Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

310 weitere Antworten
310 Antworten

Und klaust Du auch im Supermarkt?

gelegentlich 3-5 flaschen korn, anders erträgt man einiges nicht mehr.

Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt.

alles klar?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von sauhund


ich hab auch 150,- sb in der tk, und wenn ich mal eine fs brauche suche ich mir einen glaser, der mir die sb zahlt. und da soll mir mal einer betrug nachweisen, lächerlich.

Wieder einmal einer, der eine Straftat begeht und darauf auch noch stolz ist, dass er Verträge nicht einhält, die er freiwillig eingegangen ist.

Ich möchte diejenigen sehen, die sagen, es ist in Ordnung wenn der Chef mir nur 13 Euro Stundenlohn bezahlt, obwohl im Arbeitsvertrag 15 Euro stehen.

Aber scheinbar ist es so, dass nur Verträge eingehalten werden müssen, die zum eigenen Vorteil sind.
Deutschland, wo hin gehst Du und dies ist auf die Mentalität und Ehrlichkeit der Bürger bezogen.

Wenn mir eine Glaserei anbietet die 150€ zu behalten mach ich das auch. Basta!

Ähnliche Themen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von nysmo


Wenn mir eine Glaserei anbietet die 150€ zu behalten mach ich das auch. Basta!

Wenn Dir einer ein gestohlenes Auto gibt, dann behälst Du es auch und fährst damit herum ???

Darf man jetzt die Aussagen von Nymso und Sauhund jetzt so interpretieren, dass sie auch im Supermarkt klauen würden?

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Darf man jetzt die Aussagen von Nymso und Sauhund jetzt so interpretieren, dass sie auch im Supermarkt klauen würden?

Nein würden sie nie tun, nach ihrem Selbstverständnis sind sie grundehrliche Leute. Versicherungen bescheisen ist doch so ne Art Volkssport geworden...

@Autoglaser
Scheinbar hast du es nicht ganz verstanden...Du vergleichst hier Äpfel und Birnen, im Hinblick auf das gestohlene Auto, dass einem angeboten wird.

Noch was:
Ich bin gesetzlich verpflichtet eine Hapftpflicht Versicherung abzuschließen, dabei kann ich auch ggf. die Kaskoversicherung gebrauchen...Wenn mein Auto geklaut wird oder ein Kaskoschaden eintritt, dann schei....die Versicherung auch auf den Vertrag und verweist auf irgendeine Obligationsverletzung....nur der Regulierung zu entkommen...schau Dir mal die ganzen Rechtstreitigkeiten an...da werden Dingen verhandelt, die eigentlich ganz klar zu gunsten des Vesicherten ausgehen....Und bitte komm mir nicht mit der Saubermann-Nummer...wenn Du einen Rabatt bekommen würdest, nimmst Du ihn mit Sicherheit auch. Dass Du Dich als Glaser hintergangen fühlst kann kan man stückweit nachvollziehen...ich werde bei dieser enormen und unnormalen finanziellen Belastung weiterhin zu sehen, dass ich nix zahle. Ich sehe nicht ein, dass man jahrelang blecht und wenn mal was ist wird rumgheult und mit allen Mittel dagegen gekämpft.
Der Verbraucher ist immer derjenige der nahezu ALLES finanziert und trotzdem immer wieder zugesetzt bekommt!!
Wenn ich schon daran denke, wei sich die Versicherungsbeitäge zusammensetzen, bekomme ich das Kotzen..Risikofahrer, meis geklaute Auto...bla..bla..nach Statistiken und sonst so nen schei.....
Wer sieht es einem nach das Fahrzeug, ganz gleich Serie oder nicht über ABS,DSC,ESP, Airbag, uvm. über soviele Futures verfügen. Man könnte doch auch da hergehen und sagen bei so tollen Fahrzeuge, die schon von selbst immer auf der Bremse sind, gewähren wir als Versicherung einen Rabatt. Schließlich sind die AUtos um ein vielfaches besser als die früheren... so viel hat sich bei den AUtos getan und was hat sich bei den Versicherungen getan...nichts!!!
Das einzige was in den Fragebögen sporadisch vorkommt.."hat ihr Fahrzeug eine Wegfahsperre"
Dem gegenüber steht mein Fahrzeug und das Alter die KM Laufleistung, der Benutzerkreis und wehe die Tochter fährt mal das AUto, all so sachen, um es irgendwie teuer zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Nein würden sie nie tun, nach ihrem Selbstverständnis sind sie grundehrliche Leute. Versicherungen bescheisen ist doch so ne Art Volkssport geworden...

Richtig, Bürger und Verbraucher verarschen gehört schon seit langem zum Unternehmersport..irgendwoher müssen es ja die Verbraucher kennen ;-))

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


Wenn mein Auto geklaut wird oder ein Kaskoschaden eintritt, dann schei....die Versicherung auch auf den Vertrag und verweist auf irgendeine Obligationsverletzung....nur der Regulierung zu entkommen...schau Dir mal die ganzen Rechtstreitigkeiten an...da werden Dingen verhandelt, die eigentlich ganz klar zu gunsten des Vesicherten ausgehen....

Das glaubst Du doch wohl nicht tatsächlich, oder? Da würde ich schon gerne Beispiele hören, wo ein Richter zugunsten der Versicherung entschieden hat und wo die Versicherung auf den den Vertrag gesch.... hat.

Die Diskussion lässt sich leicht zusammenfassen:

VERTRAG LESEN! Wer das nicht kann dem ist leider nicht zu helfen. Bei der Kasko zwingt Euch niemand die zu nehmen.
Sich nachher drüber zu beschweren dass die Versicherung sich auf die vereinbarten Obliegenheiten beruft ist dämlich.

Einen USb Stick klauen verursacht einen geringeren wirtschaftlichen Schaden,dennoch wpürde dies wohl keiner tun, oder? Und ob der Metrogroup 1 USB Stich wehtut? Geiz ist geil!

Was glaubt Ihr eigentlich woher Carglas die 150€ nimmt? Die verzichten auf ihren Lohn, sehrrrr wahrscheinlich. Das heißt die Scheibe wird über Wert berechnet, demnach der Schaden erhöht. Dies IST Versicherungsbetrug.

Zu dem anderen Thema:
Ist Euch mal aufgefallen wer die Arbeitsplätze schafft? Gewerkschaften? Betriebsräte? Die 35h woche? Die übermäßige soziale Sicherung? oder die BÖÖÖÖÖÖÖÖSEN Unternehmen.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Was glaubt Ihr eigentlich woher Carglas die 150€ nimmt? Die verzichten auf ihren Lohn, sehrrrr wahrscheinlich. Das heißt die Scheibe wird über Wert berechnet, demnach der Schaden erhöht. Dies IST Versicherungsbetrug.

Genau wie die Rechnungen - privat kostet ein Scheibentausch 350EUR, auf Versicherungskosten plötzlich 500EUR. Komisch, oder?

MfG, HeRo

Zitat:

es ist in Ordnung wenn der Chef mir nur 13 Euro Stundenlohn bezahlt, obwohl im Arbeitsvertrag 15 Euro stehen.

dann wird eben vorher der Arbeitsvertrag geändert. Gibt ja leider 5 Mio. Arbeitslose.

Zitat:

Aber scheinbar ist es so, dass nur Verträge eingehalten werden müssen, die zum eigenen Vorteil sind.

Wieso es wird doch von den Unternehmen vorgemacht. Die Banken und Versicherungen machen z.t. Milliardengewinne und trotzdem werden die Arbeitsverträge der Mitarbeiter aufgelöst. Nur für die Unternehmen iss das "Peanuts" für den der gerade seinen Job verliert leider nicht. 🙁

Zitat:

privat kostet ein Scheibentausch 350EUR, auf Versicherungskosten plötzlich 500EUR

Sorry, aber bei den Versicherungen sitzen doch wohl "Sachbearbeiter" die die eingereichten Rechnungen kontrollieren, oder? Schlafen die den ganzen Tag oder haben die keine Ahnung von den jeweiligen "Marktüblichen Preisen"??? 😕

Gruß Zonkdsl

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Die Diskussion lässt sich leicht zusammenfassen:

VERTRAG LESEN! Wer das nicht kann dem ist leider nicht zu helfen. Bei der Kasko zwingt Euch niemand die zu nehmen.
Sich nachher drüber zu beschweren dass die Versicherung sich auf die vereinbarten Obliegenheiten beruft ist dämlich.

Einen USb Stick klauen verursacht einen geringeren wirtschaftlichen Schaden,dennoch wpürde dies wohl keiner tun, oder? Und ob der Metrogroup 1 USB Stich wehtut? Geiz ist geil!

Was glaubt Ihr eigentlich woher Carglas die 150€ nimmt? Die verzichten auf ihren Lohn, sehrrrr wahrscheinlich. Das heißt die Scheibe wird über Wert berechnet, demnach der Schaden erhöht. Dies IST Versicherungsbetrug.

Zu dem anderen Thema:
Ist Euch mal aufgefallen wer die Arbeitsplätze schafft? Gewerkschaften? Betriebsräte? Die 35h woche? Die übermäßige soziale Sicherung? oder die BÖÖÖÖÖÖÖÖSEN Unternehmen.

Es soll ja wirklich Menschen geben, die ihren eigen Unsinn glauben...sorry..aber da bleibt mir einfach die Spucke weg....

Auf so ne sinnlose Diskussion habe ich echt keine Lust.

Hast Du Dir mal die Frage gestellt, wem es die "BÖÖÖÖÖÖÖSEN Unternehmen" zu verdanken, dass sie existieren...aber Du bist leider am Thema vorbei..hier geht es nicht um "BÖÖÖÖÖÖÖSEN Unternehmen" sondern zunächst um die Versicherungen und das was die sich immer rausnehmen....Ich habe selbst ein Gewerbe und weiß wie die Versicherungen mit einem umgehen.

Ein Bsp.: Be einem unabhängigen Kfz.- Gutachter, DEKRA wohlgemerkt, bekommen die Versicherungen immer das Kotzen, weil die Versicherungen meinen, dass er die Schäden zu hoch werten würde. Der Gutachter ist nunmal der Meinung, dass bsw. bei einem Jahreswagen der Kotflügel erneuert werden sollte und nicht instandgesetzt werden soll. Das ist völlig legitim, da unser Kunde kein Gespachtel an seinem neuen Wagen haben möchte. Um solche banalen Fälle müssen wir uns täglich rumschlagen.

Und siehe da, wenn die Versicherung ein Gutachten machen muss, wenn beauftragt sie...na??? Genau den selben Gutachter, den sie zuvor anzweifelt. Ich könnte noch 5 solcher Beispiele nennen.

Es geht darum, dass alle nur noch in die eigene Tasche wirtschaften wollen und dieses bedeutet verschönt gesagt, "wirtschaftliches Arbeiten".

Habt Ihr Euch mal die Frage gestellt, warum die Versicherung Euch ALLEN bei Glasbruch sagen: " Also Herr......wenn Sie Ihr Glas bei Carglas reparieren,statt tauschen, dann zahlen Sie keine SB........" Ähhhhh Hallo??? Was war da..von wegen Betrug!!....und Wettbewerbverzerrung!!!...ähhh...was?? He Leute kommt schon...hört auf.....ich habe schon Pferde kotzen sehen....Es lohnt sich nicht, dass wir uns wegen diese Unternehmen streiten, egal ob als Kunde oder Miarbeiter...letztlich sind wir alle Verbraucher, die über den Tisch gezogen werden tag täglich....als Mitarbeiter bekommen manche von Euch super Konditionen, daher legt sich mancher von Euch für sie ins Zeug, aber auch nur so lange bis kein Kahlschlag aller Allianz etc. bevorsteht..dann steht Ihr nämlich auch vor der Tür!

Überall wird suggeriert, dass WIR mobile und flexibel sein sollen, um den Arbeitsmarkt gerecht zuw edren, gleichzeitig wird Mobilität schlicht unbezahlbar.

P.S. Wer die Schreibfehler findet darf sie behalten ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


Sorry, aber bei den Versicherungen sitzen doch wohl "Sachbearbeiter" die die eingereichten Rechnungen kontrollieren, oder? Schlafen die den ganzen Tag oder haben die keine Ahnung von den jeweiligen "Marktüblichen Preisen"??? 😕

Ich nehme an, es dürfte sich für die Versicherungen nicht lohnen, die paar Euro pro Fall einzuklagen - möglicherweise steckt da aber auch irgendein Rabattgekungel zwischen Werkstattkette und Versicherung dahinter, keine Ahnung. Ich sehe es jedenfalls nicht als meine Pflicht an, die Werkstatt anzumaulen - denn es zahlt ja die Versicherung, die sollte sich damit bitte auseinandersetzen. Im Interesse meiner Beiträge.

Anders sieht es aus, wenn ich von dem Betrug profitiere, wie das bei "Scheibentausch ohne Selbstbeteiligung" der Fall ist, denn da wird der Versicherung eine um die SB zu hohe Rechnung zugesandt...

Bei "Reparatur ohne Selbstbeteiligung" wiederum verzichtet die Versicherung auf die Selbstbeteiligung - das ist also vollkommen in Ordnung. Sinn könnte hier sein: Der VN hat ja das Recht auf den kompletten Ersatz des Schadens, könnte also eine neue WSS verlangen (ggf. mit neu-für-alt-Abzug). Die Versicherung spart also, wenn sie nur 95EUR für die Reparatur zahlt, statt 400+EUR (plus Selbstbeteiligung) für den Tausch.

MfG, HeRo

Deine Antwort
Ähnliche Themen