AGG fehlt und TÜV ist abgelaufen

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe am 01.04.2012 mein Fahrzeug auf LPG (Landirenzo) umrüsten lassen.
GSP habe ich bei Abholung bekommen.
Zur Eintragung fehlt mir noch das AGG. Trotz mehrfacher Nachfrage beim Umrüster habe ich bis jetzt nichts erhalten.
Leider ist jetzt auch noch der TÜV abgelaufen.
Bekomme ich ohne AGG die Plakette oder wird ein Mangel eingetragen, der das verhindert?

Danke schonmal für eure Hilfe

Sven

Beste Antwort im Thema

Ehrlich gesagt frage ich mich, warum es immer solch ein Theater mit den AGG gibt und warum voll bezahlt wird??

Als ich umrüsten lies (dauer 3,5Tage) war das Fahrzeug inkl. TÜV Eintragung fix und fertig ...

In der Kneipe bezahlt ja auch niemand für Bier + Essen, wenn er nur nen Bier bekommen hat. 😉 😁

Nuja, nur mal so OT.

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Du musst erst zum TÜV, dann zum eintragen. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Du musst erst zum TÜV, dann zum eintragen. 

Hallo

Aber der TÜV wird mir ja keine Plakette geben. Also muß ich den Wagen nach der Eintragung nochmals vorführen? Für die Eintragung der Anlage habe ich ja alle Unterlagen.

Gruß

Sven

Zitat:

Original geschrieben von spk1972



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Du musst erst zum TÜV, dann zum eintragen. 
Hallo
Aber der TÜV wird mir ja keine Plakette geben. Also muß ich den Wagen nach der Eintragung nochmals vorführen? Für die Eintragung der Anlage habe ich ja alle Unterlagen.
Gruß
Sven

Soviel ich weis, so war es jedenfalls bei mir, muss die Gasanlage erst vom TÜV abgenommen werden.

Dann kann man sie eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Du musst erst zum TÜV, dann zum eintragen.

Wenn er tatsächlich alle Papiere für die Eintragung hat, also auch ein "Gutachten zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis" von der zuständigen "Prüfstelle" seines Bundeslandes (in der alten BRD TÜV, in Neufünfland Dekra), muss er vor der Eintragung nicht zum (als Prüfstelle monopolisierten, gewinnorientierten Unternehmen) TÜV.

Es ist durchaus nicht so abwegig, die Begutachtung am Fahrzeug durchzuführen, bevor das fahrzeugspezifische AGG vorliegt. Man darf nur nicht (wie das TÜV-Mitarbeiter im Großraum Stuttgart für Bytomski gemacht haben) das "Gutachten zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis" aushändigen, bevor das AGG vorliegt. Ob hier so ein Fall vorliegt, weiß nur der OP. Sein Text klingt entsprechend. Ich halte es nicht für sinnvoll, ihm einfach auf Verdacht pauschal zu widersprechen.

Um dumme Nachfragen wegen des überzogenen HU-Termins bei der Zulassungsstelle zu entgehen, könnte er sich bei der Prüforganisation seines geringsten Misstrauens eine schriftliche Terminbestätigung für die HU geben lassen und irgendwas zur Dokumentation seiner Unschuld bezüglich der Verzögerung mitbringen. Immerhin bestätigt auch das Gutachten für die Eintragung grundsätzlich die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Evtl. lässt sich der HU-Prüfer auch ohne Zusatzkosten dazu überreden, die HU-Begutachtung durchzuführen und das Protokoll auszustellen, das Abstempeln und Plakettenkleben aber um ein paar Minuten zu verschieben, bis die Zulassungsbescheinigungen geändert wurden, der hoffentlich einzige Mangel also behoben ist.

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Hallo zusammen und danke an alle für die Hilfe,

ich war heute morgen beim TÜV. Alles in Ordnung, ich habe meine HU/AU bekommen, allerdings keine Plakete. Ein Mangel ist nicht eingetragen worden, nur: "Das Fahrzeug erhielt keine neue Plakette, weil technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Die Plakette erhalten Sie durch Ihre Zulassungsstelle."
Am Montag geht's mit allen Gutachten (GSP, § 19(2) ) zur Zulassungsstelle und da gibt's dann Eintragung und Plakette. Und ab da wird dann nur noch billig getankt und sich gefreut. 🙂

Gruß
Sven

Na dann...
Ende Gut alles gut.
Nur mal am Rande, hier ging es um eine Woche Verspätung (mit Feiertagen dazwischen)......
als ich unlängst eine Achswelle brauchte ( und der Wagen nicht Fahrbereit war) hat mich der Hersteller/Lieferant 14 Tage warten lassen.
Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von bigdeal001de


Nur mal am Rande, hier ging es um eine Woche Verspätung (mit Feiertagen dazwischen)......

Auf welchem Kalender sind vom 1. April bis zum 14. Mai "eine Woche ...(mit Feiertagen dazwischen)"?

Nichts gegen leicht "off topic"-Beiträge, aber wenn Du schon andere belehren willst, solltest Du Dir wenigstens die Mühe machen, zu lesen, um was es eigentlich geht.

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2



Zitat:

Original geschrieben von bigdeal001de


Nur mal am Rande, hier ging es um eine Woche Verspätung (mit Feiertagen dazwischen)......
Auf welchem Kalender sind vom 1. April bis zum 14. Mai "eine Woche ...(mit Feiertagen dazwischen)"?

Nichts gegen leicht "off topic"-Beiträge, aber wenn Du schon andere belehren willst, solltest Du Dir wenigstens die Mühe machen, zu lesen, um was es eigentlich geht.

Moin Zusammen und hallo GerhardT2,

das mit dem Lesen ist eine gute Idee......

Und wenn du deine Beitrag auch selber leben würdest dann wäre dir aufgefallen das es um abgesprochene 4 Wochen ging...nach denen dass Gutachten eintreffen sollte.

Die wurden nicht eingehalten, das ist ärgerlich und Grund zum meckern.

Und dazu habe ich auch was geschrieben.

Aber: Die Verzögerung an sich war( nach meinem Verständnis) knapp über eine Woche..........und darauf habe ich mich bezogen.

Steht hier:

http://www.motor-talk.de/.../...-tuev-ist-abgelaufen-t3906977.html?...

Das mit dem belehren und das mit lesen usw. spar ich mir mal an dieser Stelle;-))

Nur mal für die anderen die hier auch mitlesen:
01.04 der Umbau mit angekündigten 4Wochen Wartezeit
01.05 Feiertag, aber 4 Wochen rum
04.05 posting: das Gutachten( laut tel.) ist da...aber noch nicht eingetragen
11.04 posting: alles ok, und da aber der Wagen wird erst am beim Tüv am Montag vorgefahren.......

So je, nach Leseart <1 bis 1,5 Wochen!!!

Gruß Michael
P.S .
Achtung: Meine Mails oder Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Keine Rechtsberatung, sondern nur meine unwesentliche, revidierbare, unverbindliche, subjektive und sehr wahrscheinlich falsche Meinung

Und .... TÜV geklappt???????

Hallo, das mit dem Tüv würde mich auch interressieren...
(eine Rückmeldung von GerhardT2 auch)
Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Du musst erst zum TÜV, dann zum eintragen. 

Das ist nicht ganz richtig. Die Eintragung der Gasanlage kann beim TÜV zusammen mit der normalen HU/AU erfolgen, das habe ich damals auch so gemacht.

Die Abnahme kann mit der HU/AU gemacht werden wenn diese zu diesem Zeitpunkt auch fällig ist, auf keinen Fall die Abnahme bis zu diesem Termin verschieben, sonst erlischt die Betriebserlaubniss.
Grundsätzlich muß gleich nach dem Einbau der Gasanlage, die Abnahme/Eintragung erfolgen.

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