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ADAC Mietwagenkosten

Themenstarteram 19. März 2012 um 7:09

Hallo zusammen,

ich weiß nicht wer mir sonst die Frage beantworten könnte.

Mein schönes Auto wurde auf einem Parkplatz von einen unbekannten beschädigt. Die Polizei hat mitlerweile das Verfahren eingestellt. Jetzt war mein Auto nach einigen Wochen zum Lackieren in der Werkstatt (300EUR selbstbeteiligung). Die Werkstatt sagte mir zuvor, dass ich für die Reparaturzeit von 3 Tagen ein Mietwagen vom ADAC bekomme wenn ich Plus Mitlied bin. Auf Nachfrage beim ADAC habe ich auch ohne Probleme einen Mitwagen bekommen.

Jetzt schieb mir der ADAC und will neben der Reparaturrechnung (ist kein Problem) einen genauen Unfallbericht (könnte Problem sein).

Meine Befürchtung nach Anschauen der ADAC Leistung, ich muss jetzt die Mietwagenrechnung selbst zahlen. Denn

1. der Unfallort ist weniger als 50km von meinem Wohnort entfernt

2. die Reparatur ist erst nach einigen Wochen erfolgt

3. es handelte sich nur um eine Delle ich war also dennoch mobil

 

Da ich die ADAC Bedinugnen nicht richtig deuten kann, könnt ihr mir sagen was Sache ist?

Merkwürdig finde ich, dass der ADAC am Telefon nicht lange gefragt hat und nun wollen die mich ausquetschen.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2008 um 9:59

Moin!

Super gemacht,erst Steuerhinterziehung begehen,und dann das auch noch offen posten.:mad:

Und nun möchtest Du TE auch noch,das wir Dir beim Versicherungsbetrug helfen?

Klar ist doch wohl,das man Nutzungsausfall bekommt wenn man keinen Mitwagen

beansprucht.

Die ADAC Plus-Mitgliedschaft ist in diesem Fall keine Zusatzversicherung die Dir

Nutzungsausfall und einen Mietwagen ermöglicht.

Der ADAC kann eine große Hilfe sein,z.B.bei selbst verschuldetem Unfall

=Übernahme von Bergekosten/Mietwagen usw.

Wenn jedes ADAC Plus Mitglied bei einem nicht selbst verursachtem Unfall sich vom

ADAC einen Mietwagen bezahlen läßt,um dann von der nächsten Versicherung

Nutzungsausfall zu kassieren,dann wird der Jahresbeitrag nicht mehr 80€ sondern

180€ betragen!!!

Hoffe der ADAC nimmt Dir höhere Tagessätze ab als Du Nutzungsausfall

bekommen hast.

 

MfG.alrock01

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ADAC Plus Mietwagenkosten - wer bezahlt?' überführt.]

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Folgendes ist passiert:

- Unfall gehabt (nicht selbst verschuldet)

- Gutachter verständigt

- Wagen zur Reparatur abgegeben

- Über ADAC Plus Mitgliedschaft Mietagen bekommen (4 Tage)

- Wagen fertig repariert abgeholt

- Gegnerische Versicherung hat bezahlt

Den Schaden habe ich auf Gutachtenbasis abrechnen lassen, und die Versicherung hat auch ohne zu Fragen bezahlt (inkl. Nutzenausfallentschädigung).

Jetzt habe ich ein Schreiben vom ADAC erhalten, dass die eine Rechnung von der Reparatur sehen wollen. Ich habe das Fahrzeug aber ohne Rechnung reparieren lassen, da ich die Werkstatt sehr gut kenne und auch ein guter Preis vereinbart wurde. Da ich auf Gutachtenbasis abgerechnet habe, gehe ich davon aus, dass ich mir meine Werkstatt frei auswählen darf bzw. ich den Wagen gar nicht erst reparieren muss.

Ok, repariert wurde er auf jeden Fall, nur halt ohne Rechnung.

Was will der ADAC nun genau von mir? Die Kosten für den Mietwagen? Lediglich einen Beweis für den Werkstattaufenthalt?

Wie soll ich nun nachweisen, dass mein Wagen tatsächlich 4 Tage in der Werkstatt war? Mein einziger Zeuge wäre der Gutachter, der ja 1. vom Schaden ein Beweisfoto geschossen hat und dem ich 2. den Wagen im reparierten Zustand vorgeführt habe. An Ort und Stelle wurden erneut Fotos vom Fahrzeug aufgenommen. Also es gibt da keine Zweifel - mein Audi wurde repariert!

Soll ich dem ADAC mitteilen, dass die sich an den Gutachter wenden sollen?

Oder muss ich die Mietwagenkosten von der erhaltenen Nutzenausfallentschädigung bezahlen (so sehe ich das momentan)?

Ist hier jemandem sowas ähnliches widerfahren? Wie sollte ich nun am besten vorgehen?

Vielen Dank im voraus! :-)

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ADAC Plus Mietwagenkosten - wer bezahlt?' überführt.]

am 2. Juli 2008 um 7:07

Zitat:

Original geschrieben von Surge

Oder muss ich die Mietwagenkosten von der erhaltenen Nutzenausfallentschädigung bezahlen (so sehe ich das momentan)?

Morgen.

Genau dafür ist sie da. Entweder du kassiert die Nutzenausfallentschädigung oder so nimmst dir einen Leihwagen.

Du hast den Mietwagen also zu einem günstigen Traif, weil du einen Unfall hattest, über den ADAC bezogen? Wenn ja, dann ist es klar, dass sie eine Rechnung sehen wollen, dass der Wagen wirklich in der Werkstatt war. Ohne Rechnung ist das allerdings schwer. Ich habe bisher allerdings immer eine extra Bestätigung bekommen, wie lange mein Wagen bei einem Versicherungsschaden in der Werkstatt war.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ADAC Plus Mietwagenkosten - wer bezahlt?' überführt.]

am 2. Juli 2008 um 9:59

Moin!

Super gemacht,erst Steuerhinterziehung begehen,und dann das auch noch offen posten.:mad:

Und nun möchtest Du TE auch noch,das wir Dir beim Versicherungsbetrug helfen?

Klar ist doch wohl,das man Nutzungsausfall bekommt wenn man keinen Mitwagen

beansprucht.

Die ADAC Plus-Mitgliedschaft ist in diesem Fall keine Zusatzversicherung die Dir

Nutzungsausfall und einen Mietwagen ermöglicht.

Der ADAC kann eine große Hilfe sein,z.B.bei selbst verschuldetem Unfall

=Übernahme von Bergekosten/Mietwagen usw.

Wenn jedes ADAC Plus Mitglied bei einem nicht selbst verursachtem Unfall sich vom

ADAC einen Mietwagen bezahlen läßt,um dann von der nächsten Versicherung

Nutzungsausfall zu kassieren,dann wird der Jahresbeitrag nicht mehr 80€ sondern

180€ betragen!!!

Hoffe der ADAC nimmt Dir höhere Tagessätze ab als Du Nutzungsausfall

bekommen hast.

 

MfG.alrock01

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ADAC Plus Mietwagenkosten - wer bezahlt?' überführt.]

Wie sind denn die Bedingungen des "kostenlosen" Mietwagens?

Hast du nix unterzeichent?

Guten Morgen,

die 50km-von-zuhause-Regelung gilt nur im Fall einer Panne.

Diese entfällt bei einem Unfall.

Die Dauer der Bewilligung des Mietfahrzeugs richtet sich nach der Reparaturzeit.

Wenn also 3 Tage Rep.-Zeit angesetzt wurden und Du für 3 Tage den Mietwagen

erhalten hast ist doch alle gut.

Die Rechnung der Rep. muß vorgelegt werden damit Du nachweisen kannst, dass

Du in der Zeit ohne Auto warst.

Gruß

Was hast du denn bei der Nachfrage beim ADAC gesagt?

Themenstarteram 19. März 2012 um 11:54

Unterzeichnet habe ich beim ADAC nichts, das lief nur telefonisch ab. Da es schon ein einge Wochen her ist, kann ich mich nicht mehr an die Einzelheiten erinnern. Ich habe jedenfalls gesagt, dass mir durch Fremdverschulden (Täter unbekannt) ein Blechschaden an meinem Auto entstanden ist und ich den nun Reparieren lassen will. Außerdem wollten die das Datum der Tat wissen, das habe ich ihnen genannt. Weiter habe ich denen die Werkstatt genannt die reparieren wird und dort hat sich wohl der ADAC auch den Fall bestätigen lassen.

Im ADAC Kleingedruckten habe ich gelesen, dass mir nur dann ein Mietwagen gestellt wird, wenn die Weiterfahrt mit dem Pannen- bzw. Unfallwagen am selben Tag und am Tag danach nicht mehr möglich ist. Habe ich das richtig verstanden?

Mein Fall ist aber nur ein Blechschaden und ist einige Wochen vor der Reparatur passiert.

am 19. März 2012 um 12:35

Nachzulesen hier (nicht besonders klein gedruckt): http://www.adac.de/mitgliedschaft/leistungen/default.aspx

"Das ist passiert: Ihr Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne - in Deutschland mindestens 50 km vom Wohnort entfernt - oder eines Unfalls ausgefallen und kann auch am folgenden Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden."

Ich finde, das ist verständliches Deutsch.

Hat den Mietwagen vielleicht zufällig der Reparaturbetrieb zur Verfügung gestellt?

Themenstarteram 19. März 2012 um 19:28

Der Leihwagen wurde vom ADAC bei einer Mitfirma besorgt. Ich habe das Auto selbst dort abgeholt und zurück gebracht. (situ: ist das verständlich?)

Für die Anderen: Es sind hier unterschiedliche Meinungen zu erkennen auch der von der Werkstatt meint dass mir der Leihwagen zustünde. Vielleicht gibt es Außnahmen von der Regelung die hier schon beschrieben wurde. Außerdem hätte mir der ADAC wohl nicht so einfach einen Wagen zur Verfügung gestellt nach dem ich den Sachverhalt klar am Telefon mitgeteil habe.

am 19. März 2012 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von sterf

Der Leihwagen wurde vom ADAC bei einer Mitfirma besorgt. Ich habe das Auto selbst dort abgeholt und zurück gebracht. (situ: ist das verständlich?)

Ich vermute, dass ich das richtig verstanden habe.

Weiterhin aber kann ich nicht erkennen und käme niemals auf die Idee, dass dein Fall sich - auch bei überdehntem Wohlwollen - in die o.a. Versicherungsbedingungen pressen lässt.

Wenn du aber dem Mietwagen auf Grund einer Fehlentscheidung des ADAC erhalten hast und du das nachweisen kannst oder der ADAC dies nicht ausschließen will und deshalb Kulanz walten lässt - vielleicht hast du ja Glück.

Gruß situ

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