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Aktuelle Diskussion zu "Dienstwagenprivileg" - wer kann es erläutern?

Themenstarteram 25. August 2022 um 17:50

Hallo zusammen,

aktuell wird ja in der Politik die Abschaffung des sog. "Dienstwagenprivilegs" erörtert. Da ich selbst Dienstwagenfahrer bin versuche ich die Diskussion zu verfolgen, allerdings scheitere ich daran überhaupt den Gegenstand der Diskussion zu erfassen. Die meisten Berichterstattungen sowie Forumsdiskussionen zu diesen Berichten enden in oberflächlichen und populistischen Statements.

Daher versuche ich es hier im Forum.

Um die Sache so konkret wie möglich und greifbar zu machen nehme ich meinen konkreten Fall as Beispiel:

Variante Dienstwagen statt Lohnerhöhung

    • Ich habe ein Dienstwagen-Budget von 38k€ und einen Arbeitsweg von 30km

    • Für den Wagen wird ein geldwerter Vorteil von (1%+ 0,03%*30[km])*38k€ =722€ angenommen

    • Dies versteuere ich mit 48% (Spitzensteuersatz+Soli+Kirchensteuer) womit ich auf Netto-Kosten von 346€ komme.

    Fazit: Staat erhält 346€ Steuer von mir

    Variante Lohnerhöhung

      • Statt des Dienstwagens wird mir ein angenommener Leasing-Faktor von 1% auf als Brutto auf den Lohn aufgeschlagen, also 380€.

      • Dies versteuere ich mit 48% (Spitzensteuersatz+Soli+Kirchensteuer), also 182€.

      • Dafür kaufe ich einen Gebrauchten, wobei ich beim Kauf überhaupt keine Steuern zahle

      Fazit: Staat erhält 182€ Steuer von mir

       

      Was ich nun nicht verstehe an der Diskussion sind zwei Punkte:

        • Der Staat nimmt erheblich mehr Steuern von mir ein wenn ich einen Dienstwagen habe. Wieso wird in der Diskussion immer davon gesprochen dass dem Staat Steuern entgehen?

        • Wo konkret ist denn nun das "Privileg" ?

        Vorab:

        Bitte keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit Dienstwagen etc - das hilft mir (und jedem der die gleiche Frage hat) nicht weiter. Danke.

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190 Antworten
Themenstarteram 26. August 2022 um 5:43

Zitat:

@HellRaiza83 schrieb am 26. August 2022 um 07:33:06 Uhr:

Zitat:

@fehlerMachender schrieb am 26. August 2022 um 07:06:13 Uhr:

 

Nochmal: der Dienstwagen ist bei mir als Angestelltem Teil des Lohns, und das macht nur Sinn wenn es günstiger ist als eine private Anschaffung oder privates Full Service Leasing. Es ist schlicht und ergreifend ein Baustein des Gehalts (wie Aktienpakete, betriebsrente,...)

Man kritisiert ja auch nicht Gehaltsempfänger "dass sie günstig an Geld kommen" oder Betriebsrentner "dass sie günstig an Rente kommen".

Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar.

Dieser Kommentar unterstreicht warum man hier von gemeinen fehlgeleiteten Privileg spricht.

Der Vorteil kommt nicht aus der Rolle des Benefits zustande, sondern aus dem staatlich fehlgeleiteten Anreizsystem bei Betriebsausgaben.

Ich bin mir sicher, das sobald die Allgemeinheit nicht mehr für den Vorteil zahlt sondern das Unternehmen, die Privatnutzung mit Sicherheit signifikant zurückgenommen wird. Gerade börsennotierte Konzerne wollen Ihre Mitarbeiter (bis auf den Außendienst) sicher nicht so massiv subventionieren und Ihren Gewinn mindern :)

Danke, bis hierhin kann ich das beinahe nachvollziehen.

Der für mich unklare Punkt: kann mein Unternehmen mehr absetzen wenn ich nun privat statt 10km nun 1000km in der Woche fahre ?

Alle Kosten die dein Dienstwagen verursacht, werden bis zum letzten Cent als Betriebsausgabe abgesetzt und somit darauf keine Steuern gezahlt.

Steuern die der Allgemeinheit im großen Topf fehlen.

Steigerung des Absatzes der Automobilindustrie. Dienstwagen sind meist deutsche Fabrikate.

Allerdings wird damit auch der Gebrauchtwagenmarkt bedient, woher sollen sonst die 3-Jährigen Gebrauchten in der Masse kommen...

Themenstarteram 26. August 2022 um 6:06

Zitat:

@HellRaiza83 schrieb am 26. August 2022 um 07:24:41 Uhr:

Das gemeinte Privileg kommt aber vor allem aus dem mittleren und oberen Management. In einem Automobilkonzern ab einer gewissen Gehaltsstufe gibt es meist einen und weiter oben dann bis zu 3 Dienstwägen auf dein Gehalt on Top. Heißt nicht nur der Arbeitnehmer selbst kommt in den Genuss sondern auch die Ehegattin, Tochter oder wer auch immer. Alles gewinnmindernd für den Konzern.

Sorry, aber bevor sich dies verbreitet muss ich das korrigieren. Ich arbeite beim Automotive OEM und bin selbst von der Dienstwagen Regel betroffen.

Die Fahrzeuge für weitere Familienmitglieder sind KEINE Dienstwägen sondern Mietwagen mit vergünstigten Konditionen. Daher ist hierfür auch Sprit, Wäsche sowie eventuell Schäden zu bezahlen.

Verhält sich gleich wie ein Lufthansa Angestellter vergünstigt mit der Familie fliegen kann oder ein Sixt Angestellter vergünstigt im Urlaub einen Mietwagen besorgen kann oder ein Hilton Angestellter günstiger im Hotel übernachtet.

Das Unternehmen setzt alle fahrzeugbezogenen Kosten als Betriebsausgabe an.

Dabei zählen die Realkosten, also alles für das es einen Beleg gibt.

Du darfst eine Sache dabei aber nicht unterschlagen, das Unternehmen macht aus der reinen Dienstwagenüberlassung keinen Gewinn, Sie kann die Kosten für die Nutzung nur voll ansetzen und damit die Steuerlast auf Erträge senken. Ob du mehr fährst hat was die Betriebsausgabe angeht natürlich Effekte, weil die Realkosten bei Kraftstoff usw. steigern. Die Unternehmen haben hier aber trotzdem ein Auge drauf, weil Sie keine ungünstigen Leasingkonditionen oder Mehrkilometer zahlen wollen.

Es gibt darüber hinaus bei Steueraußenprüfungen oft einen Blick auf das Thema Dienstwagennutzung um zumindest eine betriebliche Rechtfertigung für Dienstwägen und deren Nutzung zu finden. Das führt aber zu weit ins Steuerrecht.

Themenstarteram 26. August 2022 um 6:09

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. August 2022 um 08:01:03 Uhr:

Alle Kosten die dein Dienstwagen verursacht, werden bis zum letzten Cent als Betriebsausgabe abgesetzt und somit darauf keine Steuern gezahlt.

Steuern die der Allgemeinheit im großen Topf fehlen.

Steigerung des Absatzes der Automobilindustrie. Dienstwagen sind meist deutsche Fabrikate.

Allerdings wird damit auch der Gebrauchtwagenmarkt bedient, woher sollen sonst die 3-Jährigen Gebrauchten in der Masse kommen...

Ok. In diesem Fall wäre doch die Diskussion sinnvoller auf Ebene der Betriebsausgaben zu führen statt, wie es in Medien und Foren breitgetreten wird, auf Ebene der 1% Versteuerung die vom Nutzer zu tragen ist...?

Zitat:

@fehlerMachender schrieb am 26. August 2022 um 08:06:32 Uhr:

 

Sorry, aber bevor sich dies verbreitet muss ich das korrigieren. Ich arbeite beim Automotive OEM und bin selbst von der Dienstwagen Regel betroffen.

Die Fahrzeuge für weitere Familienmitglieder sind KEINE Dienstwägen sondern Mietwagen mit vergünstigten Konditionen. Daher ist hierfür auch Sprit, Wäsche sowie eventuell Schäden zu bezahlen.

Verhält sich gleich wie ein Lufthansa Angestellter vergünstigt mit der Familie fliegen kann oder ein Sixt Angestellter vergünstigt im Urlaub einen Mietwagen besorgen kann oder ein Hilton Angestellter günstiger im Hotel übernachtet.

Dass die Firma das als Betriebskosten gegenrechnet gilt in allen Fällen.

Gilt das auch für die oberen Ebenen? Ich rede jetzt nicht von E4 bis E2.

Zu den 1% habe ich dir im ersten Post von mir geschrieben, daß du es konkret an deinem Dienstwagen ausrechnen sollst. Ich wette, das du den nicht für das Geld was dir abgezogen wird unterhalten kannst. Und genau das ist das Dienstwagenprivileg. Du hast ein Auto, das dich privat teurer käme.

Du Person A zahlst den fixen Betrag.

Person B, gleiches Auto privat unterhalten zahlt mehr.

Person B überlegt, die Verwandschaft in 200km Entfernung zu besuchen. Du legst die Tankkarte vor und fertig.

Dein Argument Bestandteil vom Gehalt ist nicht richtig. Du bekommst mehr als derjenige ohne Dienstwagen, weil der Bruttozuschlag wesentlich höher sein muss, um privat den gleichen Dienstwagen unterhalten zu können.

Themenstarteram 26. August 2022 um 8:15

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. August 2022 um 08:20:20 Uhr:

Dein Argument Bestandteil vom Gehalt ist nicht richtig. Du bekommst mehr als derjenige ohne Dienstwagen, weil der Bruttozuschlag wesentlich höher sein muss, um privat den gleichen Dienstwagen unterhalten zu können.

Wir können die Sache auch umdrehen, eventuell wird es dann nachvollziehbarer:

Wenn ich am Ende keinen Benefit hätte gegenüber jemandem ohne Dienstwagen, dann würde ich 1000 Euro zahlen für einen Dienstwagen der mich privat auch 1000 Euro kosten würde. Das führt doch die Sache ad absurdum.

Oder würdest du auf ein Angebot deines Chefs eingehen wenn er sagt als Lohn für deine Leistungen bekommst du Urlaubreise/Benzingutschein/Aktien im Wert von 1000 Euro, welche du dann aber für 1000 Euro versteuern musst. Das macht doch keinen Sinn

Mal so als Laie.

 

Wie verhält sich der Anteil der Produktivität und damit verbunden auch das Einkommen fürs Unternehmen?

 

Der Vorteil, wie hoch auch immer, wird doch auch ein Vorteil fürs Unternehmen sein.

 

Gerne ignorieren, falls es am Thema zu sehr vorbei geht.

Das ist Käse mit der Produktivität, da die Dienstwagenregelungen nicht auf Produktivtätige beschränkt sind.

Ein Manager wird mit oder ohne Dienstwage nicht produktiver.

Jetzt schreibst du doch selber, dass du einen Benefit hast...

Ich wiederhole: Rechne deinen jetztigen Dienstwagen, was er dich privat kostet, dann hast du es schwarz auf weiß. Dann rechne im Gehaltsrechner, was deine Firma brutto aufwenden muss, damit du netto deine Kosten raus hättest.

Dann siehst du den Vorteil und die Steuern, die der Allgemeinheit verloren gehen.

Dazu der Steuerverlust, weil dein Arbeitgeber spart.

Willst du es nicht wahrhaben?

Rechne!

Oder Angst vorm Ergebnis?

Ja du versteuerst etwas aber nicht in dem Maße, wie es sein müsste.

Zitat:

@fehlerMachender schrieb am 26. August 2022 um 10:15:03 Uhr:

Wir können die Sache auch umdrehen, eventuell wird es dann nachvollziehbarer:

Wenn ich am Ende keinen Benefit hätte gegenüber jemandem ohne Dienstwagen, dann würde ich 1000 Euro zahlen für einen Dienstwagen der mich privat auch 1000 Euro kosten würde. Das führt doch die Sache ad absurdum.

Oder würdest du auf ein Angebot deines Chefs eingehen wenn er sagt als Lohn für deine Leistungen bekommst du Urlaubreise/Benzingutschein/Aktien im Wert von 1000 Euro, welche du dann aber für 1000 Euro versteuern musst. Das macht doch keinen Sinn

Bin ich inhaltlich bei dir, wenn der Benefit auch durch das Unternehmen finanziert wird und nicht durch den Anreiz der Betriebskosten und somit der Steuerminderung. Wenn du diesen Anreiz voll bezahlen müsstest, würdest du ihn unter Umständen nicht in der Höhe bzw. gar nicht anbieten. Weil es wie du richtig erkennst keinen Sinn machen würde.

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. August 2022 um 10:45:55 Uhr:

Jetzt schreibst du doch selber, dass du einen Benefit hast...

Ich wiederhole: Rechne deinen jetztigen Dienstwagen, was er dich privat kostet, dann hast du es schwarz auf weiß. Dann rechne im Gehaltsrechner, was deine Firma brutto aufwenden muss, damit du netto deine Kosten raus hättest.

Dann siehst du den Vorteil und die Steuern, die der Allgemeinheit verloren gehen.

Dazu der Steuerverlust, weil dein Arbeitgeber spart.

Das unterstellt aber, man würde die Gehaltserhöhung in einem Wert bekommen, die dem persönlichen Nutzwert des neuen PKW entspricht. Das würde im Regelfall aber nicht eintreten.

Themenstarteram 26. August 2022 um 9:26

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. August 2022 um 11:04:46 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. August 2022 um 10:45:55 Uhr:

Jetzt schreibst du doch selber, dass du einen Benefit hast...

Ich wiederhole: Rechne deinen jetztigen Dienstwagen, was er dich privat kostet, dann hast du es schwarz auf weiß. Dann rechne im Gehaltsrechner, was deine Firma brutto aufwenden muss, damit du netto deine Kosten raus hättest.

Dann siehst du den Vorteil und die Steuern, die der Allgemeinheit verloren gehen.

Dazu der Steuerverlust, weil dein Arbeitgeber spart.

Das unterstellt aber, man würde die Gehaltserhöhung in einem Wert bekommen, die dem persönlichen Nutzwert des neuen PKW entspricht. Das würde im Regelfall aber nicht eintreten.

Korrekt.

Und die zugehörige Rechnung von mir ist im ersten Post.

Wir sind ja auch DW-Nutzer. Und ich bin tatsächlich der Meinung, dass die Möglichkeiten hier beschränkt werden müssen. Ich könnte tatsächlich verstehen, wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils angehoben würde. Wohin aber würde das führen? Ich würde dann wohl einen preiswerteren DW wählen (kleiner, oder schwächer, oder geringer ausgestattet). Ob das am Ende einen Mehrwert in der Steuerkasse hätte? Keine Ahnung.

Aber wichtiger fände ich, die Möglichkeiten der Abschreibung zu beschränken. Warum kann der GF seinen 150000€ DW voll absetzen? Da sollte ein Anteil für "persönlichen Luxus und Hobby" nicht abzugsfähig sein, die Absetzbarkeit eines DW auf einen max Listenpreis beschränkt werden.

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