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ADAC Yountimer/Oldtimer Versicherung

Mercedes E-Klasse W124

Zur Info, gestern las ich das der ADAC eine Youngtimer/Oldtimer Versicherung für Autos ab 20 Jahre Alter anbietet. Hab mal meine Daten eingegeben und die wollen dann nur 139 Euro für Haftpflicht jährlich.... benötigt wird nur ein Wertgutachten über 4000,-- Euro. Kostenpunkt bei KÜS 104 Euro.
Meine HDI Haftpflicht zockt mich mit 650 Euro Jahrlich ab...
Vorraussetzung ist natürlich ADAC Mitgliedschaft und ein Zweitwagen in der Familie als Alltagsauto.

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von harryqq33


Hallo zusammen.

" das stimmt in mehreren teilen nicht. ich habe dort drei fahrzeuge versichert. die sind juenger als 20 jahre "

Habe Heute beim ADAC angerufen, die Autos müssen 19 Jahre alt sein !

Gruß Harry.

wir sprechen nicht von den halsabschneidern adac, sondern von occ.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


hast du die automatische wertsteigerung drin? bei mir sind es drei fahrzeuge (1997, 1999 und 2004). der gesamtwert liegt über 70.000 euro.

peso

Moinsen,

Okay, bei über € 70.000,00 macht es Sinn, dass die Versicherung da anders vor geht.
Automatische Wertsteigerung konnte ich im Vertrag auswählen...

Sonnigen Freitag!

TorBenz

Was kann eigentlich passieren wenn man seine angegebene jährliche Fahrleistung um einiges überschreitet und es zum Unfall kommt?

Leistung Verweigern kann Dir die Versicherung deswegen nicht, aber sie kann die gewährten Rabatte zurückfordern.

Achtung: Diese Aussage ist Halbwissen und basiert auf gelesenen und gehörten Gerüchten, nicht auf persönlichen Erfahrungen 😉.

MFG Sven

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Zitat:

Original geschrieben von Daimler201


Leistung Verweigern kann Dir die Versicherung deswegen nicht, aber sie kann die gewährten Rabatte zurückfordern.

Achtung: Diese Aussage ist Halbwissen und basiert auf gelesenen und gehörten Gerüchten, nicht auf persönlichen Erfahrungen 😉.

MFG Sven

Ein Bekannter von mir hatte mal einen Unfall und ihm wurde Alkohol nachgewiesen. Seine Versicherung hat ihm sofort gekündigt und er ist auf den Kosten hängengeblieben. Auf allen Kosten...

eigener Schaden, Fremdschaden, Rechtsanwalt usw...

Könnte doch sein das die Versicherung auf Versicherungsbetrug pocht und den Vertrag einfach kündigt ohne den Schaden zu begleichen... 😕

Hat hier jemand insiderinfo?

Moin, also bei Alk hört der Spass auf, hier ist die Versicherung leistungsfrei, siehe die zugrundeliegenden Bedingungen. Keine Entschädigung in der Kaskoversicherung und ein bestimmter Betrag der Erstattung an die eigene Versicherung in der Haftpflichtversicherung sprich Übernahme der an den Geschädigten bezahlten Leistung.
Ich finde das richtig, der betrunken Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht ist selber schuld.

Zitat:

Original geschrieben von W169-Fan


Moin, also bei Alk hört der Spass auf, hier ist die Versicherung leistungsfrei, siehe die zugrundeliegenden Bedingungen. Keine Entschädigung in der Kaskoversicherung und ein bestimmter Betrag der Erstattung an die eigene Versicherung in der Haftpflichtversicherung sprich Übernahme der an den Geschädigten bezahlten Leistung.
Ich finde das richtig, der betrunken Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht ist selber schuld.

Die Frage war jetzt aber nach der überschrittenen Jahresfahrleistung. Ist das ein Grund das die Versicherung, bei einem Schadensfall, den Vertrag aufkündigt ohne zu bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von XTino


Was kann eigentlich passieren wenn man seine angegebene jährliche Fahrleistung um einiges überschreitet und es zum Unfall kommt?

Erst einmal gar nichts. Es könnte aber zu einem rein zivilrechtlichen Problem kommen. In der Regel steht in den Vertragsunterlagen drin, dass man dann nachträglich den Differenzbetrag bezahlen muss.

peso

Zitat:

Original geschrieben von XTino



Zitat:

Original geschrieben von Daimler201


Leistung Verweigern kann Dir die Versicherung deswegen nicht, aber sie kann die gewährten Rabatte zurückfordern.

Achtung: Diese Aussage ist Halbwissen und basiert auf gelesenen und gehörten Gerüchten, nicht auf persönlichen Erfahrungen 😉.

MFG Sven

Ein Bekannter von mir hatte mal einen Unfall und ihm wurde Alkohol nachgewiesen. Seine Versicherung hat ihm sofort gekündigt und er ist auf den Kosten hängengeblieben. Auf allen Kosten...
eigener Schaden, Fremdschaden, Rechtsanwalt usw...

Könnte doch sein das die Versicherung auf Versicherungsbetrug pocht und den Vertrag einfach kündigt ohne den Schaden zu begleichen... 😕

Hat hier jemand insiderinfo?

Das, was Du erzählst kann so nicht gewesen sein. Es besteht im Außenverhältnis erst einmal eine Zahlungspflicht gegenüber dem Geschädigten. Im Innerverhältnis kann es ganz anders sein. Ich glaube aber nicht, dass er auf dem eigenen Gesamtschaden sitzengeblieben ist. Die Versicherungen unterstützen zwar gerne derartige Gerüchte, aber vor Gericht kommen die damit kaum durch.

peso

Zitat:

Original geschrieben von W169-Fan


Moin, also bei Alk hört der Spass auf, hier ist die Versicherung leistungsfrei, siehe die zugrundeliegenden Bedingungen. Keine Entschädigung in der Kaskoversicherung und ein bestimmter Betrag der Erstattung an die eigene Versicherung in der Haftpflichtversicherung sprich Übernahme der an den Geschädigten bezahlten Leistung.
Ich finde das richtig, der betrunken Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht ist selber schuld.

Das ist ganz gefährliches Halbwissen. Es trifft dann auf 0,3 Promille schon zu. Das ist in Bayern ja schon StandardBAK.

peso

Zitat:

Original geschrieben von XTino



Zitat:

Original geschrieben von W169-Fan


Moin, also bei Alk hört der Spass auf, hier ist die Versicherung leistungsfrei, siehe die zugrundeliegenden Bedingungen. Keine Entschädigung in der Kaskoversicherung und ein bestimmter Betrag der Erstattung an die eigene Versicherung in der Haftpflichtversicherung sprich Übernahme der an den Geschädigten bezahlten Leistung.
Ich finde das richtig, der betrunken Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht ist selber schuld.
Die Frage war jetzt aber nach der überschrittenen Jahresfahrleistung. Ist das ein Grund das die Versicherung, bei einem Schadensfall, den Vertrag aufkündigt ohne zu bezahlen?

Schau doch einfach in Deine Police.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von XTino


Die Frage war jetzt aber nach der überschrittenen Jahresfahrleistung. Ist das ein Grund das die Versicherung, bei einem Schadensfall, den Vertrag aufkündigt ohne zu bezahlen?

Schau doch einfach in Deine Police.

peso

🙂🙄 aus dem kleingedruckten werd ich nie schlau... diese gummiartigen Auslegungen der Rechtverdreher bereiten mir regelmässig Kopfschmerzen 🙁

Das ist aber dann Dein Problem. Dort steht alles drin, was Du für Verpflichtungen hast und was für Reaktionen erzeugt werden.

Dein Problem ist aber ein Problem von vielen Anderen auch (mich eingeschlossen). Man unterschreibt diesen Mist einfach, weil man gar nicht die Zeit hat, alles durchzulesen. Nicht grundlos werden fast alle AGB vor Gericht gekippt.

peso

Alk ist eine andere Geschichte. Fahren unter Alk kann als "grob Fahrlässig" gewertet werden. Die Versicherung ist hier Deinem eventuellen Unfallgegner leistungspflichtig, kann das Geld aber auf Zivilrechtlichem Wege wieder von Dir einfordern, das kann dann bei Personenschäden auch in den Ruin führen.

Wegen der km-Leistung würde ich mir keine so großen Sorgen machen. Poste Doch mal Dein Kleingedrucktes hier, dann dröseln wir das mal zusammen auf 😉.

MFG Sven

Nochmal zurück zur OCC:
Die versichern verschiedene Fahrzeuge auch unter 20 Jahren wenn diese nennen wir es mal "sammelwürdig" sind. Bin seit 2010 dort und mein A124 ist Bj.1995. Neben den ganzen üblichen Sonderbedingungen wie KM, Garage, Hauptfahrzeug etc. ist bei Fahrzeugen bis 10.000€ lediglich ein Fahrzeugbewertungsbogen SELBST auszufüllen + Fotos vom PKW beizufügen. Versicherer ist bei mir die PROVINZIAL. Konditionen HP=119€ + VKmit500/150SB 160€=279€ gesamt für das ganze Jahr. Saisonkennzeichen würde das gleiche kosten hieß es damals. Habe nirgendwo etwas besseres OHNE SF gefunden. Diese brauche ich für andere Fahrzeuge.

MFG
MERCEDESSTEFAN

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