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Abwrackprämie und Autoprämien steuerpflichtig ?

Themenstarteram 24. April 2009 um 12:50

Hallo,

 

ich sehe grade auf Phönix Bundestag Live und da wurde eben gesagt das das Bundesfinanzamt die Umweltprämien bzw Abwrackprämien als Einkommen ansieht.

 

Heisst das etwas das man dafür am Ende Steuern zahlen muss ?

 

Gilt das auch für die Prämien von VW und anderen und rutsch dann in eine höhere Einkommensklasse ?

 

Redgi

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12 Antworten

Steuerbar oder Steuerpflichtig?

http://www.bz-berlin.de/.../...r-die-abwrackpraemie-article411996.html

"? Muss ich die Abwrackprämie eigentlich versteuern?

Für Privatpersonen bleibt die Abwrackprämie ohne steuerliche Folgen. Wenn allerdings das alte bzw. neue Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, ergibt sich eine steuerliche Auswirkung. "

hm - ich dachte, wenn das fahrzeug nicht privat ist, dann kriegt man auch keine prämie ??

Zitat:

Original geschrieben von MattR

Steuerbar oder Steuerpflichtig?

Wir sind hier nicht bei der Umsatzsteuer. ;)

 

Dann soll das "Bundesfinanzamt" - wer soll das eigenlich sein :confused:- mal sagen, welcher Einkommensart es die AP zuordnen will. :D

Themenstarteram 24. April 2009 um 14:11

so wie ich das verstanden habe ging es am Anfnag wohl um Hartz4 und die Abwrackprämie.

Da die Abwrackprämie zum Einkommen zählt kann sie nicht bei Hartz 4 Empfängern berücksichtigt werden weil sie dann da rausfallen würden.

Wenn die Prämie aber als Einkommen gilt muss man sie auch der Krankenkasse melden da sich dann das Einkommen erhöht wie z.b bei Zinsen und das würde einen höheren Beitrag bedeuten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Redginald

so wie ich das verstanden habe ging es am Anfnag wohl um Hartz4 und die Abwrackprämie.

 

Da die Abwrackprämie zum Einkommen zählt kann sie nicht bei Hartz 4 Empfängern berücksichtigt werden weil sie dann da rausfallen würden.

 

Wenn die Prämie aber als Einkommen gilt muss man sie auch der Krankenkasse melden da sich dann das Einkommen erhöht wie z.b bei Zinsen und das würde einen höheren Beitrag bedeuten.

Die Logik, dass die Umweltprämie einkommensteuerpfichtig ist, ist schon nachvollziehbar.

Wenn die Prämie bei Hartz IV Empfängern als Einkommen angesehen wird, warum soll diese dann bei Arbeitnehmern nicht als Einkommen angesehen werden?

Ob in diesem Fall tatsächlich bei dem Steuerpflichtigen Steuern anfallen, ist eine andere Frage.

 

Korrektur:

Arbeitnehmer müssen erhaltene Zinsen nicht der Krankenkasse melden. 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Die Logik, dass die Umweltprämie einkommensteuerpfichtig ist, ist schon nachvollziehbar.

Wenn die Prämie bei Hartz IV Empfängern als Einkommen angesehen wird, warum soll diese dann bei Arbeitnehmern nicht als Einkommen angesehen werden?

Ob in diesem Fall tatsächlich bei dem Steuerpflichtigen Steuern anfallen, ist eine andere Frage.

 

Korrektur:

Arbeitnehmer müssen erhaltene Zinsen nicht der Krankenkasse melden. 

 

O.

Ganz einfach, weil sie keiner der einkommensteuerpflichtigen Einkunftsarten zugeordnet werden kann.

 

Siehe auch: Lottogwinn => Hartz4 / Einkommensteuer

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Die Logik, dass die Umweltprämie einkommensteuerpfichtig ist, ist schon nachvollziehbar.

Wenn die Prämie bei Hartz IV Empfängern als Einkommen angesehen wird, warum soll diese dann bei Arbeitnehmern nicht als Einkommen angesehen werden?

Ob in diesem Fall tatsächlich bei dem Steuerpflichtigen Steuern anfallen, ist eine andere Frage.

 

Korrektur:

Arbeitnehmer müssen erhaltene Zinsen nicht der Krankenkasse melden. 

 

O.

Ganz einfach, weil sie keiner der einkommensteuerpflichtigen Einkunftsarten zugeordnet werden kann.

 

Siehe auch: Lottogwinn => Hartz4 / Einkommensteuer

Lottogewinn => Hartz4 / Einkommensteuer ???

Hinweis verstehe ich nicht in diesem Zusammenhang. Lottogewinn ist steuerfrei, Zinsen davon nicht. Bei H IV Empfängern fällt Lottogewinn unter sonstige Einkünfte. 

 

O.

 

Genau.

Ob die AP bei Hartz4 angerechnet wird ? Aber keinesfalls bei der Einkommensteuer.

Themenstarteram 24. April 2009 um 16:30

Hmm was ist denn mit Wohngeldempfängern, müssen die dann auf einmal Wohngeld zurückerstatten weil sie rausfallen ??

Wie ist es mit Angestellten mit niedrigen Grundgehalt die aufstocken , ist doch auf Hartz 4 oder ?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Genau.

 

Ob die AP bei Hartz4 angerechnet wird ? Aber keinesfalls bei der Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer/Lohnsteuer bezahlt, hat so hohe Einkünfte, dass er kein H IV mehr erhält

 

O..

Da es keinen Rechtsanspruch auf die Abwrackprämie gibt, ist diese dem Gewinn aus einem Glücksspiel gleichzusetzen und somit nicht steuerpflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Genau.

Ob die AP bei Hartz4 angerechnet wird ? Aber keinesfalls bei der Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer/Lohnsteuer bezahlt, hat so hohe Einkünfte, dass er kein H IV mehr erhält

O..

Du verwäxelst da die Saison mit der Fasson. ;) Dass man kein H4 bekommt wenn man Einkommensteuer zahlen muss ist ja wohl selbstredend.

 

Es geht darum, dass Einnahmen verschieden bewertet werden, ja nachdem worum es geht: Einkommensteuer - H4 - Sozialversicherung - Kindergeld - Kita-Gebühren ... ... ...

 

Sachliche Voraussetzungen für die Einkommensteuerpflicht findest du in §2 (1) S1 EStG, demnach unterliegen der Einkommensteuer:

1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13,14 EStG)

2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG)

3) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 EStG)

4) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG)

5) Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG)

6) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG)

7) Sonstige Einkünfte (§22 EStG)

Die AP könnte man evtl. bei den sonstigen Einkünften nach §22 (2) EStG - private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des §23 EStG - einstufen, allerdings nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt, und da du ja die AP nur bekommst, wenn das Auto 1 Jahr lang auf dich zugelassen war, fällt sie hier auch raus.

Und nun darfst du einmal raten, warum genau die Jahresfrist gewählt wurde. ;)

 

p.s.@ Drahkke

Der Rechtsanspruch ist unerheblich.

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