ACC
Und mal iwieder ein Urteil, dass mehr als fraglich ist, sofern wir unterstellen, dass das ACC nicht übersteuert wurde.
Dass Radfahrer weder blindes Vertrauen in ihr fahrerisches Können noch in das der Pkw-Fahrer haben sollten, versteht sich von selbst. Aber auch Autofahrer tun gut daran, nicht allzu vertrauensselig zu sein. So kann zwar moderne Technik Autofahrer unterstützen, sie ersetzt aber nicht seine Eigenverantwortung. Man darf beispielsweise nicht blind auf den Abstandswarner vertrauen, so das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 06.11.2018, Az. 3 Ss OWi 1480/18). Ein Autofahrer hatte versucht, ein Bußgeld und ein Fahrverbot wegen zu nahem Auffahren auf den Vordermann mit der Argumentation abzuwenden, dass er sich auf den Abstandswarner verlassen habe. Zumindest das Fahrverbot sollte aus seiner Sicht entfallen, weil wegen des Verlassens auf die Technik zumindest ein „Augenblicksversagen“ ihn entlaste. Das Gericht sah das anders und befand, dass er die Verkehrssituation mit eigenen Augen hätte wahrnehmen können und auch müssen und er seine Pflicht verletzte, als er nur auf den elektronischen Assistenten vertraute. Die Richter bestätigten Bußgeld und Fahrverbot.
peso
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 28. Dez. 2019 um 10:38:57 Uhr:
Das, was du beschreibt, da schaue ich in den Spiegel, sehe das Lichtlein, weil mein Blick automatisch darauf gelenkt wird und schaue wieder nach vorne, ohne den Inhalt des Spiegelbildes wirklich wahrgenommen zu haben.
Ja nun, dann kannst du mit dem System nicht umgehen, das ist ja nichts verwerfliches.
97 Antworten
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:57:13 Uhr:
Und mal iwieder ein Urteil, dass mehr als fraglich ist, sofern wir unterstellen, dass das ACC nicht übersteuert wurde.
Das ACC kann durchaus so eingestellt werden, dass der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten wird.
Mein ACC ist in 4 Stufen einstellbar. Bei Stufe 2 wird gerade so die 2-Sekunden-Regel eingehalten. Also wäre der Abstand bei Stufe 1 zu gering.
Mein ACC steht immer auf Stufe 2. So bin ich auch schon durch mehrere Abstandkontrollen gefahren. Da nie etwas gekommen ist (konsequenter ACC-Nutzer seit 2016), ist diese Einstellung passend.
wie will der betr. Fahrer auch belegen, dass sein ACC in dem Moment überhaupt aktiv war ?!
eine reine Schutzbehauptung ist genausogut möglich; etwas anderes wäre es wohl, wenn das ACC eine feste Abstands-Vorgabe im Rahmen der Betriebserlaubnis hätte, regelmäßig geeicht und nicht deaktivierbar wäre;
solche Urteile sind aber natürlich mit der Vorausschau auf das kommende autonome Fahren immer spannend - irgendwann wird sich der Fahrer ("i.R. der Systemgrenzen"😉 auf seine Systeme verlassen dürfen und dann muss ein klarer gesetzlicher Rahmen her....
das bedeutet im Umkehrschluss, autonomes Fahren ist eigentlich nicht möglich, weil man seine Pflicht verletzt, wenn man nur auf den elektronischen Assistenten vertraut ?!
Gruß rmx
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Beim derzeitigen Stand sicherlich. Für die Zukunft wird sich der Gesetzgeber sicher noch einiges einfallen lassen.
Die "Welt" hätte vermutlich gerne eine Quellenangabe oder noch eher einen Link.
Das Urteil steht im 1. Beitrag.
Hä? Es ging darum, dass der TE ohne Quellenangabe einen Artikel der "Welt" per copy&paste hier eingefügt hat. Mit dem Aktenzeichen des Gerichts hat das nichts zu tun.
es war focus online und das habe ich auch geschrieben.
https://www.focus.de/.../...standswarner-bis-schampus_id_11477028.html
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2019 um 18:18:35 Uhr:
und das habe ich auch geschrieben.
Äh, wo denn? Jetzt, im nachträglich editierten Beitrag?
Urteil ist richtig so.
Allerdings auch über 1 Jahr alt, warum jetzt aktuell?
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Dezember 2019 um 18:22:57 Uhr:
warum jetzt aktuell?
Lückenfüller-Artikel. Wie man sieht, erschien es ja gleichzeitig in mehreren Zeitschriften.
Zitat:
@remix schrieb am 23. Dezember 2019 um 17:27:53 Uhr:
das bedeutet im Umkehrschluss, autonomes Fahren ist eigentlich nicht möglich, weil man seine Pflicht verletzt, wenn man nur auf den elektronischen Assistenten vertraut ?!Gruß rmx
Ich zitiere hier mal einen für mich plausiblen Passus aus einem Artikel „Automatisiertes und autonomes Fahren - Rechtlicher Rahmen“ aus daimler.com:
„Ein anderer Aspekt beim automatisierten und autonomen Fahren ist die Haftungsfrage bei einem Unfall.
In Deutschland und einigen anderen Ländern ist die Rechtslage klar, denn es gibt ein Drei-Säulen-Modell aus Fahrer-, Halter- und Herstellerhaftung. Der Fahrer ist für die Fahraufgabe verantwortlich und muss beispielsweise bei teilautomatisierten Fahrfunktionen das Fahrzeug stets überwachen und im Ernstfall eingreifen. Kommt er seinen Sorgfaltspflichten nicht nach und verursacht dadurch einen Unfall, haftet er neben dem Halter für den dadurch eingetretenen Schaden. Daneben kann der Hersteller im Rahmen der Produkt- und Produzentenhaftung für Schäden haften, die durch einen Produktfehler hervorgerufen wurden.
Diese Kombination aus Fahrer-, Halter- und Herstellerhaftung bietet eine ausgewogene Risikoverteilung, stellt den Opferschutz sicher und hat sich in der Praxis bewährt. Das Haftungsmodell ist eine gute Basis auch für neue Systeme und die nächsten Schritte des automatisierten Fahrens. Das autonome Fahren hat das Potenzial, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss weiter zu verbessern, und kann damit langfristig zu einem Rückgang der Schadens- und Haftungsfälle insgesamt führen.“
Bis also mal „richtiges“ automatisiertes und autonomes Fahren auf unseren Straßen real sein wird, da werden wohl noch so einige Jahre, eher Jahrzehnte ins Land gehen.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 23. Dezember 2019 um 18:21:58 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. Dezember 2019 um 18:18:35 Uhr:
und das habe ich auch geschrieben.Äh, wo denn? Jetzt, im nachträglich editierten Beitrag?
Freunde es kommt Weihnachten.........
Könnt ihr bitte einen gepflegten Umgagston extra für die Feiertage aus der Lade holen?
Das wäre schön.
Ich bin immer nur kurz hier daher ist meine Zündschnur auch angepasst an mein Zeitfenster.
Moorteufelchen