Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

310 weitere Antworten
310 Antworten

Zitat:

Makler?

Strukie 😉 ??

hast recht,ich habe mit Kfz nicht mehr viel zu tun.Hatte in einem Jahr pro Kunde 1,2 Schäden,ummeldungen usw nicht mitgerechnet.Hab dann irgendwann resigniert,da ich mich irgendwann nur noch mit meinen Kfz Kunden und den Gesellschaften auseinandersetzen mußte.Daß ich wahrscheinlich nichts bekommen würde habe ich schon gewußt,aber probiert hat man es wenigstens.
Nichts gegen die WGV,aber da ich das eine oder andere Autohaus kenne weiß ich wie die auf diese Gesellschaft zu sprechen sind.Diese Aussagen kann ich hier aber nicht weitergeben.

Grüße
Aimes

PS:Bin Makler

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


(...)Nichts gegen die WGV,aber da ich das eine oder andere Autohaus kenne weiß ich wie die auf diese Gesellschaft zu sprechen sind.Diese Aussagen kann ich hier aber nicht weitergeben.(...)

macht nix - ich z.B. hab positive Erfahrungen mit.

Grüße
Schreddi

klar können auch die nicht alles schlecht machen,hatte meine
Autos auch einmal bei denen versichert.Diese Beziehung endete jedoch vor dem Anwalt.
Mir haben Autohäuser schon gesagt,daß wenn ein Unfallgegner WGV versichert ist sie das Geld für die Reparatur erst einmal vom Geschädigten wollen,da Sie keine Lust haben ein halbes Jahr auf ihr Geld zu warten.Dazu kommt,daß man der WGV alles mindesten 2-3mal schicken müsse bis überhaupt irgend etwas geht.Diese Erfahrung habe ich persönlich auch schon gemacht.
Ist dies eine hinhaltungs und Zermürbungstaktik damit man bei Bagatellschäden irgendwann auf Regulierung verzichtet?
War nur eine Überlegung,möchte so etwas nicht behaupten.

Grüße
Aimes

Ähnliche Themen

Zurück zum Faustrecht, Lügen und Betrügen.

Zustände sind das!
1,2 Schäden pro Kunden ist heftig - das Klientel kann ich mir lebhaft vorstellen.
Jung und dynamisch nennt man das wohl. 😁

nee,habe keine jungen Kunden,die hatten alle mindestens 15 Jahre den Führerschein,also keine Fahranfänger.Rekordhalter hatte 30 Jahre keinen Schaden,dann in 8Wochen 4!!!!!
1.Schaden:Frau hat Samstags eingekauft,beim rückwärts ausparken Auto gerammt.Ruft dann 2 Wochen später an,ich sage Schaden noch nicht reguliert?Doch,aber :
2ter Schaden:siehe erster Schaden
3ter Schaden:siehe erster Schaden
4ter Schaden:siehe erster Schaden,nur andere Zeitabstände wie 2 Wochen.Was kann man dazu noch sagen?
Erster Schaden war sogar noch frei,also keine SF Erhöhung.Dann hat ihn die Versicherung aber verabschiedet.
Nächster ist 40,hat in einem Jahr 3 verschiedene Autos gehabt,(3mal Landratsamt fahren,hin und zurück nur 50 Kilometer,von der Zeit gar nicht zu reden)und dann aus dem letzten noch einen Totalschaden gemacht.
Wieder hinfahren Schadensbericht ausfüllen,einreichen usw...

Deshalb habe ich für mich dann entschlossen,mich so weit wie möglich aus der KFZ Branche zurückzuziehen und liege lieber
in der Zeit in meinen Garten und trinke ein kühles Bier.Denn da verdiene ich mehr wie wenn ich KFZ Versicherungen mache,denn dann lege ich wenigstens nicht drauf.

Grüße
Aimes

PS:Soll kein Witz gewesen sein,wirklich passiert

Es soll aber auch die große Masse der schadenfreien Kunden geben ...
... oder gehen die zu anderen Vermittlern?

Oder hattest Du nur 10 Kfz-Kunden und neben den 2 Spezialisten noch 5 weitere Schäden?

ich bin ja ehrlich,ich habe seither,und in Zukunft auch die KFZ
Kunden erfolgreich abgewehrt.Ich versichere sie nur noch wenn es sich gar nicht mehr anders vermeiden läßt. Ist das nach diesen Erfahrungen ein Wunder?Habe warscheinlich extrem Pech gehabt.Dadurch habe ich leider die guten und pflegeleichten Kunden nie kennengelernt.Oder sind die schon alle bei Dir?
Gebrannte Kinder scheuen das Feuer.
Als Makler hast du ja auch das Problem daß du jeden 2ten Kunden jedes Jahr neu rechnen mußt,weil Kunde XY vielleicht noch 2Euro sparen will.
Das passiert einem als Struckie nicht,da wird der Bestand verwaltet und fertig.

Grüße
Aimes

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


ich bin ja ehrlich,ich habe seither,und in Zukunft auch die KFZ
Kunden erfolgreich abgewehrt

Womit Du auch kein Makler bist, Dich nur als solcher bezeichnest.

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


Als Makler hast du ja auch das Problem daß du jeden 2ten Kunden jedes Jahr neu rechnen mußt,

Jeden, dafür gibt es allerdings Software. 😉

die Software habe ich auch,aber haben alle deine Kunden das gleiche Auto,die gleiche SF , Garage....?
Und was ich noch dazu sagen muß,die Makler die ich kenne denken zu 80% genauso wie ich.
Du wirst dich auf KFZ spezialisiert haben.Es ist bei einem Makler ja auch keine Pflicht daß er alle Versicherungen vom Kunden hat.Bei KFZ wollen ja auch noch viele ihren Vertreter vor Ort haben.Und wenn der Kunde diesen Wunsch hat werde ich nicht versuchen ihn umzustimmen.

Grüße
Aimes

Kfz-Geschäft macht aufgrund der Einnahmen und des damit verbundenen Aufwandes wohl kaum ein Vermittler gerne.
Mit Software meinte ich natürlich neutrale Vergleichssoftware.
Da werden die Einstellungen gespeichert. 😉

Die durch den BGH an Versicherungsmakler gestellten Haftungsmassstäbe scheinen Dir nicht klar zu sein.

Nach der Reform des VVG wird das noch heftiger werden.
Pseudomakler werden dann zunehmend entlarvt werden.

So, jetzt aber langsam bitte mal wieder BTT.

Ich möchte nochmal betonen, dass es hier nicht darum geht, um di e Versicherung um ein paar Euro zu prellen (was auch nicht ok ist). Sondern hier geht es darum, dass die Reparatur zu einem höreren Wert an die Versicherung gemeldet wird, als sie gekostet hat. Und das ist hier nunmal "Vorspiegelung falscher Tatsachen", landsläufig Betrug genannt.

Aber dank der "Geiz ist geil"-Mentalität meinen manche Leute, sich noch nicht mal mehr daran halten zu müssen, WAS SIE SELBST UNTERSCHRIEBEN HABEN! Wieso macht man einen Vertrag mit SB, wenn man sie dann nachher nicht zahlen möchte? Und kommt bitte nicht, mit den betrügerischen Versicherungen, es wird niemand zu einer TK gezwungen und zur SB zweimal nicht. Aber man versucht halt, sich alles schönzureden und irgendwie zu legitimieren... 🙄

dragon46
(2 neue Windschutzscheiben und beides mal SB bezahlt)

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


mir hat ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein auf meine Windschutzscheibe geworfen,und Scheibe hat einen Riss bekommen.Also den überholt und angehalten.Er war bei der WGV versichert.Er sagt zu mir das könne er gar nicht gewesen sein da er gerade seinen Wagen gewaschen hätte!!!!!!!!
Ich frage ihn ob er Witze macht und er beim Waschen auch sein Reifenprofil auskratzt?
Dann bei WGV angerufen,die sagten mir,daß es nichts gibt.
Jetzt soll ich die Scheibe selber zahlen?

Ja, die WGV kennt die Rechtsprechung, Du offensichtlich nicht. Sollte man das als VM nicht?

Zu deinen sonstigen Ausführungen: Du verdienst deinen Lebensunterhalt mit Versicherungen, würdest aber selber die Versicherer betrügen.

Unglaublich! 😠

was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Soll ich päpstlicher sein als der Papst?
Es kann ja jeder selbst entscheiden ob er es annimmt oder nicht.Oder sagst du bei einer Sonderaktion nein, ich möchte den alten Preis von 699Euro statt der jetzt 499 Euro bezahlen?
Jeder muß in der heutigen Zeit sehen wo er bleibt,aber das wurde hier ja schon oft genug gesagt.
Ich beglückwünsche jeden der bei einem solchen Rabattvorschlag Nein sagt, seine SB bezahlt und dadurch ein gesetzestreuer Bürger geblieben ist.
Ändern wird man aber trotzdem nichts.Man sieht ja was die Gesellschaften machen wenn sie nur 4,5 Milliarden Gewinn machen.
Am besten wäre es natürlich man würde die Scheibe trotz Teilkasko gar nicht melden und gleich aus eigener Tasche bezahlen.Dann hätte man den armen finanziell gebeutelten Gesellschaften am ärgsten geholfen.😁

Zitat:

Original geschrieben von Aimes


Soll ich päpstlicher sein als der Papst?
Es kann ja jeder selbst entscheiden ob er es annimmt oder nicht.Oder sagst du bei einer Sonderaktion nein, ich möchte den alten Preis von 699Euro statt der jetzt 499 Euro bezahlen?

Es geht hier doch nicht um Sonderaktionen oder Rabatte, sondern um die Strafbarkeit wegen Betrugs.

Du hast offensichtlich nicht begriffen, dass Du dich in so einem Fall strafbar machst.

§ 263 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Deine Antwort
Ähnliche Themen