Änderungsabnahme für WKR ohne Zulassungsbescheinigung Teil ||
Hallo @all,
ich habe folgendes Problem, bei dem ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt...
Ich habe mir vor Kurzem WKR für einen CLA zugelegt. Nun wird der CLA SB Anfang nächstes Jahr zur Bestellung freigegeben, welchen ich mir anschließend gönnen möchte. Das Gutachten der Sonderräder führt den CLA mit meiner Reifenkombination auf und hat eine ABE beiligen. Der CLA SB ist darin logischerweise nicht aufgeführt.
Meines Wissens nach, muss eine Änderungsabnahme für den CLA SB durchgeführt werden, dass ich die WKR "fahren darf", da er nicht im Gutachten aufgeführt wird. Ich gehe davon aus, dass ich die Räder (da gleiche Baurreihe) ohne Hindernisse vom TÜV abgenommen bekommen würde.
Nun zum Problem: da der Wagen ein Leasingwagen ist, liegt der Fahrzeugbrief beim Leasinggeber. Eine Eintragung in den Fahrzeugbrief ist daher nicht möglich. Reicht es aus, wenn mir der TÜV-MA ein "Beiblatt" ausstellt und ich dieses mitführe?
Danke für eure Unterstützung!
Greetz, Matze
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Für Einzelabnahmen z.b. Alufelgen beim TÜV, ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig. Man muss nur mit dem Abnahmeprotokoll zur Zulassungsstelle gehen und die Eintragung in den Fahrzeugschein nachtragen lassen. Es wird dann für 8€ ein neuer Fahrzeugschein ausgedruckt.
So habe ich bei den Felgen bei meiner C-Klasse vor 2 Wochen auch machen lassen.
15 Antworten
Zitat:
@Alpha Lyrae
Der Themenstarter möge sich diesbezüglich bei seiner zuständigen Zulassungsstelle informieren und nicht auf Berichte von Einzelfällen vertrauen.
Das wird auf jeden Fall das Beste sein um böse Überraschungen zu vermeiden 😉
Beim TÜV-Nord wird geschrieben ....
Quelle: TÜV NordZitat:
Lassen Sie Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eintragen
Lassen Sie nach einer Einzelabnahme die Fahrzeugpapiere unverzüglich ändern. Hierzu müssen Sie der Zulassungsstelle das Sachverständigengutachten vorzulegen.
Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.
Beim TÜV-Süd wird empfohlen sich Vorab zu informieren ...
Quelle: TÜV Süd