Fußgängerquerung - wie verhalten?

Wie in einem anderen Thema schon angesprochen, sind die Verkehrswege in "meiner" Gemeinde etwas speziell. Zu einer konkreten Stelle würde ich gern mal Eure Meinung hören. Also nicht nur zum Thema Gestaltung, sondern auch dazu, wie man sich dort am besten verhält.

Es geht um die im Bild rot markierte Querung des Fußwegs von Südwest nach Nordost (auf der Fahrbahn lediglich durch Pflasterung markiert). Das Problem sind zwei Dinge:

  • Soweit ich die Situation verstehe, haben Fahrzeuge auf der Unterwerkstraße Vorrang und Fußgänger sind wartepflichtig, da das Zeichen 205 erst nach der Querung folgt - stimmt das?
  • Durch eine gut 2 Meter hohe und direkt an bzw. in die Fahrbahn wachsende Hecke (oranger Pfeil) ist die Einsehbarkeit nicht gegeben. Das gilt insbesondere, weil in der Unterwerkstraße im grün markierten Bereich Fahrzeuge parken - weiter nördlich besteht Halteverbot. Aus dieser Straße kommende Fahrzeuge fahren also zwangsläufig weit links und sind sehr spät sichtbar. Aufgrund des spitzen Winkels der Einmündung können Fußgänger zudem von der A-Säule verdeckt werden.

Ich finde die Ecke baulich maximal blöd gelöst, aber was erzähle ich den Schulkindern (auch meine eigenen), die dort überqueren müssen? Man muss rund 1,5 bis 2 Meter in die Fahrbahn treten, um die Straße einsehen zu können - ist das sinnvoll oder zuzumuten, insbesondere unter Beachtung des Verkehrs von links hinten und links vorne? Mal von den Folgen abgesehen, wären Fußgänger an der Stelle ja auch noch selber schuld, da sie eigentlich warten müssen. 😕

Unterwerkstrasse
25 Antworten

Ich als ortskundiger Autofahrer fahre langsam und kenne die Querung. Und die anderen? Man erkennt ja nicht mal, dass hier ein Fußweg quert. Nochmal, es geht mir um das Verhalten als Fußgänger, was ich ja auch den Kindern beibringen muss. Nochmal ein Bild: wie überquerst Du diese Straße? Rot ist die Sicht direkt am Bordstein, rosa die Sicht, wenn man sich ein Stück in die Kurve tastet. Ein an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahrendes Auto erkennt man also grob am gelben Punkt. Das sind 15 Meter bis zur Querung oder nicht mal 2 Sekunden.
Wirklich in die Straße sehen kann man erst am grünen Punkt.

Also, wie überquerst Du die Straße?

Unterwerk3

Was soll jetzt die rote gestrichelte Linie zeigen, dass der Fußgänger doch an der Hecke vorbeischauen kann und ein auf der Gegenfahrbahn ankommendes Fahrzeug sehen kann, oder geht es darum, die Straße diagonal zu überqueren?

Deine grüne Linie zeigt sogar, dass der Fußgänger selbst etwas auf die Überquerung treten kann, ohne von einem Fahrzeug erfasst zu werden, aber dann bereits die gesamte Gegenfahrbahn einsehen kann.

Ich verstehe das Problem nicht. Es gilt das Rechtsfahrgebot und kein Autofahrer wird links fahren und gar in ein abbiegendes Fahrzeug rauschen.

Auch ist die Querung durch die andersartige Pflasterung für den Autofahrer rechtzeitig zu sehen.

Ein Fußgänger muss halt vorsichtig die Querung betreten und dann noch ein zweites Mal schauen. Das sollte man auch seinen Kindern beibringen können. Auch Kinder muss man beibringen, in der realen Welt zurechtzukommen, denn man kann sie nicht vor jeder Gefahr beschützen. Kinder müssen lernen, selbst entsprechend vorsichtig zu sein. Und in deinem Beispiel sehe ich das nicht mal als besonders kritisch an.

Gruß

Uwe

Das sind Sichtlinien. Ein ankommendes Fahrzeug nimmt man immer wahr, spätestens beim Aufschlag. Es geht um das WANN.

Du würdest also einem 7jährigen raten, am Scheitelpunkt bis zum grünen Punkt in die Fahrbahn zu treten (nur mal so, das sind über 2 Meter, die Querung ist 11 Meter breit), um den Querverkehr einsehen zu können?

Ah, Sichtlinien, also ist meine Analyse zutreffend.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Kind „blind“ bis zum Scheitelpunkt laufen soll? 🙁

Was man seinem Kind beibringen kann, immer erst zu schauen, bevor es über Straße läuft und dabei auch darauf achten muss, dass es auch das sieht, was es sehen muss. Das ist ein großes Problem, es wird zwar geschaut aber nix gesehen. Das kann man nicht früh genug lernen, auch ein Kind nicht.

Aber ich muss mir eigentlich darüber keine Gedanken machen, was dein Kind zu lernen hat, denn es ist nicht mein Problem, sondern deins, denn du bist der Vater. Es ist die Pflicht der Eltern (auch von dir) dem Kind beizubringen, wie es sich richtig in einer real existierenden Umgebung zu verhalten hat. Gehörst du zu den Helikoptereltern.

Wie aber gesagt, du konstruierst aus meiner Sicht ein Problem, das nicht existiert.

Gruß

Uwe

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Ich formuliere meine Frage anders: wie würdest Du die Kreuzung überqueren? 😉

Ich sag Dir wie ich das mach: ich warte, bis auf der Dekan-Wagner-Straße entsprechend wenig Verkehr ist (zu Stoßzeiten sehr selten), damit ich Fahrzeuge aus der Unterwerkstraße hören kann. Dann trete ich in die Fahrbahn und überquere nach rechts schauend. Falls ich beim Erreichen der Sichtlinie doch ein Fahrzeug sehe, je nach Distanz. Umkehren oder weitergehen.
—> find ich reichlich kompliziert für eine einfache Einmündung. Aber man sieht halt nix und das liegt nicht am Fußgänger.

Wenn das euer Schulweg ist, hilft es auch, die Schulleitung in Kenntnis über die Gefahrensituation zu setzen. Hier in Hessen muss diese bspw. einen Schulwegeplan aufstellen und solche Stellen auflisten, diese werden dann an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches dann auch tätig wird (wie immer erst dann, wenn es um Weitergabe der Haftung geht...).

Ich habe lange Zeit die Tochter von einem Freund als Gast gehabt, wir haben am WoEnde ein paar Stunden zusammen was unternommen. Ich war erstaunt, besonders in der ersten Zeit, wie sorglos so ein Kind durch den Straßenverkehr wandert.

Da gibt es oft kniffelige Stellen. Unübersichtlich, in Kurven, hinter Mauern, Hecken oder sonstigen Bewuchs, ist sie teils recht locker auf/über die Straßen gegangen. Hilft nur eins: Immer und immer wieder sensibilisieren, ihr klar machen, sie ist der Verlierer wenns schief geht. Ihr erklären wie man es richtig macht.

Dann geht das schon. Es muss nur verstanden werden.
Aber, trotzdem ist sie oft unaufmerksam, abgelenkt und einfach drauf los gerannt. An der Stelle des TE ist 30. Wenn du da 15m hast, reicht das locker. Ich würde das Kind an der Stelle besonders auf die Gefahr aufmerksam machen. Die Kommune/Gemeinde wird meist erst dann tätig wenn Blut fließt.

Gruß Jörg.

Ja, die Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu richten, ist eine Herausforderung. Besonders auf so einer Strecke - morgens sind dort ja dutzende Kinder gleichzeitig unterwegs.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 26. September 2023 um 09:47:38 Uhr:


An der Stelle des TE ist 30. Wenn du da 15m hast, reicht das locker. Ich würde das Kind an der Stelle besonders auf die Gefahr aufmerksam machen. Die Kommune/Gemeinde wird meist erst dann tätig wenn Blut fließt.

In der Straße besteht seit 2022 einer 30er Zone - interessiert viele trotzdem nicht, zumal das vorher eine gern genommene Vorfahrtsstraße war, gerade auch von Elterntaxis. Aus der anderen Richtung lässt sich praktisch eine Gerade durch den Kreisverkehr in die Unterwerkstraße konstruieren, die Straßen sind weitläufig, entsprechend fliegen da morgens schon mal Pkw mit Tempo 65 vorbei in die Unterwerkstraße (ich übertreibe nicht!).

Anscheinend ist es wirklich so, dass die Polizei (als Berater der Gemeinde) ihre Empfehlungen auf Statistik aussprechen muss, eben erst wenn was passiert ist. Natürlich könnte die Gemeinde selbst tätig werden, das ist dann wieder politische Arbeit.

Das einschießen auf Kinder in diesem Fall wird der Sache nicht gerecht, auch Erwachsene benehmen sich nicht besser, meiner Erfahrung nach.
Man schätzt Geschwindigkeit und Entfernung falsche ein, als Erwachsener sowie als Kind, da sehe ich mich als Autofahrer stärker in der Verantwortung, natürlich sollte auch die Kommune ihren Teil beitragen, ob es dort notwendig ist, glaube nicht.

Zitat:

@zm01 schrieb am 26. September 2023 um 10:52:48 Uhr:


In der Straße besteht seit 2022 einer 30er Zone - interessiert viele trotzdem nicht, zumal das vorher eine gern genommene Vorfahrtsstraße war, gerade auch von Elterntaxis.

Das ist aber nun ein ganz anders Problem.

Die örtliche Situation ist vielleicht unglücklich baulich ausgeführt aber es gilt nunmal §1 StVO und wenn eine Situation unübersichtlich ist kann es nicht sein, dass die Verwaltung mit Kahlschlag aufgefordert wird. Man fährt dann halt der örtlichen Situation entsprechend und erwachsene Fußgänger sind für sich selbst verantwortlich und Kinder kann man solche Dinge beibringen. Übrigens sind diese vielfach vorbildlicher als die Erwachsenen selbst und sie lernen die Unvernunft eher durch das fehlerhafte Vorbild der Erwachsenen.

Klar, das ist ein anderes Thema, gehört auch nicht zur ursprünglichen Fragestellung. Ich beschreibe nur das Umfeld, das (Dank früher sehr monopolitischer Kommunalpolitik) extrem autofokussiert ist.

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