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Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Themenstarteram 2. April 2005 um 10:47

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:

Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....

Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. April 2005 um 10:47

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:

Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....

Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

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310 Antworten
am 11. April 2005 um 10:48

Was mir bei der Höhe gerade dazu einfällt:

Ich hatte in ner Auslandsreise-Krankenversicherung mal den Fall, dass ein älterer Herr in der DomRep unglücklich gestürzt war, ins Krankenhaus kam und für eine Notoperation nach Deutschland überführt werden musste.

Kosten allein dafür:

gut 65.000 EURO!

Haben wir gezahlt - und das war nur der Aufenthalt im dominikanischen Krankenhaus und der Flug mit nem Ambulanzflugzeug + Arzt und Helfer....

am 11. April 2005 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von meingott

Was mir bei der Höhe gerade dazu einfällt:

Ich hatte in ner Auslandsreise-Krankenversicherung mal den Fall, dass ein älterer Herr in der DomRep unglücklich gestürzt war, ins Krankenhaus kam und für eine Notoperation nach Deutschland überführt werden musste.

Kosten allein dafür:

gut 65.000 EURO!

Haben wir gezahlt - und das war nur der Aufenthalt im dominikanischen Krankenhaus und der Flug mit nem Ambulanzflugzeug + Arzt und Helfer....

Hat zwar mit Motor nicht viel zu tun, aber denke nur mal an die Pflegeversicherung die er damit ja auch nicht hat. Der Spaß wird ja noch teuerer. Aber manchen ist ja nicht zu helfen.

Christo

danke für die Anteilnahme

Sprüche und Warnungen wie die obigen höre ich immer wieder, wenn ich mich "oute"

natürlich habe ich was "beiseite" gelegt und wenn ich NICHT krank werde ... behalte ich die Kohle SELBST

der ADAC holt doch auch zurück, oder?

Und wenn er pleite ist darf die Allgemeinheit für ihn blechen :(

Gruß Meik

am 11. April 2005 um 19:14

So isses - schon traurig, gell?

Der ADAC holt sicher zurück - nach Moldawien ;)

Grüße

Schreddi

Ist das beim ADAC nicht nur in der "Plus"-Mitgliedschaft drin?

am 11. April 2005 um 20:37

Das macht jede Auslandsreise-Krankenversicherung für 15 € im Jahr oder oft auch ein normaler KFZ-Schutzbrief für 8€.

Zitat:

Sprüche und Warnungen wie die obigen höre ich immer wieder, wenn ich mich "oute"

Letztendlich muß es jeder selber wissen ob er die deutsche Vollkaskokrankenversicherung haben will oder nicht.

Ich persönlich halte eine Krankenversicherung schon für wichtig zumal doch nicht unerhebliche Kosten entstehen können.

Es stellt sich allerdings die Frage wie lange generell die gesetzlichen Krankenversicherungen noch überlebensfähig sind. Bei mittlerweile 6.5 Mio Arbeitslosen und mehr dauert das nicht mehr lange und die gesetzliche Krankenversicherung iss pleite zumal sie ja jetzt schon fast nur noch eine Art "Unfallversicherung" iss bei den ganzen Leistungseinschnitten.

Zitat:

Und wenn er pleite ist darf die Allgemeinheit für ihn blechen

Jeder erhält die dementsprechenden Leistungen der sozialen Sicherungssysteme im Bedarfsfall. Hast du eine Ahnung was Manager oder Politiker für Schäden anrichten, wenn Sie was falsch entscheiden und wieviel Kohle sie zum Tei,l für äußerst Miserable Leistungen, erhalten?(ein Vielfaches dessen was für den minimalsten Lebensunterhalt eines z.b. mittellosen Menschen draufgeht).

Gruß Zonkdsl

am 12. April 2005 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

der ADAC holt doch auch zurück, oder?

Richtig, aber er wird dich dann auf dem Rollfeld liegen lassen weil die Behandlungen in Deutschland nicht von der AuslKV bezahlt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl

Es stellt sich allerdings die Frage wie lange generell die gesetzlichen Krankenversicherungen noch überlebensfähig sind. Bei mittlerweile 6.5 Mio Arbeitslosen und mehr dauert das nicht mehr lange und die gesetzliche Krankenversicherung iss pleite zumal sie ja jetzt schon fast nur noch eine Art "Unfallversicherung" iss bei den ganzen Leistungseinschnitten.

Solange wie es den Staat gibt, das Sozialsystem kann nicht pleite gehen. Es kann höchstens passieren, dass es nur noch eine Krankenkasse gibt.

Wenn sich alle privat versichern müßten d.h. jede PKV müßte jeden nehmen, würde auch das PKV-Sytem wie ein Kartenhaus zusammenfallen.

Die GKV als eine Art "Unfallversicherung" hinzustellen ist totaler Blödsinn, die Leistungen der Berufsgenossenschaften und der GKV sind völlig unterschiedlich.

Christo

Abgesehen davon, daß wir vollkommen oT liegen mein Beitrag zum Thema KV und SB.

Es gibt Krankheiten wie Diabetis, Niereninsuffienz etc. die permanente, hohe Behandlungskosten erfordern. Leute die keinerlei KV haben, gefährden hier unnötig ihre wirtschaftliche Substanz.

Es gibt PKVen, die für kleines Geld zu haben sind, dafür einen hohen SB pro Jahr haben (3.000 EUR und mehr), und geeignet sind genau solche Risiken abzudecken.

Die Vollkaskomentlität beruht letztendlich auf dem fehlenden Verständnis für Versicherungen. Man will auch mal den Leistungsfall erleben und möchte daher ab dem 1. EUR Schaden volle Leistung sehen.

Ergebnis:

Die Prämien gehen in schwindelnde Höhen. Gerade bei kleinen Schäden sind die Bearbeitungskosten relativ hoch, d.h. keine Versicherung kann in diesem Bereich wirtschaftlich arbeiten.

Wirtschaftlich wäre es wesentlich sinnvoller, nur die großen Risiken abzusichern. Von der Prämienersparnis könnte man die kleinen Risiken problemlos selber tragen.

Bestes Beispiel ist die TK mit dem Glasschaden.

Mit 150 EUR SB beträgt die Prämienersparnis pro Jahr meist um die 75 EUR und mehr. Nach zwei Versicherungsjahren kann man also schon die SB des ersten Schadens aus der Prämienersparnis tragen, ab dem 3. Jahr ohne Schaden liegt man vorne.

es gab ja mal einen Diabetiker in der GKV, dem das Fahrgeld gestrichen wurde und der ist auch zu den Ahnen abgeritten ...

ging damals groß durch die Presse

nebenbei: Ich bin auch nicht rentenversichert ...

... aber ... wenn alles gut läuft ... dann habe ich in dieser Dekade mein 2. Haus abbezahlt ... das 1. Haus in GL ist komplett vermietet

am 12. April 2005 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Ich bin auch nicht rentenversichert ...

Wenn Du von der gesetzlichen RV sprichst, kann ich Dich dafür nur beneiden...

am 12. April 2005 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

... aber ... wenn alles gut läuft ... dann habe ich in dieser Dekade mein 2. Haus abbezahlt ... das 1. Haus in GL ist komplett vermietet

Schön für dich, auch wenn ich den Zusammenhang nicht verstehe.

Ich hab da jemanden in der Familie, der baut in dieser Dekade wahrscheinlich noch 5 Häuser zu den paar die er schon hat und vermietet die und ist trotzdem krankenversichert.

Ich wünsche dir alles erdenklich gute, Gesundheit, solvente Mieter und das alles andere in deinem Leben glatt geht, wenn nicht, kannst dich ja melden ich kauf dir dann vllt. dein Haus ab, damit du wieder bißchen Kohle hast.

Damit auch noch zu protzen ist noch schlimmer als es einfach nur nicht zu machen.

@BlubbC280

Wieso beneiden ?

Ich hoffe, dass er ledig und kinderlos ist, andernfalls tun mir seine Hinterbliebenen leid ( GRV zahlt ja auch Witwen- und Waisenrenten + EM-Renten ), für den Fall, dass er schon seit 5 Jahren eine Krankheit, hat von der noch nix weiß, weil er am falschen Ende gespart hat. Übrigens kostet mich meine KV 1.800€ im Jahr und schützt mich fürs gröbste, weil ich bin ja auch gesund, noch zumindest.

Noch zum Thema: :D

Es ist Betrug.

Christo

Ripper,

immer eine Frage wie groß das Haus und die daraus resultierenden Mieteinnahmen sind.

Wenn Du noch einige Wertpapiere, genug Liquidität und ein paar Geschäfte hast, so brauchst Du sicherlich keine KV.

Und auch ohne KV kann es gut gehen.

Bei Männern geht es mit den Kosten statistisch gesehen ohnehin ab 50 langsam los, ab 65 wird es richtig teuer. Da liegt man im Mittel locker bei 1.000 EUR und mehr im Monat an Behandlungskosten.

Aber wer sich rechtzeitig eien Pistole kauft, hat dann keine Probleme ;)

am 12. April 2005 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

@BlubbC280

Wieso beneiden ?

Ich hoffe, dass er ledig und kinderlos ist, andernfalls tun mir seine Hinterbliebenen leid ( GRV zahlt ja auch Witwen- und Waisenrenten + EM-Renten ), für den Fall, dass er schon seit 5 Jahren eine Krankheit, hat von der noch nix weiß, weil er am falschen Ende gespart hat.

Weil mit der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung Wertvernichtung betrieben wird. Niemand im Alter von < 40 Jahren wird auch nur ansatzweise den Betrag ausgezahlt bekommen, den er im Laufe seines Lebens investiert hat. Sofern im Rentenalter überhaupt noch etwas abfällt.

Natürlich war der Generationenvertrag damals ein Muss, aber heutzutage ist das gesetzliche RV-System einfach "dumm". Da gibt es intelligentere Lösungen - aber unsere Parteien sind mehr an ihrer Lobby als an echten Lösungen interesssiert.

Persönlich erwarte ich von der GRV im Rentenalter nichts mehr, weshalb ich mich intensiv mit privater Vorsorge auseinandergesetzt habe und die selbe Summe nochmal in die private Vorsorge stecke.

Dass sich das natürlich in der aktuell verfügbaren Kaufkraft niederschlägt, ist nicht weiter verwunderlich, oder?

Nur die Versicherungen freuen sich...;)

Zitat:

Übrigens kostet mich meine KV 1.800€ im Jahr und schützt mich fürs gröbste, weil ich bin ja auch gesund, noch zumindest.

Das klingt schwer nach einer PKV...;)

Zitat:

Noch zum Thema: :D

Es ist Betrug.

Richtig!:)

Warum werden bei TK-Glasschäden eigentlich keine vorher festgelegten Pauschalbeträge (entsprechend des Schadenbildes und Wagentyps) von der Versicherung gezahlt?

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