AGR Ventil oder elektrischer Fehlere
Hallo,
mein Volvo hat nach der Rückkehr aus dem Winterlager zunächst etwas schlecht Gas angenommen und ist dann nach dem Abstellen nur noch kurz angsprungen und gleich wieder ausgegangen um nun überhaupt nicht mehr anzuspringen.
Die OBD liefert die Fehler CEM-8F09, CEM-DD11 und CCM0040.
Meine Werkstatt meint es sei wahrscheinlich das AGR-Ventil und hat begonnen es auszubauen.
Frage in die Runde:
Ist es überhaupt plausibel, dass das Auto mit einem neuen AGR-Ventil anspringen kann, wenn obige Fehler weiterhin existieren? Ist es nicht ein elektrischer Fehler, der erstmal behoben werden müsste?
Viele Grüße
Der Freibäcker
28 Antworten
Ist das eine freie, oder eine Volvo Vertragswerkstatt?
Zitat:
@KJ121 schrieb am 29. April 2024 um 14:09:02 Uhr:
Ist das eine freie, oder eine Volvo Vertragswerkstatt?
Volvo Werkstatt 🙁 ( €146 die Stunde )
Oh, da hast du aber noch eine günstige erwischt.
Grüße Markus
Das stimmt!
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A Schnäppsche is des!
Jupp. Meiner kostet 160 Euro die Stunde.
Jetzt macht bloß keine Fahrgemeinschaft gleich dahin… 😉 😁
Gruß Didi
Zu einer Volvo Werkstatt?
Haben unsere seit über 10 Jahren nicht mehr von innen gesehen :-)
Grüße Markus
Zitat:
@Markus_1 schrieb am 29. April 2024 um 22:37:19 Uhr:
Zu einer Volvo Werkstatt?
Haben unsere seit über 10 Jahren nicht mehr von innen gesehen :-)
Grüße Markus
War bei uns auch so. Leider hatte keine andere Werkstatt im Umkreis einen Termin in absehbarer Zeit.
Hab' jetzt eine andere Werkstatt und werde das AGR-Ventil reinigen und wieder einbauen lassen. Mal schaun, ob dan erstmal die Elektrik in Ordnung gebracht werden kann und ob der Elch dann wieder lebt.
Ok, ich meine, unsere haben gar keine Werkstatt gesehen :-)
Grüße Markus
Das ist aber keine „artgerechte“ Haltung… 😁😁
Gruß Didi
Doch, ich denke schon :-)
Ich hab so meine Erfahrungen gemacht...
Grüße Markus
Falls der elektrische Fehler nicht behoben wurde und statt dessen das AGR ausgebaut worden ist: Muss ich das dann bezahlen - auch wenn es unsinnig war?
Rechtsberatung gibt's beim RA.
Außerdem kommt es doch darauf an, welche Arbeiten du schriftlich beauftragt hast.