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Ärger mit Re-Import aus Ungarn (Splash)

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 22:13

Hallo alle zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben am 17.08.2009 einen Splash 1.0 als Re-Import gekauft und ich fürchte, dass wir hier richtig verar***t worden sind.

Es fing alles ganz gut an und das Auto wurde uns direkt nach der Abholung durch den Händler - PS-Autoservice, Frankfurt/Main, Inh. Peter S. - beim Zwischenhändler abgeholt und uns vor der Haustür abgeliefert.

Der Kaufbetrag wurde in bar entrichtet, der Händler Herr S., erklärte noch die Vorgehensweise bei der Zulassung.

Als denn der Händler weggefahren war, fiel uns (leider erst dann) auf, dass der Splash 1. ein englisches Handbuch hatte und 2. der auch laut Bestellung und Kaufvertrag enthaltene Drehzahlmesser tatsächlich nicht vorhanden ist!

3. ließ sich das Nummernschild hinten nicht befestigen, weil in dem einen Loch die Halterung hinten verschoben/verrutscht war. Kosten durch die Fachwerkstatt etwas über 23,- EUR. Auf Werksgarantie könne es nicht laufen, weil 4. das Scheckheft (noch) nicht vom Händler ausgehändigt wurde. Dieses sollten wir umgehend erhalten, nachdem wir dem Händler eine Kopie der Zulassung zugesandt hätten. Die Werksgarantie liefe dann ab Zulassungsdatum.

Es kommt, wie es kommen musste:

Herr S. von PS-Autoservice, der nach eigenen Angaben viel Wert auf Mundpropaganda legt, weigerte sich zunächst, ein deutsches Handbuch zu liefern. Zudem leugnet er die Existenz eines Kaufvertrages. Es gäbe lediglich eine "verbindliche Bestellung". Das Scheckheft ist mittlerweile nach fast 8 Wochen da, allerdings auf polnisch! Darin steht ein "date of first use" der 29.05.2009 - nach meinen Englischkenntnissen ist das die Erstzulassung. Jedoch wurde das Fahrzeug als "Neufahrzeug" verkauft und erworben.

Für den fehlenden Drehzahlmesser bietet er lediglich 100 EUR als Entschädigung an. Die mündliche Kostenübernahme der 23,- EUR fürs Nummernschild lehnt er jetzt ab. Allein der Drehzahlmesser kostet fürs Material ansich wohl 120,-. Dann muss das Amaturenbrett weg usw., Loch fräsen, Kabel verlegen usw......insgesamt um die 400,- Kosten!

Lange Rede, kurzer Sinn: PS-Autoservice kann ich nicht empfehlen und habe dann doch auch noch eine Frage zum Scheckheft:

Sehr Ihr es genauso, dass der angesprochene 29.05.2009 auf der 1.Seite des Scheckheftes das Datum der Erstzulassung ist?

Und am Anfang des Scheckheftes sind drei perforierte Seiten drin - eine weiße, eine rosa und eine gelbe Seite. Es scheint, als wären die gelbe und rosa Seite Durchschläge! Aber von was? Es fehlen alle Seiten!!! Könnt Ihr mir sagen, was das für Seiten sind???

Soweit so gut und danke für Eure Hilfe,

greetz

Beste Antwort im Thema

Und welche der beiden Seiten hat jetzt recht, bzw. den Hergang vollkommen richtig dargestellt?

Mal abgesehen davon, dass der Vorgang ja mehr oder weniger verjährt ist, kann ich dazu nur sagen (habe selber genügend Erfahrung mit dem Handel von Suzuki "Re-Importen"):

Es gibt (gab 2009) doch keinen Splash der mal einen Drehzahlmesser hatte, und einen der keinen hatte. Es handelte sich dabei um 2 unterschiedliche Ausstattungsvarianten. Der mit Drehzahlmesser hatte evtl. die Comfort-Ausstattung, oder den 1,2L Motor. (und dazu noch weitere Austattung)

Aber ob mit oder ohne Drehzahlmesser, hing garantiert nicht nur von der Farbe ab!

Natürlich kann einem als Händler so ein Ausstattungsunterschied auch mal "durchgehen", gerade wenn man in den unterschiedlichsten Ländern einkauft. Aber das ist nunmal der "Job" eines Profis, hier den Überblick zu bewahren. Gerade ESP und Sitzheizung sind so typische Beispiele. Die einen (Skandinavier) legen großen Wert darauf, da sind diese Sachen eigentlich immer drin, aber in den BeNeLux Ländern "kräht kein Hahn" danach. Da muss man beim Verkauf eines EU-Fahrzeuges natürlich genau hinterfragen, worauf der Kund Wert legt, und dementsprechnd das Fahrzeug in dem Land bestellen, wo diese Austattung geliefert wird.

Und der Kunde/Käufer muss!!!! darauf hingewiesen werden, dass die Garantie vielfach schon ab dem Zeitpunkt abzulaufen beginnt, an dem der Wagen den Hof des ausländischen Lieferanten verlässt! Da können schon mal Wochen oder sogar Monate der Garantiezeit laufen, bevor der Wagen hier zugelassen wird. Wenn man dann den Zeitpunkt der ersten Jahresinspektion falsch berechnet, war´s das mit der Garantie!

Natürlich war in diesem Fall eine namentliche Nennung des Händler etwas unglücklich, aber es zeigt nur die Verärgerung des Kunden. Da wurde anscheinend in den ersten Gesprächen zur Problembehandelung, einiges an "Porzellan zerbrochen"!

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Auch wenn man Deinen Ärger verstehen kann ist er nur zum Teil (Drehzahlmesser) berechtigt. Als Tip in solchen Streitfällen ist man mit namen vorsichtig sonst bist Du noch wegen übler Nachrede strafbar. ich weiß ja nun nicht was Dir der Händler zugesagt hat und was im Kaufvertrag steht (nur das ist verbindlich). Steht da der Drehzahlmesser drin?

Der Rest ist eigentlich normal, daß in einem Importfahrzeug keine deutschen Papiere liegen ist nunmal so, da es eben kein Fahrzeug für den deutschen Markt ist. Garantie (ist was anderes als Gewährleistung) läuft immer ab dem Herstellungsdatum und nicht ab der Erstzulassung. Das mit dem Nummernschild ist ärgerlich aber eher Peanuts.

Trotzdem hat Dein Händler natürlich Pflichten aus dem Kaufvertrag (da ist es halt wichtig was da drin steht) daß es so einen nicht gäbe ist natürlich Quatsch denn spätestens mit der Übergabe und Bezahlung ist einer zu Stande gekommen, auch mündliches gilt als Kaufvertrag. Wenn in dem Kaufvertrag ein Drehzahlmesser drin steht dann hat er auch dafür zu sorgen, daß einer nachgerüstet wird auf seine Kosten , denn er muß seinen Kaufvertrag erfüllen. Wenn wie gesagt der Drehzahlmesser da drin steht, wenn nicht oder wenn alles nur mündlich und damit kaum beweisbar verhandelt wurde hast Du natürlich schlechte Karten und mußt Dir auch selber vorhalten lassen, daß Du alles hättest schriftlich mit dem Händler fixieren sollen, es geht ja immerhin um ne Stange Geld auch bei einem Reimport. Das ist dann halt auch Lehrgeld das man zahlt bei geschäftlichen Angelegenheiten.

Mal im Ernst - wer braucht 'nen DZM? Bei 'nem Frauenauto? Und Mann hört, wann er schalten muss.

Trotzdem tät' ich ihn "freundlich" um Wertausgleich bitten z.B. Parrot-FSE ;-)

Du hättest Dich vorher eoin bisschen informieren solllen, auf was man bei Imorten achten muss.

Hab' den Platsch meiner Schwester direkt beim Imorteur in München -Pluscars- abgeholt; Bei Übernahme bekamen wir einen Schrieb "Anmeldung zur Garantieregistrierung", der den Importeur verpflichtete, das Scheckheft nach Anmeldung zuzuschicken. Und das bekamen wir denn auch- auf ungarisch incl. Ablieferungsinspektionsstempel eines offiziellen ungarischen Suzuki - Händlers allerdings: Ohne Datum).

Dazu ungarische Papiere incl. Konformitätserklärung & TÜV-Gutachten für die Zulassung & Erklärung, dass das Fahrzeug noch nie zugelassen war.

Das wusste ich alles ungefähr- kein Überraschung.

Handbuch war auch auf ungarisch, aber erstens kann man das für lau bei opel.de 'runterladen, und zweitens hat's uns der Importeur auf freundliches Bitten & Hinweis, dass nach EU- Recht jedem hier gekauften Gerät eine verständliche, d.h. deutsche, beigelegt sein muss, mit dem Scheckheft mitgeschickt. Aber drittens- auch damit konnte ich die Uhr nicht auf 24h-Anzeige bingen ;-)

Achja- dito entspricht das Fahrzg. nicht der Bestellung- statt Pannensatz lag ein Notrad drinne. Da hab' ich allerdings auf Wertausgleich verzichtet...

Der Wagen ist übrigens noch nicht bei Suzuki wg. Garantie registriert - soll bis zu 8 Wochen dauern. Zur Not kannst Du das mit Suzuki D direkt erledigen, oder dein örtl. Händler macht's, wenn er nicht allzu angesäuert ist ;-)

1000km-Wartung nicht verpennen, falls das im Scheckheft vorgesehen ist.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 10:03

Euch beiden erstmal Danke für Eure Meinung.

Der Drehzahlmesser ist einerseits im Angebot (autoscout24.de) aufgeführt und andererseits steht der auch in der "verbindlichen Bestellung" drin.

Sicher ist es richtig, dass ein Drehzahlmesser nicht notwendig ist. Und ja, auch richtig ist, dass der Preis ansich für das Auto etwa 3.500 EUR unter dem vergleichbaren deutschen Modell liegt. Aber es war ja mit bestellt! Das Auto wäre auch ohne Klimaanlage immer noch billiger, als ein deutsches Modell.......dennoch wollte ich die Klimaanlage haben, die im Kaufvertrag drin stand.

Es ist hier auch die Frechheit, mit der der Händler auftritt! "Dann suchen Sie sich mal nen Anwalt, der Sie wegen 100,- vertritt!" ist zum Beispiel nur ein Zitat von ihm.

Oder auch: In der ursprünglichen "verbindlichen Bestellung" stand auch: "Irrtümer und Zwischenverkauf" vorbehalten! Der Händler schickte mir die Bestellung per E-Mail und eingescannter Unterschrift in der .pdf-Bestellung. Nach einem Telefonat habe ich "Irrtümer und Zwischenverkauf" vorbehalten rausgestrichen und unterschrieben zurückgesandt! "Was soll da ein Irrtum sein? Wenn das da so drinsteht, hat das Auto das auch! Aber streichen sie es raus, wenn es Sie beruhigt!"

Also Drehzahlmesser steht drin!

Die 1000km-Inspektion wird schwierig, weil das Auto bereits 1300km hat, nachdem nun das Scheckcheft und das Handbuch kam!

Nochmal zurück zum Scheckheft: Wisst Ihr, was das für 3 perforierte Seiten am Anfang des Scheckheftes sind? (@Markus)

greetz

Mal ne Frage, was machst du wenn du wirklich mal verarscht wirst? Fällst tot um?

Deine "Probleme" sind nichtigkeiten außer evtl. der DZM, aber das kann schon mal vorkommen, biete den Händler 150€ und freu dich wenn er es zahlt, dafür hast du ja auch paar tausender beim Kauf gespart, ansonsten wenn du so pinklig bist mußt zum dt. Händler gehen und dort kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von DaddyBrown

Euch beiden erstmal Danke für Eure Meinung.

Der Drehzahlmesser ist einerseits im Angebot (autoscout24.de) aufgeführt und andererseits steht der auch in der "verbindlichen Bestellung" drin.

...

Die 1000km-Inspektion wird schwierig, weil das Auto bereits 1300km hat, nachdem nun das Scheckcheft und das Handbuch kam!

Nochmal zurück zum Scheckheft: Wisst Ihr, was das für 3 perforierte Seiten am Anfang des Scheckheftes sind? (@Markus)

greetz

Schwierig.

Ich hab' die Kist ja bei der Abnahme von vorne bis hinten durchgeguggt & alles im Angebot abgehakt- erst dann bekam er seine Unterschrift, dass alles angebotene vorhanden sei... Soviel Zeit muss sein.

Ich fürchte, der Händler hat recht: Wg. DZM zum Anwalt? höchstens mit Rechtsschutz :-(

Wenn die 1000km-Warung im Scheckheft vorgesehen ist (wäre z.B. bei einem deutschen Modell nicht der Fall), MUSST Du sie unbedingt nachholen - die 300 mehr machen da nix, zumal Du anscheinend vorher bei der Abnahme nicht darauf hingewiesen wurdest.

Perforierte Seiten sind im Scheckheft meiner Schwester nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Markus Knoll

Zitat:

Original geschrieben von DaddyBrown

Euch beiden erstmal Danke für Eure Meinung.

Der Drehzahlmesser ist einerseits im Angebot (autoscout24.de) aufgeführt und andererseits steht der auch in der "verbindlichen Bestellung" drin.

...

Die 1000km-Inspektion wird schwierig, weil das Auto bereits 1300km hat, nachdem nun das Scheckcheft und das Handbuch kam!

Nochmal zurück zum Scheckheft: Wisst Ihr, was das für 3 perforierte Seiten am Anfang des Scheckheftes sind? (@Markus)

greetz

....

Wenn die 1000km-Warung im Scheckheft vorgesehen ist (wäre z.B. bei einem deutschen Modell nicht der Fall), MUSST Du sie unbedingt nachholen - die 300 mehr machen da nix, zumal Du anscheinend vorher bei der Abnahme nicht darauf hingewiesen wurdest.

Perforierte Seiten sind im Scheckheft meiner Schwester nicht...

vorne im Scheckheft befanden sich Seiten auf denen man die Fahrgestellnummer, Auslieferungsdatum u.ä. einträgt. Eshandelt sich um Durchschlagspapier. Die Seiten werden dann entnommen, eine Kopie bleibt beim Händler, die anderen gehen glaube ich an Suzuki zur Registrierung. Hat bei mir der Verkäufer erledigt, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Ja- entschuldige, Papa Braun. Hab' grade nachgeguckt: Ist bei meiner Schwester auch so- ein Durchschlag noch da, min. einer abgerissen.

Wenn die bei Dir noch da sind, steht zu befürchten, dass Du die Garantieregistrierung selbst in die Hände nehmen musst...

 

Hab' grade auch festgestellt, dass die hinteren Dreieckscheiben ebenfalls locker sind :-( auch die vorne sind nicht sonderlich fest.

Was ist denn daran so schlimm, die Garantieregistrierung selbst vorzunehmen.

Einfach zu einem autorisierten Suzukihändler gehen, Scheckheft und Zulassungsbescheinigung mitbringen und 5 Minuten warten.

Das wars.

Der Händler darf dafür übrigens nichts verlangen. Suzuki selbst macht diese Registrierung nicht mehr. Das geht nur über einen Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Samurai 200

 

Garantie (ist was anderes als Gewährleistung) läuft immer ab dem Herstellungsdatum und nicht ab der Erstzulassung.

Dem muß ich wiedersprechen.

Die Garantie fängt ab Zulassung, sprich in dem Moment der Straßenzulassung, an zu laufen.

Wenn es sich so verhielte wie Samurai schreibt, würde ein Auto das Bj.2005 ist und vor Auslieferung an den Händler noch 1 Jahr auf Halde stand, schon 1 Jahr weniger Garantie haben. Obwohl das Fzg. gar nicht bewegt und die Teile, auf die es Garantie gibt, gar keine Abnutzung erfahren würden.

Das "date of first use" ist tatsächlich der Tag der Erstzulassung und dieses Datum wurde mit den rosa/gelben Durchlägen an das Werk gemeldet und die Garantie begann zum 29.05.2009 zu laufen.

In diesem Sinne

 

 

Ich will mich da nicht festlegen wie es Suzuki regelt, aber Grantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und damit kann der das auch regeln wie er will. Und die meisten Produzenten (auch von Computerteilen z.B.) regeln das so, daß die Garntie ab Herstellungsdatum läuft, weil das eben auch das einfachste ist was direkt nachzuprüfen ist (z.B. anhand der Seriennummer)

Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung für die es auch gesetzliche regelungen gibt, die läuft immer ab Kaufdatum.

Tja- wie soll ich's sagen...

 

Vorgeschichte:

Platsch vom Imprteur am 5.9. übernommen; am 7.9. zugelassen. Daraufhin Scheckheft erhalten, in Ungarn ausgefüllt am 4.8.

 

Am 19ten dieses Monats zum örtlichen ufSH wg. der lockeren Dreiecksscheiben.

Von diesem Problem hatte er noch nie was gehört.

Sagt er.

Von dem Platsch hat sein Computerzw. die Suzuki-Fehlerdatenbank noch nie was gehört. Sagt er.

(Und die Scheibenschließung mittels FFB soll man auch nicht programmieren können. Sagt er.)

************************

Gleich Hilfemail an Münchner Importeur 'raus (übrigens sehr hilfsbereit, der Herr Benedek von pluscars.de ;-) und der ist auch noch geb. Ungar...

Ruft mich gleich am nächsten Morgen zurück: "kann nicht sein" (der ruft übrigens immer gleich zurück! Da können sich andere mal 'ne fette Scheibe abschneiden)

Faxt mir auch gleich einen Datenbankausdruck seines ungarischen Partners aus der Suzuki-Registrierungsdatenbank hinterher.

Leider auf ungarisch :-( aber meine Schwester steht drinne. Und wenn ich's richtig entziffere-

A forgalomba helyezés dátuma =Garantiebeginn/Registrierung am 7.10.; eingetragen anscheinend am 12.10.

(Also 1 Monat Garantie gewonnen ;-)

Aber auch:

igazoló érvényessége = Unterstützung der Gültigkeit der (gesetzl. Gewährleistung?) = 7.10.2011

(Das Ding könnte man anscheinend auch auf Englisch ausdrucken- aber ich will ja nicht dauernd nerven)

*************************

 

So. Und wie tret' ich jetzt dem öufSH in den Hintern, so dass der mal in die Puschen kommt?

- Drohung, 40 km weiter zum nächsten zu fahren

- Drohung, 20 km weiter zum nächsten in .fr zu fahren

- Drohung, die Kiste bei Bosch usw. warten zu lassen (man MUSS nämlich nicht unbedingt zu 'nem Suzuki-Händler...)

- Verpetzen bei Suzuki D/EU

- ...

Aber man will es sich ja nicht verscherzen ;-)

Also- lassen wir ihnen nochmal eine Woche Zeit. Seit dem 12.10. ist's ja nicht so lange her...

(Eine entspr. Mail nach Bensheim am 7.10. hat nix gebracht ausser der Antwort, dass es bis zu 8 Wochen dauern könne (fragt sich halt, ab wann) und den Vorgang an die entspr."Fachabteilung" weitergebe).

am 7. September 2013 um 7:16

Hallo ich wurde eben von einem Freund darauf aufmerksam gemacht das hier jemand eine negative Bewertung geschrieben hat.

Ich möchte da nur etwas klar stellen.

Der Kunde hat bei mir einen Splash in siber angefragt der war nicht lieferbar.

Es wurde also ein Splash in grau bestellt und für den eine verbindliche Bestellung mit mir gemacht.

Als das Fahrzeug ca. zwei Wochen später kam war auf dem Zug auch einer in silber,darauf hin habe ich den Kunden angerufen und gefragt ob er lieber den möchte und das wollte er auch.

Leider hatte der silberne Splash keinen Drehzahlmesser.

Ich habe dann aus Kulanz € 100 angeboten aber der Kunde wollte zum Anwalt,bis heute ca.drei Jahre später habe ich nichts mehr gehört und freue mich € 100 gespart zu haben.

Zu dem Gewinde das nicht in Ordnung war kann ich nur sagen,wer nicht mal eine Schraube grade einschrauben kann sollte es besser lassen.

Wenn es mehr so nette Kunden gebe hätte ich sicher schon den Beruf gewechselt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schramowski

PSAutoservice

Respekt! Da sieht man mal wieder, dass man erst beide Seiten hören muß um sich eine Meinung bilden zu können.

Und welche der beiden Seiten hat jetzt recht, bzw. den Hergang vollkommen richtig dargestellt?

Mal abgesehen davon, dass der Vorgang ja mehr oder weniger verjährt ist, kann ich dazu nur sagen (habe selber genügend Erfahrung mit dem Handel von Suzuki "Re-Importen"):

Es gibt (gab 2009) doch keinen Splash der mal einen Drehzahlmesser hatte, und einen der keinen hatte. Es handelte sich dabei um 2 unterschiedliche Ausstattungsvarianten. Der mit Drehzahlmesser hatte evtl. die Comfort-Ausstattung, oder den 1,2L Motor. (und dazu noch weitere Austattung)

Aber ob mit oder ohne Drehzahlmesser, hing garantiert nicht nur von der Farbe ab!

Natürlich kann einem als Händler so ein Ausstattungsunterschied auch mal "durchgehen", gerade wenn man in den unterschiedlichsten Ländern einkauft. Aber das ist nunmal der "Job" eines Profis, hier den Überblick zu bewahren. Gerade ESP und Sitzheizung sind so typische Beispiele. Die einen (Skandinavier) legen großen Wert darauf, da sind diese Sachen eigentlich immer drin, aber in den BeNeLux Ländern "kräht kein Hahn" danach. Da muss man beim Verkauf eines EU-Fahrzeuges natürlich genau hinterfragen, worauf der Kund Wert legt, und dementsprechnd das Fahrzeug in dem Land bestellen, wo diese Austattung geliefert wird.

Und der Kunde/Käufer muss!!!! darauf hingewiesen werden, dass die Garantie vielfach schon ab dem Zeitpunkt abzulaufen beginnt, an dem der Wagen den Hof des ausländischen Lieferanten verlässt! Da können schon mal Wochen oder sogar Monate der Garantiezeit laufen, bevor der Wagen hier zugelassen wird. Wenn man dann den Zeitpunkt der ersten Jahresinspektion falsch berechnet, war´s das mit der Garantie!

Natürlich war in diesem Fall eine namentliche Nennung des Händler etwas unglücklich, aber es zeigt nur die Verärgerung des Kunden. Da wurde anscheinend in den ersten Gesprächen zur Problembehandelung, einiges an "Porzellan zerbrochen"!

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