Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen, Eintragungen - wer haftet ?

Ich lese immer öfter, dass man keine Probleme bekommen könnte, sobald Sachen im Fahrzeugschein stehen - und wenn es doch nicht ganz legal wäre, würde ja sowieso der Prüfer haften.

Hier mal ein paar Beispiele:

Rad/Reifen-Kombinationen:

Es gibt nur ein Gutachten der Felge für ein anderes Fahrzeug (z.B. Nachfolgemodell), die Reifengröße ist zwar erlaubt, die Traglast mehr als ausreichend, die Felge hat aber z.B. eine andere ET, der Prüfer macht einfach eine Abnahme nach §19(3).

Ein Reifen wird auf eine viel zu breite Felge aufgezogen, z.B. 165/50 auf einer 7 Zoll breiten Felge. Der Prüfer erkundigt sich offenbar nicht nach der Freigabe des Reifenherstellers, es erfolgt eine Einzelabnahme. Der Reifen schleift mit der Flanke fürchterlich am Radhaus (was erst später auffällt).

Auspuffanlage:

Es wird von einem Tuner eine Abgasanlage als Einzelanfertigung gebaut. Der Auspuff wird per Einzelabnahme abgenommen, es wird eine ordnungsgemäße Lautstärke bescheinigt. Der Auspuff wird in den nächsten Wochen erstmal schön auf der Autobahn freigebrannt...

Kombinationen:

Tieferlegungsfedern und andere Räder aus dem Originalzubehör werden zusammen nach § 19(3) abgenommen (laut TÜV Süd angeblich nicht möglich), es werden zu den Gutachten Änderungen vorgenommen (z.B. wird der Federwegsbegrenzer weggelassen).

Die ABE ist trotz Abnahme in diesen Fällen doch mehr als fraglich, wer muss bei einer Kontrolle den Kopf hinhalten ? Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrzeugführer für den Zustand des Wagens verantwortlich ist, also auch die Konsequenzen trägt. Aber gibt es auch Konsequenzen für den Prüfer (egal, ob etwas passiert ist oder nicht) ?

Eintragungen:

Im Fahrzeugschein steht Auspuff ab Krümmer, er ist jedoch ab Kat. Federwegsbegrenzer werden nicht erwähnt. Sonstig falsche Angaben...

Angenommen die Räder wurden nach §19(3) abgenommen, es handelt sich um die Räder aus dem ersten Beispiel (kein Gutachten für das spezielle Fahrzeug, jedoch richtige Reifengröße, Traglast etc. in Ordnung). Die Änderungen stehen im Fahrzeugschein.
Nun ist doch nicht mehr ersichtlich, wie die Abnahme erfolgte. Es könnte sich ja auch um eine Einzelabnahme handeln.
Muss man diese Abnahmebescheinigungen dann vorzeigen können, wenn man Ärger mit einem anderen Prüfer bekommt ?
Oder ist die Sache dann erledigt, wenn "alles soweit passt" und im Schein steht ?

Beste Antwort im Thema

in der stvo ist ziemlich klar gereglt, wer für den zustand des fz zuständig ist.....tüv, polizei und die hinterhofwerkstatt nebenan, sind dort NICHT aufgeführt.......
einzigst und alleine der fahrer (ferner der halter) ist für den stvzo-konformen zustand seines fz zuständig und auch einzigst und alleine er dafür haftbar!
für gefälligkeitseintragungen, ist der tüv nicht haftbar, weder der prüfer selbst noch die organisation tüv ansich.......

das liest du im übrigen nicht immer öfter das wurde schon früher oft genug hier bei mt gepostet, nur diejenigen die immer der meinung waren "mein kumpel vom tüv trägt mir alles ein, und dann ist es legal" fallen damit immer öfter auf die schnauze weil die polizei gemerkt hat, das unzulässige veränderungen am fz eine gute geld-einnahmequelle sind und dementsprechend mehr auf sowas geschult werden........

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Ja es gibt ne genaue Anleitung wie man diesen Standgeräuschvergleichswert misst. Google mal nach Standgeräuschmessung. Drehzahlen sind je nach Leistung unterschiedlich und ja es wird die Drehzahl angefahren, ein paar Sekunden gehalten und dann schlagartig vom Gas gegangen, da dort die Fahrzeuge halt oft zu laut sind.

Die Drehzahl ist von der Nenndrehzahl, bei der die Maximalleistung erreicht wird, abhängig:
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl < 5000 min–1
— 3750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5000 min–1 und unter 7500 min–1
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl > 7500 min–1

Im Schein steht neben den umseitig genannten 4000 U/min noch was von max. Leistung bei 7000 U/min

Zur Standgeräuschmessung sollte dann die 3750 U/min genommen werden?

Ich messe mal in 0,5m Abstand und 20 cm über dem Boden und auf freier Fläche, meiner darf wohl 94 db laut sein.

Die 4000 U/min sollte er auch gerade so erreichen, da ja bei Automatikgetrieben im Stand die Drehzahl auf knapp über 4000 U/min begrenzt ist, dort aber schön "sägt"

Ich habe mich noch den halben Abend im Netz belesen und wenigstens einen interessanten Beitrag gefunden, in dem schrieb ein genau so geplagter/kontrollierter/schikanierter Bürger das sein Fahrzeug mehrere Tage stillgelegt wurde bzw. bei der Dekra sinnlos rum stand übers WE.

Nach der Kontrolle, die zum Glück in seinem Heimatort stattgefunden hat, mußte er sofort im Anschluß in Begleitung der Beamten zur örtlichen Prüfstelle fahren und sein Fahrzeug dort einige Tage stehen lassen zur Begutachtung.
Diese fiel am Ende positiv aus und er durfte seinen Wagen wieder entgegennehmen, bekam natürlich weder Entschädigung/Entschuldigung noch irgendwas...

Aber für mich interessant was er als Fazit schrieb:
"einfach bei jeder Kontrolle (ca. 1 x pro Woche in der Tuningsaison!) das Messprotokoll, Visitenkarte der DEKRA und von den Kollegen der Verkehrsüberwachung hingezeigt, und ich wurde freundlich weitergewunken!"

Sowas brauch ich, auch wenn es kein Freibrief ist wie ich gelernt habe, aber bei solchen Kontrollen wie Essen Motorshow hilft es sicher ungemein nach der Kontrolle doch noch die 500 KM heim zu fahren und zwar mit dem eigenen Wagen.

Ich habe bei der letzten Durchsicht festgestellt, das meine beiden orig. Runddämpfer/Mitteldämpfer nach 11 Jahren langsam am Falz defekt gehen und Spuren von austretendem Kondenswasser zu sehen sind, auch sehen die Flexrohre davor schon langsam ausgefranzt aus.
Ich überlege gleich bei der Firma, die mir die Endschalldämpfer gemacht hat, diese Rohre nachbauen zu lassen und evtl. etwas zu verlängern/vergrößern, damit der Schall noch etwas besser gedämpft wird.

Hoffentlich muß ich die dann nicht auch wieder extra abnehmen lassen, da ja dort keine orig. Audi-Teilenummer drauf ist..
Aber ich denke selbst bei einer großen Maschine sind die eingetragenen 94 db mit geschlossenen, orig. Klappen zu bestehen.
Die Audi-Abgasklappen sind orig. vom Motor gesteuert und gehen wohl ab einer bestimmten Geschwindigkeit auf, die deutlich über 50 KM/h liegt.
Welche db-Werte dann rauskommen ist wohl nicht geregelt, da diese Geschwindigkeiten in Ortschaften nicht erreicht werden dürfen und auch die Vorbeifahrt-Messung mit max. 50 KM/h erfolgt wie ich gelesen habe.

Gruß, Lars

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 8. März 2019 um 20:56:16 Uhr:


Wenn dein Pkw nach Abzug aller Toleranzen zu laut ist, erlischt die Betriebserlaubnis nach §19.2 Nr.3 StVZO.

Nur wenn die Überschreitung der Lautstärke durch eine willentliche Änderung (Anbau, Abbau oder Umbau von Teilen) erfolgt ist. Wenn es sich um einen "Schaden" durch Alterung, Verschleiß, äußere Beschädigung usw. handelt erlischt die BE nicht. Natürlich ist das Fahrzeug dann aber trotzdem nicht vorschriftsmäßig und muss repariert werden.

Zitat:

Und ich denke wir sind uns einig, dass ein Fahrzeug ohne BE natürlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Die StVZO ist sich da nicht ganz einig mit dir 😉

Mit erloschener BE dürfen (nur) noch die Fahrten gemacht werden, die zur Wiedererlangung der BE notwendig sind. Also z.B. zur Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Danach zur Prüfstelle, um die Behebung begutachten zu lassen und ggf. nochmal zur Zulassungsstelle, um eine neue BE erteilen zu lassen. (§19(5) Satz 3)

Auf keinen Fall darf aber irgendwo ein Termin in zwei Wochen gemacht werden und in der Zwischenzeit das Fahrzeug normal genutzt werden.

Zitat:

Außerdem muss dann natürlich ein rechtssicheres Gutachten eines Sachverständigen erstellt werden

Genau das wird der Fall sein, wenn die Unvorschriftsmäßigkeit bzw. ihre Ursache vor Ort nicht beweissicher festgestellt werden kann.

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Wir wissen ja, dass er seinen Wagen umgebaut hat und somit erlischt die BE nach 19.2 und weil die BE erloschen ist und die Cops das rechtssicher dokumentieren wollen, nehmen die, die Karre mit.

Das man mit erloschener BE fahrten zur Erlangung einer BE durchführen darf, hat mit seinem konkreten Fall ja recht wenig zutun und trifft auf die von ihm angesprochenen Schwerpunkkontrollen nicht zu, aber ja du hast recht, es war nicht vernünftig formuliert von mir, aber ich denke jeder weiss was gemeint war.
Wenn der Cop der Meinung ist, BE erloschen, darfst nicht mehr weiterfahren.

Danke für die Ausführung!
Das nichts manipuliert wurde sieht man ja beim drunter gucken bzw. db-messen und die oben beschriebenen Teile, die langsam alt werden, werde ich unverzüglich in ordnungsgemäßen Zustand bringen.
Gibts irgendwo paar Paragraphen oder so wo steht das es wie so schön erklärt quasi bissl "verhältnismäßig" sein muß?

Mir gehts wie gesagt drum mit etwas niedrigerem Puls 500 KM von zu Hause die Kelle zu sehen, da ja alles eingetragen ist und auch so wie es im Schein steht, also nix verändert/tiefer gemacht/manipuliert/lauter/breiter usw.
Von mir aus nehme ich auch einen vermeintlichen Mängelschein wg. irgendeinem Verdacht mit und lasse alles bei der Dekra überprüfen, nur heim fahren möchte ich unbedingt mit meinem Wagen..

TÜV selbst ist nat. an meinem Wagen nie abgelaufen und kein Basteltuning dran und es fällt auch sonst nix irgendwo ab und auch Reifen sind immer in ordnungsgemäßem Zustand und nie schief oder alt oder zu weit abgefahren und schleifen natürlich nirgends.

orig. ist mein Wagen für die meisten aber schon bissl außergewöhnlich, wenn man genau hinsieht, aber wie gesagt alles original bis auf Felgen und Endschalldämpfer.
Der S8 V10 hatte im letzten Facelift z.B. orig. bläuliches LED-Standlicht, das als Tagfahrlicht stärker/heller ist.
Einen Beamten hatte das mal gestört, er hatte wohl einen Bekannten mit dem A8 im VFL und der hatte Halogen-TFL drin, war eben ein VFL und der sagte das nach hinten nur rotes und nach vorn nur weißes Licht in D erlaubt ist, dauerte wieder ewig bis ich ihm das mit Hilfe des Internet bewiesen hatte, aber solche Diskussionen kommen immer mal.. :-(

20180522-210915

@Blue: An meinem Wagen sind die beiden Endschalldämpfer gegen andere/lautere getauscht worden und natürlich sofort vom Abgasanlagen-Hersteller abgenommen und von mir unverzüglich eingetragen worden.
Die Änderung der Rad/Reifenkombination in Verbindung mit dem orig. Fahrwerk natürlich auch abgenommen und im Schein eingetragen.

Mir gehts drum das ich eine Stillegung rechtssicher umgehen möchte, da alles eingetragen ist und sonst keinerlei technische Mängel am Fahrzeug vorhanden sind.
Normal ist der Fall ja völlig klar, doch die speziellen Beamten handeln teilweise willkürlich und legen sogar orig. Lambo/AMG/M2/3/4 usw. still weil es was aussergewöhnliches ist (was schon oft selbst bei bekannten Youtubern passiert ist) oder sagen das war ein Gefälligkeitsgutachten und das Auto bleibt hier, das möchte ich umgehen!

Das wirst du aber nicht umgehen können, zumindest wüsste ich nicht wie. Selbst wenn du jetzt dein Fahrzeug von nem Sachverständigen untersuchen lässt und dir Vorschriftsmäßigkeit attestiert wird, kannst du ja theoretisch unmittelbar danach dein Fahrzeug wieder verändern. Das kann doch niemand nachvollziehen.
Es ist nunmal so im Leben, dass eine kleine Gruppe von Menschen, die sich nicht an die Regeln hält, das Leben aller anderen unnötig erschwert.

Wenn es Dir wiederholt passiert sein wird, könntest Du eine einstweilige Anordnung beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erwirken, die dann solche Maßnahmen untersagt. Diesen "vorsorglichen Rechtsschutz" hat man am Avus-Rennen in Berlin entwickelt, als die Klagen der Anwohner gegen die Rennen dadurch verhindert wurden, dass die Veranstaltungsgenehmigungen immer erst kurz vor Veranstaltungsbeginn erteilt wurden und deshalb kein effektiver Rechtsschutz möglich war. Das hätte eine Parallele zu deinem Problem, dass Du es anders nicht verhindern kannst. Stell dich aber auf erheblcihe Kosten und notwendige Geduld ein. Alternative wäre nur ein unauffälliges Fahrzeug.

Du kannst die Stillegung nicht rechtssicher umgehen, es gibt keinen freifahrtsschein. Für die Auspuffanlage gibt es die Messung vor Ort inkl. Toleranz, ist die Anlage dann zu laut ist sie kaputt. Du musst nicht die heutigen Werte erfüllen du musst die Messwerte in den Papieren inkl. Toleranz einhalten, ist das nicht der fall droht dir eine Stilllegung. Leider war das oft genug gewollt das die Endschalldämpfer die Dämwolle abbrennen und die Schaldämpfer nach einiger Zeit lauter werden, für die Zulassung waren sie leise, danach ist es dann dein Problem, und ich bin mir ziemlich sicher du weist das deine Anlage mitlerweile zu laut ist. Ob du dann in der Kontrolle dem Polizisten klar machen kannst das das ein Technischer Defekt und keine Manipulation ist, liegt bei dir.

Was Klappenauspuffanlagen angeht, das ganze Thema ist mitlerweile etwas heikel, eigentlich wurden allen Anlagen die Zulassung entzogen, und die Anlagen müssen geschlossen wie offen in jedem Bereich die Lautstärke einhalten. In wie weit da ein Bestandschutz gilt weis ich nicht, neu Eingetragen gibt es sie erst mal nicht mehr.

Ich werd mal sehen ob ich nach der Instandsetzung der Rohrdämpfer und deren evtl. Verlängerung die 94 db bei 4000 U/Min wieder erreiche, selbst da sind ja noch 5db Luft nach oben und ich denke nicht das er bei der Prüfdrehzahl dann über 99 db kommt, das wäre ja schon fast so laut wie mit offenen Klappen und wie gesagt ist in Sachen Kat`s, Vorkat`s, Vorschall- und Mittelschalldämpfer alles original und auch die Rohrdämpfer inkl. Flexrohr bald wieder intakt, momentan siffen sie bissl, sind aber noch nicht durch und gefühlt auch nicht lauter als sonst.
Die Abgasanlagenfirma hat spezielle Wolle genommen, die nicht so schnell weg brennt.

Auch war mein Wunsch zwecks der Langstreckentauglichkeit des Wagens im normalen Fahrbetrieb/normale Drehzahlen/Last, sprich orig. Klappen geschlossen, im Fahrzeug einfach Ruhe zu haben und nur bei Klappen offen wenn man mal richtig sportlich ausserhalb der Ortschaft oder auf Autobahnen unterwegs ist richtig Krach zu machen, das ist mWn. auch erlaubt, da die Klappen erst bei höheren Geschwindigkeiten auf gehen und in dem Bereich gibt es keine db-Begrenzung mehr.

Gerade der V10 im S8 klingt eher im niedertourigen Bereich unter Last bissl brummelig, im oberen Bereich ab 3000 U/min bei Reisegeschwindigkeit oder bei der Messung (die ist ja noch dazu ohne Last) wieder leiser und ich gehöre nicht zu der Fraktion, die gerade diese Runddämpfer rausnimmt oder durch gerade/ungelochte Rohre ersetzt.
Das macht nämlich dieses helle schreien ala BMW M5 V10, das mag ich überhaupt nicht, ich mag eher den brabbelnden und nicht blechernen/schreienden Sound und denke das wird sich auch in den db wiederspiegeln und dann wird das passen.

Bei der Rad/Reifenkombination kann eigentlich gar nix getrickst werden, die Nummern stehen auf der Felge und im Schein plus die Reifengröße dazu und wie gesagt nirgends Schleifspuren.
Nur denke ich das sich die Gesetze in den letzten Jahren verschärft ham, bei mir reichte damals die Lauffläche zur Abdeckung des oberen Kotflügel, aktuell muß der ganze Reifen diesen Bereich abdecken, diese Bestandsregelung der Abnahme damals sollte irgendwo stehen oder belegbar sein.

Das mit den Klappenanlagen stimmt, mein Kumpel hat einen 2015er Challenger 5,7 Hemi und der darf keine mehr einbauen undnicht über 85 db kommen, das ist für einen Ami-V8 schon bissl blöd..

Mien S8 hatte die Klappen ab Werk ud genau diese wurden mit den orig. Endrohren der alten Dämpfer auch aus Kostengründen wieder verwendet und sogar das steht im Schein eingetragen.

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