrunsicherheit (wird angenommen bei einem Promillewert zwischen 0,3 bis 1,1) muss der Kaskoversicherer die Fahrunfähigkeit aufgrund von Ausfallerscheinungen oder eines Fahrfehlers, der typischerweise alkoholbedingt ist, beweisen. Die Anforderungen sind um so geringer, je höher die Blutalkoholkonzentration und je ungünstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt sind.

Das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand gehört zu den schwersten Pflichtverstößen eines Fahrzeugführers überhaupt. Auf „milde Richter“ sollte niemand hoffen.

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


So ganz logisch isses für mich aber immer noch nicht. Die Rechtschutzversicherung zahlt ja auch bei Straftraten.

Auch das ist falsch! Eine Rechtsschutz zahlt nie bei Vorsatz.

Und eine Straftat kann man eben nicht ausversehen begehen!

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Und eine Straftat kann man eben nicht ausversehen begehen!

Ist ebenfalls falsch.

eine Straftat kann auch durch Fahrlässigkeit beganngen werden.

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