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Absolutes Halte und Parkverbot Probezeit Strafe

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 10:19

Hallo,

ich fasse das ganze kurz, weil ich keine Nerven dazu habe :(

Ich bin neu hier im Forum. Ich bin noch in der Probezeit (Klasse B Führerschein).

Vor einer Stunde stande ich dummerweise (mein Fehler keine Frage) im absoluten Halteverbot mit Warnblinker, für gut 2 min. Bitte keine Vorwürfe, ich habe einen Fehler gemacht, ich weiß.

Nun zum Fall bzw. die Unterhaltung, wie sie in etwa aussah:

Ebene kurz bevor die 2 min zu ende waren, kam um die Ecke ein FAHRRADCOP (Polizist).

Polizist zu mir: Guten Tag, Sie wissen, dass Sie hier im absoluten Haltevebot stehen ?

Ich zum Polizisten: Ja, ich weiß das, das ist mein Fehler, es tut mir aufrichtig leid, das war dumm von mir.

Polizist: (schreibt sich in der Zeit, als ich mich entschuldigte, auf Notizblock, Kennzeichen und Vergehen)

Polizist zu mir: Das ist nicht schön, was Sie da machen. Fahren Sie jetzt weg, aber sofort.

Ich zum Polizisten: Vielen Dank, schönen Tag noch.

Es wurde von mir keine Personalien etc. angefordert. Auch bezahlen musste ich nichts oder gar einen Hinweis, dass es eine Verwarnung ist, wurde mir nicht gesagt.

Ich habe aus Angst, er könne vlt anders Handeln etc. nicht gefragt ob da noch ein Brief o.ä kommt. War ein Schockmoment.

Nun meine Fragen dazu:

Kommt denn noch ein Brief ? (weil per Kennzeichen, Halterabfrage kann er ja noch machen)

Wie lange würde es dauern, wenn überhaupt eines kommt ?

Es ist ja ein B-Verstoß(nicht so schwerwiegend) in dem Sinne gewesen, wenn ich jetzt kein Brief bekomme und auch nichts bezahle, wird dieses Vergehen nun als B-Verstoß trotzdem ins System eingetragen bei den Behörden ? Das bedeutet, bei einem weiteren B-Verstoß wäre ja die Probezeit gefährdert, richtig ?

Oder ist es dann so, als hätte ich keinen B-Verstoß begangen ?

Ich wäre extremst dankbar, darüber, wenn ihr alle Fragen sachlich beantworten könnt.

Ich bin gerade am Verzweifeln.

Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

Ein Anruf bei der Versicherung ergab, dass bei solchen Sachen der Verkehrrechtschutz nicht greift.

Würde mich über eure Hilfe freuen, danke euch.

Freundliche Grüße.

Beste Antwort im Thema

abwarten und tee trinken.

Man kann sich auch unnötig verrückt machen ;-)

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Themenstarteram 20. August 2019 um 16:20

Hallo erneut an die Community.

Wie befürchtet bekam ich heute Mittag Post von der Stadt, wg. der genannten Ordnungswidrigkeit im Eröffungsbeitrag.

Im Brief steht dick und fett Fragebogen zur Fahrerermittlung.

Dann steht weiter im Text, dass die wissen möchten, wer zu dem Zeitpunkt das ganze begangen hat.

Eine falsche Aussage mache ich da nicht und überweise die geforderten 15 €.

Bin ich froh, dass es nur 15 € sind.

Und ich dachte, ich bekomme nichts mehr, tja getäuscht :)

Das erste Verwarngeld in meinem Leben :D

Und garantiert nicht das letzte...

Und das gilt eigentlich für jeden, inkl.mir!

 

Irgendetwas kommt immer....auch wenn mal dazwischen oaar Jahre Ruhe ist.

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:11

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. August 2019 um 19:53:39 Uhr:

Und garantiert nicht das letzte...

Und das gilt eigentlich für jeden, inkl.mir!

Irgendetwas kommt immer....auch wenn mal dazwischen oaar Jahre Ruhe ist.

Wie meinst du das ?

Meinst du, du hast jetzt was gemacht und es kommt Jahre etwas danach ?

Oder meinst du eher, du machst Jahre nichts, und plötzlich kommt ein Fehler deinerseits ;)

Letzteres.... :)

Themenstarteram 20. August 2019 um 18:21

Hmm, das stimmt, man kann noch so aufpassen und man macht trotzdem einen Fehler :D

Bin ich froh, dass das kein Halten im Parkverbot inkl. das Blockieren von Feuerwehrzufahrten war.

Also ich hab mir zuletzt nur so ca. alle 5 Jahre mal wieder ein 15 € Knöllchen eingefangen.

 

Eine erhebliche Verbesserung gegenüber meinen ersten, 10 bis 15 Jahren als aktiver Automobilist.

Da hatte ich sogar mal an nur 1 Tag hintereinander 3 Stück Verwarngeldschreiben a 10 DM unterm Scheibenwischer. Alles Halteverbots Verstösse.

Ich denke, das war eine mündliche Verwarnung. Da kommt nichts hinterher. Du hast Deinen Fehler eingestanden und er hat dich fahren gelassen. Sonst hätte er Dir mit Sicherheit ein Verwarngeld angeboten.

Er hat doch den Brief bekommen und will jetzt auch bezahlen!?

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:00

Man lernt im Laufe der Zeit aus seinen Fehlern :D

Ich hätte aber wirklich gehofft, dass der Polizist ein Auge zudrückt. Na gut, kann man leider nicht mehr rückgängig machen, da wird sich die Stadt freuen und sagen, Hurra weitere 15 €. Ich stelle mir vor, wie die Sachbearbeiter das Geld zusammenzählen und intern wetten, dass nächstes mal mehr Verkehrssünder erwischt werden :D

OK. war wohl kein Fahrradpolizist, sondern ein Mensch vom Ordnungsamt, der Knöllchen verteilt. Die haben immer ein "einnehmendes Wesen". Die sind in der Regel für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. In manchen Städten sehen die aus wie die Polizei. Oder es war ein selbsternannter "Verkehrsüberwacher", der Dich beim Ordnungsamt angesch…. hat. Je nach Bekleidung könnte man ihn wegen Amtsanmaßung drankriegen (diese Typen gibt es auch).

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:07

Zitat:

@BGattermann schrieb am 20. August 2019 um 21:04:29 Uhr:

OK. war wohl kein Fahrradpolizist, sondern ein Mensch vom Ordnungsamt, der Knöllchen verteilt. Die haben immer ein "einnehmendes Wesen". Die sind in der Regel für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. In manchen Städten sehen die aus wie die Polizei.

Die Aufschrift POLIZEI war aber zu sehen ;)

Stadtpolizei? Käme dem Ordnungsamt gleich.

Themenstarteram 20. August 2019 um 19:16

Zitat:

@BGattermann schrieb am 20. August 2019 um 21:12:50 Uhr:

Stadtpolizei? Käme dem Ordnungsamt gleich.

Meines Wissens nach haben wir keine Stadtpolizei bei uns in der Stadt.

Und das Ordnungsamt fährt immer im Auto, oder eben zu Fuß wg. Knöllchen.

Nur die Daten aufschreiben und im Nachgang Knöllchen kassieren spricht eher fürs Ordnungsamt. Die Polizei kassiert möglichst sofort. Es sei denn, es war ein "privater Knöllchenschreiber" (s. meinen vorletzten Post). Ich würde mir jedenfalls keinen Kopf deswegen machen. Die Kohle hast Du bezahlt, damit ist die Sache erledigt. Ist mir in Flensburg auch schon passiert. Ich stand frecherweise unter dem Halteverbotsschild und habe 15 DM bezahlt.

Weiß nicht... lebe in München und hier hat die Polizei noch nie bar kassiert. Ausser bei Blitzaktionen mit Sofortkasse im VW Bus.

Aber niemals bei Parkverstössen! Da werden eigentlich immer nur Verwarngeldangebote schriftlich erstellt und ausgehändigt mit Bitte um Überweisung innerhalb von 8 Tagen.

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