GAP-Widerruf bei Autofinanzierung
Moin Leute,
Ich habe mir bei BMW ein Auto finanziert und den Vertrag am 04.04.23 zugeschickt bekommen. Da ich den digital unterschrieben hatte, hat mein Händler mich gestern nochmal kontaktiert und mir vermittelt ich solle doch bitte das Ganze nochmal neu ausdrucken und handunterschreiben. Also gestern am 08.04.23 nochmal neu unterschrieben. Aus mehreren Threads und natürlich auch aus den Unterlagen konnte ich nun entnehmen, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen gilt. Der Wagen wird derzeit aufbereitet und mein Händler meinte, dass dies 1-2 Wochen dauern kann, bis ich den Wagen abholen könnte. Nun stellt sich für mich folgende Frage:
1. ab wann gelten nun die 14 Tage? Im Vertrag ist der 04.04.23 notiert, handunterschrieben und erneut eingereicht wurde der Vertrag aber erst am 08.04.23
2. wann genau sollte ich von meinem Widerruf Gebrauch machen? Direkt jetzt schon oder sollte ich lieber eine Woche Bzw. 2 Wochen warten und dann vom Widerruf Gebrauch machen?
3. kann dadurch eine Verweigerung der Autovergabe Bzw. Vertragsauflösung zustande kommen?
4. was genau sollte im Widerruf drinstehen? Ich finde keine Vorlagen zum Thema GAP- Widerruf.
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße aus Hamburg
32 Antworten
Ja ich habe ja meine Situation geschildert. Mir ging es zum einen um die Übernahme, ich warte da noch auf Rückmeldung (Ostern). Ich denke, auch wenn es im Vertrag nicht explizit steht, aber ein seriöser BMW Händler wird das schon so händeln, dass ab September die Übernahme stattfindet und dementsprechend auch die Bezahlung.
Ja mit dem Zins habe ich hier im Forum gelesen, aber nicht ganz verstanden, muss ich offen gestehen.
Da hier die Personen meistens die GAP kurz vor der Übernahme widerrufen. Bei mir hat die Frist ja schon begonnen, auch wenn der Vertragsbeginn erst mit der Auslieferung beginnt laut AGBs der GAP.
Ich werde es widerrufen und dann mal gucken, was passiert. Ich werde berichten.
Danke und frohe Ostern!
Ich möchte meine Erfahrung heute teilen, da sich sowohl Händler als auch BMW Bank gemeldet haben.
Ich hatte meinen Händler nach der RSV gefragt, da ich nichts dazu im Vertrag gefunden habe, außer eine kurze Klausel, dass es zu einem späteren Zeitpunkt noch abgeschlossen werden kann. Dieser meinte, das ist dabei. Was mich sehr verwunderte, da nirgends im Vertrag auch nur eine Passage vorhanden ist. BMW Bank angerufen um direkt bei denen auch Klarheiten zu holen. Die Dame meinte, dass sie einen neuen Prozess zur RSV haben und diese nicht mehr direkt inkludiert ist, sondern man später es abschließen kann oder dazu halt abgefragt wird. Da war mein Händler irgendwie nicht ganz auf dem neusten Stand.
Thema GAP offen und direkt angesprochen und das ich widersprechen werde. Daraufhin habe ich auch die Zinssituation abgefragt und sie meinte das bleibt alles so. Es findet eine Anpassung der Raten statt und man bekommt quasi die neu kalkulierten Finanzdaten. Vielleicht lag es an ihr, aber sie war da ganz entspannt.
Damit haben sich für mich alle Fragen geklärt. Sorry, falls ich mit meinen Fragen genervt habe.
Vielleicht kann ich aber dem Thema noch mit meinen Aussagen eine Auffrischung geben.
Das ist eine neue gesetzliche Vorgabe. Seit dem 1.1.2025 darf die RSV frühestens 7 Tage nach Abschluss des Darlehensvertrages verkauft werden. Hoffentlich ist damit dann ein für allemal Schluss mit dem Spuk..