Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

310 weitere Antworten
310 Antworten

ytna du musst dir die beiträge genauer durchlesen, verstehen, und im zusammenhang sehen.....

mit zumüllen waren die unsinnigen beiträge zu irgendwelchen krankenkassengeschichten gemeint, die haben wirklich nichts hier zu suchen oder?

es ist mir nicht ersichtlich, wo ich zu einem versicherungsbetrug aufrufen soll, ich habe hier lediglich meine auffassung von der sache wiedergegeben....
und irgendwelche gerichtzsurteile sind auch nicht das ultima...wenn im obigen fall wirklich nur ein gutschein eingelöst wurde, würde ich mal die revision abwarten (falls noch möglich)

für dich mag es blödsinn sein, aber anscheinend hast du die forderung nach einheitlichen reparatursätzen (die es eigentlich schon gibt ) auch nicht verstanden....

wer soll dir irgendwas vorschreiben, wenn du keine versicherung hast, oder einen schaden von einer teuren oder einer billigen werkstatt ,oder umsonst von einem freund abwickeln lassen möchtest ist es deine private sache...

aber um eben diese betrugsmöglichkeit abzuschaffen ist es sinnvoll zu sagen bei dem und dem schaden bezahlen wir soviel an materialkosten und soviel an arbeitskosten....

das hat recht wenig mit planwirtschaft zu tun (bei deinen vorurteilen könnte man glatt meinen du bist ein ex ddr mensch)

nun wenn du dann deinen betrag von der versicherung ausbezahlt bekommst kannst du ja in eine teure werkstatt gehen, oder in eine, bei der es für den betrag der von der versicherung bezahlt wurde gemacht wird.....

siehst du, und jetzt habe ich es sogar geschafft einen beitrag zu schreiben ,ohne den beitrag eines anderen als blödsinn
abzuurterilen oder irgendwelche unterstellungen hineinzuintzerpretieren....

das solltest du auch mal versuchen

und ich bleibe dabei, die versicherungswirtschaft will nur die versicherungsnehmer verunsichern, da sie anscheinend die sache nicht über die werkstätten in den griff bekommen

da gibt es ein gutes aktuelles beispiel dazu, in italien werden zur zeit deutsche touristen bestraft, die gefälschte brillen kaufen.... wieso werden nicht die händler bestraft? es ist genau wie im vorliegenden fall, es soll zur abschreckung dienen

ich werde jedenfalls jeden gutschein weiterhin einlösen, was das unternehmen mit der versicherung abrechnet liegt als verbraucher und nicht sachkundiger nicht in meiner macht

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


ytna du musst dir die beiträge genauer durchlesen, verstehen, und im zusammenhang sehen.....

Der Zusammenhang ist für mich dieser Thread. Sorry, aber ich habe echt keine Lust mir raus zu suchen, in welchem Thread ihr euch sonst noch über dieses Thema ausgetauscht habt. Der Zusammenhang ist dieser Thread, und ich wüßte nicht, wo ich den Zusammenhang nicht gesehen hätte.

Den Rest deines Posts habe ich mir nicht durchgelesen. Der enthält noch nicht einmal einfachste Satzzeichen wie Punkte (ja, Kommata sehe ich auch so), da ist kein einziges Wort großgeschrieben und das ganze über einen ziemlich langen Beitrag.
Sorry, aber das sind für mich 3 Gründe, das überhaupt nicht zu lesen. Schau mal in das "Sagt's uns"-Forum, da gibt es einige Threads über solchen sprachlichen Unfug.
Mag sein, dass du es cool findest oder sonst was, ich finde es unleserlich.

Zur Sache: Deine persönliche Meinung ist hier völlig unerheblich, ebenso wie meine. Es ist Versicherungsbetrug, damit eine Straftat und fertig. Wenn dir das nicht passt, dann wende dich an den Gesetzgeber.

Das sowas Versicherungsbetrug ist........kann keiner abstreiten.
Aber es kann auch KEINER abstreiten.....jemals irgendwas gemacht zu haben was nicht erlaubt war.
Vielleicht mal auf der Autobahn....statt der erlaubten 100 dann doch 130 gefahren.
Hattet ihr dann glück gehabt nicht erwischt worden zu sein.
So ist das mit der Versicherung.
Weil das heutzutage einfach gemacht wird.
Und ich wiederhole nochmal.....es ist BETRUG....ganz klar.

Bis die tage :-)

Wenn Du zu schnell fährst, so ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Betrug ist eien Straftat - auch wenn viele Leute Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt sehen wollen.

Und Straftäter haben wir Gott sei Dank wenige, auch wenn es überall auf der Welt vielleicht mehr unentdeckte als verurteilte Straftäter gibt.

Verbot ist eben nicht gleich Verbot.

Ähnliche Themen

Glasschaden / Selbstbeteiligung

Hallo Ihr,

sorry, wenn ich keinen Zusammenhang mehr sehen kann, zwischen dem, was auf den letzten Seiten geschrieben wurde und dem Thema des Beitrages. Ich hatte beim anfänglichen Lesen gedacht, hier geht es um ein Gerichtsurteil zur Selbstbeteiligung bei Glasschaden am KFZ. Zwischendrin war hier neben Beschimpfungen und Beleidigungen noch die Rede von Rückenproblemen, Intensivstation und anderem. Es gibt, glaube ich, ein Forum der AOK für sowas. *schmunzel* Es ist trotzdem interessant, Eure Beiträge zu lesen.

...und ähm...: Ich hab meine neue Frontscheibe komplett selbst bezahlt, weil - keine Kasko. Solche gibt's auch noch. :-)

Noch eine schöne Diskussion und ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
musician

Achso: zum Thema Rückenprobleme kann ich auch mitreden...

Ich muss ehrlicherweise zugeben, dass mir das alles völlig neu ist.

Ich rufe also in der Werkstatt an, erkundige mich nach anfallenden Kosten und der Herr (nicht geschlechtsspezifisch, aber meistens sind's halt Männer) sagt mir, dass es mich nix kostet und das, obwohl ich SB habe.

Sorry, aber woher soll ich wissen, dass das so eigentlich nicht richtig ist?! Habe ich mir also die Scheibe für lau austauschen lassen, bin ich Versicherungsbetrüger. Bei aller Liebe und allem Rechtssinn, aber wenn der "ich-bau-dir-ne-neue-Scheibe-ein"-Typ mich nicht aufklärt, woher soll ich's dann wissen? Am Ende kommt die Versicherung da noch drauf und dann bin ich der Mops ... sehr witzig.

Ich weiß jetzt jedenfalls Bescheid und halte Versicherungsbetrügerein keinenfalls für Kavaliersdelikte, dennoch bin ich der Meinung, dass gerade Firmen darüber aufklären müssten und die Abzocke bei der Versicherung nicht noch unterstützen.

Und wenn die Versicherungen weniger zahlen müssen, werden auch die Beiträge günstiger ... okay, träumen wird ja noch erlaubt sein :-)

So isses - aber warum soll dich die Werkstatt die betrügen will aufklären?
Also bei mir rufen Diebe nicht vorher an und kündigen den Diebstahl an... *gg*

Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.

Viele wissen es sicher nicht besser, aber im Zweifelsfall gibts dennoch ordentlich was auf die Mütze.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Geschenkpapier


Ich rufe also in der Werkstatt an, erkundige mich nach anfallenden Kosten und der Herr (nicht geschlechtsspezifisch, aber meistens sind's halt Männer) sagt mir, dass es mich nix kostet und das, obwohl ich SB habe.

Sorry, aber woher soll ich wissen, dass das so eigentlich nicht richtig ist?! Habe ich mir also die Scheibe für lau austauschen lassen, bin ich Versicherungsbetrüger. Bei aller Liebe und allem Rechtssinn, aber wenn der "ich-bau-dir-ne-neue-Scheibe-ein"-Typ mich nicht aufklärt, woher soll ich's dann wissen?

Irgendwann hast Du mal den Antrag für Deine Teilkasko-Versicherung unterschrieben, da stand irgendwo "Selbstbeteiligung XXX EUR".

Wenn diese Selbstbeteiligung dann auf einmal nicht fällig wird, sollte das bei Dir zumindest die Frage nach dem "warum" aufwerfen.

Den Vertrag über die TK inkl. der SB hast Du mit der Versicherung abgeschlossen, nicht mit der Werkstatt. D.h. die Werkstatt kann Dir garkeinen Betrag "gutschreiben", da sie nicht Vertragspartner ist. Vertraglich hast Du Dich gegenüber der Versicherung verpflichtet, im Falle eines Austauschs die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen, da gibts nichts dran zu rütteln.

Dass das Verhalten der Werkstätten verwerflich ist, steht ausser Frage.

"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Auch wenn Du die Gesetze nicht kennst, gelten sie für Dich. Ganz besonders in diesem Fall, da Du hättest merken müssen, dass da was faul ist.

Du hättest ja Deine Versicherung anrufen und fragen können:
"Wohin mit den 150 EUR die mir die Werkstatt nicht abgenommen hat?".

So schnell geht es und man hat Beihilfe geleistet.
Mit eigenem Vermögensvorteil.

etwas weltfremd ...

den Schwarzen Peter haben m.E. die Werkstätten, die diese Betrugsmöglichkeit ausgeknobelt haben

Tatbestand also: Anleitung zum Betrug

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


etwas weltfremd ...

den Schwarzen Peter haben m.E. die Werkstätten, die diese Betrugsmöglichkeit ausgeknobelt haben

Tatbestand also: Anleitung zum Betrug

Der schwarze Peter, liegt zu 100% bei den Firmen, die auf diese Weise Kunden anlocken wollen oder müssen, da sie sonst nichts zu bieten haben.

Aber leider haben diese Betriebe "nur" den Tatbestand der Anstiftung zu verantworten. Der Kunde hingegen, der ja den Vertag mit seiner Versicherung nicht einhält begeht den Betrug.

Verblüffend ist aber die Tatsache, dass viele Versicherungsnehmer schon mit dem Vorsatz, bei einem Schaden die SB nicht zu bezahlen, eine Teilkasko mit SB beantragen, um so in den Genuss der preiswerteren Prämien zu kommen.

Geiz mag zwar für viele "GEIL" sein, aber ich sehe halt auch immer die steigenden Arbeitslosenzahlen, die ja nicht von ungefähr kommen, wenn niemand mehr Geld ausgeben will oder nur ausländische Fabrikationen kauft, weil sie halt günstiger sind als unsere deutschen Produkte, die aber hier Arbeitsplätze schaffen oder erhalten würden.

Und so ist es nicht verwunderlich, wenn mache Betriebe auch unseriöse Angebote machen, oder zu absoluten Dumpingpreisen arbeiten, nur damit ein seriöser Betrieb diesen Auftrag nicht erhält.

Juristisch gesehen ist der Anstifter wie der Täter zu bestrafen.
Also grundsätzlich ist der Anstiftung nicht weniger als die Tat.

Subjektiv trifft die Werkstatt eine erhebliche größere Schuld.
Sie stiftet zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil eine Vielzahl von Versicherten zu solchen Betügereien an.

Hinzu kommt neben der Anstiftung auch noch Beihilfe durch den Einbau der Scheibe und die Abrechnung mit der Versicherung.

Damit wird auch die Strafzumessung aufgrund des höheren objektiven Schadens (Vielzahl der Fälle) und der subjektiven rechtlichen Beurteilung (Schuldfrage) wesentlich höher liegen als beim Versicherten.
So einfach ist das bei korrekter rechticher Betrachtung.

Also was ich nun nicht kapiere.

Wenn die Werkstatt mein e150eu nicht haben will, wie machtr die dass dann ?

Zahlt die aus eigener Tasche die 150eu an die Versicherung oder wie ?

Wenn dass so wäre, würde es der Versicherung ja nichts ausmachen wer die 150 eu zahlt oder ? Ob das nun der Versicherte auf den Tisch legt oder die Werkstatt ?

Wo ist nun mein Denkfehler ?

MfG
Wiki

Wenn die Werkstatt die 150 EUR nicht haben will, so ist die Rechnung gegenüber der Versicherung um 150 EUR überhöht.

Die Werkstatt macht dies natürlich nur dann, wenn Sie eine Scheibenreperatur durchführen könnte, aber am Einsetzen einer neuen Scheibe mehr verdient (mehr als 150 EUR + Reparaturgewinn).

Erkennst Du das, so darfst Du noch nicht einmal den Auftrag zum Austausch unterschreiben.

Merkst Du erst hinterher, dass Du keine SB zahlen musst, dann wird es kompliziert. In jedem Fall musst Du das der Versicherung melden.
Die wird dann von der Rechnung 150 EUR abziehen und die Werkstatt wird sich bei Dir melden.
Kann aber auch sein, dass die Versicherung gleich eine Anzeige erstattet und die Werkstatt dran ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen