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Wohnwagen/Bauwagen abstellen --- Privatgrundstück

Themenstarteram 25. April 2010 um 21:15

guten Tag,

 

ein paar Freunde und ich suchen nach einen Bauwagen oder Wohnwagen als Partyhüttchen, nun ist nur die Frage mit dem abstellplatz,

wir hätten nen privat Grundstück außerhalb vom dorf und auch noch ein stückchen zum Wald hin...

ist nur die frage ob man den da so einfach abstellen darf?

brauch ich dafür ne genehmigung?

und muss der wohnwagen/bauwagen, wenn er nur abgestellt is und nicht gefahren wird, angemeldet sein?

sind ein wenig stutzig...

Gruß Bobbel

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16 Antworten

Ich kann nur Aussagen zur Bauordnung NRW machen.

1. Grundsätzlich ist keine Zulassung für das Fahrzeug auf dem Privatgrundstück notwendig. Dies schließt auch die Gasprüfung ein. Es ist jedoch empfehlenswert, zum eigenen Schutz diese durchführen zu lassen!

2. Die Bauordnung regelt die Verfahrensweisen für das Erstellen von festen Bauten. Das Abstellen ist in der Regel ohne Genehmigung erlaubt.

Nachzufragen ist jedoch das Umweltamt, so wie Du schreibst ist dieses Privatgrundstück offensichtlich unbebaut und nicht Bauland, so dass hier ggf. Auflagen vorhanden sind. Nachzufragen in der Gemeindeverwaltung.

Viel Erfolg

Ibs

Zitat:

Original geschrieben von ibs

Ich kann nur Aussagen zur Bauordnung NRW machen.

 

1. Grundsätzlich ist keine Zulassung für das Fahrzeug auf dem Privatgrundstück notwendig. Dies schließt auch die Gasprüfung ein.

 

 

Ibs

Selbst wenn er angemeldet ist braucht man die nicht! Dei Gasprüfung ist keine Plicht bei inem WOWA, mir beim WOMO

Zitat:

Original geschrieben von astra-f88

Selbst wenn er angemeldet ist braucht man die nicht! Dei Gasprüfung ist keine Plicht bei inem WOWA, mir beim WOMO

Nur weil sie für den TÜV nicht erforderlich ist heißt das nicht dass man sie nicht machen muss. Da sich im Fahrbetrieb im WoWa niemand aufhält und die Gasanlagen i.d.R. auch nicht betrieben werden dürfen ist das für den TÜV der nur die Verkehrssicherheit prüft nicht von belang.

Bei Gasanlagen gibt es aber auch Betriebsvorschriften die über die Forderungen im Fahrbetrieb hinausgehen.

Bezüglich Abstellen: Hinstellen wenn der ab und an (theoretisch) bewegt wird ist meistens kein Problem, fängt man mit Camping an, z.B. Vorzelt etc., kann man schonmal schlafende Hunde wecken.

Gruß Meik

 

Meik,

 

informier dich erstmal richtig und dann überlegste mal, plicht ist die prüfung in keinster weiße ob für TÜV oder sonstwas, man KANN sie mahcen. genauso darf man auch wärend der Fahrt, bei bestimmten vorraussetzungen die gasanalge betreiben.

 

 

wenn du Das ding auf ein Privatgrundstück stellst, brauchst du weder TüV noch ne Gasprüfung geschweige denn Kennzeichen. Wenn du die Kiste aufbockst und die Räder abbastelst, ist das auch deine Sache, solange es auf einem Privatgrundstück passiert. Stellst du das Ding an den Straßenrand oder öff. Parkplatz, sieht das schon ganz anders aus. Also... hinstellen und Party machen:D

Du mußt nur das Abwasser auffangen und entsorgen (und damit meine ich nicht das Grundstück).

Zitat:

Original geschrieben von astra-f88

Meik,

informier dich erstmal richtig und dann überlegste mal, plicht ist die prüfung in keinster weiße ob für TÜV oder sonstwas, man KANN sie mahcen. genauso darf man auch wärend der Fahrt, bei bestimmten vorraussetzungen die gasanalge betreiben.

Hab ich ;)

Nach DVGW Arbeitsblatt G607 ist die 2jährige Gasprüfung auch bei Wohnwagen Pflicht, auch wenn im Rahmen der Hauptuntersuchung bei Wohnwagen kein erheblicher Mangel mehr.

Auf einem Privatgrundstück darf man die Räder nicht demontieren, dann wäre es nämlich schnell ein Gebäude und damit baugenehmigungspflichtig. Das Teil muss weiterhin rollen können. Angemeldet muss jedoch nicht sein, damit auch keine Tüv-Pflicht. Die Gasprüfung muss theoretisch gemacht werden wenn die Wohn- und Aufenthaltszwecke genutzt werden. Wird aber wohl niemand überprüfen. :D

Themenstarteram 26. April 2010 um 13:38

danke für die vielen antworten, äh zum thema gasheizung etc., wir wollen den ausschlachten das wir nur nen räumchen ham mit tische und bänken.. mehr nicht, also kein wc o.ä. evtl nen ofen oder ne elektro heizung.

wie ist es denn wir uns einen wohnwagen kaufen der keine papiere hat und nicht angemeldet ist,

muss ich dann auffe stadt rennen und mir son überführungsnummernschild holen?

und wenn keine papiere da sind, geht das überhaupt?

du musst zum StVA und da dann ein kurzzeitkennzeichen holen, kostet mit versicherugn meistens knappe 100€ da hassste dann einen zettel bei wo du alles eintagen musst wie fahrgestellnummer udn so, das ist dann dein ,,Brief"

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von astra-f88

Meik,

 

informier dich erstmal richtig und dann überlegste mal, plicht ist die prüfung in keinster weiße ob für TÜV oder sonstwas, man KANN sie mahcen. genauso darf man auch wärend der Fahrt, bei bestimmten vorraussetzungen die gasanalge betreiben.

Hab ich ;)

 

Nach DVGW Arbeitsblatt G607 ist die 2jährige Gasprüfung auch bei Wohnwagen Pflicht, auch wenn im Rahmen der Hauptuntersuchung bei Wohnwagen kein erheblicher Mangel mehr.

 

Auf einem Privatgrundstück darf man die Räder nicht demontieren, dann wäre es nämlich schnell ein Gebäude und damit baugenehmigungspflichtig. Das Teil muss weiterhin rollen können. Angemeldet muss jedoch nicht sein, damit auch keine Tüv-Pflicht. Die Gasprüfung muss theoretisch gemacht werden wenn die Wohn- und Aufenthaltszwecke genutzt werden. Wird aber wohl niemand überprüfen. :D

Für Wohnmobile, ja aber nicht für wowa's

 

Damit wären ja auch bei allen wowa's die älter wie 30jahre sind auch keine gasprüfung mewhr machbar ohne ne neue heizung einzubauen.

 

aber naja egal jetzt.

Zitat:

Original geschrieben von astra-f88

Für Wohnmobile, ja aber nicht für wowa's

aber naja egal jetzt.

Nö, nicht egal :D

Da steht nichts von der Einschränkung nur auf WoMos, die Vorgaben nach G607 der DVGW gelten auch für Wohn- oder Bauwagen. Der einzige mir bekannte Unterschied ist die Relevanz der Prüfung beim Tüv.

Und solange nichts passiert interessiert sich damit auch kaum einer dafür.

Für WoWas gibt es keine Prüfpflicht.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Gasprüfung darf die Gasanlage nicht mehr benutzt werden.

Machst du es doch, merkt es in 99,9% der Fälle keiner.

Blöd nur das 0,1% wo ein defekt an der Gasanlage zu einem Brand oder Schlimmeren, führt.

Da wird man das ganz sicherlich nach der Gasprüfung gefragt und dann kann es Ärger geben.

Aber mit ausgebauter / stillgelegter Gasanlage braucht man natürlich keine Gasabnahme. Ausser einem E-Öfchen geht dann aber auch nix, denn ein Holzofen ist sicherlich zu gross für einen WoWa.

Gasprüfung hin oder her. Wenn sowieso alles rausgerissen wird, kann man sich eh nur warmtrinken.:)

Zitat:

Original geschrieben von Bobbel123

 

ist nur die frage ob man den da so einfach abstellen darf?

brauch ich dafür ne genehmigung?

und muss der wohnwagen/bauwagen, wenn er nur abgestellt is und nicht gefahren wird, angemeldet sein?

Für das Abstellen des Wohnwagen auf dem Privatgrundstück brauchst Du keine Genehmigung. Du bist sogar verpflichtet, ihn auf einem Privatgrundstück zu parken, wenn er länger als einige Tage nicht genutzt wird. Wenn er abgemeldet ist, darf er garnicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Und wenn er dort steht - warum solltest Du Dich nicht darin aufhalten dürfen?

Eine Baugenehmigung braucht man nicht einmal für ein Carport, sagt mein Zimmermann - wenn es rollbar ist (Möbelrollen reichen prinzipiell).

Ich hoffe, das nimmt Dir Deine Sorgen.

Viele Grüße

Baumi

richtig, auch ohne Räder ist es noch keine Gartenlaube. Baugenehmigungen braucht man auch erst ab einer Gebäudehöhe von 2m und ein paar zerquetschte. oder einer bestimmten Grundflache. Carports sin auch ohne Baugenehmigung aufstellbar, es sei denn er ist so hoch, dass du dein WoMo darunter parken willst.

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