Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !
Hallo zusammen,
da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.
Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.
Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Zitat:
Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.
Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.
Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.
Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.
Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Zitat:
Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.
Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.
Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.
310 Antworten
eines noch und dann werde ich hier nix mehr schreiben: wir haben tatsächlich keine Kinder, wir zahlen immer und überall den vollen Satz und beanspruchen keinerlei Vergünstigungen und wir werden aber auch nix dem Staat vermachen
spätestens seitdem die GKVen im letzten Jahr fette Gewinne gemacht haben und sich immer noch erfolgreich weigern, den Beitragssatz zu senken, sollte jedem klar sein, wie der Hase läuft
die RV IST pleite, darf nur keiner sagen
und in 15 Jahren sitzen wir in der Provence ... ist besser für die Knochen ... im Alter ...
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
die RV IST pleite, darf nur keiner sagen
Die RV ist kein Privatunternehmen und kann somit nicht "pleite" gehen. Den Staat gibt es noch und ist somit auch nicht "pleite". Also, Staat nicht pleite RV nicht pleite.
Das das System aktuell nicht funktioniert und es wahrscheinlich in 50 Jahren auch nicht besser wird ist private Vorsorge sicherlich wichtig, aber bevor die gesetzliche Rente "wegfällt" müssen noch die ein oder anderen Privaten Versicherer dran glauben.
Die GKV senkt zum 01.07.2005 auf 13%. Zwar nur Verarschung, aber sie "senken".
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
und in 15 Jahren sitzen wir in der Provence ... ist besser für die Knochen ... im Alter ...
Viel Glück bis dahin.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Das klingt schwer nach einer PKV...😉
Richtig, ich habe eine. 😉
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Richtig!🙂
Warum werden bei TK-Glasschäden eigentlich keine vorher festgelegten Pauschalbeträge (entsprechend des Schadenbildes und Wagentyps) von der Versicherung gezahlt?
Weil es regional scheinbar große Unterschiede gibt und das nicht durchsetzbar ist. Deshalb wird ja auch nur "auf Rechnung" bezahlt. Das setzt natürlich die Ehrlichkeit der Vertragsparteien voraus, in heutiger Zeit halt ein bißchen zuviel verlangt, bei manchen.
Christo
Zitat:
und in 15 Jahren sitzen wir in der Provence ... ist besser für die Knochen ... im Alter ...
na dann hoffe ich mal, das datt mit dem Kohle verdienen bei dir noch mindestens 15 Jahre klappt - danach besorgst du dir dann bitteschön deren Staatsbürgerschaft, hab keinen Bock 2 Fälle von Altersarmut durchzufüttern, die andauernd zum Doc rennen.
..auch die Franzosen nehmen nicht jeden 😉
Grüße
Schreddi
Ähnliche Themen
Was mir hier und in anderen Beiträgen verstärkt auffällt, ist die Tatsache, daß einige Teilnehmer immer nur dann Beiträge schreiben, wenn sie „Scheiße gebaut“ haben und nicht bereit sind, die Folgen zu tragen.
Oder nach Mitteln und Wegen suchen, „den anderen Vertragspartner“ und die Versicherungen zu linken.
Dabei geht es um Beträge, die das Schreiben von Beiträgen eigentlich nicht wert sind.
Für echte sachliche Hilferufe habe ich und wie ich feststelle, auch andere, immer ein offenes Ohr.
Aber – wie sagt man so schön – die Teilnehmer hier sind auch nur ein Querschnitt oder Abbild der Bevölkerung.
Da muss ich dir völlig Recht geben.
Leider wird das Versicherungsforum von vielen, die es nutzen, zum Ausheulen, zur Hilfe beim Betrügen oder allgemein zum Stänkern gegen Versicherungen genutzt. Schade, dass man diesen Leuten, die wahrscheinlich denken, dass das hier eine Ausheul-Ecke wäre, nicht einfach sagen kann, dass sie damit hier falsch sind.
Wo macht Ihr da die Grenze
Ich bin auch Autofahrer und sparen liebe ich. Geiz ist Geil, aber wieviel kriminelle Energie wende ich für den Geiz auf? Versicherungsbetrug, aber klar doch, die verdienen genug an mir. Ladendiebstahl, aber sicher, die verdienen genug an mir. Benzin klauen, aber sicher, macht doch Spaß und auf dem Heimweg von der geprellten Tankestelle kann ich gleich noch einer Oma die Handtasche klauen, die lebt eh von meinem Geld. Wer zahlt denn der Ihre Rente-oder?
Na wie weit wollt Ihr gehen mit Eurer "Sparsamkeit"?
Ich für meinen Teil überleg mir vorher, ob ich eine Selbstbeteiligung in der Vereicherung will oder nicht. Ist doch schon ziemlich gemein den anständigen Versicherungsnehmern gegenüber, die billige Prämie zu zahlen mit Selbstbeteiligung und im Schadensfall dann die volle Leistung zu kassieren.
Das mit der Omi und der Handtasche ist ja auch so ein Ding: Lt. Polizei soll sie dem Räuber die Tasche aushändigen - denk immer an die Hüftgelenke!
Bisher habe ich das allerdings noch nie irgendwo schriftlich verbindlich gelesen, sonst könnten die Räuber der Omi den Wisch vor die Nase halten und die Handtasche als "Gabe" einsacken.
Hallo zusammen,
Ich habe mal ein paar Links hier im Forum zusammengestellt in denen es um dieses Thema geht.
Erschreckend ist hierbei zu sehen, dass bei manchen Usern gar kein Gefühl von Unrecht aufkommt, obwohl eine Straftat begangen wurde.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Dies sind jetzt nur einige Beispiele die in dieser Woche aktuell waren, ohne die Beiträge bei denen die Scheiben auf Kosten der Versicherung getauscht wurden, obwohl kein Glasbruch vorlag.
Baut unsere Gesellschaft denn wirklich nur noch auf Lug und Betrug auf ???
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Baut unsere Gesellschaft denn wirklich nur noch auf Lug und Betrug auf ???
Ja. Die Politiker zeigen "uns" doch wie es geht!
Zitat:
Original geschrieben von boah ey ! ;-)
Ja. Die Politiker zeigen "uns" doch wie es geht!
...und wer solche Politiker als Vorbild nimmt ist nicht ganz frisch.
Es ist definitiv so und mein Posting besagt nicht, dass ICH so etwas nachahme. Aber es gibt genug Bekloppte in Deutschland, die meinen Auge um Auge wäre an der Tagesordnung, weil sie von den Politikern ja auch nur abgezockt und vera**** werden....
Sagt dir das Wort "Verallgemeinerung" was?
*Anti-Stammtisch-Sprüche-Kampagne-start* 😉
Grüße
Schreddi