Airbagsystem totlegen erlaubt ???
Ich möchte gern in meinem 206 XS, BJ 2002, das Airbaglenkrad gegen ein kleineres Sportlenkrad von Raid austauschen. Ist ein altes Thema, jedoch: für mein Fahrzeug (.2- Stufen Airbag) gibt es leider keine Rückrüstung von RAID mit ABE, für einen möglichen Einbau müsste also das gesamte Airbagsystem inclusive Gurtstraffer totgelegt werden ( keine Panik, sind H- Gurte eingebaut ;-))
Frage: ist es erlaubt, das System komplett stillzulegen ( in Fachwerkstatt mit entsprechender Bescheinigung ) ??? Hat einer von euch entsprechendes vorgehabt bzw. durchgeführt???
P.S. Leutz, bitte noch etwas: Bitte gebt mir hier keine Hinweise, daß ich dabei mit meinem Leben spiele; ich habe bei ähnlichen Fragen von Verfechtern beider Seiten regelrechte Schlachten gesehen. Ich bin alt genug und weiß, was ich vorhabe. Bitte teilt mir einfach nur mit, ob so etwas TÜV- gerecht machbar ist oder nicht
15 Antworten
Solche Themen werden hier nicht besprochen. Wundert mich, dass der Thread damals durch gerutscht ist.