Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

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Re: Re: Glasschaden

Zitat:

[

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Nun, im ersten Fall ist der Schaden für den Versicherten 500EUR, im zweiten Fall ist der Schaden nur 350EUR, die Wekstatt "Großbetrieb" rechnet aber 500EUR ab.

Kein Betrug? Würdest du für einen PC für deinen Betrieb >40% mehr bezahlen als er tatsächlich kostet, weil dadurch ein Zwischenhändler einem Bekannten Lagerware zu überhöhten Preisen abkaufen kann? Auf der Rechnung steht dann ja auch der höhere Betrag...

MfG, HeRo

edit: Ich habe aus RolandHB1's Beiträgen im Übrigen bisher nicht erkennen können, dass er für eine Versicherung arbeitet, daher finde ich es nicht angebracht, seine Meinung auf diese unfaire Art als parteiisch zu diskreditieren. QUOTE]]Original geschrieben von HeRo11k3

Hi HeRo11k3,
Wenn Du wieder mal Deine Antipatien gegen mich anklingen lassen willst ,nur zu.
Aber unterstelle mir bitte doch nicht etwas unlauteres, wenn jeder halbwegs intelligente User im Moderatorenverzeichnis nachlesen kann was RolandHB1 beruflich macht.
Nicht alle hier agieren anonym!

Außerdem sei angemerkt, dass ich keineswegs Sachbearbeiter oder Schadenregulierer als Feindbild sehe, das habt ihr euch hier eingeredet.

Re: Re: Re: Glasschaden

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Aber unterstelle mir bitte doch nicht etwas unlauteres, wenn jeder halbwegs intelligente User im Moderatorenverzeichnis nachlesen kann was RolandHB1 beruflich macht.
Nicht alle hier agieren anonym!

Entschuldige, das hab ich nicht nachgesehen. Dadurch, dass du es in den Beitrag so untergemengt hast, entstand für mich einfach dieser Eindruck. Ziehe ich hiermit zurück.

MfG, HeRo

P.S: Persönliche Antipathie gegen dich kann ich nur auf Grund deines Auftritts hier im Forum haben (von woanders her kenne ich dich nicht bewusst). Habe ich allerdings nicht - ich glaube nur (als interessierter Laie), dass das allermeiste, was du hier anprangerst, gesetzlich 100% korrekt ist, und manches, was du hier empfiehlst, rechtlich fragwürdig oder nicht rechtens ist (zum Beispiel dieser "SB-Rabatt" durch Werkstätten).

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Bestimmt kennst DU auch Gutachter, die den Wagen wegen des ideelen Wertes mit dem doppelten Preis ansetzen. 😁

Tröstlich ist für mich,
dass in beiden Branchen die überwiegende Mehrheit sauber arbeitet.😛

Hi Madcruiser,
da hast Du ja mal mit Verstand und ohne jegliche Ironie gepostet.
Selbstverständlich kenn ich Gutachter, die einen ideelen Wert eines Wagens zum doppelten, ja sogar zigfachen Wert ansetzen.
Ich gehöre auch dazu!
Das sind Gutachter bzw. SV welche ermitteln können was zum Beispiel der Porsche 356 von Jams Dean bringt, oder der VW vom Pabst, oder der RR der Queen, oder historische Rennwägen,oder oder. Das bringt sogar echtes Geld!
Tröstlich für mich,
dass ich den ideelen Wert Deines Fahrzeuges nicht festlegen muß,weil hier nichts verdient wäre.
Nun arbeite schön sauber weiter und bringe noch so einen guten Beitrag.
Am liebsten würde ich Dich zum Moderator dieses Forums vorschlagen, weil Du einfach genial denkst und vor allem so weitsichtig.

Dann noch einen Wunderschönen Abend.

Re: Re: Re: Re: Glasschaden

Zitat:

[

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Entschuldige, das hab ich nicht nachgesehen. Dadurch, dass du es in den Beitrag so untergemengt hast, entstand für mich einfach dieser Eindruck. Ziehe ich hiermit zurück.

MfG, HeRo

Hi,
Entschuldigung angenommen. Hättets Du aber nicht tun müssen. Ich werde ständig u. gezielt hier beleidigt, nicht nur wegen der Glasschadengeschichte.
Die nun über 1000 User welche vom Motor-Talk auf meine Seite kommen u. mir p.N. senden, bestärken mich aber hier weiterzumachen.
Also schön dass Du Rückgrat gezeigt hast.
MfG

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Hallo Captain HUK ,

tut mir leid, aber Du scheinst nichtmal die Grundvoraussetzung für eine juristisch korrekte Beurteilung mitzubringen:

EXAKTES LESEN:

Zitat:

Inwiefern habe ich meine vorausgegangenen Abmachungen( € 10.000, Anteil des Anderen)gebrochen?

Mitnichten wr die Vereinbarung: Du zahlst 10k€, sondern:

Zitat:

Wir vereinbaren vertraglich jeder zahlt die Hälfte.

Bekomme ich ein Hochzeitsgeschenk als Rabatt muss ich eine andere Vereinbarung treffen.

Wie der versicherer meine ich wirklich was ich schreibe!

Vereinbart mit dem Versicherer ist:

Er zahlt den Schaden-SB

NICHT Er zahlt für eine Windschutzscheibe XXX€

Und wenn Du das doof, ungerecht oder unlogsich findest, ist es dennoch so vereinbart, und dabei bleibt es.

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Hi Madcruiser,
da hast Du ja mal mit Verstand und ohne jegliche Ironie gepostet.
Selbstverständlich kenn ich Gutachter, die einen ideelen Wert eines Wagens zum doppelten, ja sogar zigfachen Wert ansetzen.
Ich gehöre auch dazu!
Das sind Gutachter bzw. SV welche ermitteln können was zum Beispiel der Porsche 356 von Jams Dean bringt, oder der VW vom Pabst, oder der RR der Queen, oder historische Rennwägen,oder oder. Das bringt sogar echtes Geld!
Tröstlich für mich,
dass ich den ideelen Wert Deines Fahrzeuges nicht festlegen muß,weil hier nichts verdient wäre.
Nun arbeite schön sauber weiter und bringe noch so einen guten Beitrag.
Am liebsten würde ich Dich zum Moderator dieses Forums vorschlagen, weil Du einfach genial denkst und vor allem so weitsichtig.

Dann noch einen Wunderschönen Abend.

Derartige Postings kannst Du Dir bitte künftig komplett sparen - bleib doch einfach sachlich und werde nicht persönlich!

Kopfschüttelnde Grüsse

Zitat:

Wir 2 gründen eine fahrgemeinschaft und wollen ein Auto für 20k€ anschaffen. Wir vereinbaren vertraglich jeder zahlt die Hälfte.

Zitat:

Hieraus ergibt sich, wie im Beispiel richtig genannt, ein tatsächlicher Fahrzeugpreis von 14.000,- EUR, die an den Händler zu zahlen sind.

dann sollte man es auch EXAKT so beschreiben das das Fahrzeug GEMEINSAM gekauft wird!

Zitat:

Weil ich aber mit der Tochter des Autohauses ausgehe krieg ich 30% Rabatt.

Wie gesagt ICH! Obs der andere dann auch bekommt schreibst du nicht dazu. Dann wären 10.000 =100% 30% = 3.000. Rest 7.000. Ansonsten solltest du auch dazu schreiben was du meinst. Aber wie du schon sagtest Pisa ist auch bei dir dabei 😉 .

Zitat:

DIES IST EIN BEISPIEL, rein IMAGINÄR.

das habe ich dir auch nicht unterstellt, oder?. Ich urteilte dazu nur generell (siehe mein Zitat "Beispiel"😉.

Gruß Zonkdsl

Zonk DSL:
MITDENKEN!
Das Fahrzeug wird eben NICHT gemeinschaftlich gekauft. Dafür müsstest DU erst eine juristische Person gründen.
Wenn ICH also 30% bekomme muss sich das wohl auf das ganze Fahrzeug beziehen. Der Andere bekommts natürlich nicht, da nur einer das fahrzeug kaufen kann.Sollte ber spätestens durch die Berechnung klar sein. Außerdem würde dann das Beispiel keinen Sinn machen.
Ist vielleicht etwas missverständlich, aber durch die restliche Argumentation und den Sinn des Beispiels klar!

Zitat:

Dafür müsstest DU erst eine juristische Person gründen.

?? wieso das? Klär uns auf?

Zitat:

Wenn ICH also 30% bekomme muss sich das wohl auf das ganze Fahrzeug beziehen.

Wieso MUSST du das GANZE Fahrzeug beziehen? Da du , natürlich NUR in dem Beispiel so gut mit dem Händler befreundet bist, könntest du auch nur 50% beziehen und dein kumpel die quasi andere hälfte 😉 . Ihr geht zum Händler und jeder gibt dem Händler seperat die Kohle/Knete/das Bargeld.

Zitat:

Ist vielleicht etwas missverständlich, aber durch die restliche Argumentation und den Sinn des Beispiels klar!

nicht so wirklich. Du solltest dich etwas deutlicher ausdrücken.

Zitat:

MITDENKEN!

was soll das jetzt? Ich greif dich auch nicht persönlich an.

Gruß Zonkdsl

Hat zwar nix mit dem eigentlichen thema zu tun:
Aber wer kauft dann das Auto? Jeder ein halbes und ich bekomm auf das halbe Auto 30%
Wahrscheinlich! Schlag doch mal einem Händler vor jedem ein halbes Auto zu verkaufen.

Dennoch, ich hoffees ist klar geworden warum das Nicht berechen der SB Betrug ist.

der frühe Vogel fängt den Wurm

wenn's was zum Mitnehmen gibt, wachsam sein und zugreifen - sofort und Klappe halten

150 Euro SB ist doch wohl Pille-Palle (für alle Beteiligten), oder ?

das Leben verläuft in Wellenbewegungen (Beamte u.ä. ausgeschlossen)

180 in der 100er Zone und nicht erwischt - 130 in der 120 Zone und geblitzt worden und zahlen

who cares ?

mir hat ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein auf meine Windschutzscheibe geworfen,und Scheibe hat einen Riss bekommen.Also den überholt und angehalten.Er war bei der WGV versichert.Er sagt zu mir das könne er gar nicht gewesen sein da er gerade seinen Wagen gewaschen hätte!!!!!!!!
Ich frage ihn ob er Witze macht und er beim Waschen auch sein Reifenprofil auskratzt?
Dann bei WGV angerufen,die sagten mir,daß es nichts gibt.
Jetzt soll ich die Scheibe selber zahlen?
Ich bin gewiß kein krimineller,aber ich werde auch zu einem Glaser meines Vertrauens gehen der mir einen gewissen Rabatt von ich hoffe ca 150Euro gibt.
Kurzum,wer denkt daß er die Welt verbessert wenn er die 150 Euro selber zahlt soll das tun.
Da kann mir auch kein Glasermeister oder ein Gerichtsurteil kein,aber auch gar kein schlechtes Gewissen oder Angst machen.

Grüße
Aimes

PS😁a zahle ich lieber die 150 Euro in einen Wohltätigkeitsfond für arbeitslose Aroganzmitarbeiter ein.

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


Ich bin gewiß kein krimineller,aber ich werde auch zu einem Glaser meines Vertrauens gehen der mir einen gewissen Rabatt von ich hoffe ca 150Euro gibt.

Ob Du jetzt einer Oma 150 EUR klaust

oder Deine Versicherung um die 150 betrügst macht keinen Unterschied.

Diebstahl und Betrug sind beides Straftaten

P.S.:
Die Geschichte mit dem Stein ist ständige Rechtssprechung:
Jeder Autofahrer muss damit rechnen, dass das Fahrzeug vor ihm Steine aufwirbelt.
Sicherheitsabstand hilft da weiter. 😉

wen ich nicht jeden Monat penibelst meine Abrechnung kontrolieren würde,würde ich regelmaßig um 1 bis 2 Verträge beschissen werden.Wenn man dann 4Wochen später bei der Gesellschaft nachfragt wo denn die Provision für Vertrag X geblieben sei heißt es:Oh Entschuldigung,da muß ein Buchungs oder Eingabefehler unterlaufen sein.
Ist dies wirklich immer so oder hat das System?Möchte gar nicht wissen was mir und anderen durch diese "Systemfehler"
schon entgangen ist.Fakt ist,Betrug oder nicht,die Versicherungen sind auch keine Heiligen die nur vom bösen Kunden hintergangen werden.

Grüße
Aimes

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


(...)Fakt ist,Betrug oder nicht,die Versicherungen sind auch keine Heiligen die nur vom bösen Kunden hintergangen werden.(...)

traurig nur, wenns bei den von ihnen Verdienenden anfängt.

Makler?

Grüße
Schreddi

PS: Dass du tatsächlich von der WGV das Geld wolltest, lässt mich doch zweifeln ob du oft mit Kfz-Versicherung zu tun hast?

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