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Abweichendes ZGG für Anhängerbetrieb?

Themenstarteram 25. März 2023 um 17:41

Moin,

habe einen PKW mit dem ich gerne gelegentlich Anhänger ziehen würde. Leider nur B-Schein vorhanden, und die 3,5t-Grenze ist schnell erreicht. Habe daher den TÜVer bei der letzten HU drauf angesprochen, ob eine Ablastung möglich wäre. Da wollte er allerdings nicht beigehen, da er zum Leergewicht noch jeweils pro Sitzplatz eine Person und Gepäck hinzurechnete. (m.E. hätte aber zumindest der Fahrer außen vor bleiben müssen, da AFAIK doch bereits im Leergewicht enthalten).

Nun ist mir aus einem Landwirtschaftsforum bekannt, dass manche Traktoren bei Verwendung mit Anbaugeräten erheblich höhere ZGG eingetragen haben abweichend zum regulären Zugmaschinen-Betrieb. Also offenbar technisch mehr möglich, aber der Nutzlast halber für den Anhängerbetrieb quasi das Leergewicht eingetragen.

Ebenso sind mir schon Transporter mit der Angabe wahlweise 2 oder 3 Personen untergekommen. (wie entscheidet sich hier dann das für die anzusetztende Gewicht?)

Lässt sich das irgendwie auf PKW übertragen, sodass man eine abweichende Klausel für Anhängerbetieb mit max 2 Personen, dafür aber 3x75 oder 3x90 Kg weniger Gesamtgewicht eintragen kann?

Wenn ich das recht verstanden hab, gibt's in der EU-Typenzulassung doch die Angaben zum technisch zulässigen Gewicht sowie zum rechtlich zulässigen Gewicht im Anmeldestaat. Da scheint ja grundsätzlich eine Möglichkeit für auseinanderlaufnde technische und rechtliche Einordnung gegeben zu sein?

 

Zum anderen hab ich noch eine Detailfrage zum Gespann-ZGG und Führerschein. Sind da für die 3,5t-B-Grenze die jeweiligen ZGG von PKW und Anhänger simpel zu addieren? Oder wie in der StZO §34 Abs (7) zu verfahren, dass von der Summe die größere Stützlast beider Fahrzeuge einmal abgezogen wird? (im Falle PKW-üblicher Ein- oder Tandemachser)

(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich

1. bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,

2. bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert

a) der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder

b) der zulässigen Stützlast des Starrdeichselanhängers,

bei gleichen Werten um diesen Wert,

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15 Antworten

Ein abweichendes zGG für den Anhängerbetrieb ist nur nach oben möglich (weil Karosserie und Hinterachse bei den geringeren Geschwindigkeiten stärker belastet werden dürfen).

Für die Fahrerlaubnis werden die zulässigen Gesamtmassen stumpf addiert, ohne Berücksichtigung der Stützlasten, siehe §6 Absatz 1 Satz 2 FeV.

hk_do hat es auf den Punkt gebracht. Du kannst es rechnen wie du wills: Entscheidend sind die eingetragenen Gewichte.

Wenn dir allerdings das ZGG des Zugfahrzeuges abgesenkt würde, ohne technische Veränderungen, dann könnte da was gehen. Aber du hast es selber gesagt: Das Auto ist dann schneller überladen, als du es dir denken kannst.

Und noch was: Die zul. Anhängelast an deinem Fahrzeug würde sich auch verändern MÜSSEN, da es ursächlich in Rechnung steht zur erlaubten max. Anhängelast (war zumindest früher so).

C1 E wäre die Fahrerlaubnis deiner Wahl...

Wenn hinter einem PKW ein Anhänger mitgeführt werden soll der die Grenzen der Klasse B überschreitet wird in der Regel die Klasse BE benötigt.

Möglicherweise reicht auch BE96.

Jo, du hast Recht.

Ich glaube, er kommt nach seinen Vorstellungen auch leicht in den Bereich, in dem der Hänger dann schwerer ist als das Zugfahrzeug......

Gruß Peter

@OP: Für "Standard-Fälle" von PKW mit Anhänger:

https://www.adac.de/.../

https://www.adac.de/.../

@hk_do Ich meine das heißt nicht BE96, sondern B96 (wobei das eigentl. keine Führerschein-Klasse ist, sondern eine mögl. Schlüsselnr. im B-Führerschein bzw. B96 macht keinen Sinn, wenn man BE hat).

notting

Das ist natürlich richtig.

B96 muss es heißen, BE96 ist falsch.

Das Ziehen von Anhängern bis 3,5 t geht mit dem BE. Wenn man bereits B hat, brauchts lt. ADAC keine neue Theorieprüfung. Es reichen 5 Pflichtstunden und die Prüfungsgebühren.

Um was für ein Zugfahrzeug geht es denn eigentlich und was darf dieses überhaupt ziehen (zul. Anhängelast) und wie hoch ist ZGG des Anhängers?

Vielleicht brauchst du gar nicht so einen Aufriss machen.

am 26. März 2023 um 12:11

Es müssen auf jeden Fall so viele Personen (75kg) im Auto unterkommen, wie du Sitzplätze hast. Da ist beim PKW nicht mehr viel zu holen. LoF ist immer ein Sonderfall und gar nicht vergleichbar...

Mach doch einfach noch eine Fahrerlaubnis und gut ist. Da PKW eh immer schwerer werden, wird dich das Problem eh einholen.

Zitat:

@baddin schrieb am 26. März 2023 um 14:11:25 Uhr:

[Fahrerlaubnis für PKW-Anhänger-Kombi]

Mach doch einfach noch eine Fahrerlaubnis und gut ist. Da PKW eh immer schwerer werden, wird dich das Problem eh einholen.

U.a. BEV-PKW bis 4,25t zGM darf man in Deutschland bereits mit Kl. B fahren. Das soll jetzt auf die ganze EU ausgeweitet werden: https://www.adac.de/.../

Allerdings so wie ich den EU-Text lese, hilft das nix beim Thema Anhänger. Da ist weiterhin bei Summe zGM Zugfahrzeug und Anhänger >3,5t ggf. B96 bzw. BE nötig bzw. ggf. sogar ein LKW-Führerschein.

notting

Themenstarteram 26. März 2023 um 20:25

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. März 2023 um 18:47:44 Uhr:

Ein abweichendes zGG für den Anhängerbetrieb ist nur nach oben möglich (weil Karosserie und Hinterachse bei den geringeren Geschwindigkeiten stärker belastet werden dürfen).

Wo findet sich denn diese Regelung, dass überhaupt ein abweichendes ZGG möglich ist?

Und warum sollte es dann nicht auch kleiner möglich sein? Ist doch ansonsten auch prinzipiell möglich, Fahrzeuge unter ihre technischen Möglichkeiten abzulasten?!

Zitat:

@JoergFB schrieb[/url]:

Um was für ein Zugfahrzeug geht es denn eigentlich und was darf dieses überhaupt ziehen (zul. Anhängelast) und wie hoch ist ZGG des Anhängers?

PKW mit 5 Sitzplätzen und ZGG = 2,05 t, Anhängelast 1,6 t, bei begrenzter Steigung 1,8 t.

Anhänger: Nunja, das ist ja das Problem. Je nach Hersteller gehen die Einachser bis 1,5 ... 1,8 t. Und das wird von den meisten Verleihern/Betreibern (sei es gewerblich oder privt oder Zugriff auf Firmen-Anhänger) ausgenutzt, womit es entsprechend schwierig ist, einen passenden Anhänger aufzutreiben für 3,5 t Gesamtgewicht. Außer selber kaufen und dann im Grunde unnötig weit abzulasten.

 

Zitat:

@baddin schrieb[/url]:

Es müssen auf jeden Fall so viele Personen (75kg) im Auto unterkommen, wie du Sitzplätze hast. Da ist beim PKW nicht mehr viel zu holen. LoF ist immer ein Sonderfall und gar nicht vergleichbar...

Wodrauf stützen sich denn dann Transporter mit Doppel-Beifahrerbank mit der Angabe wahlweise 2 oder 3 Personen? Warum kann ich dann nicht sagen, bei Anhängerbetrieb max 2 Personen und ZGG meinetwegen 1,8t?

Zitat:

Mach doch einfach noch eine Fahrerlaubnis und gut ist. Da PKW eh immer schwerer werden, wird dich das Problem eh einholen.

Wozu hunderte Euros ausgeben, wenn man sich eigentlich von den technischen Parametern in einem vom Gesetzgeber ofenbar für akzeptabel gehaltenen Rahmen befindet und es nur um die richtige Deklaration dabei geht?

Zitat:

@Teletrabi schrieb am 26. März 2023 um 22:25:34 Uhr:

Wozu hunderte Euros ausgeben, wenn man sich eigentlich

Och mir fallen da spontan 3 Sachen ein warum das gut angelegtes Geld is...

1.um einfach mal Ruhe zu haben vor dieser Rechnerrei was man nun vielleicht gerade so noch darf & was schon nicht mehr,

2 ebenso hat man Freiheit beim Zugfahrzeug da auch schwere PKW/SUV bei zulässigen 7t Zuggesamtgewicht kein Problem mehr sind

3. um kurz/mittel/langfristig die Möglichkeit zu haben auch einen schwereren Anhänger ziehn zu dürfen, denn früher oder später kommt man im Leben immer in Verlegenheit & dann ist man froh drum - nicht zuletzt brauch man auch niemanden zu fragen , warme Wort oder Geld zu geben & wenns nur die Umzugsfahrt oder PKW Überführung ist.

Aus dem Grund hat meine Lütte gerade BE gemacht..um nicht rechnen zu müssen,wenn sie mal spontan einen Anhänger ziehen möchte

Ist bei mir auch so. Allen Kindern habe ich zur Erweiterung auf BE geraten. Damit können sie alles anhängen, was eine Kugelkupplung hat ohne weiter darüber nachdenken zu müssen. (Bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen.)

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