Anbau von Scheinwerfern fahrzeugklassenübergreifend zulässig
Zitat:
5.18. Für vierrädrige Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 typgenehmigte Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen gemäß den Absätzen 5.14 und 5.15 sind auch an Krafträdern zulässig.
UN-Regelung Nr. 53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31]
https://eur-lex.europa.eu/.../?...
Zitat:
5.18. Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, die für Krafträder typgenehmigt wurden und auf die in den Absätzen 5.16 und 5.17 Bezug genommen wurde, dürfen auch an Mopeds angebaut werden.
UN-Regelung Nr. 74 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/32]
https://eur-lex.europa.eu/.../?...
Es ist niemand verpflichtet, mit schlechtem Licht herumfahren zu müssen; wenn es also für Krafträder typgenehmigte LED-Scheinwerfer hat, dürfen die auch an Mopeds angebaut werden; gleiches "gilt" für den Anbau von "Flutlicht" an Krafträdern.
59 Antworten
Eben, eigentlich sollte die ECE-Regelung nationales Recht stechen, also sollten zwei Hauptscheinwerfer (gemäß Anbauvorschriften) an Krädern erlaubt sein.
Ich lese in Foren zwar immer wieder davon, dass ein KFZ immer entweder nach StVZO oder nach ECE-Regelung zugelassen ist und dementsprechend je nach Fahrzeug immer nur ein Regelwerk von beiden gilt. Aber weder TÜV noch Dekra wissen etwas davon. An meinem Motorrad Baujahr '78 habe ich die meisten Beleuchtungsteile durch Teile mit E-Prüfzeichen ersetzt. Ist bisher immer abgenickt worden. Fahre ich ohne Betriebserlaubnis, weil die Teile keine KBA-"Schlange" haben wie die werkseitigen Originale und mein Töff zu alt für ECE-Regelungen ist?
Ähnliches Thema: ich habe noch ein Simson Moped (-> DDR-Betriebserlaubnis), das kein Standlicht/Positionslicht hat. Im Hauptscheinwerfer ist nur Bilux für Abblend- und Fernlicht. Nach StVZO brauch ich zwar keins, aber ist halt nicht so toll wenn im Dunkeln die Birne kaputtgeht und dann gar nichts mehr leuchtet (oder mit Glück noch Fernlicht). Also 2x LED-Positionslicht nachgerüstet, beim TÜV gefragt ob das so passt. TÜV schlägt in ECE-Richtlinien nach, schaut sich die E-Prüfzeichen an, misst die Abstände zum Boden usw. und gibt sein Okay. Nach StVZO darf ich aber nur ein Positionslicht haben und es muss im Hauptscheinwerfer sein. Also auch Betriebserlaubnis erloschen?
Braucht man mittlerweile einen Anwalt zum Schrauben?
Zitat:
@garssen schrieb am 27. Januar 2020 um 12:17:14 Uhr:
Jau aber einen auf Verkehrsrecht spezialisierten :-)
Denke auch, daß es immer schwieriger wird, irgendwie noch aus dem deutschen Vorschriftendschungel herauszufinden. Das zeigen auch bereits die von Päpstchen zitierten Auszüge aus $ §50 STVZO. Nur mit diesen Textteilen ist es unmöglich zu entscheiden, ob am Motorroller Zusatzlicht angebracht werden darf, z.B. auch solches, das mit jedem Fahrrad legal benutzt werden darf.
Zitat:
@Siona schrieb am 27. Januar 2020 um 11:26:31 Uhr:
Eben, eigentlich sollte die ECE-Regelung nationales Recht stechen, also sollten zwei Hauptscheinwerfer (gemäß Anbauvorschriften) an Krädern erlaubt sein.Ich lese in Foren zwar immer wieder davon, dass ein KFZ immer entweder nach StVZO oder nach ECE-Regelung zugelassen ist und dementsprechend je nach Fahrzeug immer nur ein Regelwerk von beiden gilt. Aber weder TÜV noch Dekra wissen etwas davon. An meinem Motorrad Baujahr '78 habe ich die meisten Beleuchtungsteile durch Teile mit E-Prüfzeichen ersetzt. Ist bisher immer abgenickt worden. Fahre ich ohne Betriebserlaubnis, weil die Teile keine KBA-"Schlange" haben wie die werkseitigen Originale und mein Töff zu alt für ECE-Regelungen ist?
Ähnliches Thema: ich habe noch ein Simson Moped (-> DDR-Betriebserlaubnis), das kein Standlicht/Positionslicht hat. Im Hauptscheinwerfer ist nur Bilux für Abblend- und Fernlicht. Nach StVZO brauch ich zwar keins, aber ist halt nicht so toll wenn im Dunkeln die Birne kaputtgeht und dann gar nichts mehr leuchtet (oder mit Glück noch Fernlicht). Also 2x LED-Positionslicht nachgerüstet, beim TÜV gefragt ob das so passt. TÜV schlägt in ECE-Richtlinien nach, schaut sich die E-Prüfzeichen an, misst die Abstände zum Boden usw. und gibt sein Okay. Nach StVZO darf ich aber nur ein Positionslicht haben und es muss im Hauptscheinwerfer sein. Also auch Betriebserlaubnis erloschen?
Braucht man mittlerweile einen Anwalt zum Schrauben?
Finde doch erstmal den Unterschied Standlicht zu Positionslicht/Begrenzungsleuchte heraus. Das klärt schonmal einiges.
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Zitat:
@MENA-C schrieb am 27. Januar 2020 um 13:23:20 Uhr:
Zitat:
@garssen schrieb am 27. Januar 2020 um 12:17:14 Uhr:
Jau aber einen auf Verkehrsrecht spezialisierten :-)Denke auch, daß es immer schwieriger wird, irgendwie noch aus dem deutschen Vorschriftendschungel herauszufinden. Das zeigen auch bereits die von Päpstchen zitierten Auszüge aus
$§50 STVZO. Nur mit diesen Textteilen ist es unmöglich zu entscheiden, ob am Motorroller Zusatzlicht angebracht werden darf, z.B. auch solches, das mit jedem Fahrrad legal benutzt werden darf.
Doch, das ist leicht ersichtlich. Nur würde ein zusätzlicher Scheinwerfer am 50 oder gar 125er an der elektrischen Versorgung scheitern. Ein Austausch wäre ggf möglich.
Ein Fahrradscheinwerfer wird am mangelnden Prüfzeichen wohl scheitern...
Zitat:
Finde doch erstmal den Unterschied Standlicht zu Positionslicht/Begrenzungsleuchte heraus. Das klärt schonmal einiges.
Laut meinen Prüfern bei TÜV und Dekra sind Standlicht und Begrenzungsleuchte das Gleiche. Nur schreibt die StVZO vor: entweder ein Standlicht im Hauptscheinwerfer oder gar keins (einspuriges Fahrzeug). Beim zweispurigen PKW bspw. gehen wohl auch zwei Standlichter (eins in jedem Hauptscheinwerfer) und zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten. Sieht man oft bei Tagfahrleuchten, die sich beim Einschalten des Hauptscheinwerfers herunterdimmen und zu Begrenzungsleuchten werden. Ohne Zündung auf Stellung "Standlicht" leuchten dann nur die 5W-Birnchen in den Scheinwerfern sowie die Rückleuchten.
ECE-Regelung erlaubt 2 Begrenzungsleuchten am einspurigen Krad. Mittlerweile wohl sogar in orange (bei manchen Hondas(?) leuchten die Blinker durchgehend gedimmt, um diese Funktion zu erfüllen).
Ebenfalls Aussage vom TÜV-Prüfer: ich darf bei meinem Moped entweder den Hauptscheinwerfer gegen einen mit integriertem Standlicht austauschen oder zwei Begrenzungsleuchten montieren. Ersteres ist elektrisch schwierig weil die 6V-Anlage so schon am Limit ist. Beide Varianten wären aber Bauteile mit E-Prüfzeichen. Der originale Scheinwerfer hat die "Schlange" bzw. so ein Zickzack-Ding (wie man sie auch auf Fahrradscheinwerfern findet, um das ganze noch komplizierter zu machen).
Aber was hat das jetzt geklärt? Darf ich zwei Begrenzungsleuchten an ein Krad mit DDR-Betriebserlaubnis montieren, wenn es kein Standlicht hat? TÜV sagt ja, aber das hilft mir im Zweifel in der Diskussion mit Rennleitung oder Versicherung nicht.
Drehen wir das Mal um.
Was willst du erreichen? Vllt findet sich so was passendes.
Ein Standlicht zum parken scheint ja nicht der Wunsch zu sein. Und ganz ehrlich, wenn Abblendlicht defekt, fährst du mit Fernlicht nach Haus. Bei der Beleuchtung...
Einerseits geht's mir (wie dem TE) ums Prinzip. Das Problem besteht ja nicht nur beim Standlicht. Die originalen(?) Blinker, Spiegel, usw. haben gar keine Prüfzeichen. Ein Mitfahrer hat da mal Stress mit der Rennleitung wegen der (vermutlich originalen) Blinker bekommen. Blieb zum Glück bei einer Mängelkarte (hätten das Moped ja auch stilllegen können da sicherheitsrelevante Teile?). Wir haben dann Blinker mit Prüfzeichen gesucht. Mit KBA-Schlange gibt es wohl keine, also sind da jetzt welche mit E-Prüfzeichen dran. Das sind übrigens "Ochsenaugen", also Lenkerendenblinker, die nach vorne und hinten blinken (zwei statt vier Blinker insgesamt). Die gibt es nach ECE gar nicht, sind aber trotzdem irgendwie nach ECE geprüft. Der TÜV-Prüfer hat nur den Kopf geschüttelt (weil er die Mängelkarte für Schwachsinn hielt). Versteht das noch einer?
Standlicht zum Parken ist egal (würde die Batterie eh nicht lange mitmachen). Wobei, das Moped hat werkseitig eine spezielle Parkleuchte auf dem Lenker. Die gibt es weder nach StVZO noch nach ECE. Darf ich diese also dazu nutzen, das Moped im Dunkeln zu parken? Oder gibt das wieder Ärger, weil die StVZO als Parklicht explizit Standlicht+Rückleuchte vorsieht? Simsons werden aber sowieso direkt geklaut, wenn man sie irgendwo unbeobachtet abstellt, insofern weniger wichtig.
Die Idee mit "ECE-Beleuchtung" kam, weil bei den Mopeds gerne mal die Elektrik Probleme macht. Bei niedriger Drehzahl leuchtet die Rückleuchte kaum, das Bremslicht geht bei Standgas gar nicht und gerne vibriert sich auch mal irgendwas lose und die Rückleuchte verliert den Kontakt, oder es fliegt eine Sicherung und man hat gar kein Licht mehr. Ein paar befreundete Schrauber haben deshalb irgendwelche China-LED-Streifen in ihre Rückleuchten geklebt, nutzen China-LEDs als Standlicht und ähnliche die Betriebserlaubnis gefährdende Basteleien.
Meine Überlegung war, ob man das nicht auch legal machen könnte. Bspw. eine kleine LED-Rück+Bremsleuchte zusätzlich zur werkseitigen, und vorne zwei LED-Begrenzungsleuchten. Nach ECE wohl erlaubt. Und ich muss nicht ständig am Gas drehen, wenn ich nachts an der Ampel stehe, damit man mich sieht.
OK, ich fass Mal einiges zusammen. Die Simson und ihre Spiegel, Beleuchtung hat Bestandsschutz.
Wenn euer Bremslicht im Stand nicht funktioniert ist was kaputt. Weil original funktioniert es.
Zusätzliches Bremslicht geht nicht, aber der Austausch gegen ein zugelassenes.
Für vorn gibt es besagte Blinker mit Positionslicht Funktion.
Ich tippe Mal, dass bei euch div Kondensatoren trocken geworden sind. Dadurch besteht keine Pufferfunktion mehr. Bei tieferen Details bin ich Aber raus...
Bestandsschutz bringt halt nichts, wenn die Rennleitung Prüfzeichen sehen will. Im Zweifel weiß man auch nicht, ob der Spiegel wirklich noch der Originale ist; gibt ja auch Nachbauten, die schon Jahrzehnte alt sind und entsprechend "original" aussehen. Oder darf ich ungeprüfte Teile verwenden, wenn das Original auch ungeprüft war?
Ein Kollege hat das 21W Leuchtmittel der Bremsleuchte durch eines mit 10 oder 15W ersetzt. Dann leuchtet es auch bei niedrigen Drehzahlen halbwegs sichtbar. Keine Ahnung, ob das erlaubt ist. Wohlgemerkt mit 6V Lichtmaschine. Mit 12V geht es halbwegs. Ausfallen tut die rückwärtige Beleuchtung aber auch damit gern.
Der einzige Kondensator im Schaltplan ist für die Zündung. Gepuffert sind nur Blinker + Hupe (weil batteriegespeist).
Warum geht kein zusätzliches Bremslicht? ECE erlaubt 2x Rückleuchte + Bremsleuchte.
Blinker mit Begrenzungsleuchte gibt es nur nach ECE. Also gilt doch ECE für DDR-Mopeds? Würde aber nicht ohne weiteres funktionieren, weil ich nach Entfernen der Ochsenaugen auch hintere Blinker nachrüsten müsste. Einfach 2 eigenständige Begrenzungsleuchten zu montieren ist die einfachste Lösung, aber es ist auffälliger als die illegale Variante mit China-LEDs (sieht ein wenig aus als hätte man winzige Nebelscheinwerfer) und scheinbar weiß niemand, ob es tatsächlich erlaubt ist.
Die Rennleitung interessiert nicht. Solange du denen glaubhaft versichern kannst, dass es Serie ist(und es auch so ist). Dann sollen Sie einen Zettel schreiben. Lass abstempeln und dann gehts auf die Wache zum Wachleiter. Dem erklärst du, was seine Beamten auf der Strasse treiben und er möge sich um eine Schulung kümmern.
Ich würde die ganzen 6V Dinger alle auf 12V umbauen. Auch schon wegen der Zündung. Das ist ja heute kein Hexenwerk mehr. Anleitung und Teile sind ja vorhanden. Allein auch wegen der Betriebssicherheit.
Soweit ich es einschätze, sind bei 2 Rückleuchten diese paarweise anzubringen. Ich hätte es jetzt so aufgefasst, dass eine obendrüber geschraubt werden soll. Das würde dem nicht entsprechen. Schwierige dürfte es auch mit deinen 6V werden...?!
Was du machen kannst, ist ein seperates Bremslicht und ein seperates Rücklicht... Ob das schick aussieht?
Welches Modell ist es denn genau? 6V sind ja die richtig alten Dinger...
12V-Umbau habe ich sowieso vor. Testweise habe ich mal von der 6V-Batterie abgehend auf 12V gewandelt; auch die kleinen Bastlerplatinen kommen mit den 1-2 Watt, die die LED-Lichter jeweils brauchen, ohne nennenswerte Wärmeentwicklung klar. Sind aber zusätzliche potentielle Fehlerquellen.
Ist eine KR51 (glaube /1, da sie die neuere Ansaugkonstruktion hat). Wenn ich mich nicht täusche gab es alle KR51 nur mit 6V ab Werk.
Ob die Rückleuchten paarweise sein müssen (oder nur symmetrisch angebracht) ist eine gute Frage. Finde dazu gerade nichts. Dann müsste man eigentlich das ganze Rücklicht ersetzen. Vielleicht taugt auch eine der Komplettaustausch-LED-Leuchten (Brems-, Rück- und Kennzeichenleuchte) für 20-30€. Die sind optisch dem Original sehr ähnlich und e-geprüft.
Die neueren 50ccm Roller haben fast alle (?) vorne 2x Standlicht, teils auch als LED; nämlich links wie rechts neben dem Hauptscheinwerfer. Und, freilich, ein Hersteller, der möchte, daß seine Produkte EU-weit gehandelt werden können, wird immer nach ECE gehen. Deswegen ja auch die "Problematiken" der Hersteller um die ganzen EURO-Abgas-Normen, aber der EU-Binnenmarkt ist zu umsatzstark, als sich nicht darauf einzulassen.
Zitat:
@Siona schrieb am 28. Januar 2020 um 12:48:19 Uhr:
Ob die Rückleuchten paarweise sein müssen (oder nur symmetrisch angebracht) ist eine gute Frage. Finde dazu gerade nichts.
Auf jeden Fall weisst du was ich damit meinte.
Ich gehe jetzt nochmals auf Seite 2:
Wauhoo schrieb am 19.Januar 2020
Zitat:
Zitat:
@heinkel-bernd schrieb am 19. Januar 2020 um 19:28:47 Uhr:
sind auf der Rückseite als Kühlkörper ausgebildet.
Da frag' ich aber mal doof dazwischen, wo sind denn die Kühlkörper der handelsüblichen LED-Birnen für den Hausgebrauch? Da kann man nehmen, welche man will, (hab' hier ja selber welche in Verwendung), diese Birnen werden weder heiß im Vergleich zu den vormaligen Glühbirnen, noch haben diese einen Kühlkörper.
Man darf ja bitte zudem nicht völlig vergessen, daß sich auch diese LED-Technik weiterentwickelt.
Und nicht nur Wauhoo wollte es nicht glauben 🙁
Habe seit ein paar Tagen meinen Neuen LED-Scheinwerfereinsatz:
Im Anhang nochmals für die "Ungläubigen" etwas "handfestes" 😉
Und wie schon mal geschrieben; Das Lampengehäuse besteht aus
Metall (Alu-Guss) mit guter Wärmeleitfähigkeit.
Mein Versuch:
Bei Fernlicht leuchtet das Abblend- und Standlichtlicht mit, also höchste
Leistungsaufnahme ! Nach ca. 15 min , Scheinwerfer mit dünnem Stoffbeutel
abgedeckt, erwärmt sich die Rückseite schon auf ca. 35-40 C°.