Aktuelle Diskussion zu "Dienstwagenprivileg" - wer kann es erläutern?

Hallo zusammen,

aktuell wird ja in der Politik die Abschaffung des sog. "Dienstwagenprivilegs" erörtert. Da ich selbst Dienstwagenfahrer bin versuche ich die Diskussion zu verfolgen, allerdings scheitere ich daran überhaupt den Gegenstand der Diskussion zu erfassen. Die meisten Berichterstattungen sowie Forumsdiskussionen zu diesen Berichten enden in oberflächlichen und populistischen Statements.

Daher versuche ich es hier im Forum.
Um die Sache so konkret wie möglich und greifbar zu machen nehme ich meinen konkreten Fall as Beispiel:

Variante Dienstwagen statt Lohnerhöhung
  • Ich habe ein Dienstwagen-Budget von 38k€ und einen Arbeitsweg von 30km
  • Für den Wagen wird ein geldwerter Vorteil von (1%+ 0,03%*30[km])*38k€ =722€ angenommen
  • Dies versteuere ich mit 48% (Spitzensteuersatz+Soli+Kirchensteuer) womit ich auf Netto-Kosten von 346€ komme.

Fazit: Staat erhält 346€ Steuer von mir

Variante Lohnerhöhung
  • Statt des Dienstwagens wird mir ein angenommener Leasing-Faktor von 1% auf als Brutto auf den Lohn aufgeschlagen, also 380€.
  • Dies versteuere ich mit 48% (Spitzensteuersatz+Soli+Kirchensteuer), also 182€.
  • Dafür kaufe ich einen Gebrauchten, wobei ich beim Kauf überhaupt keine Steuern zahle

Fazit: Staat erhält 182€ Steuer von mir

Was ich nun nicht verstehe an der Diskussion sind zwei Punkte:

  • Der Staat nimmt erheblich mehr Steuern von mir ein wenn ich einen Dienstwagen habe. Wieso wird in der Diskussion immer davon gesprochen dass dem Staat Steuern entgehen?
  • Wo konkret ist denn nun das "Privileg" ?

Vorab:
Bitte keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit Dienstwagen etc - das hilft mir (und jedem der die gleiche Frage hat) nicht weiter. Danke.

190 Antworten

Ich hatte auch mal einen Dienstwagen. Und es ist klar, dass das ein sehr hoher Vorteil für den Nutzer ist und auch für die Firma. Und wenige Firmen haben Regelungen, welche ökologisch sinnvoll sind. Es geht bei Büromenschen nahezu nur darum den Mitarbeitern zu pampern.

Notwendige Korrekturen:

- Hybride dürfen nicht anders behandelt werden als normale Verbrenner. Zuviele Hybrid-Fahrer nutzen den E-Anteil gar nicht.
- Verbrenner müssen steuerlich höher belastet werden, Faktor 1,5 für 2023 bis 2025 und danach 2.0
- Reine E-Autos entsprechend mit 0,75 und 1,0
- Begrenzung auf 250 PS. Wer noch mehr braucht soll sich halt ein Privatfahrzeug nehmen

Damit können 90% der Büroarbeiter-Dienstwagenfahrer weiterhin ein entsprechendes Auto bestellen und es gibt weiterhin mehr als genug Absatz. Zeitgleich wird die Anzahl gebrauchter E-Fahrzeuge in Zukunft deutlich erhöht. Und der okologische Umstieg wird gefördert. Und die Dienstwagenfahrer können weiterhin ohne nachdenken Kilometer ballern.

Warum eine unterschiedliche Besteuerung von Verbrenner und Elektro? Beide gleich besteuern, dann wird es der Markt schon richten. Wenn E so toll ist, werden die Kunden schon von sich aus zu E wechseln. Wenn nicht, dann ist es wohl der falsche Weg.

So ist es wieder eine Subvention der E-Autos.

Und das in Zeiten, wo die Regierung nervös wird, weil sich die Leute Heizlüfter kaufen. E-Auto ist toll und muß jeder haben, aber für heizlüfter fehlt der Strom und die Infrastruktur.

Dienstwagenfahrer profitieren jetzt noch viel mehr als früher, denn die Mobilität hat sich enorm verteuert.
Die Treibstoffkosten haben sich im Vgl. zum Vorjahr um ca. 50% erhöht. Die Leasingkosten haben sich im Vgl. zu den Vorjahren um ca. 100% erhöht.

Beispiel:
Ich habe "meinen" BMW 540ix (LP ca 90k) 2020 als Privatperson als Jahreswagen für sehr günstige 450,- pro Monat geleast (0 Anzahlung, 15 tkm/a, 3 Jahre Laufzeit, Garantie über die gesamte Leasingzeit).
Vergleichbare Leasingangebote würden jetzt das doppelte kosten.

Als Privatzahler muss ich mir Gedanken machen, was ich als Anschlussfahrzeug fahre (kostenneutral vielleicht einen Golf mit 150 PS?), Firmenwagenfahrer können sich weiterhin im gleichen Segment umsehen, da die BLP bei weitem nicht so gestiegen sind, wie die realen Verkaufspreise.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 26. August 2022 um 18:18:59 Uhr:


Die Dienstwagenregelung stand für Politiker immer wieder mal zur Diskussion. Die Bedingungen haben sich jedoch nie verschlechtert. Im Gegenteil: für E Autos wurde der zu versteuernde Anteil sogar reduziert.
Warum wird das Thema nun wieder aufgegriffen?
Möglicherweise weil es Politiker gibt, die auf Grund fehlender Ausbildung den Sachverhalt schlichtweg nicht verstehen, aber dafür gerne die Individualmobilität bekämpfen.

Du lieferst dir selbst die richtigen Argumente, kommst aber zu einem völlig falschen Schluss. Richtig, die Bedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmer haben sich nie verschlechtert. Das erzeugt genau das Gegenteil von dem was du denkst.
Für E-Autos wird der zu versteuernde Anteil sogar reduziert -> ich zahle ich weniger Steuern -> mehr Geld für mich -> weniger Geld für die Allgemeinheit.

Am Beispiel meiner Person:
- 100k BLP Dienstwagen (Hybrid)
- Steuerklasse 3
- Home Office
Das Fahrzeug kostet mich 184 Euro netto im Monat.

Wenn ich mir privat das gleiche Auto holen würde, läge ich locker bei 1.000 Euro netto im Monat, zzgl. all der Mehrwertsteuer, die ich zahlen würde (Kauf/Leasing, Sprit, Wartung usw.).
Meine Firma setzt die laufenden Kosten des Fahrzeugs einfach ab.

Bevor jemand aufgrund der Steuerklasse meckert, bei Steuerklasse 1 wären es sagenhafte 235 Euro im Monat. Nicht-Hybrid wäre entsprechend Faktor 2, - das macht aber keinen großen Unterschied.

Das Dienstwagenprivileg kostet den Deutschen Staat jährlich mindestens 3 Mrd. Euro. Keine Ahnung, wie man da von "Kleckerbeträgen" sprechen kann.

Für den Außendienst ist die Regelung in Ordnung, wenngleich sie ohne jeglichen Benefits alá 0,5 / 0,25% Versteuerung daher zu kommen hat. Der angestellte Buchhalter hingegen benötigt keinen von der Allgemeinheit finanzierten Dienstwagen als Arbeitsmittel.

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Deshalb wäre es auch sinnvoll, wenn die private Nutzung des Dienstwagens auch an eine Mindestnutzung für berufliche Zwecke gekoppelt wäre.

Bspw. 50% der Kilometer müssen beruflichen Hintergrund haben. Dann kann man auch argumentieren, dass die Anschaffung und Unterhaltung eines Autos im Interesse des Arbeitgebers ist.

Ich kenne Menschen die jeden Tag ins Büro fahren würden um mehr Kilometer privat fahren zu können. Oder auch extra zum Termin nach Berlin um 1000 Kilometer wieder frei zu haben.

Fahrten ins Büro sind Privatfahrten. Die bezahlt in diesem Fall bloß der Arbeitgeber, dafür muß man den Arbeitsweg mit 0,03% pro Kilometer versteuern.

Beim AN ohne Dienstwagen trägt ja auch der AN die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und kann die bei seiner Steuerklärung geltend machen.

Wenn es für den Chef in Ordnung ist, dass Arbeitszeit und Geld für eine unnötige Fahrt nach Berlin verbraucht werden, dann ist das halt so.

Aber es würde schonmal den Personenkreis einschränken, die überhaupt einen Dienstwagen bekommen könnten.

Zitat:

@shiddy121 schrieb am 26. August 2022 um 23:19:52 Uhr:



Du lieferst dir selbst die richtigen Argumente, kommst aber zu einem völlig falschen Schluss. Richtig, die Bedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmer haben sich nie verschlechtert. Das erzeugt genau das Gegenteil von dem was du denkst.
Für E-Autos wird der zu versteuernde Anteil sogar reduziert -> ich zahle ich weniger Steuern -> mehr Geld für mich -> weniger Geld für die Allgemeinheit.

Am Beispiel meiner Person:
- 100k BLP Dienstwagen (Hybrid)
- Steuerklasse 3
- Home Office
Das Fahrzeug kostet mich 184 Euro netto im Monat.

Wenn ich mir privat das gleiche Auto holen würde, läge ich locker bei 1.000 Euro netto im Monat, zzgl. all der Mehrwertsteuer, die ich zahlen würde (Kauf/Leasing, Sprit, Wartung usw.).
Meine Firma setzt die laufenden Kosten des Fahrzeugs einfach ab.

Bevor jemand aufgrund der Steuerklasse meckert, bei Steuerklasse 1 wären es sagenhafte 235 Euro im Monat. Nicht-Hybrid wäre entsprechend Faktor 2, - das macht aber keinen großen Unterschied.

Das Dienstwagenprivileg kostet den Deutschen Staat jährlich mindestens 3 Mrd. Euro. Keine Ahnung, wie man da von "Kleckerbeträgen" sprechen kann.

Für den Außendienst ist die Regelung in Ordnung, wenngleich sie ohne jeglichen Benefits alá 0,5 / 0,25% Versteuerung daher zu kommen hat. Der angestellte Buchhalter hingegen benötigt keinen von der Allgemeinheit finanzierten Dienstwagen als Arbeitsmittel.

Oh Mann ...

Hier wird ja so getan als würde (überspitzt ausgedrückt) jede Putzfrau einen 100 k€ Dienstwagen bekommen.

Im Anstellungsverhältnis ist es in der Regel so, dass der Bruttolistenpreis des Dienstwagens (deutlich) niedriger ist, als das Bruttojahresgehalt. Zur Erinnerung das Ausgangsposting, der TE versteuert im Spitzensteuersatz (hat also selbst als Singel mindestens 56 k€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen) und hat ein Dienstwagenbudget von 38 k€.Also wer einen 100 k€ Dienstwagen fährt, versteuert selbst in Steuerklasse 3 im Spitzensteuersatz.

Diese Leute, die einen 100 k€ Dienstwagen bekommen sitzen nicht im Home-Office. Im Gegenteil die haben auch desöfteren weite Fahrten oder Fahrten zum Flughafen usw. usw.

Wenn sich ein Einzelunternehmer (Handwerker usw.) einen (überdimensionierten) Dienstwagen gönnen möchte, muß der angemessen sein. Dem Kioskbesitzer mit 30 - 40 k€ Jahresgewinn wird kein Finanzbeamer einen 100 k€ Dienstwagen durchwinken. Zudem muß der Einzelunternehmer ohnehin einen betrieblichen Nutzungsanteil von mindestens 50% nachweisen.

Häufig ist es gerade bei Neueinstellungen so, dass der Dienstwagen auch als Einsparmittel von den Unternehmen genutzt wird. Ein Mitarbeiter kostet den AG vor Steuern und Sozialversicherung (incl. Arbeitgeberanteile) im Schnitt wohl das 2,5 fache dessen, was er netto rausbekommt. Auch diese Kosten werden, wie ein Dienstwagen steuermindernd angesetzt.

Da ist es oftmals auch für das Unternehmen günstiger, anstelle einer Nettolohnerhöhung eben einen Dienstwagen anzubieten.

KEIN Unternehmen gewährt Dienstwagen aus Jux und Tollerei, er muß entweder ohnehin betrieblich benötigt werden, oder beim beispielhaften Buchhalter eben andere Vorteile für das Unternehmen bringen. Häufig ist es ein Mittel, um Mitarbeiter die man bekommen oder halten möchte, dazu zu motivieren zu kommen bzw. zu bleiben. Dies rein über das Nettogehalt zu realisieren wäre eben durch die enormen Lohnnebenkosten (incl. der Arbeitgeberanteile) meist teurer (und damit auch steuermindernder für das Unternehmen) als der Dienstwagen.

Kein Mitarbeiter bekommt den Dienstwagen einfach so on top. Und wenn man schon die steuermindernden Kosten so genau betrachtet (hier immer auch an die unterschiedlichen Steuersätze AG und Versteuerung Mitarbeiter denken) sollte man auch die steuermindernden Kosten betrachten, die dadurch beim AG nicht entstehen.

Ich würde mir in der Diskussion etwas mehr Sachkenntnis und etwas weniger Geschwubbel verbunden mit hanebuchenen unrealistischen Konstruktionen wünschen.

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 27. August 2022 um 07:47:58 Uhr:



Ich würde mir in der Diskussion etwas mehr Sachkenntnis und etwas weniger Geschwubbel verbunden mit hanebuchenen unrealistischen Konstruktionen wünschen.

Aber ohne diese Konstruktionen würde die ganze Argumentation gegen Dienstwagen zusammenbrechen.

Warum die Regelung noch besteht? Weil alles andere zu niedrigeren Steuereinnahmen führen würde. 90% der Dienstwagen sind Arbeitsmittel,die auch überwiegend dienstlich genutzt werden. Bei mir ist das Verhältnis 75% Dienstkilometer zu 25% Privatkilometer. Früher war es sogar 90% zu 10%. Selbstverständlich sind diese Fahrzeuge also Betriebsmittel mit den entsprechenden Regelungen, wie auch die Drehmaschine, der Laptop und der Bürostuhl (nur mit mehr Neid verbunden).

Was würde also passieren, wenn die Pauschalbesteuerung erhöht wird? Deutlich mehr Dienstwagennutzer stellen auf Fahrtenbuch um, versteuern die tatsächlichen auf den Privatanteil entfallenden Kosten und zahlen weniger Steuern als vorher. Habe ich schon vor Jahren gemacht und meine Steuerlast für das Auto um 1/3 reduziert.

Wenn man die Pauschalbesteuerung also erhöht, freut sich das neidische Dummvolk weil die wenigen Manager mit Dienst-Porsche mehr Steuern zahlen müssen, unterm Strich sinken aber die Einnahmen.

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 27. August 2022 um 07:47:58 Uhr:


Im Anstellungsverhältnis ist es in der Regel so, dass der Bruttolistenpreis des Dienstwagens (deutlich) niedriger ist, als das Bruttojahresgehalt. Zur Erinnerung das Ausgangsposting, der TE versteuert im Spitzensteuersatz (hat also selbst als Singel mindestens 56 k€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen) und hat ein Dienstwagenbudget von 38 k€.Also wer einen 100 k€ Dienstwagen fährt, versteuert selbst in Steuerklasse 3 im Spitzensteuersatz.

Diese Leute, die einen 100 k€ Dienstwagen bekommen sitzen nicht im Home-Office. Im Gegenteil die haben auch desöfteren weite Fahrten oder Fahrten zum Flughafen usw. usw.

Häufig ist es gerade bei Neueinstellungen so, dass der Dienstwagen auch als Einsparmittel von den Unternehmen genutzt wird. Ein Mitarbeiter kostet den AG vor Steuern und Sozialversicherung (incl. Arbeitgeberanteile) im Schnitt wohl das 2,5 fache dessen, was er netto rausbekommt. Auch diese Kosten werden, wie ein Dienstwagen steuermindernd angesetzt.

Da ist es oftmals auch für das Unternehmen günstiger, anstelle einer Nettolohnerhöhung eben einen Dienstwagen anzubieten.

KEIN Unternehmen gewährt Dienstwagen aus Jux und Tollerei, er muß entweder ohnehin betrieblich benötigt werden, oder beim beispielhaften Buchhalter eben andere Vorteile für das Unternehmen bringen. Häufig ist es ein Mittel, um Mitarbeiter die man bekommen oder halten möchte, dazu zu motivieren zu kommen bzw. zu bleiben. Dies rein über das Nettogehalt zu realisieren wäre eben durch die enormen Lohnnebenkosten (incl. der Arbeitgeberanteile) meist teurer (und damit auch steuermindernder für das Unternehmen) als der Dienstwagen.

Kein Mitarbeiter bekommt den Dienstwagen einfach so on top. Und wenn man schon die steuermindernden Kosten so genau betrachtet (hier immer auch an die unterschiedlichen Steuersätze AG und Versteuerung Mitarbeiter denken) sollte man auch die steuermindernden Kosten betrachten, die dadurch beim AG nicht entstehen.

Ich würde mir in der Diskussion etwas mehr Sachkenntnis und etwas weniger Geschwubbel verbunden mit hanebuchenen unrealistischen Konstruktionen wünschen.

Es geht hierbei nicht um herbeigezogene Konstruktionen, sondern Tatsachen. Ich habe dir das versucht anhand meines eigenen Beispiels zu verdeutlich, aber dagegen scheinst du Resistent zu sein.
Auch scheinst du in anderen Kreisen zu verkehren, da ich etliche Menschen kenne, bei denen das nicht anders ist.

Und nein, die 100k BLP Leute sitzen durchaus im Home-Office und das zu genüge.
Bei uns sind es mehr als 3/4. Bei unseren Geschäftspartnern mehr als die Hälfte. Was verleitet dich überhaupt zu solchen Aussagen, ohne dass du Kenntnis darüber haben kannst?

Auch du scheinst dir selbst Argumente zu liefern und kommst dabei gleichzeitig zum falschen Schluss. Bitte nehmt euch doch mal etwas Zeit, um über eure eigenen Inhalte nachzudenken.

Warum ist denn der Dienstagen günstiger, als eine reine Lohnerhöhung? Hier kommst du zu Rätsels Lösung.
Für AN/AG ist das eine Win/Win-Situation, für die Allgemeinheit hingegen nicht. Genau darum geht es. Das ist das Dienstwagenprivileg, von dem u.a. mein AG und ich erheblich profitiere.

"Er muss betrieblich benötigt werden, oder eben andere Vorteile für das Unternehmen bringen." Um Part 2 geht es hierbei und das hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die Gründe dafür sind dir sicherlich bekannt.

Mit "Sachkenntnis & Geschwurbel" zu kommen ist natürlich harter Tobak, wenn die Faktenlage gegen einen spricht.

https://www.spiegel.de/.../...t-a-cbb7128a-c408-4e28-ad1a-b8bc3bf2041c

https://www.umweltbundesamt.de/.../...e-subventionen-im-verkehrssektor

https://vimcar.de/boxenstopp/blog/dienstwagenprivileg/

Bitte nimm dir die Zeit zum Lesen und antworte erst dann.

Es hat ja in den letzten Jahren allgemein zugenommen, Leute mit anderen Meinungen als der eigenen als dumm, rückständig, Schwurbler usw. zu betiteln.

Egal ob es dabei um Corona, Russland, sog. Energiewende oder hier eben Dienstwagen geht.

Das wird politisch aber auch so vorgelebt und ist gewollt.

Zitat:

@shiddy121 schrieb am 26. August 2022 um 23:19:52 Uhr:



Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 26. August 2022 um 18:18:59 Uhr:



Am Beispiel meiner Person:
- 100k BLP Dienstwagen (Hybrid)
- Steuerklasse 3
- Home Office
Das Fahrzeug kostet mich 184 Euro netto im Monat.

An diesem konkreten Beispiel gebe ich dir Recht, das ist wirklich krass.
Mich würde mal interessieren welcher Anteil an Dienstwagen Fahrern so ein Budget hat.
Wie gesagt: ich bin beim Automotive OEM und habe 38k€ Budget und zahle das 3 fache wie Du (Homeoffice Vertrag bei uns nicht zulässig, Hybrid und E nicht möglich da für Kunden reserviert). Bei uns bekommen 100k Dienstwagen Budget bestenfalls die top 1 Promille der MA, aber auch dort ohne Homeoffice Vertrag.

Habe hier das Gefühl dass genau diese Extremfälle herangezogen werden um daraus Schlüsse für die Masse der Dienstwagenfahrer zu ziehen.

Du schreibst doch selber bei den Zahlen für Variante 2, das du davon dann einen Gebrauchten finanzieren würdest.
Also weigerst du dich, mit dem gleichen Fahrzeug als Neuwagen zu vergleichen, wozu ich dich mehrmals aufforderte.

Du könntest für das was Du für den Dienstwagen an Netto weniger hast, nicht das Auto privat unterhalten. Und je mehr du privat fährst desto größer wird dein Vorteil, ggü. dem, der sich das Auto privat kauft.

Es gibt etliche, die weit vom Spitzensteuersatz versteuern und einen Dienstwagen fahren, auch hier vergrößert sich der Vorteil.

Ausserdem nicht vergessen, das der Spitzensteuersatz auch nur für die letzten verdienten Euro gilt. Es muss schon der persönliche Durchschnittssteuersatz herangezogen werden. Freibeträge und die Progerssion gelten auch für Spitzenverdiener.

/Edit. Formatierung kaputt.

Sicherlich ist der Dienstwagen bei manchen Arbeitnehmern ein Statussymbol und Motivationsinstrument.
Wenn man sich die regelmäßig in den Autozeitschriften erscheinenden Statistiken der meistverkauften Dienstwagen ansieht, stellt man fest, dass der Großteil der Dienstwagen im Segment der Kompakt und Mittelklasse genutzt wird. Das sind Menschen für die das Fahrzeug ein Arbeitsmittel ist, überwiegend Außendienstler. Diese Leute haben beruflich meist hohe Jahresfahrleistungen. Dadurch fällt die Privatnutzung naturgemäß überschaubar aus. Da die 1% Versteuerung jedoch unkomplizierter ist als das Fahrtenbuch wird sie häufig gewählt und somit kann ein höherer Anteil versteuert als notwendig wäre. Das ist für den Staat doch sogar vorteilhaft .

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