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Ärger und Probleme bei der Rückgabe von Leasing Fahrzeugen

Themenstarteram 30. August 2010 um 17:12

Unser "Fall" mit BMW Leasing Austria GmbH:

1. Operating (Nutzwert) Leasing (also Verwertungsrisiko beim Leasinggeber) von der BMW Leasing Austria GmbH

2. Rückgabe beim Händler (BMW Zitta GmbH & Co KG in Perchtoldsdorf bei Wien); Händler verfasste kein Übernahmeprotokoll, allerdings vorbehaltlose Übernahmebestätigung des KFZ, auch einige Stunden später, als wir nach KFZ-Abmeldung den Typenschein vorbeibrachten, kein Wort seitens des Beauftragten von BMW Leasing Austria.

3. Forderung von BMW Leasing Austria wegen diverser Dellen, Kratzer an den Felgen, unsachgemäße Reparaturlackierung (allerding Reparatur bei BMW Zitta, also autorisierter Werkstätte durchgeführt), Kosten für Fahrzeugaufbereitung usw folgte ca 14 Tage später. Dem "Abrechnungsangebot" lag ein SV-Gutachten bei, welches sich „Fahrzeugschätzung“ nannte und die auf die vorhin genannten „Mängel und Schäden“ Kosten mit rd 2000.--€ beziffert (darunter zB Abzug je Felge á 90.-- + Ust). Unserer Meinung nach ist dieses Gutachten nur für den Kauf des KFZ von der Leasinggesellschaft an den Händler maßgebend (wahrscheinlich mit Wertminderung wegen eigenem Lackierungsfehler (sic!)).

4. Sofortige Zug-um-Zug Urgenz unsererseits, weil geltendgemachte Mängel als gering einzustufen sind (die SV-Photos – siehe unten – zeigen praktisch nichts) und gemäß vereinbarter Bewertungsklasse 2 gem ÖNORM V 5080 vom Leasinggeber zu tolerieren seien.

5. Keine sachliche Antwort auf unsere Vorhaltungen. Vorgeschlagene Kompromissangebote wurden seitens BMW Austria Leasing GmbH nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen.

6. Wir stehen derzeit vor dem Landesgericht Salzburg. BMW Leasing Austria hat geklagt. Nächste Tagsatzung Anfang Oktober 2010.

Wer steht vor einer ähnlichen Situation? Ev kann ein Erfahrungsaustausch gegenseitig weiterhelfen!

Näheres auf www.bw-b.at/bmw.htm

Einige Fotos die die "argen" Schäden zeigen; der Sachverständige hat nur Spiegelungen aufgenommen!

Grüße

A.K.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. November 2010 um 10:47

Das Ergebnis des Gerichtsprozesses vor dem Bezirksgericht Salzburg:

 

Der Gerichtssachverständige hat alle vom Privatsachverständigen genannten Mängel, die zur Nachforderung der BMW Leasing Austria GmbH von rd 2.000.-- € geführt haben als hinnehmbare Mängel und übliche Gebrauchsspuren qualifiziert. BMW Leasing Austria GmbH konnte als Kläger mit ihren Forderungen nicht durchdringen.

 

Das soll all jenen Mut machen, die ähnlichen Schikanen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen ausgesetzt sind.

 

A. K.

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Dein Fall beschreibt den "Klassiker" der Leasing-Rückgabe.

Die absolut richtige Maßnahme in so ein Fall ist ja schon vollzogen worden:

Ab zum Anwalt damit !

Es wird ein Gegengutachten (von Deinem Anwalt bzw. vom Gericht) erstellt und dann einigt man sich. - Wie schon gesagt, der Klassiker bei einer Leasing-Rückgabe. 

am 31. August 2010 um 7:32

Das Fahrzeug ist ja fast ein Totalschaden :rolleyes:

Bin auch aus Salzburg, ein BMW-Leasing werd ich mir wohl jetzt nochmal überdenken wenn das so ein Fiasko wird.

Die Fotos sind ja auch der Brüller, die sollten von einem Sachverständigen sein?!

Man muss Fairerweise sagen, dass es nichts mit der Marke BMW zu tun hat.

Die Diskussionen über den Fahrzeugzustand bei Rückgabe eines Leasingfahrzeuges ist Herstellerübergreifend. 

 

am 31. August 2010 um 7:55

Ich würde die Schuld aber nicht nur beim BMW-Händler suchen. Der initiale Fehler bestand darin, dass kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde. Es würde mich nicht wundern, wenn dieser Umstand dreist ausgenutzt wird. Böse gesagt könnte der Händler mit der Axt ein paar Kerben in den Kotflügel hauen und sagen, er hat das Auto so zurückbekommen...

am 31. August 2010 um 8:01

Nach dem was ich bisher dazu habe sehen können und der Beschreibung entnehme, hat dein Leasinggeber mit dem Kundenbindungsprinzip offenbar wenig bis gar keine wenig Erfahrung.

Die erkennbaren Mängel sind in der Tat Lapalien und vom Vertragsfachmann des Autohauses, zu dem auch stets Unfallwagen usw zur Lackierung kommen, nahezu kostenlos zu reparieren. Lächerlich.

Mein zuletzt abgebener Wagen hatte nach 75 t km mehr Blessuren. Die Felgen waren absolut makellos, die Motorhaube hingegen schon mit diversen, tieferen Steinschlägen verunstaltet, Spiegel von anderen Verkehrsteilnehmern leicht vermackelt und unter den Griffmulden waren natürlich Kratzer von Fingernägeln und Shcmuck zurückgeblieben. Das ist doch alles kein Beinbruch... alles wurde kulant behandelt und ich habe nichts bezahlt, sogar obwohl ich keinen anderen Wagen im Tausch genommen habe.

So macht man sich jdf. weder zufriedene Kunden, noch einen guten Ruf! Peinlich, BMW Austria!

Zitat:

Original geschrieben von DerAutoverkaeufer

Man muss Fairerweise sagen, dass es nichts mit der Marke BMW zu tun hat.

Naja:

Zitat:

Forderung von BMW Leasing Austria

Also eigentlich dann doch schon so irgendwie, oder?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von usa2

 

Die erkennbaren Mängel sind in der Tat Lapalien und vom Vertragsfachmann des Autohauses, zu dem auch stets Unfallwagen usw zur Lackierung kommen, nahezu kostenlos zu reparieren. Lächerlich.

Es wäre halt zu klären, ob die "Mängel" überhaupt welche sind.

Das was ich auf den Bildern sehe (wobei das nicht viel ist) ist für mich der absolute normale Gebrauchszustand nach fast 5 Jahren und gut 90000 km.

Und exakt dafür hat der Leasingnehmer schliesslich zigtausende über seine Raten bezahlt.

Viele Händler scheinen der Meinung zu sein, daß bei Rückgabe ein Fahrzeug im Neuzustand zu sein hat.

Gut ist daß es Gerichte gibt, die ihnen diesen Zahn immer wieder ziehen.

Schlecht ist, daß innerhalb der Händlerschaft eine solche Lernresistenz vorherrscht und diese Einsicht selten von selbst kommt.

In sofern ist die Entscheidung für einen Anwalt und einen ordentlich arbeitenden Gutachter hier wohl die einzig richtige.

Themenstarteram 20. November 2010 um 10:47

Das Ergebnis des Gerichtsprozesses vor dem Bezirksgericht Salzburg:

 

Der Gerichtssachverständige hat alle vom Privatsachverständigen genannten Mängel, die zur Nachforderung der BMW Leasing Austria GmbH von rd 2.000.-- € geführt haben als hinnehmbare Mängel und übliche Gebrauchsspuren qualifiziert. BMW Leasing Austria GmbH konnte als Kläger mit ihren Forderungen nicht durchdringen.

 

Das soll all jenen Mut machen, die ähnlichen Schikanen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen ausgesetzt sind.

 

A. K.

Drum sollte man immer bevor man sein Auto abgibt, vorher zu nen unabhängigen Gutachter fahren. Das kostet zwar ein paar Euro, aber man kann so sofort über den realen Wert verhandeln, falls die Rücknehmer auf was anderes kommen sollten.

Zitat:

Original geschrieben von andreas_Kro

Das Ergebnis des Gerichtsprozesses vor dem Bezirksgericht Salzburg:

 

Der Gerichtssachverständige hat alle vom Privatsachverständigen genannten Mängel, die zur Nachforderung der BMW Leasing Austria GmbH von rd 2.000.-- € geführt haben als hinnehmbare Mängel und übliche Gebrauchsspuren qualifiziert. BMW Leasing Austria GmbH konnte als Kläger mit ihren Forderungen nicht durchdringen.

 

Das soll all jenen Mut machen, die ähnlichen Schikanen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen ausgesetzt sind.

 

A. K.

Super, dass hier mal nach einem "Hilferuf" auch Feedback über den Ausgang der Geschichte kommt. Das darf ruhig öfter passieren...

Gruß, Hannes

Ich habe mich kürzlich von der Raiffeisen Leasing wegen meiner PKW Rückgabe nach Leasingende verklagen lassen und möchte die Community über die Meinung der Richterin zu einer AGB Regelung informieren. Der entsprechende Auszug aus dem Sitzungsprotokoll lautet:

Erörtert wird, dass die Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der klagenden Partei, der zufolge der Vermieter bei Beendigung des Vertrages berechtigt ist, ein Schätzgutachten über den Zustand des Mietgegenstandes einzuholen, wobei dieses Gutachten vom Mieter zu bezahlen und für beide Vertragsparteien verbindlich ist, nach Ansicht der erkennenden Richterin als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB eingeschätzt wird.

Allen nur Mut und wehrt Euch!

LG

Kressbronn

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