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Achslast Sattelzug verwirrend

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 21:33

Hallo zusammen,

Ich brauche mal euer Wissen bezüglich Achslastberechnung an einem 5 Achs Sattelzug. In meinem Fahrzeugschein steht das ich eine Achslast der Antriebsachse bis maximal 11500 kg haben darf. Jetzt wurde meinem Kollegen bei der letzten Modulschulung aber beigebracht das bei einem Standardsattelzug mit 5 Achsen die Formel zulässiges Gesammtgewicht (40.000kg) geteilt durch die Anzahl der Achsen (5) die zulässige Achslast ergibt, in diesem Fall 8 Tonnen pro Achse wobei die 3 hinteren Achsen vom Auflieger als 24 Tonnen Einheit zusammengerechnet werden können da diese nicht mehr als jeweils 1,5 Meter auseinander sind. Auf die Frage was denn mit der Differenz von 3,5 tonnen vom Fahrzeugschein sind meinte der Dozent das diese Differenz genutzt werden kann wenn man z.b. 44 tonnen kombinierten verkehr fährt oder ein Equipment nutzt welches eine andere lastverteilung erfordert.

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt weil wenn ich nach dem Dozent gehe meine Achse immer gut überladen habe und dann etwas ändern müsste.

Wie ist eure Einschätzung oder Wissen dazu?

Gruß Holdi

Beste Antwort im Thema

Richtig! Ich bin lange genug Konserven auf Chassis gefahren, 44t geht mit fünf Achsen.

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wie in der Schule hier !

44 Tonnen kann ich auch im Kombiverkehr

der ja Container und Wechselbehälter einschließt locker mit 5 Achsen bewältigen,

wenn es die technischen Achslasten von Zugfahrzeug und Behängung zulassen!

es gibt genug LKW + Behängung als 5 Achser hier , nicht nur SZM ,

die vom Güterverteilerzentrum (Bahn) die Container oder Weichselbehälter

zu IKEA,Höffner oder anderen Kunden

mit ihren "grünen" Kennzeichen in einem gewissen Umkreis fahren.

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 10. Oktober 2020 um 20:03:49 Uhr:

wie in der Schule hier !

Die "Behauptung" war, dass man 44T nur mit einer 3 Achser ZM ausführen könne, dass das nicht mit einer 2 Achser ZM ginge.

Und diese Aussage ist einfach nun mal falsch

Zitat:

@scaniafan66 schrieb am 10. Oktober 2020 um 12:56:21 Uhr:

In einem Punkt lag ich falsch, und zwar mit den 27 Tonnen beim Auflieger. Da gehen nur 24 Tonnen, aber mit einer Zugmaschine mit 9 Tonnen Vorderachse+11,5tonnen Antriebsachse ist es von den Achslasten her, kein Problem.

Jetzt muss ich mich mal selbst zitieren, denn in der Zulassungsbescheinigung Teil1 für meinen Auflieger steht

Wortwörtlich unter 8.1-8.3:

Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat 27000kg.

Also sind doch 27t beim normalen 3 Achsauflieger gesetzlich möglich. Und zwar völlig ohne Ausnahmegenehmigung.

27 Tonnen sind absolut kein Problem,

wenn die Achsen vom Auflieger/Anhänger 9 Tonnen Achsen sind !

8 Tonnen Achsen sind die Regel (3 x 8 = 24 ),

aber oft steht auch technische Achslast da 9 Tonnen (3 x 9 = 27 )

die 9 Tonnen können in der Zulassung als technische Achslast stehen und

auch evtl auf dem ABS/EBS Schild am Auflieger ca VR am Rahmen/Stirnwand !

dort steht auch die Fahrgestellnummmer vom Auflieger .

da kann dann auch geile Aufliegergesamtmasse von 32 bis 36 Tonnen stehen .

mfg

Zulässiges Gesamtgewicht Sattelauflieger 38000kg

Steht beim meinem Auflieger sogar groß außen auf der Tankwandung. Leergewicht 9760kg

Jetzt kannst Du rechnen,

38000kg minus geschätzte 9000 kg Stützlast,

Was auf die SZM der HA drückt.

Wären 31000 kg auf den 3 Achsen vom Auflieger!

da könnte der Auflieger aber die seltenen

10 Tonnen Achsen verbaut haben ?

SZM schätze ich mal Leer VA 6500 kg und

HA 2100 kg.

Bleiben ca 10500 kg Nutzlast SZM übrig,

Bei 18000 kg Gesamtmasse ?

Jetzt noch die 44000 kg dagegen rechnen.

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:45:36 Uhr:

Jetzt kannst Du rechnen,

38000kg minus geschätzte 9000 kg Stützlast,

Was auf die SZM der HA drückt.

Wären 31000 kg auf den 3 Achsen vom Auflieger!

da könnte der Auflieger aber die seltenen

10 Tonnen Achsen verbaut haben ?

SZM schätze ich mal Leer VA 6500 kg und

HA 2100 kg.

Bleiben ca 10500 kg Nutzlast SZM übrig,

Bei 18000 kg Gesamtmasse ?

Jetzt noch die 44000 kg dagegen rechnen.

Die Erklärung ist auch hier, das dies das Technisch zulässige Gesamtgewicht ist.

Und ganz klar geht bei meinen 9 t Achsen nichts mit 38t

In diesem Fall ist das Gewicht nur mit einer 3 Achs-Zugmaschine erreichbar, und auch nur in einem Land, wo die Gesetze das zulassen.

Mit normalen Tankzug wie meinem, gibts bei uns in Deutschland eh nichts über 40t.

Grünes Kennzeichen ist übrigens abgeschafft,

Aber trotzdem fahren Sie Steuerbefreit jetzt mit schwarzen Kennzeichen rum.

Ein Transporteur mit 44000 kg Kombiverkehr

war vorhin da.

Mit 9 Tonnen Achsen am Auflieger und

einer SZM mit 2 Achsen und 18000 kg.

Da meinte Er da gehen 43000 kg,

Aber Er hat noch eine SZM von 2000 mit 2 Achsen und

19000 kg da gehen dann 44000 kg.

VA darf ja laut Gesetz 10000 kg haben,

Als Einzelachse nicht angetrieben.

Es geht mit 5 Achsen die 44000 kg.

Mfg

Hier mal ein Datenblatt von einer ganz normalen 4x2 Sattelzugmaschine.

Bitte auf Plated Weights [kg und Plated Design schauen,

da steht 40000 kg und 44000 kg!

http://segotn12827.rds.volvo.com/.../fh42t3ha_gbr_eng.pdf

mfg

...hier mal Bilder von den Typenschildern von nem Schmitz-Cargobull - Mega / LowDeck.

Hallo

nehmt doch mal ein Datenblatt von einem Auflieger, darin steht techn, zulässig 38 od.39 to GG.

Die Sattellast darf 12to sein und die Achslast 3x9=27to sind 39to.

In der EU sind aber nur 24 to Achslast eingetragen und jetzt nehm ich eine Sattellast von 11to schon bin ich auf 35to zul.GG und die sind bei mir auch eingetragen.

Man kann ja auch eine 3achsige ZGM davor spannen und darf dann die 12to Sattellast ausnutzen.

Nehm ich jetzt eine 2achs ZGM mit 18to GG und dann noch die 24to Achslast bin ich schon bei 42to.

ohne eine Ausnahmegenehmigung.

Kombiverkehr ist eine Ausnahme und dann darf ich auf 27to Achslast gehen und bin dann schon auf

18+27to also 45to GG.

Eine ZGM ist technisch bis 19,5to belastbar.

Das ganze ist etwas schwierig aber dadurch kann man etwas mit den Gewichten / Achslasten variieren.

Nimmt man jetzt eine 3achsmaschine mit 26to GG und die 24to Achslast wäre man theoretisch mit 50to legal unterwegs, dies ist aber durch die 40to Gewichtsbeschränkung nicht erlaubt.

Also es gibt mehrere Möglichkeiten, aber letztendlich ist der Fahrer für die Einhaltung der Gewichte verantwortlich.

Wahrscheinlich habe ich jetzt einige vollens verwirrt.

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:16:54 Uhr:

Grünes Kennzeichen ist übrigens abgeschafft,

Aber trotzdem fahren Sie Steuerbefreit jetzt mit schwarzen Kennzeichen rum.

 

Mfg

Quelle?

Vor 2 Wochen einen neuen Trailer zugelassen mit Grünem Kennzeichen (Gardinen Planen Trailer)

Moin Kipptransporter

Ihm sind die Vorraussetzungen im kombinierten Verkehr für

das grüne Kennzeichen aberkannt worden,

da sich sein Umkreis Anlieferung und Abholung sich erweitert hatte,

denke da waren 150 Km die Grenze.

das ist aber mit Sicherheit in jedem Bundesland/Landkreis anders!

ich wundere mich eh,das die Container aus dem Hamburger Hafen

nach 400-450 KM Anlieferung mit grünem Kennzeichen gefahren werden,

wird wohl Ländersache sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9.html

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__10.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzoausnv_53/__1.html

wie Er aber das mit der Steuerbefreiung hinbekommen hat oder

ob Er einen Anhängerzuschlag bezahlt hat Er mir nicht verraten!

mfg

Guten Morgen

@ Kipptranspoteur

Was du meinst hat nichts mit dieser Steuerbefreiung zu tun, dafür zahlst du ja

einen Anhängerzuschlag auf die ZGM.

 

Hier war wohl die Steuerbefreiung für den Kombiverkehr im Zu-bzw Ablauf von Häfen und Containerterminals gemeint.

Aber das kenn ich auch nur mit der Begrenzung auf 150KM im Umkreis.

Moin, mal aus meiner Praxis. Ich habe häufig Trailer von Travemünde nach Mailand gezogen, haben die dort leergemacht , wieder geladen und nach Verona zum Güterbahnhof gebracht. Dort Trailer mit 28 Tonnen Schnittholz von der Bahn geholt und im Umland von Verona leergemacht. Und alles ganz legal mit meinem 2 Achser TGA und später TGX. Das waren Trailer aus Finnland die in Travemünde mit dem Schiff ankamen und in Deutschland auf den Zug gingen. Durch Österreich hätte man damit eh nicht fahren können. So blieb er im komponierten Verkehr und vermutlich hat ihn auch in Deutschland einer mit ner 2 achsigen SZM gefahren. Soviel zur Praxis.

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