Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen, Eintragungen - wer haftet ?

Ich lese immer öfter, dass man keine Probleme bekommen könnte, sobald Sachen im Fahrzeugschein stehen - und wenn es doch nicht ganz legal wäre, würde ja sowieso der Prüfer haften.

Hier mal ein paar Beispiele:

Rad/Reifen-Kombinationen:

Es gibt nur ein Gutachten der Felge für ein anderes Fahrzeug (z.B. Nachfolgemodell), die Reifengröße ist zwar erlaubt, die Traglast mehr als ausreichend, die Felge hat aber z.B. eine andere ET, der Prüfer macht einfach eine Abnahme nach §19(3).

Ein Reifen wird auf eine viel zu breite Felge aufgezogen, z.B. 165/50 auf einer 7 Zoll breiten Felge. Der Prüfer erkundigt sich offenbar nicht nach der Freigabe des Reifenherstellers, es erfolgt eine Einzelabnahme. Der Reifen schleift mit der Flanke fürchterlich am Radhaus (was erst später auffällt).

Auspuffanlage:

Es wird von einem Tuner eine Abgasanlage als Einzelanfertigung gebaut. Der Auspuff wird per Einzelabnahme abgenommen, es wird eine ordnungsgemäße Lautstärke bescheinigt. Der Auspuff wird in den nächsten Wochen erstmal schön auf der Autobahn freigebrannt...

Kombinationen:

Tieferlegungsfedern und andere Räder aus dem Originalzubehör werden zusammen nach § 19(3) abgenommen (laut TÜV Süd angeblich nicht möglich), es werden zu den Gutachten Änderungen vorgenommen (z.B. wird der Federwegsbegrenzer weggelassen).

Die ABE ist trotz Abnahme in diesen Fällen doch mehr als fraglich, wer muss bei einer Kontrolle den Kopf hinhalten ? Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrzeugführer für den Zustand des Wagens verantwortlich ist, also auch die Konsequenzen trägt. Aber gibt es auch Konsequenzen für den Prüfer (egal, ob etwas passiert ist oder nicht) ?

Eintragungen:

Im Fahrzeugschein steht Auspuff ab Krümmer, er ist jedoch ab Kat. Federwegsbegrenzer werden nicht erwähnt. Sonstig falsche Angaben...

Angenommen die Räder wurden nach §19(3) abgenommen, es handelt sich um die Räder aus dem ersten Beispiel (kein Gutachten für das spezielle Fahrzeug, jedoch richtige Reifengröße, Traglast etc. in Ordnung). Die Änderungen stehen im Fahrzeugschein.
Nun ist doch nicht mehr ersichtlich, wie die Abnahme erfolgte. Es könnte sich ja auch um eine Einzelabnahme handeln.
Muss man diese Abnahmebescheinigungen dann vorzeigen können, wenn man Ärger mit einem anderen Prüfer bekommt ?
Oder ist die Sache dann erledigt, wenn "alles soweit passt" und im Schein steht ?

Beste Antwort im Thema

in der stvo ist ziemlich klar gereglt, wer für den zustand des fz zuständig ist.....tüv, polizei und die hinterhofwerkstatt nebenan, sind dort NICHT aufgeführt.......
einzigst und alleine der fahrer (ferner der halter) ist für den stvzo-konformen zustand seines fz zuständig und auch einzigst und alleine er dafür haftbar!
für gefälligkeitseintragungen, ist der tüv nicht haftbar, weder der prüfer selbst noch die organisation tüv ansich.......

das liest du im übrigen nicht immer öfter das wurde schon früher oft genug hier bei mt gepostet, nur diejenigen die immer der meinung waren "mein kumpel vom tüv trägt mir alles ein, und dann ist es legal" fallen damit immer öfter auf die schnauze weil die polizei gemerkt hat, das unzulässige veränderungen am fz eine gute geld-einnahmequelle sind und dementsprechend mehr auf sowas geschult werden........

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Danke für die schnelle Antwort.

der Toleranzbereich war bei mir damals genauso, durch den geringeren Abrollumfang war es wohl 3%

Mit der Reifenbreite soll wohl jetzt gelten, dass nicht mehr nur das Profil vom oberen Radlauf bedeckt sein muß, sondern die ganze Rad/Reifenkombination.
Ist sicher auch der Tatsache geschuldet das in den letzten Jahren die extremen "Low-Tuner" sich vermehren und diese breiten Felgen mit dem weit abstehenden Felgenhorn über dem Radlauf, aber den Reifen weiter drin angesagt sind.

Gruß, Lars

Das mit der Rad-/Reifenkombination ist so, allerdings gibt es dort soweit ich weiß Ausnahmen bis zu dem Baujahr, als diese Vorschrift geändert wurde.
Du hast sozusagen Bestandsschutz, ansonsten müsste sich ja jeder Autofahrer mit den Vorschriften auskennen, die ein Vollgutachter lange studiert hat und sich ständig aktuell hält.
Z.b. darf man keine Webervergaser mehr verbauen, daher sind Karossen beliebt, in deren Fahrzeugschein diese bereits eingetragen sind.

Hast du noch den A4-Zettel der Eintragungen? Damit könntest du das Alter der Abnahmen nachweisen, bzw. auch, falls dein Fahrzeugschein bereits älter sein sollte.

Danke, den Zettel hab ich vielleicht irgendwo, aber denke wenn es eingetragen ist passt das.

Trotzdem wäre mir gleich so ein gestempeltes Papier der Polizei oder sowas lieber.
Ham die nicht auch so einen technischen Dienst oder sowas?

Gruß, Lars

Seit wann hat die Polizei zu entscheiden, was an einem Fahrzeug genehmigt ist? Die lassen die Fahrzeuge sonst auch beim TÜV vorführen.

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Weil die ja den Gutachten nicht mehr glauben und wie ich schon schrieb wird es in nächster Zeit mehr werden, da ja nun das Monopol des TÜV gefallen ist.

Und wenn du so einen Zettel hast, dann vermuten die, dass der gefälscht ist oder wie? Ich glaube nicht, dass du da was bekommst. Eintragung vom TÜV und gut ist.

Hab keine Lust mich in die Reihe der Fahrer zu stellen die ihrem Fahrzeug auf dem Abschlepper nochmal winken dürfen weil die Eintragung angezweifelt wurde..

Gibts eigentlich rechtliche Sachen die erfüllt werden müssen damit ein Fahrzeug sofort aus dem Verkehr gezogen wird, irgendwas mit verkehrsunsicher bestimmt, aber da gibts auch wieder Gummi-Paragraphen die die zu ihren Gunsten auslegen?
Hab mal einen Beitrag eines Jeep-Fahrers gelesen, der war nur paar db zu laut und Karre abgeschleppt und dabei noch beschädigt, dann ewig im Verwahrhof der Polizei in München usw.

Die müssen halt schon berechtigte Zweifel haben. Dir nützt die Eintragung der Auspuffanlage nichts, wenn die meinen, dass dran rumgebastelt wurde oder deren Meßgerät zu viel dB anzeigt. Selbst wenn du einen Wisch der Polizei bekommen solltest, dann heißt es ja nicht, dass du danach keine Änderungen mehr vorgenommen hast. So lange alles im Rahmen bleibt, sollte man auch keine Probleme bekommen.

Zitat:

@Larsavant schrieb am 6. März 2019 um 18:35:49 Uhr:


Hab mal einen Beitrag eines Jeep-Fahrers gelesen, der war nur paar db zu laut und Karre abgeschleppt und dabei noch beschädigt, dann ewig im Verwahrhof der Polizei in München usw.

Dieses Risiko wird man nicht gänzlich ausschließen können.

Minimieren kann man es, in dem man gewisse Locations meidet.

Ich lasse mir nicht vorschreiben wann ich wo fahren darf oder besser nicht sollte, als Besucher von Cars&Coffee-Veranstaltungen, VW-Treffen Bautzen und Wörthersee sowie Motorshow Essen usw. bin ich nunmal mittendrin und selbst wenn ich nur mal so abends was in Essen zu erledigen habe stehen die eben auf dem Weg zur Autobahn usw.
Es kotzt mich an das es nicht akzeptiert wird was man eingetragen hat, das es mal einen Mängelschein bei Verdacht geben kann ist völlig ok und das man eine Woche Zeit hat bei einer entsprechenden Stelle/Organisation diesen "einzulösen" ist auch völlig ok, gibt ja schließlich genug die mit wirklichem Schrott oder selbstgebasteltem rumfahren, aber die Art wie z.B. seit 2017 bei solchen Events vorgegangen wird ist schon brutal.

In Dresden findet jeden Freitag im Sommer ein Treffen am Elbepark statt, an der Zufahrt wird von einem speziellen Polizisten, der mit Namen schon im Netz bekannt ist, alles rausgezogen was nicht normal aussieht und sofort still gelegt wenn irgendwas nicht passt.

Gerade mit dem Luftfahrwerk hab ich Angst, da selbst bei der Prüfung gesagt wurde man darf das orig. Luftfahrwerk wohl nicht so extrem über Kreuz einfedern, da es zu einem sehr teuren Schaden am Fahrwerk kommen kann, dafür wurde sogar speziell die Luft mit dem Computer aus dem Fahrwerk genommen um zu simulieren was bei einem Fehler passieren würde, sprich ob der Reifen schleift wenn mal ein Ventil versagt.
Habe schon Kontrollen gesehen bei denen dieser Verschränkungstest gemacht wurde und bin mir sicher die Beamten wissen nicht das das bei einigen Fahrwerken Schäden verursachen kann.

Zitat:

@Larsavant schrieb am 7. März 2019 um 17:43:52 Uhr:


Ich lasse mir nicht vorschreiben wann ich wo fahren darf oder besser nicht sollte...

Macht ja auch niemand.

Du bist vollkommen frei in der Entscheidung, welches Risiko du eingehen möchtest.

Zitat:

@Larsavant schrieb am 07. März 2019 um 17:43:52 Uhr:


Habe schon Kontrollen gesehen bei denen dieser Verschränkungstest gemacht wurde und bin mir sicher die Beamten wissen nicht das das bei einigen Fahrwerken Schäden verursachen kann.

Wie machen die das vor Ort? Mein Prüfer verzichtet mittlerweile darauf, seit er danach bei einem Fahrzeug die Türen nicht mehr schließen konnte.

Finde das Video grade nicht mehr, die Fahrzeuge wurden auf einem abgesperrten Betonplatz kontrolliert und ging so ähnlich wie bei der BAG/Polizei-Kontrolle beim LKW, sprich der erste Kollege kontrolliert Papiere, der zweite schaut schon nach dem Wagen während der dritte pusten lässt.
Falls was nicht in Ordnung zu sein scheint am Wagen in Sachen Tiefe wird auf so ähnliche Metall-Auffahrrampen wie beim Tüv drauf gefahren über kreuz und fertig.
Da passen leicht zwei Stück in den Sprinter..

Was mich an der Stelle noch interessieren würde wie überhaupt die Rechtslage ist.
Ich habe gehört und es ist auch verständlich das grobe Verstöße gegen gewisse Vorschriften bzw. Fahrzeuge mit "Bastel-Tuning" und nicht eingetragenen oder nach eintragung zu lauten bzw. zu tief gedrehten Fahrzeugen auf dem Schlepper landen, ist auch in gewisser Weise richtig so.

Kann ein Beamter nun eingetragene Bauteile so beanstanden bzw. die Eintragung anzweifeln das er den Wagen an Ort und Stelle stillegt wird oder wie ist da die Rechtslage, wenn offensichtlich vom Fahrzeug sonst keine Gefahr ausgeht?

Sprich wenn der Wagen nach denen ihrer Messung trotz Abzugstoleranz immer noch 5db lauter ist als im Schein steht besteht ja keine Gefahr für andere Verkehrteilnehmer und in meinem Fall schleifen auch keine Reifen am Kotflügel, es sind auch nirgends Spuren sichtbar das die mal in extremen Situationen Berührung hatten, sprich auch da besteht keine Gefahr für andere Menschen.

Ja kann der Polizeibeamte. Wenn dein Pkw nach Abzug aller Toleranzen zu laut ist, erlischt die Betriebserlaubnis nach §19.2 Nr.3 StVZO.
Und ich denke wir sind uns einig, dass ein Fahrzeug ohne BE natürlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Außerdem muss dann natürlich ein rechtssicheres Gutachten eines Sachverständigen erstellt werden und daher wird die Karre stillgelegt und mitgenommen und am nächsten Werktag wohl einer Überwachungsorganisation vorgestellt.

Wow, na da muß ich mal messen.
DB-Messer hab ich noch irgendwo.
Glaub aber da würde manch alte Bude mit rostigem Auspuff auch blöd dastehen, hatte auch beim Corsa prinzipiell immer Krümmer undicht am Dreizylinder..
Gibts `ne Anleitung nach der gemessen wird?

Glaub bei der Abnahme wurde direkt auf einer Teststrecke mit 50 KM/h in der dritten Fahrstufe gemessen und dann wohl die 74 db eingetragen.
Polizei kontrolliert wohl nur die 94db und welche Umgebungsbedingungen und das bei den eingetragenen 4000 U/min oder war da nochwas mit plötzlich Gas weg wg. dem evtl. ploppen usw?

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