Schadenfreiheitsrabatt Übertragung rückwirkend unwirksam?

Hallo!

Ich bin schon seit einigen Wochen im Dauergespräch mit der HDI und der Volkswagen Versicherungs GmbH (VVG)... und irgendwie scheinen die mich nunmehr mit Vorliebe auf den jeweils anderen zu verweisen. Bevor ich jetzt härter mit denen ins Gericht gehe, möchte ich mal versuchen, aus eurem Erfahrungsschatz "Kanonenfutter" zu erlangen.

Im Juni 2013 habe ich einen Audi gekauft. Im Rahmen des Kaufs wurde eine Versicherung mit der "Volkswagen Versicherungs GmbH" abgeschlossen: ziemlich günstiges Paket, ca. 50,- € pro Monat. Voraussetzung hierfür war, dass ich mind. einen SFR der Klasse 1 mit einbringe.

Der Audi-Mitarbeiter rief bei der HDI an, und nach kurzer Zeit war klar, dass ich noch einen SFR der Klasse 3 bei der HDI liegen habe, den man wahrscheinlich verwenden könnte.

1 1/2 Jahre war dann Ruhe. Im September 2014 dann meldete sich die VVG damit, dass der damals eingebrachte SFR der Klasse 3 nun von der HDI doch nur noch als "SF einhalb" eingestuft wurde.
Auf einmal war rückwirkend ein Betrag von 1500,- Euro fällig, weil bei Nichteinbringen eines SFR mind. der Klasse 1 der 3-fache Betrag fällig sei.

Auf Nachfrage wieso erklärte mir dann die VVG, dass es eine Sondereinstufung gegeben haben könnte, oder aber einen Unfall in der versicherten Zeit o.ä. ... Dass uns die HDI die Auskunft gegeben hatte, es sei ein SFR der Klasse 3, sei wohl ein Fehler des Mitarbeiters gewesen, der nicht tief genug in die Unterlagen geschaut hätte.

Die VVG sagte nun, ich solle mich an die HDI wenden, denn die Einordnung des SFR als "einhalb" sei evtl. aus Kulanz und auch weil die HDI von einer für mich besseren Einordnung ja keine Nachteile hat, noch im Nachhinein korrigierbar. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen.

Ich meldete mich dann bei der HDI und fragte nach, wieso im Nachhinein die Einstufung als "einhalb" erfolgte, und ob die HDI nicht aus Kulanz die Einstufung für mich besser gestalten könnte...

Die HDI sagte darauf in der Kurzversion: könnten sie nicht, sie seien an die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" gebunden.

Der Wortlaut war:

"Sehr geehrter Herr schraubschraub,

bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen, die gemäß I.1.9.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die nicht an einen Nachversicherer weitergegeben wird. Somit haben wir dem Nachversicherer nicht die SF 3 bestätigt, sondern nur den schadenfreien Verlauf vom 17.10.2015 – 16.11.2006.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir gemäß der AKB handeln müssen. Eine Besserstufung müssen Sie leider mit dem Nachversicherer aushandeln. "

So. Nun soll ich mich also wieder an die VVG wenden.

Bevor ich das jetzt tue möchte ich euch mal fragen, wie Ihr das seht. Vielleicht ist ja sogar jemand dabei, der auch bei einer KFZ-Versicherung arbeitet, und mir ehrlich sagen kann, welche Partei hier Kulanz zeigen sollte.

Als Nachtrag möchte ich noch hinzufügen, dass meine Familie mit einigen Verträgen bei der HDI ist.

Danke für eure Hilfe im Voraus!

61 Antworten

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:02:52 Uhr:


Ich hoffe ich hab mich halbsweg verständlich ausgedrückt.

Danke, dass du dir die Mühe machst, hier Licht ins Dunkel zu bringen. Auch wenn ich nicht alles verstehe, ermöglicht mir deine Zusammenfassung zumindest, die richtigen Fragen zu stellen.

Leider geht gerade bei der HDI keiner mehr ran. Ich werde deshalb morgen früh gleich mal folgendes die HDI fragen/erwähnen - bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege:
(und bitte wundere dich nicht wenn ich dich wörtlich wiedergebe ;-) )

1. Mir wurde von der HDI über diesen Vertrag gemailt, "bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen". In der vorliegenden Police sehe ich jedoch nicht, dass es sicht um eine Sondereinstufung handelt. Rechtlich kann ich mich nur auf die Police berufen - worauf meint die HDI sich berufen zu können?

2. Wurde der Vertrag damals ersteingestuft - oder wurde der Schadenverlauf aus einem anderen Vertrag übernommen?

3. Sofern eine Schadenverlauf aus einem anderen Vertrag übernommen wurde, bedeutet die Tatsache, dass der Vertrag in 2006 gestuft wurde, dass der zugehöriger SFR in 2005 über 180 Tage bestand und schadenfrei verlaufe sein muss.

4. Wenn der Schadenverlauf aus einem HDI-Vertrag intern übernommen wurde, dann ist eine Übernahme unter Vorbehalt nicht nötig - warum also eine nachträgliche Korrektur auf "einhalb?"

5. Wenn diesem Vertrag eine Sondereinstufung zugrundegelegt wurde, muss es einen Vorvertrag gegeben haben der vor dem 01.07.2005 begann, insgesamt eben 180 Tage der Vertrag in 2005 liegt und somit tatsächlich für 2006 die schadenfreiheitsklasse 3 und ein schadenfreies Jahr zugrunde gelegt werden müsste - das heißt letztlich mindestens die SF1 abgegeben werden müsste.

Hab ich alles richtig verstanden?

Danke und bis morgen!

1.) i.o. ich würde den letzten satz (worauf meint die HDI sich berufen zu können?) durch "ich bitte um stellungnahme" ersetzen.

2.) i.o. (ich würde aber noch nach den potentiellen vorvertragsdaten fragen und - sofern es nicht um einen vertrag der hdi handelt - um eine kopie der police des potentiellen vorvertrages fragen.

3.) i.o.

4.) nicht i.o.
nicht der schadenfreiheitsrabatt und somit der vertragsstadt wurde korrigiert, sondern lediglich die bestätigung der schadenfreien Jahre an den anschlussversicherer. zur vorbehaltliche einstufung würde ich nichts sagen.

5.) i.o.

gruß

Zitat:

@schraubschraub schrieb am 23. Juni 2015 um 18:04:27 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:02:52 Uhr:


Ich hoffe ich hab mich halbsweg verständlich ausgedrückt.
Leider geht gerade bei der HDI keiner mehr ran.

Vollkommen normal bei dem Verein! 😁

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 18:22:59 Uhr:


gruß

Erstmal Gruß zurück und vielen Dank!

Habe bei der HDI angerufen. Auskunft:
Es erfolgte "definitiv" eine Einstufung als Zweitwagen.
Es war "definitiv" eine Neueinstufung, und zwar im Jahr 2005.

Du hattest ja u.a. gesagt:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:02:52 Uhr:


Die Police weist weder aus, dass
  • es sich um eine Sondereinstufung handelt

(...)
Die Police weist ferner aus, dass Du 2005 SF 2 hast und in 2006 in SF 3 gestuft wurdest. Da in 2006 der SFR gestuft wurde, bedeutet dies entweder
  • dass der Vertrag bzw. der zugehöriger SFR in 2005 über 180 Tage bestand und schadenfrei verlaufe ist oder,
  • dass die HDI bei der Einstufung für 2006 geschlafen hat.

Ich schließe also aus der HDI-Aussage und deiner Aussage oben, dass die HDI wohl gepennt haben muss, wenn ich 2006 in SF3 gestuft wurde.

Ich möchte nochmal erinnern, dass die HDI mir auch geschrieben hatte, "Somit haben wir dem Nachversicherer nicht die SF 3 bestätigt, sondern nur den schadenfreien Verlauf vom 17.10.2015 – 16.11.2006". (Vergessen wir mal den Tippfehler "17.10.2015"😉.

Hierzu interessiert mich brennend deine Meinung @phaetoninteressent.

Mit meinem jetzigen Wissenstand wird mein nächster Schritt nämlich sein, dass ich schriftlich der Fachabteilung zurückmaile - die mir ja ursprünglich gemailt hatte "bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen" - und zwar mit einer Kopie der Police und dem erklärten Zweifel, dass es sich um eine "Sondereinstufung als Zweitwagen" gehandelt hat.

Außerdem würde ich gerne behaupten, dass wenn 2006 in SF3 gestuft wurde (worüber ich ja den Nachweis habe), von mir aus damals der HDI ein Fehler unterlaufen sein mag, sich daraus aber ergibt, dass gemäß ABK ein viel längerer Zeitraum eines schadenfreien Verlauf bestätigt werden muss.

Was doch letztlich eine bessere Einordnung als SF "einhalb" ermöglicht! (Ich brauche ja bekanntlich mind. eine SF 1)

Da du ja anscheinend von der Materie sehr gut Bescheid weißt, welchen Standpunkt meinst du kann und sollte ich in der Mail an die Fachabteilung glaubhaft vertreten?

Danke vorab!

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Poste doch mal die Rückseiten, bzw. weiteren Seiten deiner Policen.

Der Hinweis, dass es sich um eine Sondereinstufung handelt, steht meistens auf den weiteren Seiten mit dabei.

Zitat:

@P10723 schrieb am 24. Juni 2015 um 11:59:12 Uhr:


Poste doch mal die Rückseiten, bzw. weiteren Seiten deiner Policen.

Der Hinweis, dass es sich um eine Sondereinstufung handelt, steht meistens auf den weiteren Seiten mit dabei.

Die zurückgesendete Police hat nur 1 Seite und auf der Rückseite nur Standartabellen...

Angehängt habe ich jetzt aber mal unseren Antrag, Bestätigung des Erhalts sowie nachgeforderte Informationen zu diesem Vertrag. Nirgendwo finde ich etwas von Zweitwagen.

Antrag S1
Antrag S2
Empfangsbestätigung
+2

Da schon der Antrag nicht vollständig (so wie es sein müßte) ausgefüllt war, kam eben eine Nachfrage der Daten, die nachträglich ausgefüllt werden sollten (was von Dir ja auch gemacht wurde).

Einer mir bekannten Gesellschaft, wäre so ein Antrag erst gar nicht angenommen und an den entsprechenden Vertreter zurück gereicht worden mit der Bitte um Vervollständigung.

Richtig wäre gewesen, dass eine Sondereinstufung (wird bei den einzelnen Versicherer unterschiedlich verklausuliert, z.B. mit Mehrfahrzeugregelung) angekreuzt werden muß.

Alles das ist im Antrag nicht ersichtbar (da ohnehin sehr viel fehlt).

Auch ist mir von dem mir bekannten Versicherer und deren Policen nicht bekannt, dass in der Police auf die Sondereinstufung hingewiesen wird, wohl aber auf der Rückseite des Papierantrages, wo alle Einstufungen erklärt sind.

Das war jetzt der Antrag. Aber nicht die Police 😉

Zitat:

@schraubschraub schrieb am 24. Juni 2015 um 09:30:18 Uhr:


Habe bei der HDI angerufen. Auskunft:
Es erfolgte "definitiv" eine Einstufung als Zweitwagen.
Es war "definitiv" eine Neueinstufung, und zwar im Jahr 2005.

Ich schließe also aus der HDI-Aussage und deiner Aussage oben, dass die HDI wohl gepennt haben muss, wenn ich 2006 in SF3 gestuft wurde.

Ich möchte nochmal erinnern, dass die HDI mir auch geschrieben hatte, "Somit haben wir dem Nachversicherer nicht die SF 3 bestätigt, sondern nur den schadenfreien Verlauf vom 17.10.2015 – 16.11.2006". (Vergessen wir mal den Tippfehler "17.10.2015"😉.

Dann wäre die richtige Einstufung SF 1/2 (Beginn 2. Halbjahr) für 2005 und SF 1/2 (Beginn Vorjahr) für 2006. Die Bestätigung der HDI deckt sich mit dem, was die - sagen wir mal - zum Ausdruck bringen wollten.

Hierzu interessiert mich brennend deine Meinung @phaetoninteressent.

Mit meinem jetzigen Wissenstand wird mein nächster Schritt nämlich sein, dass ich schriftlich der Fachabteilung zurückmaile - die mir ja ursprünglich gemailt hatte "bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen" - und zwar mit einer Kopie der Police und dem erklärten Zweifel, dass es sich um eine "Sondereinstufung als Zweitwagen" gehandelt hat.

Außerdem würde ich gerne behaupten, dass wenn 2006 in SF3 gestuft wurde (worüber ich ja den Nachweis habe), von mir aus damals der HDI ein Fehler unterlaufen sein mag, sich daraus aber ergibt, dass gemäß ABK ein viel längerer Zeitraum eines schadenfreien Verlauf bestätigt werden muss.

Was doch letztlich eine bessere Einordnung als SF "einhalb" ermöglicht! (Ich brauche ja bekanntlich mind. eine SF 1)

Da du ja anscheinend von der Materie sehr gut Bescheid weißt, welchen Standpunkt meinst du kann und sollte ich in der Mail an die Fachabteilung glaubhaft vertreten?

Also ich bin letztlich kein Jurist. Wir haben aber mit alten Policen (so ungefähr älter 2004) genau das gleiche Problem, dass die Belehrung zur Sondereinstufung teilweise damals auf die Police nicht gedruckt wurde. Beschwert sich ein Kunden über unsere Bestätigung schauen wir in die Police (das Dokument, das an den Kunden heraus geschickt wurde - nicht virtuell) und wenn die Beleehrung darauf ist schicken wir sie ihm nochmal, wenn nicht hat der Kunde Glück habt und es geht eine Korrekt der Bestätigung und ein Entschuldigungsschreiben raus.
Diese Arbeitsweise ist von unser Rechtsabteilung vorgeben, so dass ich davon ausgehe, dass die Beleehrung, dass es sich eben um kein echten SFR handelt ab zu drucken ist, umso mehr wenn an ihn gar ncht explizit beantragt hat.

Ich würde argumentativ da nun so herangehen, dass ich den HDI Frage, wie sie darauf kommen, dass eine Sondereinstufung ist; zumal Du diese gemäß Antrag nicht beantragst und wie für Dich als Kunde das schriftlich nachvollziehbar ist. Den Einwand mit SF3 für 2006 kann man erbringen. Eine Fehlbearbeitung hat aber letztlich nicht viel mit dem Knackpunkt (der Sondereinstufung) zu tun. Aber alles nett formulieren. Mal schauen was zurückkommt.

Danke vorab!

Alles im allen verstehe ich weder den HDI, dass die an so alten Kamellen noch herangehen, noch den VVD bzw. VAG-Konzern, die augenscheinlich alles dafür tun, Kunden zu verlieren / vergraulen. Die haben mir neulich auch Kulanz beim bekannten Steuerkettenproblem abgelehnt...

was will man machen. bald wird es unter Service im Duden nur noch das Geschirrset geben , weil die weitere Bedeutung in Deutschland immer weniger bekannt wird.

sorry, falscher Beitrag

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Juni 2015 um 17:42:26 Uhr:


Alles im allen verstehe ich weder den HDI, dass die an so alten Kamellen noch herangehen, noch den VVD bzw. VAG-Konzern, die augenscheinlich alles dafür tun, Kunden zu verlieren / vergraulen. Die haben mir neulich auch Kulanz beim bekannten Steuerkettenproblem abgelehnt...

was will man machen. bald wird es unter Service im Duden nur noch das Geschirrset geben , weil die weitere Bedeutung in Deutschland immer weniger bekannt wird.

Was soll das ganze mit Service zu tun haben?

Es gibt nun mal Regeln und die sollten für alle gleich sein.

Würde aus dem tatsächlichen SF 1/2 jetzt plötzlich ein SF3 werden, so wäre das gegenüber der Versichertengemeinschaft nicht OK.

Auch hat eine Kulanz für Steuerketten nichts mit einer SF Einstufung von Versicherungen zu tun.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Juni 2015 um 17:42:26 Uhr:


Ich würde argumentativ da nun so herangehen, dass ich den HDI Frage, wie sie darauf kommen, dass eine Sondereinstufung ist; zumal Du diese gemäß Antrag nicht beantragst und wie für Dich als Kunde das schriftlich nachvollziehbar ist. Den Einwand mit SF3 für 2006 kann man erbringen. Eine Fehlbearbeitung hat aber letztlich nicht viel mit dem Knackpunkt (der Sondereinstufung) zu tun. Aber alles nett formulieren. Mal schauen was zurückkommt.

Danke für diese Zusammenfassung. Ich werde mich mit dem eingescannten Antrag am Montag mal an die HDI wenden. Und ich werde es genau so formulieren, wie du vorschlägst, denn letztlich führt das wsl am weitesten.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Juni 2015 um 17:42:26 Uhr:


Alles im allen verstehe ich weder den HDI, dass die an so alten Kamellen noch herangehen, noch den VVD bzw. VAG-Konzern, die augenscheinlich alles dafür tun, Kunden zu verlieren / vergraulen. Die haben mir neulich auch Kulanz beim bekannten Steuerkettenproblem abgelehnt...

Tja, puh, was soll ich dazu sagen? Ich würde mich am liebsten auch nicht mit so einem Käse herumschlagen müssen... Hätten die gleich zu Anfang gesagt: gibt aber nur "einhalb", dann hätte ich gleich ne andere Versicherung genommen, und alles wäre jetzt garkein Thema. Aber nein - man braucht ja 1,5 Jahre bis zu dieser Aussage ;-)

Danke und schönes WE!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 18:22:59 Uhr:


gruß

Ich habe den HDI nun angeschrieben mit folgenden Aussagen:

1. ich habe keinen Nachweis über eine "Sondereinstufung als Zweitwagen" und der HDI sollte mir bitte entsprechende Dokumente zukommen lassen.

2. dass in 2006 eine SF3 gestuft wurde kann nur bedeuten, dass a) der Vertrag/SFR entweder 180 Tage bestanden hatte und schadenfrei verlaufen sein muss, sowie b) dass daher für die Beurteilung des abgehenden Vertrags für 2006 die SFR3 und ein schadenfreies Jahr zugrunde gelegt werden müsste und demnach mind. ein SF1 abgegeben werden müsste.

3. dass ich um Aussage bitte, ob sich ggf. die Beurteilungsgrundlage geändert hat, und nunmehr doch mind. ein SF1 an den VVD weitergegeben werden kann.

Der HDI hat prompt geantwortet (!):

"Sehr geehrte/r schraubschraub,

dass es sich um eine Sondereinstufung handelt, können Sie aus der Tatsache entnehmen, dass kein Vorvertrag für dieses Fahrzeug benannt wurde, sondern nur ein Erstvertrag mit der Nummer -XYZ.. Der Vertrag hat ohne Vorversicherung mit SF 2 begonnen und hat dann fehlerhaft direkt im Anschlussjahr die SF3 erhalten. Im Vertrag ist aber vermerkt, dass es sich nicht um einen „echten“ SFR handelt"

Es waren keine weiteren Dokumente angehängt.

@phaetoninteressent: meine Fragen sind nun:

a)HDI sagt: "hat dann fehlerhaft direkt im Anschlussjahr die SF3 erhalten" - sehe ich es richtig, dass mir die Fehler des HDI egal sein können und ich mich juristisch auf den SF3 berufen kann?

a) wie sollte ich da weiter vorgehen? Klingt ja nicht gerade so, als sei der HDI Freund der Kulanz. Anfangs hat der HDI sich ja auch schon auf die AKB berufen - auf die der HDI sein Urteil leider bauen müsste. Ist das wirklich so unumstößlich?

b) sollte ich das meinem Anwalt geben? Wenn ich juristisch Recht habe, brauche ich den allerdings garnicht. Der HDI wird nur solange widersprechen, bis klar ist, dass ich Recht habe.

Warum sollte hier eine Kulanz zu erwarten sein?

Der Vorversicherer hat genau die SF zu melden, die tatsächlich da sind.

Egal... ich glaube @phaetoninteressent hat hier dem meisten Plan in der Sache... hoffe da später ne Antwort zu kriegen.

Frage ist ja letztlich auch, ob der HDI eine falsche SF telefonisch weitergeben darf, und wenn ich dann Verträge auf dieser Basis abschließe, der HDI fein raus ist.

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