Abwicklung von aufeinanderfolgenden Auffahrunfällen
Hallo zusammen,
ich hatte gehofft dass Ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen könnt bevor ich mir einen Anwalt nehme. Folgendes ist passiert:
Wir sind mit unserem T4 auf der Autobahn bei zähfließendem Verkehr einem PKW hinten drauf gefahren und kurz danach ist unser Hintermann uns drauf gefahren. Polizei kam, hat die Personalien aufgenommen, wir haben den Wagen da in der Nähe abgestellt und sind erstmal mit einem Mietwagen weiter in den Urlaub gefahren.
In der darauffolgenden Woche hat sich dann ein Gutachter unserer Versicherung den Schaden angeguckt. Auf dem Gutachten stand nun drauf, dass der Fokus des Gutachtens auf einem Kaskoschaden liegt und es wurde nicht klar zwischen dem vorderen und dem hinteren Schaden differenziert. Das Ergebnis war folgendes:
Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt)
Restwert: 5.800 € (inkl. MwSt)
Reparaturkosten: 15.100 € (inkl. MwSt)
Also laut Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden. Leider nicht ganz das was wir uns vorgestellt haben. Das Gutachten ist zudem recht ungenau da sich die Heckklappe nicht öffnen ließ und der Gutachter laut tel. Aussage dann eher mal angenommen hat dass der schlimmste Fall eingetreten sei und der Wagen auf eine Rahmenrichtbank müsse.
Wir haben uns dann mal die Mühe gemacht und alle Positionen des Gutachtens genmäß vorderem und hinterem Schaden differenziert. Das Ergebnis ist folgendes:
Reparatur Schaden vorne: 9.250 € (inkl. MwSt)
Reparatur Schaden hinten: 5.850 € (inkl. MwSt)
Nach meiner Auffassung liegt ja hier nun nicht ein Schadensereignis vor, sondern zwei. Der erste Schaden ereignete sich vorne und verusachte einen Schaden von 9.250€, der zweite hinten mit einem Schaden von 5.850 €.
Das spätere Schadensereignis:
Unser Hintermann fährt auf unser bereits beschädigtes Fahrzeug.
Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt) (=WBW)
Restwert: mehr als 5.800 € (inkl. MwSt) - es liegt ja zu diesem Zeitpunkt nur der vordere Schaden vor
Reparaturkosten: 5.850 € (inkl. MwSt)
Da die Reparaturkosten geringer sind als der WBW, muss die Reperatur von der Haftpflichtversicherung des Hintermanns gezahlt werden.
Das erste Schadensereignis:
Unser Fahrzeug wird vorne beschädigt.
Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt)
Reparatur Schaden vorne: 9.250 € (inkl. MwSt)
Also lohnt sich auch hier die Reparatur.
Wenn man die beiden Schäden also als getrennte Ereignisse betrachtet, müsste der Wagen erst von der Haftplicht des Hintermanns und dann von unserer Vollkasko repariert werden.
Was sagt ihr dazu? Ist das möglich, dass getrennte Schadenereignisse auch getrennt Abgewickelt werden? Oder liegt unsere Versicherung mit ihrem zusammenfassenden Gutachten (und demnach einem Totalschaden) im Recht?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Stefan
16 Antworten
Zitat:
.
Der Zeitraum zwischen den beiden Unfällen beträgt ca. 1 Sek. Allerdings sehe ich nicht, dass ich durch den Unfall den Bremsweg verkürzt habe. Wäre ich vor dem vorfahrenden Fahrzeug zum Stehen gekommen und hätte diesen nicht gerammt, wäre mir der Hintermann trotzdem in das Heck gefahren.
Danke für die Rückmeldung, aber Du machst einen Gedankenfehler.
Mal angenommen, Du machst bei 50 km/h eine Vollbremsung hast Du vielleicht eine Bremsspur von 13 Metern.
Wenn Du unter gleichen Umständen jemandem auffährst ist Deine Bremsspur, bzw. Anhalteweg, entsprechend der Aufprallgeschwindigkeit, kürzer.
Grüße von Klaus
Zitat:
@BulliKaputt schrieb am 15. Oktober 2014 um 18:20:12 Uhr:
...
Wäre ich vor dem vorfahrenden Fahrzeug zum Stehen gekommen und hätte diesen nicht gerammt, wäre mir der Hintermann trotzdem in das Heck gefahren.
...
deshalb werden wir uns wohl einen Anwalt nehmen müssen.
...
Behaupten kann man viel, aber wie willst du das beweisen?
Das mit dem Anwalt würde ich mir gut überlegen.
Lohnt sich vermutlich nur, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die die Kosten übernimmt.