Hat der GT(auch AT) ein Anhängerstabilitätsprogramm?
Hallo, ich habe mir einen anderen Wohnwagen gekauft. Nun steht bei diesem im Fzg.Schein, dass das Zugfahrzeug ein bestimmtes Leergewicht (deutlich höher wie es mein GT hat) haben soll oder das Zugfahrzeug über ein werkseitiges Anhängerstabilitätsprogramm verfügen muss, damit ich Tempo 100 fahren darf.
Ich habe überall nachgesehen (Papiere, www, altes Verkaufsprospekt) und leider keine Angaben gefunden, dass der GT bei einer werkseitigen Anhängerkupplung über ein Stabilitätsprogramm verfügt. Bei meinem alten Touran stand die Angabe über das Stabi bereits im Fzg.Schein.
Kann jemand mir weiterhelfen? Schonmal Danke
13 Antworten
bei meinem AT bzw. F45 steht es in der elektronischen Anleitung im Fahrzeug, das Stabilitätsprogramm soll ab 60km/h aktiv sein.
Das muss doch dann auch irgendwo offiziell stehen. Wenn man in eine Kontrolle gerät, kann man denen doch nicht die elektronische Ankeitung zeigen, oder?
wieso nicht?
Ich bin kein Polizist, aber wenn Du meinst, dass die eine Art Fahrerlaubnis anerkennen, wenn Du, wie im Fall beschrieben, 100 km/h gefahren bist, weil es in einer elektronischen Bedienungsanleitung steht, dann wird das wohl so stimmen. Diejenigen, die kein Smartphone haben, wie belegen die dann die notwendige elektronische Einrichtung?
Ich als Laie würde vermuten, dass dies irgendwo in den Fahrzeugpapieren stehen müsste. Das zulässige Gesamtgewicht z. B. Steht auch in den Papieren und nicht nur in der Anleitung.
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ich würde mir da keine sorgen machen, vergewissern dass mein auto das ding wirklich hat und damit ist es gut, ich muss nicht jeden pups vor ort beweisen können..................
sollen sie halt ne anzeige oder was auch immer schreiben wenn sie meinen
evtl stehts ja im COC ?
So locker kann man es auch sehen. Gerade bei zu schnell fahrenden Autos mit Anhänger schaut die Polizei eigentlich immer genau hin.
An den TE: guck mal hier
http://anhaenger-hauk.de/index.php/wissenswertes/
Da steht unter (1), dass es eingetragen sein muss. Ist für mich auch logisch.
Zitat:
@spammy1 schrieb am 6. Juli 2018 um 23:32:34 Uhr:
bei meinem AT bzw. F45 steht es in der elektronischen Anleitung im Fahrzeug, das Stabilitätsprogramm soll ab 60km/h aktiv sein.
Meinst Du mit elektronische Anleitung die BA im Fzg.? Dann werde ich da mal nachsehen.
Zitat:
@mlkzander schrieb am 7. Juli 2018 um 13:53:20 Uhr:
ich würde mir da keine sorgen machen, vergewissern dass mein auto das ding wirklich hat und damit ist es gut, ich muss nicht jeden pups vor ort beweisen können..................
sollen sie halt ne anzeige oder was auch immer schreiben wenn sie meinenevtl stehts ja im COC ?
Im COC steht nichts darüber. Ich werde mal beim Händler nachfragen.
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 7. Juli 2018 um 15:45:16 Uhr:
So locker kann man es auch sehen. Gerade bei zu schnell fahrenden Autos mit Anhänger schaut die Polizei eigentlich immer genau hin.An den TE: guck mal hier
http://anhaenger-hauk.de/index.php/wissenswertes/
Da steht unter (1), dass es eingetragen sein muss. Ist für mich auch logisch.
Naja, unter Punkt (1) steht,
"Anstelle dieser Anti-Schlinger-Kupplung ist auch eine im Auto installierte, elektronische Gespannstabilisierung möglich! Manche Autohersteller bieten ein solches fahrdynamisches Stabilitätsprogramm in Ihren Zubehörlisten für den Anhängerbetrieb an. Dieses erkennt aufkommende Schlingerbewegungen und reagiert darauf mit dem Abbremsen einzelner Räder am Zugwagen. Dieses System muss bis mindestens bis 120 km/H geprüft und eingetragen sein."
Somit gilt m.E.:
- Hat der Anhänger eine Antischlingerkupplung ist das ausreichend um Tempo 100 fahren zu dürfen, sofern das Leergewicht vom Zugfahrzeug schwerer ist wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
- Oder hat der Anhänger keine Antischlingerkupplung, ist es auch möglich Tempo 100 fahren zu dürfen, wenn das Zugfahrzeug ein Stabilitätsprogramm für den Anhängerbetrieb hat sowie Leergewicht Zugfahrzeug höher wie zulässige Gesamtmasse Anhänger.
Ok, dann habe ich mich verlesen.
Ich hatte überlesen, dass Dein Anhänger so eine Antischlingerkupplung hat oder dass Dein Fahrzeug das geforderte Leergewicht erreicht. Dann verstehe ich aber auch den Sinn Deiner Frage nicht ganz, weil dann gibt es ja gar kein Problem.
Entschuldige, dass ich meine Zeit geopfert habe, um helfen zu wollen. Wird nicht mehr vorkommen.
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 10. Juli 2018 um 08:21:41 Uhr:
Ok, dann habe ich mich verlesen.Ich hatte überlesen, dass Dein Anhänger so eine Antischlingerkupplung hat oder dass Dein Fahrzeug das geforderte Leergewicht erreicht. Dann verstehe ich aber auch den Sinn Deiner Frage nicht ganz, weil dann gibt es ja gar kein Problem.
Entschuldige, dass ich meine Zeit geopfert habe, um helfen zu wollen. Wird nicht mehr vorkommen.
Bin ich hier im Kindergarten? Wie kann man denn, nur weil ich meinem Verständnis nach Deinen Link interpretiert habe, beleidigt sein? Dann entschuldige ich mich in aller Form bei Dir und bei jedem Anderen dafür, dass ich eine Frage gestellt habe. Ohne Worte!
Für alle die noch ein Interesse am Thema haben:
Laut BMW-Händler ist eine Anhängerstabilisierungskontrolle vorhanden, die auch nicht im Fzg.Schein eingetragen sein muss (aber kann). So zumindest die Aussage des Mitarbeiters. Details darüber sind in der BA nachzulesen.
Anbei ein Auszug der BA.
Danke für die Tipps und Ratschläge.
Aus unserem Fahrzeugschein lese ich nicht heraus, dass eine solche Stabilisierung eingetragen ist.
Aber gut zu wissen, dass der GT eine solche hat.
VG