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AHK abnehmen

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 23. April 2013 um 16:30

Hallo. Wir haben uns einen E 250 TD gekauft. Dieser hat eine abnehmbare AHK von Oris wovon wir zunächst dachten es sei kein Schlüssel vorhanden.

Jetzt habe ich aber festgestellt , dass gar kein Schloss mehr da ist. Der Entriegelungsknopf lässt sich jedoch nicht drehen.

Wie bekomme ich jetzt die Kupllung ab ?

Gruß Frank

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37 Antworten
am 24. April 2013 um 14:44

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld. Nachlesen kann man das in der STVZO, (nicht mit der STVO verwechseln) und im Bußgeldkatalog. Z. B. steht da:

Zitat:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten

"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

 

Zudem bestätigt §60 Abs. 1 STVZO die Vermutung, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf.

Zitat:

Original geschrieben von dfsoldier

PS: das Schloss selbst bekommt man noch bei Oris, habe dort einen Herrn Holzapfel angeschrieben.

Das Schloss hat die Artikelnummer 0107.1530.240 und hat mit Versand exakt 10€ gekostet.

Mfg Johannes

@dfsoldier - welche Firma Oris meinst du? Beim gurgeln bekomme ich eine uhrenfirma und bosal oris aber die Artikelsuche kennt dort die Nummer nicht. Ich brauche auch so ein Schloss, der frundliche ist mir zu teuer.

Gruss Jo

am 24. April 2013 um 15:09

Holzapfel . Schreib ihn doch mal an....

am 24. April 2013 um 18:40

Mann sollte den Kugelhals schon aus dem Grund abnehmen, welcher den Threadersteller gerade ärgert :D Liegt das Ding in seinem Säckchen im Kofferraum funktioniert's auch nach 20 Jahren noch tadellos ;)

Und schnappt dann mit einem satten *KLACK* ein, wenn's gebraucht wird (99% der gefahrenen Strecke nämlich vermutlich nicht). Und über die Aufnahme kommt der ORIS Deckel - dann bleibt auch die sauber. Etwas. :D

Grüße,

Mini_Turbo (mit rostfreiem, frisch gefetteten Kugelhals im Kofferraum)

Servus Akki

Auf der Seite von Bosal Oris, dort auf Kontakt und dann in der Mail gleich z.Hd. Herr Holzapfel mit der Bestellnummer ordern, dann bekommst das Schloss mit zwei neuen Schlüssen. Nur einzelne Ersatzschlüssel gibt es nicht, nur neues Schloss mit Schlüssel.

MfG Johannes

Zitat:

Original geschrieben von dfsoldier

Servus Akki

Auf der Seite von Bosal Oris, dort auf Kontakt und dann in der Mail gleich z.Hd. Herr Holzapfel mit der Bestellnummer ordern, dann bekommst das Schloss mit zwei neuen Schlüssen. Nur einzelne Ersatzschlüssel gibt es nicht, nur neues Schloss mit Schlüssel.

MfG Johannes

Meinen besten Dank,

werde ich mal versuchen ....

Bei MB wollten die einen utopischen Preis aufrufen, nur einschicken möglich .... ich glaube an die hundert €us.

Gruss Jo

Zitat:

Original geschrieben von jogermany

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld. Nachlesen kann man das in der STVZO, (nicht mit der STVO verwechseln) und im Bußgeldkatalog. Z. B. steht da:

Zitat:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten

"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

 

Zudem bestätigt §60 Abs. 1 STVZO die Vermutung, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf.

Das ist wieder typisch Deutschland, zu jedem Scheiß eine Verordnung.

Also bin ich dazu verplichtet das Dind ständig An und Abzubauen - also habe ich einen gewaltigen Nachteil gegenüber Besitzern von starren AHK.

Dann wär es eigentlich gerecht wenn Besitzer von starren AHK die auch jedesmal demontieren und wieder montieren müßten ....

.... also wenn mir das mal passiert, dann wird das Ding festgeschweißt mit der Begründung Diebstahlschutz:D

Zitat:

Original geschrieben von W124-250D-KWG

Zitat:

Original geschrieben von jogermany

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld. Nachlesen kann man das in der STVZO, (nicht mit der STVO verwechseln) und im Bußgeldkatalog. Z. B. steht da:

Zitat:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten

"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

 

Zudem bestätigt §60 Abs. 1 STVZO die Vermutung, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf.

Das ist wieder typisch Deutschland, zu jedem Scheiß eine Verordnung.

Also bin ich dazu verplichtet das Dind ständig An und Abzubauen - also habe ich einen gewaltigen Nachteil gegenüber Besitzern von starren AHK.

Dann wär es eigentlich gerecht wenn Besitzer von starren AHK die auch jedesmal demontieren und wieder montieren müßten ....

.... also wenn mir das mal passiert, dann wird das Ding festgeschweißt mit der Begründung Diebstahlschutz:D

Genau, denn bei der Versicherungseinstufung bekomme ich ja auch keinen Rabatt wenn ich ne abnehmbare Kupplung habe, geschweige es fragt gar keiner.... ob ich überhaupt ne Kupplung dran habe. Die abnehmbare ist doch nur da weil viele nicht zeigen wollen das Sie Wohnwagen oder Anhänger ziehen.... und sie sich an der Optik des Hakens stören und nicht als Bauern abgestempelt werden wollen. Dicker Benz mit starrer Kupplung geht gar nicht.... zumindest denken sich das viele.

Für mich ist AHK Standardausrüstung egal ob abnehmbar oder starr.

am 26. April 2013 um 7:15

Hallooo, die AHK muss nicht abgenommen werden und mit Schadensminderungspflicht hat das auch nichts zu tun. Mit der STVO und der STVZO kenn ich mich schon von berufswegen aus, bei mir hat das auch einer versucht, bzw sein Anwalt so zu argumentieren, mit Schadensminderungspflicht usw. hat das nichts zu tun, das ist Quatsch, originalton Richter. Und wers nicht glaubt, dem empfehle ich die Beratung beim ADAC.

Themenstarteram 26. April 2013 um 8:09

Und hätte mein Vorbesitzer sie mal abgenommen , hätte ich nicht jetzt das Problem . Der Knopf geht jetzt zu drehen. Aber das mit dem Wagenheber habe ich nicht so ganz kapiert. Er drückt mit der Kupplung den Wagen hinten hoch , sonst nix, liege leider noch mit Bronchitis flach , aber werde es morgen mal mit dickem Gummi Hammer probieren.

am 26. April 2013 um 12:15

Moin,

mit einem Gummihammer wirst Du da nicht weit kommen. Da hilft nur ein beherzter Schlag mit einem ordentlichen Schlosserhammer, von unten geführt.

Gruß

Christian

Themenstarteram 26. April 2013 um 12:46

Von unten . Da Schlag ich doch gegen die Richtung wie sie raus muss ?

am 26. April 2013 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von vtr1000

Von unten . Da Schlag ich doch gegen die Richtung wie sie raus muss ?

Nein, die muß erst ein Stück nach oben, und wird dann nach hinten rausgenommen.

Servus Frank

Deshalb ja der Wagenheber, dort kannst du sie mal ein ordentliches Stück hoch zwingen.

Wenn du keinen ordentlichen Hammer hast, kleiner Tipp:

- mit Schwung und Schmackes hinten auf die Ladekante setzen, dann sollte sie endlich kommen.

Hier in dem Video siehst du, dass die so knapp 2-3 cm nach oben kommen muss um dann eingekippt und demontiert werden zu können.

http://www.youtube.com/watch?v=ulC3iz-7LMw

Mfg Johannes

Themenstarteram 26. April 2013 um 19:44

Danke für die Hinweise . Ich hoffe ich bin morgen ein wenig gesunder und Versuch mich dann wieder .

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