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Alarmanlage - Motorfernstart
HI,
hat schon jemand von euch nen Motorfernstart angeschlossen an nem Golf III CL 1HXO 1.8 75 PS Bj 92?
Wenn ja, welche Kabel muss ich wo anschließen?
Hier ist die Anleitung: http://people.freenet.de/student777/STW1000D.pdf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Kommt ursprünglich aus dem Bereich der Personenschutzfahrzeuge wo man dadurch etwas schneller losfahren kann und es einen Schutz gegen Bomben bieten soll.
Somit nur sinnvoll, wenn der Wagen gleichzeitig über eine Panzerung verfügt...:D
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19 Antworten
Warum stellst Du Deine Frage nicht im Golf3-Forum!?
Gruß
Ercan
Ist das nicht verboten in Deutschland? Ich dachte ...
fib
Weil es auch ein stück sicherheit ist, wegen der alarmanlage ...
Ist ohne weiteres nicht möglich in D-Land. Du müsstest den Schlüssel stecken haben um den Motor starten zu können.
Oder eine Schaltung, dass der Motor sich nur starten lässt wenn die Handbremse angezogen und ein ganz eingelegt ist.
Zitat:
Original geschrieben von fibrile
Ist das nicht verboten in Deutschland?
Ja. Definitiv.
Die Handbremse ist auch/bzw. muss an die Alarmanlage angeklemmt werden ...
Aber:
Wenn einer mal auf die Anleitung gucken würde, Seite 13, der Anschlussplan ohne ZV (rechts unten), wieso sind da 2 Relais drauf, wie soll ich das den anschließen? Ich habe nur eins ...
Nochmal der Link: http://people.freenet.de/student777/STW1000D.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja. Definitiv.
Nicht ganz, hab letztens eine Anlage gesehen mit ABE unter der Vorraussetzung Automatik und Anschluss an Handbremse.
Musst halt sicherstellen, dass sich das Fahrzeug unter keinen Umständen alleine in Bewegung setzen kann.
Wird bei allen Autos aber heutzutage ein Problem geben, da die Wegfahrsperre den Start nicht zulassen wird.
Gruß Meik
Hab keine Wegfahrsperre, aber es gibt auch Module um die Wegfahrsperre zu umgehen ...
Kann mir den jetzt eienr helfen? *G* :(
Wir wollen dir helfen, keinen Mist (ein) zu bauen ;)
Ja, dann würd ich direkt die Leitungen am Zündschloss anzapfen. Da liegt doch alles, Starter, Zündung,...
Guck in jedem Fall in die ABE (falls vorhanden) oder frag beim Tüv was du beachten musst, eh es hinterher Ärger gibt.
Gruß Meik
Dieser einbau ist definitiv VERBOTEN.
Kann sein das es mal ein TÜV einträgt oder es eine Ausnahmegenehmigung gibt wie z.B. nur bei Automatikfahrzeugen(wo schon Serienmäsig der Startsperrschalter verbaut ist). Ich an deiner Stelle Würde die finger davon lassen schon deswegen wenn die Polizei das Rausfindet ist die Kakke am Dampfen und dein Auto ist sichergestellt.
Bei uns hat es Letztens ein Golffahrer erwischt.
Golf II umbau auf VR6 in eigenregie(da gibt es ja umbaukits dafür) Tiefergelegt Vordere Seitenscheiben getönt(das ja ABSOLUT verboten ist obwohl es hier und da eingetragen wird, aber laut Kraftfahrtbundesamt ist dieses nicht erlaubt ausser die scheibentönung von max 7% die vom hersteller gemacht wird.Colourverglasung) und und und.
Hat alles in Köln eintragen lassen denn da war !!! ein Tüvprüfer der so was eintragte. Fakt ist das er bei uns auf der Autobahnausfahrt angahalten wurde.
Die Polizei ,es waren geschulte polizisten, legten das auto still denn die eintragungen hätten nicht gemacht werden dürfen denn die Umbauten waren für dieses Auto nicht zulässig!
Also lasse die Finger davon da kannst du dir richtig ärger einhandeln...
Naja, aber die gucken ja nicht in der Elektrik nach ...
Und ausserdem mach ich das hauptsächlich wegen den einstellungen, die gehen teils auch übers zündschloss, so nach dem motto "drehen sie den schlüssel auf die zündposition (nicht anmachen) und drücken sie den override-switch x-mal".
Sonst ist mir irgendwo auch das ganze zu teuer, wegen dem spritt den er in der Zeit verbrennt.
Aber ich glaube ich habs, udzwar hab ich in der Anleitung gelesen wenn der Öldruck oder drehzahlmesser angeschlossen ist (gibt auch nen kabel für) dann geht das auch nicht mit dem motorfernstart, ichg laube daran liegt es, den hab ichnoch nicht angeschlossen ...
Mhh, wie gut dass ich mir ne AA OHNE Fernstart geholt hab. Rausgeworfenes Geld für Dinge die eh keiner braucht.... :)
Zitat:
Original geschrieben von chriss240
Dieser einbau ist definitiv VERBOTEN.
Aha, wo soll das stehen? Scheibentönungen, Motorumbauten,... steht ja alles eindeutig in der StVZO, da kann auch ein Prüfer nicht gegen verstossen.
Alarmanlagen brauchen nicht mal eine ABE, sie müssen lediglich die EMV-Prüfung (e-, BZT,...) absolvieren und den Vorschriften (Alarmdauer,...) entsprechen. Vorrausgesetzt der Einbau erfolgt so, dass ein eigenständiges Bewegen unmöglich ist, also Kontakte für eingelegten Gang und Handbremse vorhanden (also wie die Startsperre bei Automat.) und eine max. Einschaltdauer von 5min eingehalten werden sollte das kein Problem werden. Aufgrund der Startsperre werden diese Module üblicherweise ausschließlich für Autom.-Fahrzeuge verkauft.
Gruß Meik