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Signalton für fehlendes Anlegen des Sicherheitsgurtes
Hi,
wisst Ihr, ob man (eventl. in der Werkstatt) den Signalton für das fehlenden Anlegen des Sicherheitsgurtes so verändern kann, dass er nicht sofort oder nicht sofort so laut ertönt?
Wir finden es nervig, wenn man am Strassenrand nur kurz stoppt, Beifahrer steigt hinzu und beim Anfahren das Signalton sofort ertönt.
Bei unserer alten C-Klasse dauerte es etwa 10 Sekunden und es begann leise als Erinnerung und steigerte sich dann in der Lautstärke.
Danke
Beste Antwort im Thema
ich weiss, ich weiss, und die Suchfunktion hatte ich auch schon verwendet!
Aber die gefundenen Themen - bei denen man wirklich getrost die Cola und Chips zur Hand nehmen konnte (lass schmecken AnGu) - schweiften meist mehr in die Fragen ab in "Ton sinnvoll, Deaktivierung möglich, Sensibilität der Sensoren" - eine wirkliche Beantwortung der Frage, ob der Ton "leiser zu stellen oder zu verzögern möglich" ist (eventl. mal nur mit Nein oder Ja) hatte ich nirgends gefunden.
Umso mehr gab es die berühmten "Lehrer, Besserwisser, Prediger & Co." die um die Sorgfaltsplficht der Hersteller philosophierten.
In diesem Sinne nichts für ungut und trotzdem
Danke
Ähnliche Themen
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lechrainer
Zitat:
Original geschrieben von filiushh
Aber dafür gibts doch das Bimmeln?
nein - das Bimmeln gibt es erst, wenn auf der Rückbank jemand angeschnallt war und sich dann bei eingeschalteter Zündung abschnallt. Demnach kann hinten während der Fahrt jemand sitzen, der nicht gegurtet hat und dennoch bimmelt nichts. Das Fahrzeug zeigt nur an, dass hinten nicht gegurtet wurde, bzw auf welchen Plätzen gegurtet ist.
Zumindest ist das bei meinem V70 so: Der meldet mir, auf welchem Platz/welchen Plätzen hinten gegurtet wurde und er bimmelt erst dann, wenn jemand den Gurt löst, bevor das Fahzeug "aus" ist.
herzlich
lechrainer
Danke für die Aufklärung. Mann ist das alles kompliziert...
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Volvo baut Autos für Männer und nicht für Weicheier!
Deshalb (f.i):
XC60 SeatBeltReminder : 3.0 Pts
Ich dachte immer Volvo baut Autos für Ärzte, Studienräte, Architekten, Anwälte.....usw.
Ich möchte mir eigentlich nur deshalb einen XC60 kaufen, damit die Leute glauben (zumindest die, die mich nicht persönlich kennen) ich bin schlau
Zitat:
Original geschrieben von f355
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Volvo baut Autos für Männer und nicht für Weicheier!
Deshalb (f.i):
XC60 SeatBeltReminder : 3.0 Pts
Ich dachte immer Volvo baut Autos für Ärzte, Studienräte, Architekten, Anwälte.....usw.
Ich möchte mir eigentlich nur deshalb einen XC60 kaufen, damit die Leute glauben (zumindest die, die mich nicht persönlich kennen) ich bin schlau
Falsch. Wer bei MT fleißig mitliest, wird schlau...
nein - das Bimmeln gibt es erst, wenn auf der Rückbank jemand angeschnallt war und sich dann bei eingeschalteter Zündung abschnallt...
Also ich habe das gestern bei meinem XC60 ausprobiert und da kommt nur die Meldung im Display, wenn sich jemand hinten beim laufenden Motor abschnallt und kein Bimmeln. Ich habe aber nicht probiert, ob das anders ist, wenn der Wagen fährt.
Gute Fahrt!
Der Eisbär
Wenn man extrem langsam vorwärts oder rückwärts fährt, bimmelt auch nix, wenn der Fahrer unangeschnallt ist. Da braucht´s keine Taxifahrersoftware.
...oder gleich zu Fuß gehen, dann bimmelts auch nicht - es ist schonender für die Umwelt und schneller als bei "extrem langsam vorwärts"
Gruß aus EN
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn man extrem langsam vorwärts oder rückwärts fährt, bimmelt auch nix, wenn der Fahrer unangeschnallt ist.
Weil dann die Anschnallpflicht nicht gilt.
VG
Neben der Taxi-Software muss es auch noch andere Software geben, zB Pizza-Software
§ 21a
Sicherheitsgurte, Schutzhelme.
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Hinzu kommen noch Befreiungen von der Anschnallpflicht für
- Bundeswehr
- Bundespolizei
- Landespolizei
- Katastrophenschutz
- Fahrzeuge zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Bund)
Zitat:
Original geschrieben von calagodXC707
Jiiiha - ein wie-kriegt-man-den-Gurtton-weg-Fred ist wieder da
...
Du hast es nicht verstanden.
Nicht weg, sondern leiser!
Zitat:
Original geschrieben von kabubasa
Zitat:
Original geschrieben von calagodXC707
Jiiiha - ein wie-kriegt-man-den-Gurtton-weg-Fred ist wieder da
...
Du hast es nicht verstanden.
Nicht weg, sondern leiser!
Ach so - na dann einfach den kleinen Regler an der Volvo-Fahrer typischen Hörhilfe bedienen
Gruß aus EN (was wäre das Leben ohne die richtig wichtigen Forumdiskussionen bei MT)