Airbag nachrüsten

Mercedes E-Klasse W124

Hallo
Bitte nehmt diese Frage ernst. Mich würde interessieren ob man bei einem W124 die Airbags nachrüsten kann? Oder wenn das Auto serienmäßig mit Fahrerairbag ausgerüstet ist, man einen Beifahrerairbag nachrüsten kann? Ich würde gerne bald einen der ersten W124 als Oldi fahren und möchte nicht gerne auf Airbags verzichten.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
dolly

Beste Antwort im Thema

Es geht nicht um den "Sprengmeister" um Airbags nachzurüsten, sondern darum, dass diese Arbeiten nur von geschulten Fachpersonal ausgeführt werden dürfen! Und das meine ich nicht so, wie das Geschwätz der Hersteller und Autohäuser, wenn es um sonstige Reparaturen geht, sondern ernsthaft! Schwere Verletzungen und Gefährdung der Insassen sind die Folge! Außerdem ist die Veränderung eintragungs und abnahmepflichtig! Ein Nachweis des korrekten Einbaus kann ein Bastler nicht vorweisen, in Folge müsste jeder TÜV-Prüfer das Fahrzeug sofort stilllegen und mit Recht!

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Hallo...

Abgesehen von den immensen Kosten... Machbar ist alles, aber das ist ein alter W124 doch überhaupt nicht Wert?? (wie schön der auch sein mag) Glückwunsch wenn Airbags drinne sind, aber nachrüsten?? Nee... Dann suche dir eine MOPF2. Da sind sie drinne und du bist dir sicher dass sie tadellos funktionieren. Du möchtest die Dinger doch haben wegen deiner Sicherheit und der deiner Liebsten? Nimm da bitte keine Risiken.

Gruß aus dem Emsland

Wido

Wenn man irgendetwas am Airbag macht, muss man sowieso die Batterie abstecken. Ich dreh nach dem Abstecken den Zündschlüssel immer auf Zündung an. Wenn ich also mit Schrauben fertig bin und die Batterie wieder anschliesse, bekommt das System sofort Strom. Wenn also irgendetwas nicht stimmt, machts entweder gleich Bumm, oder die Kontrolleuchte leutet auf und das System ist deaktiviert. Da kann also nicht viel schief gehen. Weiters überwacht das System ja den Airbag die ganze Zeit. Sollte also etwas falsch angeschlossen sein oder defekt, leuchtet die Leuchte. Ganz einfach. Bei Mercedes in der Werkstatt sind auch nur Menschen.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und muss wissen, wie viel er sich zutraut. Ich mach am Auto auch nicht alles selbst, weil ich es einfach nicht kann, oder weil mir Spezialwerkzeug fehlt. Ich will zB kein Getriebe zerlegen, weil ich mir das nicht zutraue, dass es am Ende wieder ganz wird.

Und tauschen kann man grundsätzlich alles, gerade bei den alten Autos.

Hallo
mit so einer Resonanz habe ich nicht gerechnet. Vielen Dank für eure Antworten!!! Meine Idee war mir jetzt einen der ersten W124 zu zu legen und ihn in ferner Zukunft als Oldtimer zu fahren. Ich möchte aber aufgrung schlechter Erfahrungen nicht auf Airbags verzichten, deshalb kam mir der Gedanke, ob man sie nachrüsten kann. Aber ich denke ich sollte das Thema nochmal neu überdenken, der Aufwand scheint doch sehr groß zu sein.
Nochmals Vielen Dank!!!
Gruß dolly

Zitat:

Original geschrieben von motylewi


Ganz einfach. Bei Mercedes in der Werkstatt sind auch nur Menschen.

Genau so ist es.

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Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Daher bleibt hier nur die Möglichkeit, die Arbeit in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

Auf das Posting habe ich schon lange gewartet. 😉

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

 

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Ich habe am WE an unserem T5 nach dem Vermessen das Lenkrad geradegestellt...dazu musste ich selbstverständlich den Airbag entfernem...habe ich mich strafbar gemacht?

Ich denke nicht, schließlich habe ich strenggenommen nicht AM Airbag sonder MIT dem Airbag gearbeitet (schlicht also unter der Berücksichtigung aller Werkstattvorschriften ein/ausgebaut)

Ich verstehe das Gesetz so, das (aus gutem Grund!), niemand ohne entsprechende Ausbildung und Nachweiß die Dinger z.B. zerlegen bzw. demontieren darf....ansonsten würde sich ja schon ein Herr Etzold starfbar machen der in seinen Büchern ja auch beschreibt wie die jeweiligen Airbags ausgebaut werden...oder?

Bitte an dieser Stelle also einmal eine korrekte und vor allem verständliche Auslegung des Gesetzes wenn es schon so schön zitiert wird...Danke!

P.S.

der Airbag beim VW-Bus ist von hinten nur mit zwei Plastikklammer gesichert die mit einem Schlitzschraubendreher ausgehebelt werden, inkl. Batterie abklemmen (der Bus hat 2 davon) dauert der Spass 15 Min.

Der Meister in der nächsten VAG-Werkstatt konnte mir auf Anfrage nicht sagen sagen wie lange es dauern würde das Lenkrad gerade zu stellen, aber da er zwei Gesellen dazu bräuchte (einen Mechaniker und einen Elektriker) sollte ich einmal so um die 50-60,00€ dafür einrechnen....da kann der Gesetzgeber noch soviele Vorschriften erlassen...wenn die Werkstätten das weiter so handhaben muß man sich nicht wundern wenn irgendwann auch "ungelernte" anfangen an den Beuteln rumzuschrauben.

Das Rep.Handbuch hat 20,00€ gekostet und bereits mit der kleinen Info über die Befestigungsart sein Geld verdient.

Auch darf man nicht vergessen das inzwischen die meisten "Altfahrzeuge" ab Werk mit Airbag ausgestattet sind und ihr dasein als Anfängerauto fristen...da werden die 50-60,00€ für das Lenkrad ausbauen lieber in Ebay-Tuning gesteckt und der Airbag selbst rausgerissen....

Ne, Dirk! Netter Versuch Begrifflichkeiten auszulegen bzw. zu verdrehen, denn Du hast "streng genommen" AM Airbag "gefummelt" und damit gültige Gesetze verletzt. Aber ich sehe deine Aussage als "Meinung" oder "Behauptung" und nicht als eine Art "Selbstanzeige"😉

...nene, ich wollte damit nur sagen das es aAslegungssache ist...bzw. das bitte mal jemand mit 100%igem Fachwissen zu dem Thema (Anwalt, Innúngsmeister etc) einmal genau erläutert wie dieses Gesetz zu verstehen ist.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das der Gesetzgeber sich jemanden strafbar machen lässt, weil der an seinem KFZ nach Vorschrift das Lenkrad ausbaut.

Andererseits leuchtet es natürlich ein, das sicherlich schon irgendein Voll**** auf die tolle Idee gekommen ist, das da im Airbag ja ein Minisprengsatz ist und den muß man da doch irgendwie rausbekommen um Dummeheiten damit machen zu können...da muß der Gesetzgeber natürlich handeln und entsprechende Gesetze formulieren.

Also, wer kann echte Klarheit bringen?

Ach ja, zum, ursprünglichen Thema...beim alten 7er BMW (E32) gab es einen Airbagnachrüstsatz ganz regulär bei BMW zu erwerben.
Hatte ich damals gemacht und nachgerüstet. Das war insoweit etwas aufwendiger weil die Lenksäule gestauscht werden musste stellte ansonsten aber keine große Herausforderung da.

Ach so, das war übrigens 2002...keine Ahnung wie das heute aussieht...aber ggf. gibt es für den W124 ja ähnliches...😕

Falls aktuell jemand Interesse an der Nachrüstung eines Beifahrerairbags hat, so hätte ich ein Komplettpaket zur Verfügung, das ich jüngst durch eine Fachwerkstatt habe ausbauen lassen. Das Paket umfasst Armaturenbrett schwarz, Beifahrerairbag, für Airbag geändertes Querrohr unter Armaturenbrett, Steuergerät mit Kabelbaum komplett (2x Airbag, 2x Gurtstraffer), Fußraumabdeckung Beifahrerseite. Ein Versand ist aufgrund des Sprengstoffgesetzes ausgeschlossen, das Paket muss daher durch einen entsprechend befugten und geschulten Menschen abgeholt werden, bevor es dann in der entsprechend qualifizierten Fachwerkstatt des Vertrauens eingebaut werden kann 😉. Standort ist Salzgitter, Preisvorstellung 250,-€ VB, bei Interesse PN.

Viele Grüße

Graf Zahl

Dscf8086

Zitat:

@Graf Zahl 91 schrieb am 26. April 2015 um 15:02:30 Uhr:


Falls aktuell jemand Interesse an der Nachrüstung eines Beifahrerairbags hat, so hätte ich ein Komplettpaket zur Verfügung, das ich jüngst durch eine Fachwerkstatt habe ausbauen lassen. Das Paket umfasst Armaturenbrett schwarz, Beifahrerairbag, für Airbag geändertes Querrohr unter Armaturenbrett, Steuergerät mit Kabelbaum komplett (2x Airbag, 2x Gurtstraffer), Fußraumabdeckung Beifahrerseite. Ein Versand ist aufgrund des Sprengstoffgesetzes ausgeschlossen, das Paket muss daher durch einen entsprechend befugten und geschulten Menschen abgeholt werden, bevor es dann in der entsprechend qualifizierten Fachwerkstatt des Vertrauens eingebaut werden kann 😉. Standort ist Salzgitter, Preisvorstellung 250,-€ VB, bei Interesse PN.

Viele Grüße

Graf Zahl

Nach 4 Jahren wird das den TE wohl nicht mehr interessieren.

Zitat:

@FabJo schrieb am 26. April 2015 um 16:41:37 Uhr:


Nach 4 Jahren wird das den TE wohl nicht mehr interessieren.

Danke für diesen überaus sinnvollen Beitrag... Den TE vermutlich nicht mehr, aber unter Umständen jemand anderen - weshalb das ganze auch nicht an den TE "adressiert" war. Ich lese - zu Recht - ständig Apelle, doch nicht für jeden Kleinkram ein neues Thema zu eröffnen. Es ist meines Erachtens auch sinnvoller, Beiträge zum gleichen Thema an der gleichen Stelle zu bündeln, dafür gibt es ja die technische Möglichkeit, unter einem Beitrag einen weiteren zu platzieren 😉. Tut mir Leid, dass ich Dir mit dieser Form der Logik offenbar auf den Schlips getreten bin.

Besten Sternengruß

Graf Zahl

Du darfst keine gebrauchten Airbagteile einbauen...

wird aber trotzdem gemacht.
und cih denke nicht dass du deinen Kunden eiskalt einen neuen Airbag beim Daimler holen lässt wenn bei dir aufm Hof ein schlachter mit DIESEM Airbag steht 😁
hab auch an meinem 250tdt gebrauchte Airbags Steuergeräte und Gurtstraffer eingebaut aus einem anderen Fahrzeug nach meinem Bums mit einem A 6 avant ....

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