Absperren von Öffentlichen Parkplätzen erlaubt oder nicht?

Hallo Leute,

Bei uns in der straße darf man mit einer Seite des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig parken.
Ein Nachbar sperrt einen Platz immer mit zwei Pylonen und Flatterband ab, damit er abends schön vor seiner Haustüre parken kann.

Ist das erlaubt oder nicht? Hab keinen Paragraphen finden können, der darüber etwas aussagt.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Piet-BN


möchte ich ihm auch die passende antwort geben. Er klemmt nämlich Briefe an den Wischer und droht mit abschleppen.

Und wer die Kapelle bestellt mus die auch zahlen😉 Ob das Abschleppunternehmen dann überhaupt ein Fahrzeug so ohne weiters mitnimmt lassen wir mal dahingestellt sein, denn sonst könnte ja jeder der Nachbars Auto nicht mag einfach den Abschlepper anrufen zahlen und um den Nachbarn eins auszuwischen.

Ich würde den Parkplatz morgens mal mit einem Handtuch reservieren😁

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Moin!

In den allermeisten Fällen liegt ein knappes Parkplatzangebot auch nur deshalb
vor, weil die meisten Leute "Fußkrank" sind. Oder anders ausgedrückt:
Schlichtweg Faul!

Wenn ich wirklich schwere Einkäufe zu schleppen habe, halte ich auch mal
da wo es vielleicht nicht ganz legal ist, aber achte darauf den Verkehr nicht zu behindern.
Sobald alles aus dem Auto raus ist, wird weggefahren und gut ist.
Sollte dein Nachbar Schwerbehindert sein, so kann er bei der Stadt beantragen
das extra für ihn eine Parkfläche ausgewiesen wird. Dann darf nur er mit seinem
gekennzeichneten Parkausweis dort parken.
(Kostet natürlich auch was das beantragen + einrichten)

BTW:
In Ippendorf habe ich bisher eigtl. immer problemlos einen Stellplatz bekommen...
Muss man halt mal ein paar Schritte laufen. In Zeiten chronischer Fettleibigkeit
ist dies ohnehin vielen Leuten anzuraten! (Mich eingeschlossen 😁 )

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Moin!

Ich würde mich über die schönen Pilonen freuen....

Auf wundersameweise tauchen diese aber Tage später in seinem Müll auf..

Wenn ich vorbei fahre Kofferrrauj auf, Pylonen rein, Kofferraum zu, und weiterfahren. Dort parken würde ich nicht, denn hinterher will er die Dinger wieder haben.

In Duisburg Marxloh sucht man sich ein Kind, gibt ihm 5 euro, und sagt, er soll mal die Luft aus seinen Reifen lassen.

Das man weiterfahren sollte wenn man die Pilonen einsackt sollte
klar sein!
Lustiger ist es aber die Teile mal ganz woanders hinzustellen.

Das mit der Luft aus den Reifen finde ich überhaupt nicht lustig.
Zwar kann man den Reifen wieder aufpumpen, aber wenn man wegmuss und
mit platten Reifen dasteht ist das schon übel.
(Spreche aus leidvoller erfahrung weil irgendein Vollpfosten meinte, das
Auswärtige dort nur parken um die Parkgebühren am Flughafen zu umgehen.
Öffentlicher Parkplatz!)
Das die aber auch Verwandte besuchen könnten scheint der nicht begriffen zu haben.
Na ja der sitzt jetzt auch erstmal 5 Jahre im Knast....

MfG
Surfkiller20

P.S:
Der Typ hat die Reifen übrigens zerstochen und nicht nur die Luft rausgelassen.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20



Lustiger ist es aber die Teile mal ganz woanders hinzustellen.

Den Namen vom Besitzer draufschreiben,

und vor der Polizeiwache einen Parkplatz reservieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Piet-BN


möchte ich ihm auch die passende antwort geben.

solche leute sind prinzipiell unbelehrbar...da kannste dir schon den versuch mit denen zu reden sparen...das ist verschwendete zeit!

bevor der versteht, das er im unrecht ist und es sich um eine öffentliche fläche handelt, zerkratzt der dir eher das auto oder tritt dir die spiegel ab, wenn du dich einfach dahinstellst - was du ihm natürlich nicht nachweisen kannst...

wenn der also das nächste mal seine hütchen aufstellt...ruf das ordnungsamt an...solange, bis er sie nichtmehr aufstellt...

Also da hätte ich mal echt überhaupt gar kein Problem damit, anzuhalten, die Pilonen in seinen Garten werfen und mein Auto dort zu parken wo die Pilonen gestanden haben.

Hatte vor zwei Wochen auch einen Zettel am Scheibenwischer, als ich vor einem Haus auf der Strasse in einer Wohngegend mein Fzg. abgestellt hatte "Sie parken auf unserem Privatgrundstück, bitte stellen Sie Ihr Auto in Zukunft woanders ab ansonsten müssen sie mit der Konsequenz leben abgeschleppt zu werden.... Gruss und Name"
Ich hab dann LmaA draufgeschrieben und in den passenden Briefkasten geworfen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Also da hätte ich mal echt überhaupt gar kein Problem damit, anzuhalten, die Pilonen in seinen Garten werfen und mein Auto dort zu parken wo die Pilonen gestanden haben.

Das Problem ist, wie Dein Vorschreiber höchstwahrscheinlich richtig geschrieben hat, dass Du am nächsten Tag einen Kratzer im Lack hast oder der Außenspiegel auf dem Gehsteig liegt 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Also da hätte ich mal echt überhaupt gar kein Problem damit, anzuhalten, die Pilonen in seinen Garten werfen und mein Auto dort zu parken wo die Pilonen gestanden haben.
Das Problem ist, wie Dein Vorschreiber höchstwahrscheinlich richtig geschrieben hat, dass Du am nächsten Tag einen Kratzer im Lack hast oder der Außenspiegel auf dem Gehsteig liegt 🙁

Ja gut mag ja sein, aber wer dann letztendlich ein "Problem" hat oder bekommt steht dann fest.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Das Problem ist, wie Dein Vorschreiber höchstwahrscheinlich richtig geschrieben hat, dass Du am nächsten Tag einen Kratzer im Lack hast oder der Außenspiegel auf dem Gehsteig liegt 🙁

Ja gut mag ja sein, aber wer dann letztendlich ein "Problem" hat oder bekommt steht dann fest.

Aus dem Bauch heraus weiß man ja wer es gewesen sein muss, aber wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Aus dem Bauch heraus weiß man ja wer es gewesen sein muss, aber wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?

Richtig, aber das dürfte letztendlich das kleinste Problem sein das herauszufinden.

Leute die so auf ihr Recht pochen beobachten fast den ganzen Tag das Geschehen vor ihrem Haus, sobald da eine Autotüre schlägt stehen die am Fenster hinterm Vorhang. Wird dann auf dem abgesperrten Parkplatz auch noch geparkt geht das alles ganz schnell. Man wartet bis man weg ist und anschliessend wird zugeschlagen. Dumm nur, wenn man halt das alles fotographisch festhält oder ein anderer das Ganze beobachtet.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Aus dem Bauch heraus weiß man ja wer es gewesen sein muss, aber wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?
Richtig, aber das dürfte letztendlich das kleinste Problem sein das herauszufinden.
Leute die so auf ihr Recht pochen beobachten fast den ganzen Tag das Geschehen vor ihrem Haus, sobald da eine Autotüre schlägt stehen die am Fenster hinterm Vorhang. Wird dann auf dem abgesperrten Parkplatz auch noch geparkt geht das alles ganz schnell. Man wartet bis man weg ist und anschliessend wird zugeschlagen. Dumm nur, wenn man halt das alles fotographisch festhält oder ein anderer das Ganze beobachtet.

Dann wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg bei so einem Vorhaben 😉

Ich habe es bisher eher so gehört (zum Glück bisher nicht selbst betroffen) das man ziemlich genau zu wissen meinte wer der Übeltäter war, aber niemand hatte etwas gesehen oder gehört ...

1. Unerlaubte Sondernutzung, darf er nicht
2. Keine Selbstjustiz üben. Also weder Teile mitnehmen noch verstecken noch sonst was machen.
3. Dem Ordnungsamt bescheid sagen. Die kümmern sich drum, weil so etwas gar nicht gerne gesehen wird, da die Städte mit Sondernutzungen ja auch ihr Geld verdienen. Und vielleicht steht ja auch mal das eine oder andere Hütchen korrekt, wer vermag das schon von euch zu beurteilen? 😉
4. Nicht das Auto einfach dort abstellen. Wenn der andere das unerlaubt macht, dann gibts wohl wie schon beschrieben Vandalismus ohne konkreten Nachweis. Wenn er es aber erlaubt macht, macht ihr etwas Unerlaubtes, das möchte ja dann wohl auch keiner riskieren oder? 😉

Wie gesagt, Tip 2. ist immer gut 🙂

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Also da hätte ich mal echt überhaupt gar kein Problem damit, anzuhalten, die Pilonen in seinen Garten werfen und mein Auto dort zu parken wo die Pilonen gestanden haben.

Hatte vor zwei Wochen auch einen Zettel am Scheibenwischer, als ich vor einem Haus auf der Strasse in einer Wohngegend mein Fzg. abgestellt hatte "Sie parken auf unserem Privatgrundstück, bitte stellen Sie Ihr Auto in Zukunft woanders ab ansonsten müssen sie mit der Konsequenz leben abgeschleppt zu werden.... Gruss und Name"
Ich hab dann LmaA draufgeschrieben und in den passenden Briefkasten geworfen.

Ab und zu gehört ein Bürgersteig / stück Straße wirklich zum Hausgrundstück. 🙂

Du darfst als Anlieger die Kosten Übernehmen, beim Kauf u. a. auch bei Sanierung. Aber es ist und bleibt öffentlicher Verkehrsraum.

naja solche leute gibts, die es machen

aber was ich festgestellt habe es gibt mehr die sich wiederrechtlich vor meine ausfahrt stellen

ich kann alle 2wochen die bullen rufen weil irgend so ein depp meine ausfahrt zuparkt
und wenn ich dann mal so einen erwische und ihn drauf hinweise, dass das ne ausfahrt ist bekomm ich anworten sie kommen noch raus
dann bekommen die von mir die anwort wenns sie es schaffen bekommen sie mein auto
und dann schauen die erstmal blöd
oder ich frage wie ich mit knapp 5m länge auf gut 2m um 90° drehen soll?

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