Achse verstellt nach Unfall – austauschen oder einstellen?

Hallo,
ich bin gerade total verunsichert. Nach einem Spurwechsel-Unfall (wollte rechts rüber, Frau ließ mich (leider doch nicht…) rüber --> Schleifspuren an Kotflügel und Stoßfänger vorne rechts) war die Spur meines Wagens um 1 Grad verstellt. Weder am Reifen selbst noch an der Felge war jedoch etwas zu sehen, daher sagte der Gutachter, die Achse soll eingestellt werden, das reiche aus. Die Werkstatt dagegen meint, ihre Richtlinien besagen, dass nach Unfällen mit verstellter Spur die betreffenden Teile ausgetauscht werden sollen, selbst wenn äußerlich kein Schaden sichtbar ist. Bei Rückgabe des Wagens wurde mir richtig Angst gemacht (Sicherheitsrisiko) und empfohlen, ggf. gegen die Versicherung vorzugehen. Die Versicherung wiederum sagte mir, ich sollte nochmal mit dem Gutachter sprechen, sie würden eben nur das zahlen, was der Gutachter abnickt. Gesagt, getan – der Gutachter bleibt aber bei seiner Auffassung, dass die Sache sicher ist, da sich die Achse ja einstellen ließ. Wenn sie wirklich beschädigt wäre, dann müsste man auf jeden Fall am Reifen/Felge was sehen.
Kann ich darauf jetzt vertrauen oder würdet ihr mir raten, einen Anwalt einzuschalten?
Danke und Gruß
ChriZyl

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Würde damit anfangen den Gutachter zu bitten die Aussage schriftlich zu tätigen. Damit hast du zumindest was in der Hand wenn Folgeschäden auftreten. Sonst heißt das hinterher "ja so hab ich das nicht gesagt"

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Zitat:

Üblicherweise verlangen die Hersteller-Richtlinien auch den Austausch des Lenkgetriebes, wenn unfallbedingt Achsteile ausgetauscht werden müssen. Das würde auch den von der Werkstatt genannten Preis erklären.

Ja genau, auch das Lenkgetriebe soll ausgetauscht werden.

Zitat:

Allerdings kann aus technischer Sicht kein Schaden entstanden sein, wenn es keinen Anstoß auf Rad oder Reifen gegeben hat (dann war jedoch auch das Einstellen der Achse nicht unfallbedingt notwendig?!).

Ist das wirklich so? Die Werkstatt hat gesagt, dass es durchaus möglich ist, dass der andere Wagen nur das Profil getroffen hat (da stark nach außen gedreht durch den Versuch wieder nach links zu ziehen). Für mich hört sich das plausibel an, weil es kaum einen Rumms gab (es fühlte sich fast so an wie ein Flummi-Aufprall oder sowas, wenn das vorstellbar ist) und rechts vorne eben nur Schleifspuren zu sehen sind. Ich bin aber kein Fachmann.

Ein Anstoß im Profilbereich ist auch ein Anstoß auf den Reifen 😉

Genauer gesagt wirken gerade bei so einem Anstoß sehr ungesunde Kräfte auf die ganze Radaufhängung und insbesondere die Lenkung. Aber das hatte der Gutachter ja ausgeschlossen...

Ja, dass das Profil ein Teil des Reifens ist, ist klar, aber der Gutachter war ja der Meinung, da man an der Felge nichts sieht, kann da auch nix gewesen sein und der Reifen bzw. das Profil könne nie so rausstehen, dass der andere Wagen dagegen gefahren ist. Mir ist das alles ein Rätsel.

Zitat:

Genauer gesagt wirken gerade bei so einem Anstoß sehr ungesunde Kräfte auf die ganze Radaufhängung und insbesondere die Lenkung.

Hätte man das beim Fahren nicht gemerkt? Ich habe nur bemerkt, dass das Lenkrad in Geradeausstellung nicht mehr gerade steht. Sonst hätte ich gar nicht erwähnt, dass die sich das mal angucken sollen und es wäre ohnehin nur der Lackschaden gemacht worden.

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Zitat:

@chrizyl schrieb am 20. Oktober 2016 um 14:55:31 Uhr:


Hätte man das beim Fahren nicht gemerkt? Ich habe nur bemerkt, dass das Lenkrad in Geradeausstellung nicht mehr gerade steht.

Hast du doch gemerkt. Merkt man z.B. daran dass das Lenkrad bei Geradeausfahrt nicht mehr gerade steht. 😉

Wenn das vor dem Unfall noch nicht der Fall war und das erst seit dem nicht mehr gerade steht ist das ein untrügliches Zeichen dass der Reifen und die Achse eben doch was abbekommen haben.

Aus Erfahrung kann ich nur nochmal eins sagen, sieh zu dass du die Aussagen nicht am Telefon sondern schriftlich bekommst.

Zitat:

@chrizyl schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:59:04 Uhr:


Ich finde nichts dazu! Ist das ein grundsätzliches Recht?

Aus den allgemeinen Bedingungen:

A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe
A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts
oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf
Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.
A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn
Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen,
wird dieser von dem jeweils anderen bestimmt.
A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger
als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden.
Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige
Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den
beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen
von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Da steht also alles drin, was du in deinem Fall machen musst.

Wenn du eine RS-Versicherung hast, kannst du auch direkt den Klageweg beschreiten und würdest den Meister der VW-Werkstatt als Zeugen dafür benennen, dass die Reparaturrichtlinien des Herstellers den Austausch vorschreibt (und nicht nur empfiehlt).

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