GAP-Widerruf bei Autofinanzierung
Moin Leute,
Ich habe mir bei BMW ein Auto finanziert und den Vertrag am 04.04.23 zugeschickt bekommen. Da ich den digital unterschrieben hatte, hat mein Händler mich gestern nochmal kontaktiert und mir vermittelt ich solle doch bitte das Ganze nochmal neu ausdrucken und handunterschreiben. Also gestern am 08.04.23 nochmal neu unterschrieben. Aus mehreren Threads und natürlich auch aus den Unterlagen konnte ich nun entnehmen, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen gilt. Der Wagen wird derzeit aufbereitet und mein Händler meinte, dass dies 1-2 Wochen dauern kann, bis ich den Wagen abholen könnte. Nun stellt sich für mich folgende Frage:
1. ab wann gelten nun die 14 Tage? Im Vertrag ist der 04.04.23 notiert, handunterschrieben und erneut eingereicht wurde der Vertrag aber erst am 08.04.23
2. wann genau sollte ich von meinem Widerruf Gebrauch machen? Direkt jetzt schon oder sollte ich lieber eine Woche Bzw. 2 Wochen warten und dann vom Widerruf Gebrauch machen?
3. kann dadurch eine Verweigerung der Autovergabe Bzw. Vertragsauflösung zustande kommen?
4. was genau sollte im Widerruf drinstehen? Ich finde keine Vorlagen zum Thema GAP- Widerruf.
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße aus Hamburg
32 Antworten
Wofür steht die Abkürzung G.A.P.?
Das ist keine Abkürzung sondern egl. GAP = Lücke.
Und soll im Schadensfall die Lücke zwischen geringerem Restwert und höherer Restschuld ausgleichen.
Warum buchstabiert man das mit Großbuchstaben, wenn es nur ein Wort ist und keine Abkürzung? Irgendwie unsinnig.
Die Versicherungen bezeichnen das übrigens als Lückendeckung. Liest sich netter.
Hat sich halt bei uns durchgesetzt. Anglizismen halt. Die ganze Welt sagt auch Mobilphone, nur wir haben Handy erfunden.
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Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 26. September 2024 um 08:47:35 Uhr:
Warum buchstabiert man das mit Großbuchstaben, wenn es nur ein Wort ist und keine Abkürzung? Irgendwie unsinnig.
Warum hast du so einen langen Text in einer Sprache die hier quasi niemand versteht in deiner Signatur? Irgendwie unsinnig. 😉
Im Vertrag mancher Banken steht mWn auch GAP drin. Wie immer bei Versicherungen versucht man möglichst kryptisch zu formulieren, damit der Ottonormalbürger abgehängt wird und man ihm die Kohle aus der Tasche ziehen kann. Das ist, denke ich, Absicht.
Man muss einmal wissen was damit gemeint ist und gut. Und eine GAP ist keinesfalls unsinnig, bei jedem Leasing ohne Anzahlung führt es zum finanziellen Schaden, wenn man nach 2 Wochen den Totalschaden hat. Wo die GAP enthalten ist, ist egal, ob von der Leasingbank oder der eigenen Versicherung. Muss bei der eigenen Versicherung halt auch greifen, wenn man nicht schuld hat am Unfall, sondern es ein Haftpflichtschaden ist, den der Gegner bezahlt. Weil wenn da nur der Zeitwert kommt.... Aber in der Zeit des Geiz ist geil, ich bin so toll und vergleiche ohne jegliche Ahnung in einem Portal... Man sieht ja hier ausreichend, wie schwer sich die Leute tun, eine RSV richtig zu widerrufen oder zu erfassen, was sie so unterschrieben haben...
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 28. September 2024 um 08:50:43 Uhr:
Wie immer bei Versicherungen versucht man möglichst kryptisch zu formulieren, damit der Ottonormalbürger abgehängt wird und man ihm die Kohle aus der Tasche ziehen kann. Das ist, denke ich, Absicht.
Nö. Das ist halt juristisch notwendige präzise Formulierung. Das zu "übersetzen" ist die Aufgabe des Maklers.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 18. September 2024 um 09:15:19 Uhr:
Wofür steht die Abkürzung G.A.P.?
Hatten wir das nicht schon mal?
GAP ist die Abkürzung für "Guaranteed asset protection". Daher gibt es eine GAP Insurance.
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Guaranteed_asset_protection_insurance
Hallo Leute,
ich habe gestern 17.04.25 auch eine Finanzierung beim BMW Händler abgeschlossen (mit GAP für 3,99%).
Die Übernahme des Fahrzeugs ist bei mir im September 2025. Habe ich als Kundenwunsch geäußert, da bis September noch mein Leasing läuft. Es ist ein Neuwagen. Händler meinte kein Problem.
Ich würde gerne von euch aus euren Erfahrungen wissen wollen, wann ich die GAP widerrufen soll?
Geht die Frist ab gestern mit dem setzen meiner Unterschrift oder eher Richtung Übergabedatum im September. Die Anzahlung wird erst auch gegen Ende August bzw September fällig.
Würde mich über eure Expertise sehr freuen 🙂
Du wirst hoffentlich noch wissen, was du gestern unterschrieben hast - wir wissen es leider nicht. Die einzuhaltenden Fristen entnimmst du dann der Widerrufsbelehrung. 😉
Mein Problem ist hier allgemein nur:
Im Vertrag der BMW Bank zur Finanzierung steht:
"Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung an den Verkäufer des finanzierten Fahrzeugs, im Falle einen Anschlussvertrages durch Buchung auf die bestehende Finanzierung". Im nächsten Absatz: "Die erste Rate ist in einem Monat nach Auszahlung des Darlehens fällig.
Da ist nichts mit September zu lesen. Ich habe aber noch weitere Dokumente (Vereinbarungen)vom Händler (Schubert Motors) bekommen und dort steht:
Kundenwunschdatum: 09/2025
Deshalb war ich gerade ein bisschen irritiert, wann was wie gilt, aber ich gucke gleich noch mal detaillierter in die Unterlagen. Was mich halt hier durcheinander bringt, das der Beginn des Kredites halt nicht im September etc. im Vertrag mit der BMW Bank festgehalten ist.
Der Händler meinte, aber mehrmals, dass die Übergabe mit September kein Problem ist und ich natürlich nicht Monate vorher was zahlen wollen würde, wobei da eigentlich noch keine Übergabe der Ware stattgefunden hätte.
Zitat:
@Xerostooge schrieb am 18. April 2025 um 11:03:58 Uhr:
"Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung an den Verkäufer ...Im nächsten Absatz: "Die erste Rate ist in einem Monat nach Auszahlung des Darlehens fällig.
Die Formulierung ist meiner Meinung nach eindeutig, auch wenn da kein expliziter Monat genannt wird.
Zitat:
Die Formulierung ist meiner Meinung nach eindeutig, auch wenn da kein expliziter Monat genannt wird.
Ja ich Frage beim Händler noch mal nach, der hat mir das zwar versichert mit kein Problem und im Kaufvertrag ist das ja so vermerkt. Er meinte der iX eines anderen Kunden steht seit 3 Monaten hier, weil der zu früh geliefert worden ist, aber das ist dann unser Problem meinte er.
Danke für deine Rückmeldung.
Hier noch mal eine Frage, wenn ich die GAP jetzt zu dem Zeitpunkt widerrufe. Wird dann der Zinssatz angepasst oder bleibt dieser dann bei 3,99%?
Wird dann ein neuer Vertrag aufgesetzt?
Danke 🙂
Deine Frage wurde allgemein bereits auf der ersten Seite dieses Threads und in vielen weiteren im Forum beantwortet.
Ansonsten empfehle ich nochmals: Lesen und verstehen, was man im Leben unterschreibt! Für den Fall, dass das mal wieder nicht gemacht wurde, gibt es noch eine Widerrufsbelehrung, die erneut auf deine Rechte, den Ablauf und die Folgen eines Widerrufs hinweist. Alles gesetzlich vorgeschriebenen, weil du kein angezockter Einzelfall bist.