Autopapiere Alfa-Romeo Alfetta GTV 2.0 aus der Schweiz / seit 31.Jänner 1997 abgemeldet
Hallo,
ich habe ein Auto zum Kauf angeboten bekommen.
Mir wird / würde dieses Fahrzeug-Papier mitgegeben werden...
Reicht das so aus?
Gibt es in der Schweiz nur 1 Fahrzeugpapier,
oder auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief so wie in Deutschland??
17 Antworten
Keine Ahnung
Aber erkundige dich mal bei unseren Behörden ob die ein Dokument anerkennen das mit UNGÜLTIG abgestempelt ist.
Zum Thema Fahrzeugimport aus der Schweiz gibt es hier genügend Lesestoff. Einfach mal die SuFu anschmeißen.
Nur soviel: wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, brauchst du ein Schweizer Ausfuhrkennzeichen. Dazu brauchst du jemanden mit Schweizer Wohnsitz, der das beantragen kann. Dann Zoll, Unbedenklichkeitdbescheinigung usw. usw......
Das Fahrzeug ist bereits in Deutschland, muß demnach NICHT aus der Schweiz importiert oder überführt werden
Ok, nur mit den verlinkten Papieren bekommst du den nicht angemeldet.
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Februar 2024 um 14:50:11 Uhr:
Ok, nur mit den verlinkten Papieren bekommst du den nicht angemeldet.
Das weiß ich, da das Auto noch zum TÜV muß-
meine Frage ist auch nur, ob es in der Schweiz Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gibt, oder nur dieses eine Papier, so wie das in Frankreich auch üblich ist
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Februar 2024 um 14:53:00 Uhr:
Gibt nur eins.
Also sind die von mir eingescannten Papiere im Prinzip "ALLES",
d.h. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Weitere Frage:
das Auto Baujahr 1979 ist ja renovierungsbedürftig und seit 1997 abgemeldet, und wenn ich es komplett renoviert habe, kann ich es dann auch in der Schweiz (wieder) verkaufen, zumal es ja (noch!!) Schweizer Papiere hat.
Zitat:
@Jochen-777 schrieb am 12. Februar 2024 um 14:44:34 Uhr:
Das Fahrzeug ist bereits in Deutschland, muß demnach NICHT aus der Schweiz importiert oder überführt werden
Aber ist der Wagen schon steuerrechtlich eingeführt? Allein dass er hier ist sagt noch nix über die Verzollung
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Februar 2024 um 15:01:56 Uhr:
Aber ist der Wagen schon steuerrechtlich eingeführt? Allein dass er hier ist sagt noch nix über die Verzollung
Ich glaube ja ??
Aber wenn die Papiere nicht in Deutsche Papiere umgeschrieben sind, kann der doch wieder in der Schweiz mit frischer technischer Untersuchung (also so was wie TÜV) ohne probleme zugelassen werden.
Meines Wissens nach müßten dann doch auch die Zoll-Steuern wieder zurückerstattet werden vom Deutschen Staat
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Februar 2024 um 15:16:11 Uhr:
Glauben nützt Dir nichts. Du musst es wissen - dann kannst Du mit diesem Stand planen.
Ja, es ist schon verzollt
Dann kannst Du ihn nicht mehr ohne weiteres in CH zulassen. Sondern müsstest ihn wieder einführen - mit nach erfolgter Restaurierung höherem Wert = höheren Steuern. So mein Verständnis
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Februar 2024 um 15:19:12 Uhr:
Dann kannst Du ihn nicht mehr ohne weiteres in CH zulassen. Sondern müsstest ihn wieder einführen - mit nach erfolgter Restaurierung höherem Wert = höheren Steuern. So mein Verständnis
Ja wissen denn von der Verzollung auch die Schweizer Behörden?
Ich glaube, du gehst die ganze Sache etwas blauäugig an. Du schreibst oben, dass du zum TÜV musst. Das kannst du dir sparen, die Deutsche HU wird dort nicht anerkannt.
Glaubst du, du kannst das Fahrzeug einfach so in die Schweiz fahren? Wenn du den dort wieder einführen willst, musst du das ganze Zollprozeder wieder machen.