Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

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Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

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Zitat:

Ich nehme an, es dürfte sich für die Versicherungen nicht lohnen, die paar Euro pro Fall einzuklagen

hmm 150 euro sind dann also "Peanuts"?? Bei extrem abweichenden Marktpreisen müßte die Versicherung dann normalerweise zwingend klagen. Allein schon " im Interesse deiner Beiträge".

Zitat:

das ist also vollkommen in Ordnung.

Nicht so ganz. Es ging hier um "Carglass" und das etliche Versicherungen den explizit empfehlen. Kfz-Versicherungen könnten sich hier wirklich neutraler Verhalten und eventuell mit Tüv oder Dekra so ein Faltblatt herausgeben aber nicht mit nem Marktführer in diesem Bereich.

Gruß Zonkdsl

Hi,

abgesehen von dem sonstigen Text, den ich zum größten Teil für nicht sinnvoll erachte:

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


(...) Habt Ihr Euch mal die Frage gestellt, warum die Versicherung Euch ALLEN bei Glasbruch sagen: " Also Herr......wenn Sie Ihr Glas bei Carglas reparieren,statt tauschen, dann zahlen Sie keine SB........" Ähhhhh Hallo??? Was war da..von wegen Betrug!!....und Wettbewerbverzerrung!!!...ähhh...was?? He Leute kommt schon...hört auf.....ich habe schon Pferde kotzen sehen....(...)

Bei Reparatur (!) wird üblicherweise auf die SB verzichtet - das ist seit Jahren so - hat mit Carglass gar nix zu tun.

(bei neueren Vertragskonstellationen gibts Ausnahmen, indem man mit dem Versicherer explizit vereinbartr, dass nur bei Rep. iun einem Partnerbetrieb auf die SB verzichtet wird, aber das muss jeder selber wissen)

Bei Tausch (!) wird die SB nunmal fällig.

Beides wird so vertraglich vereinbart und da du offensichtlich im Werkstattbereich angesiedelt bist sollte dir doch der grobe Unterschied zwischen Reparatur und Tausch bekannt sein.... 😉

Insofern schalte mal n paar Gänge runter, du hast leider das Thema ad absurdum geführt, schade drum. (gleiches gilt für die Kollegen nysmo und sauhund 😉)

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


hmm 150 euro sind dann also "Peanuts"?? Bei extrem abweichenden Marktpreisen müßte die Versicherung dann normalerweise zwingend klagen. Allein schon " im Interesse deiner Beiträge".

Wahrscheinlich sind 150EUR Peanuts... verglichen mit mehreren Stunden Beschäftigung für die Angestellten, ggf. Anwaltsgebühren...

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


Nicht so ganz. Es ging hier um "Carglass" und das etliche Versicherungen den explizit empfehlen. Kfz-Versicherungen könnten sich hier wirklich neutraler Verhalten und eventuell mit Tüv oder Dekra so ein Faltblatt herausgeben aber nicht mit nem Marktführer in diesem Bereich.

Ich finde ja auch diese Verquickung zwischen Versicherungen und Carglass (und z.T. ATU) nicht optimal - aber bei Scheibenreparaturen verzichten die Versicherungen bei allen Werkstätten auf die SB, das hat da IMHO nichts mit zu tun.

MfG, HeRo

Zitat:

verglichen mit mehreren Stunden Beschäftigung für die Angestellten, ggf. Anwaltsgebühren

irgendwo gibt es halt Grenzen. Und wer sagt das es wegen 150 euro zum Prozess kommt? Meist findet bei solch geringen Summen eh ne außergerichtliche Einigung statt.

Zitat:

Wahrscheinlich sind 150EUR Peanuts...

Bei einigen Usern hier aber nicht. Da werden 150 euro Eigenbeteiligung in der Teilkasko mit schwerem Raub gleichgesetzt. Aus ner Mücke wird dann quasi nen Mammut 🙂

Gruß Zonkdsl

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Ich find das auch Mist, dass die Versicherungen nicht selber darauf kommen, welche Reparaturrechnungen überzogen sind und welche nicht. Wenn die Rechnungen ordentlich kalkuliert wären, gäbe es auch keine Probleme mit der Erstattung der SB.

Aber auch dieses Fehlverhalten der Versicherungen kann doch keine Rechtfertigung für eine Straftat sein.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

abgesehen von dem sonstigen Text, den ich zum größten Teil für nicht sinnvoll erachte:

Bei Reparatur (!) wird üblicherweise auf die SB verzichtet - das ist seit Jahren so - hat mit Carglass gar nix zu tun.
(bei neueren Vertragskonstellationen gibts Ausnahmen, indem man mit dem Versicherer explizit vereinbartr, dass nur bei Rep. iun einem Partnerbetrieb auf die SB verzichtet wird, aber das muss jeder selber wissen)
Bei Tausch (!) wird die SB nunmal fällig.

Beides wird so vertraglich vereinbart und da du offensichtlich im Werkstattbereich angesiedelt bist sollte dir doch der grobe Unterschied zwischen Reparatur und Tausch bekannt sein.... 😉

Insofern schalte mal n paar Gänge runter, du hast leider das Thema ad absurdum geführt, schade drum. (gleiches gilt für die Kollegen nysmo und sauhund 😉)

Grüße
Schreddi

Ich kenne wohl den Unterschied zwischen Tausch und Wechsel, ich glaube, dass Du den Sinn nicht richtig verstanden hast!!!! Das eine Verkaufst Du hier als völlig normal und akzeptabel, da es anderen vor Dir, die davon profetieren normalsiert haben und das andere wird hier als kriminell und betrügerisch dargestellt, weil es den versicherungen nicht passt. Fakt ist doch, dass diese Monopolisten immer unverschämtere Maßstäbe setzen, angefangen bei diesen rafinierten Verträge, die ausgeklügelt von Profis (Anwälte) ausgearbeitet werden.

Im Übrigen frage ich mich was Du mit Gänge runterschalten meinst?!

Wenn ich ein paar Gänge runter schalte, heult der Motor auf und wird lauter,.... aber laß mal gut sein...Du hast den Sinn scheinbar echt nicht verstanden, weil Du ja vielleicht Äpfel und Birnen vergleichst...;-))

Hi,

dass der Motor aufheult, liegt bei dir wohl daran, dass du offensichtlich sehr oft mit 180 herumfährst..... 😉
Runterschalten, langsamer angehen lassen - und (achtung, Fremdwort) sachlich argumentieren.

Was wolltest du denn nun damit sagen (ich habe ja wohl den Sinn nicht verstanden)?
Was ist falsch an keine SB bei Reparatur, sehr wohl aber SB bei Tausch?

Grüße
Schreddi

PS: Wo im Fall der Glasschadenbehandlung die Rafinesse im Vertrag liegt würde mich ehrlich interessieren 😉

@Schreddi:
Ich verstehe auch nicht was Du meinst, wenn Du sagst, dass Du meinen Beitrag für wenig SInvoll hälst. Ich meine, dass sollte man dann auch Begründen, so dass man eine vernünftige und sachliche Konversation führen kann.

Ich habe eben gelesen, dass Carglas, obgleich es hier nicht um Carglas geht, weil ich mich davor auf diese Firma bezogen habe, exklusiv für ADAC Mitglieder bei Austausch oder Reparatur einen Atlas geschenkt bekommt. Jetzt könnte ich auch daher gehen und wegen Wettbewerbverzerrung klagen, weil ich mich benachteiligt fühle, da ich keine Korrespondenz mit dem ADAC habe, oder nicht??!!
Ganz gleich ob es geringfügig ist oder nicht.

Bei den 150SB wehren sich die großen mächtigen Konzerne, obwohl mir doch auch nur ein Geschenk/Rabatt eingeräumt worden ist. Aber das wird nun als Betrug gehandhabt, wo ist hier die Gerechtigkeit???
Wie kann es sein, dass uns ständig Kohle aus der Tasche genommen wird????
Ich heiße Betrug in keinem Fall gut, aber ich hasse nunmal die verschiedenen Maßstäbe, die immer zum Nachteil des Verbraucher ausgehen.
Nahezu jeder meiner Kunden möchte die SB nicht zahlen. Ich kann es nachvollziehen, da die Leute es leid sind ständig abkassiert zu werden. Pendlerpauschale wird gekürzt, Benzin wird nicht nur wegen der Steuererhöhung teuer, also zweimal teuer, weil man Biosprit auch versteuern muß. In Deutschland wird man ausgenommen und abgezockt und ich frag mich wie lange WIR das so hinnehmen können. Schaut Euch mal die Nachbarländer an, Italien oder Frankreich..die gehen in die Barikade und erreichen dann auch was und wir hier bla..bla...bla...
Fazit: Für den, der die SB gerne zahlt stehen meine Türen gleichwohl offen..nur herein.

Manche von Euch werden jetzt in diesem Thread nach der Nadel im Heuhaufen suchen und wieder was für unsinnig deklarieren...aber was solls..manche haben die Kohle und geben sie gerne aus...ich spreche für die, die es nicht haben..ciao bellos
i

Hi,

dein Kampf für armen und entrechteten Autofahrer in allen Ehren - aber du vergleichst die (zugegeben mittlerweile erhebliche) Belastung durch den Staat mit Verträgen von Konsument und Versicherungsunternehmen.

Ein jeder kann sich seinen Versicherer frei raussuchen - die fiskalische Belastung freilich nicht.

Die Geschichte mit Carglass, dem ADAC und dem Atlas hab ich irgendwie nicht verstanden - aber auch nirgends gelesen - was hat es damit auf sich?

Und zum Abschluss - ich hielt deinen Beitrag für wenig sinnvoll, da es nicht ums Thema ging sondern um ein Wettern gegen Obrigkeit und gegen Versicherungen im allgemeinen.
Sowas kann ich einfach generell net leiden - daher die etwas schroffe Reaktion (sorry, war nicht beleidigend gemeint, nur einfach im Kontext 🙂).

Im übrigen wehren sich gegen die 150 € "Geschenke" nicht nur die Versicherungen - auch die Glaser wie Autoglasmeister etwa, die eben dies nicht tun und damit wettbewerbsunfähig werden.

Grüße
Schreddi

Glasschaden

Hallo zusammen,

Interessantes,polemisches u.praxisnahes ist hier zu erkennen.
Viele Juristen teilen die Ansichten dieser Gerichte mit diesen Glasbruchurteilen nicht!
Es ist immer noch das Werksvertragsverhältnis Werkstatt -Kunde zu sehen!
Das scheinen die Gerichte zu übersehen!
Wieso ist der "Glasscheibenkunde"der einen Rabatt von seiner Werkstätte erhält ein Betrüger, wie es der ach so gesetzestreue Glasermeister in seinen Postings in fälschlicher Weise verbreitet?

Wie kann sich jemand strafbar machen,der jemanden die Selbstbeteiligung erstattet, oder nachlässt?
Das ist absolut daneben .

Insbesondere "euer Glasermeister",der nicht zwischen versuchten u. vollendeten Betrug,zwischen Hehlerei und Wettbewerbsvertößen, zwischen Vertragsverletzung u. Vertragsbruch unterscheiden kann ,sollte hier besondere Zurückhaltung üben und darüber nachdenken ob nicht auch das Auswechseln zerkratzter, blinder, lufteinlässiger , wassereinlässiger und verklebungslösender Scheiben welche dann in der Rechnung an die Versicherung als Glasbruch erscheinen,oder die genannten Tatsachen verschweigen, nicht den Straftatbestand des Betruges erfüllen. Das soll aber nicht heissen dass er dies macht, nein,nein, nein, aber vorgekommen soll soetwas bei Autoglasern schon sein.

Eine Auseinandersetzung darüber mit Juristen ,welche alle zukünftigen Korrekturen dieser ,nicht nur nach m. M. ausgesprochenen Fehlurteile in Erwägung ziehen sollten, wäre sinnvoller als hemmungslos VN , Kunden u. Werkdienstleistende zu diskreditieren bzw. zu Betrügern abzustempeln, wie es hier von den wichtigtuenden "Saubermännern" des Forums praktiziert wird.

Re: Glasschaden

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


(...)Interessantes,polemisches u.praxisnahes ist hier zu erkennen.(...)

den Beweis für zweites du damit erfolgreich geführt 😉

Grüße
Schreddi

@Cptain HUK

So sehe ich es auch, alles andere ist Augenwischerei.

Nach der oben beschriebenen Rechtssprechung sind quasi ALLE Rabattgewährer Betrüger, angefangen bei Aldi, Lidl, Saturn, Praktiker und diversen Tankstellen, die Ihren Kunden Konditionen als Stammkunden einräumen.

Es ist in der Tat zwischen mir als Kunde und dem Glaser, wenn er die 150 kassiert oder nicht und bei dieser enormen Belastung freut sich doch jeder über ein Nachlaß.

Nur sollte man es jetzt wirklich nicht so an die große Glocke hängen, weil es bekanntlich immer zu Konsequenten führt, wie jetzt mit dem Urteil.
Da sieht man wieder, wer das Land regiert.

Letztlich haben wir einen Stundenlohn von 59€, bei MB, BMW zahlt man ab 115€. Bin ich jetzt auch ein Betrüger, weil ich natürlich auch damit werbe, weil es bei mir die selbe Leistung für halbes Geld gibt???!!! Was kommt eigentlich als nächstes, dass ich die Ersatzteile nicht mehr frei bsw. bei Auktionshäuser kaufen darf, sondern nur noch beim Hersteller, der ohnehin den Ersatzteilmarkt kontrolliert???
Ich freue mich für uns alle auf eine neue gerecjte Rechtsprechung, die dieses unsinnige Urteil aufhebt zugunsten uns aller!!

Im Übrigen: Noch nie waren Fahrzeuge so sicher wie heute, da fällt den Versicherungen alles andere ein als das zum ANlaß nehmen, um die Beiträge zu senken, stattdessen sind die "Betrüger", die Diebe für die hohen Beiträge verantwortlich. Wer das glaubt wird seelig, ich kenne keine Versicherung, die pleite gemacht hat, stattdessen leisten sie sich immer mehr und nehmen sich alles raus.
Also ich fahre gerne auch Auto, aber ich hasse es mittlerweile, weil überall abkassiert wird und wenn man an die bevorstehende Maut denkt, dann bekommt man das Kotzen.

Hi,

Gutachter und SMG - ihr geht doch von völlig falschen Grundlagen aus:
Die 150 SB vom Versicherten nicht zu nehmen ist kein Rabatt, das ist Betrug seitens des Versicherten gegenüber seiner Versicherung.

Annahme:
Die Scheibe kostet 500 € --> 150 Versicherter, 350 Versicherung

Vertragsgegenstand ist de facto die komplette Rechnung - wenn rabattiert wird, dann die Rechnung --> erst dann kommt die SB zum Tragen.

Wenn der Glaser also die Möglichkeit zu 150 € Rabatt hat - warum haben dann nicht beide Zahlenden etwas davon?
Warum ausschließlich der Versicherte?

Wenn ihr mir das (!) erklären könnt, dann Hut ab 😉

Grüße
Schreddi

PS: Und bitte nicht wieder mit irgendwelchen Steuerregelungen oder modernen Autos (du vergißt bei dieser Milchmädchenrechnung dass zwar modernere Autos da sind, aber erstens die Reparaturen entsprechend höher sind als früher [Stichwort Stoßstangenkratzer --> früher Kunststoff, heute Lack... ] und zweitens die Verkehrsdichte [und damit Unfalldichte] enorm zugenommen hat)

Re: Glasschaden

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Wieso ist der "Glasscheibenkunde"der einen Rabatt von seiner Werkstätte erhält ein Betrüger, wie es der ach so gesetzestreue Glasermeister in seinen Postings in fälschlicher Weise verbreitet?

Ganz einfach: Der Rabatt darf nicht auf die Selbstbeteiligung aufgerechnet werden! Die Versicherung zahlt Rechnung abzüglich Selbstbeteiligung, wie es im Versicherungsvertrag festgelegt wurde, die Selbstbeteiligung muss der Kunde zahlen, sonst betrügt er seine Versicherung (indem er sich gegen den Vertrag verhält)

Die Werkstatt macht sich u.U. strafbar wegen Anstiftung/Beihilfe zum Betrug.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

Gutachter und SMG - ihr geht doch von völlig falschen Grundlagen aus:
Die 150 SB vom Versicherten nicht zu nehmen ist kein Rabatt, das ist Betrug seitens des Versicherten gegenüber seiner Versicherung.

Annahme:
Die Scheibe kostet 500 € --> 150 Versicherter, 350 Versicherung

Vertragsgegenstand ist de facto die komplette Rechnung - wenn rabattiert wird, dann die Rechnung --> erst dann kommt die SB zum Tragen.

Wenn der Glaser also die Möglichkeit zu 150 € Rabatt hat - warum haben dann nicht beide Zahlenden etwas davon?
Warum ausschließlich der Versicherte?

Wenn ihr mir das (!) erklären könnt, dann Hut ab 😉

Grüße
Schreddi

PS: Und bitte nicht wieder mit irgendwelchen Steuerregelungen oder modernen Autos (du vergißt bei dieser Milchmädchenrechnung dass zwar modernere Autos da sind, aber erstens die Reparaturen entsprechend höher sind als früher [Stichwort Stoßstangenkratzer --> früher Kunststoff, heute Lack... ] und zweitens die Verkehrsdichte [und damit Unfalldichte] enorm zugenommen hat)

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He Schreddi,..ich habe es schon paar mal versucht zu erklären, keine Lust mehr!
Aber das muss ich Dir noch sagen: Willst Du hier glaubhaft machen, dass die Rep. der heutigen AUtos teuerer sind als die Früheren??? Das glaubst Du doch selbst net!! Bei den Autos früher musstest Du viel mehr reparieren, da die Autos ein ganzes Teil waren, während heute die Fahrzeuge aus Teilen/Segmenten besteht. Sogar bei den Anfangsmodelles des W124 war der Schloßträger mit der Karosserie verschweißt. Schau Dir mal die heute E oder C Klasse an, diese bestehehen aus kleinen Teilen, die die Arbeit wesentlich günstiger und einfahcer macht, heute ist doch alles nur noch geschraubt. Man oh..man...komm bitte l,aß es..ich bestelle das Tema ab..

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